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ChefToni

Mit 50 aufhören zu Arbeiten - Rente? Versorgungswerk Beitrag weiter zahlen?

Empfohlene Beiträge

ChefToni

Ich bin in der angenehmen Situation, einen relativ großen Anteil meines Gehaltes sparen bzw. investieren zu können. Falls mir nicht gerade zur blödesten Zeit ein großer Finanz/Börsencrash in die Quere kommt, werde ich spätestens mit Anfang 50 so viel Kapital haben, dass ich allein davon relativ komfortabel leben könnte. Zu diesem Zeitpunkt werde ich 22 Jahre in das Versorgungswerk für Ärzte eingezahlt haben. Ich möchte dann meine ärztliche Tätigkeit beenden und zur "Selbstverwirklichung" eine selbstständige, nicht ärztliche Tätigkeit ausüben, von der ich noch nicht weiß, ob und wie viel Profit sie abwerfen wird. Daher möchte ich abgesichert sein.

 

Auch wenn meinen Berechnungen nach die Rentenzahlungen des Versorgungswerkes nicht unbedingt nötig wären, wäre es natürlich schon sehr ärgerlich, wenn all meine gezahlten Beiträge einfach umsonst gewesen wären.

 

Was habe ich nun für Möglichkeiten?

 

Das Versorgungswerk zahlt mir wahrscheinlich noch gar nichs, wenn ich so früh aufhöre zu arbeiten oder? Kann ich jetzt einfach bis zum regulären Renteneintrittsalter einen kleinen Betrag freiwillig weiter an das Versorgungswerk zahlen? Oder würde es vielleicht sogar mehr Sinn machen, einen relativ großen Betrag, der meinen derzeitigen Einzahlungen entspricht, freiwillig weiter zu bezahlen? Oder doch lieber die Rentenbeiträge komplett abschreiben und sich rein auf das eigene Ersparte verlassen?

 

Ich finde leider keine wirklichen Ansatzpunkte, mich sinnvoll darüber zu informieren. Ich finde zwar Infos wie "wenn man 2 Jahre früher in Rente geht, hat man xy % Abschlag von den Rentenzahlungen", aber nichts darüber, wie man bezüglich der Rente sinnvoll vorgeht, wenn man sich noch deutlich früher zur Ruhe setzen will.

 

Würde mich sehr über eure Anregungen zum Thema freuen!

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Einfach mal die Satzung deines Versorgungswerks anschauen, da ist alles bis ins Detail geregelt

Bei mir http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bapv/de/downloads

 

Als Denkanstoß

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2016/az-36-2016/die-vorgezogene-altersrente

https://www.iww.de/ah/archiv/altersvorsorge-gewinn-durch-vorzeitigen-ausstieg-aus-dem-apotheker-versorgungswerk-f22919

 

Aus Neugierde? Wie alt bist du und was wird ("Ich möchte dann meine ärztliche Tätigkeit beenden und zur "Selbstverwirklichung" eine selbstständige, nicht ärztliche Tätigkeit ausüben") das?

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BanProtto
vor 54 Minuten von pillendreher:

Einfach mal die Satzung deines Versorgungswerks anschauen, da ist alles bis ins Detail geregelt

Bei mir http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bapv/de/downloads

 

Als Denkanstoß

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2016/az-36-2016/die-vorgezogene-altersrente

https://www.iww.de/ah/archiv/altersvorsorge-gewinn-durch-vorzeitigen-ausstieg-aus-dem-apotheker-versorgungswerk-f22919

 

Aus Neugierde? Wie alt bist du und was wird ("Ich möchte dann meine ärztliche Tätigkeit beenden und zur "Selbstverwirklichung" eine selbstständige, nicht ärztliche Tätigkeit ausüben") das?


danke für die anregungen!

 

ich bin ende 30. möchte gerne vorträge und kurse zu bestimmten themen organisieren/halten. Würde mich mehr erfüllen als die derzeitigen 70h wochen im krankenhaus-wahnsinn. 

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Bast

In welchem Bundesland bist Du? Die Satzungen der Versorgungswerke sind unterschiedlich. 

 

Häufig ist ein vorgezogenes Altersruhegeld ab 62 Jahren möglich. 

 

vor 1 Stunde von ChefToni:

Oder doch lieber die Rentenbeiträge komplett abschreiben und sich rein auf das eigene Ersparte verlassen?

Die Beiträge sollten Dir erhalten bleiben. Die Frage ist eher, welche Beiträge du in dem Zeitraum zwischen der Berufsaufgabe als Arzt und dem frühest möglichsten Bezug des Ruhegeldes bezahlen musst.

vor 11 Minuten von BanProtto:

Würde mich mehr erfüllen als die derzeitigen 70h wochen im krankenhaus-wahnsinn. 

hoffentlich ergeben sich für dich in den nächsten zehn Jahren auch noch andere Perspektiven.

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BanProtto
· bearbeitet von BanProtto
vor 8 Minuten von Bast:

In welchem Bundesland bist Du? Die Satzungen der Versorgungswerke sind unterschiedlich. 

 

Häufig ist ein vorgezogenes Altersruhegeld ab 62 Jahren möglich. 

 

Die Beiträge sollten Dir erhalten bleiben. Die Frage ist eher, welche Beiträge du in dem Zeitraum zwischen der Berufsaufgabe als Arzt und dem frühest möglichsten Bezug des Ruhegeldes bezahlen musst.

hoffentlich ergeben sich für dich in den nächsten zehn Jahren auch noch andere Perspektiven.


Ist die rente nicht überall gleich?

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Cai Shen
vor 6 Minuten von BanProtto:

Ist die rente nicht überall gleich?

Nein, bestenfalls der Regelbeitrag ist vorgeschrieben und damit identisch.

Die Antwort hättest du aber auch den vorhergehenden Postings und deren Links entnehmen können.

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BeneJG

Wurde der Nutzer bereits entfernt?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden von Mentalmarkt:

1) TO macht total dikussionsanregenden Post. Seinen ersten.

2) "Andere User" merkt anscheinend nicht, mit welchem User er grad angemeldet ist und antwortet als TO.

DFTT.

Ah, das ist der mit der "Auswandern und alles Geld in kenianische Aktien Immobilien investieren"-Story.

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Schlumich

Der Troll geht um....

 

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Cai Shen

Schulferien, immer das gleiche Problem.

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Bast

Schade, dieses Trolling. 

 

Dieses Thema mit berufsständischen Versorgungswerken hätte interessant werden können. 

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Gast231208
vor 22 Minuten von Bast:

...

Dieses Thema mit berufsständischen Versorgungswerken hätte interessant werden können. 

 

Eben, darum habe ich auch die Links gepostet und da sollten wir uns auch nicht von einem Grinch abhalten lassen, interessante Themen weiter zu diskutieren.

Und weil ich selbst davon betroffen bin, habe ich nach ein wenig Rechnerei schon vor geraumer Zeit für mich beschlossen, die Rente von meinem Versorgungswerk zum frühest möglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, bei mir mit 62.

 

Was auch noch bei der "Optimierumg des Renteneintrittsalters" für Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken beachtenswert ist,

dass sofern man bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, man ab Beginn der Rentenzahlung freiwillig gesetzlich krankenversichert wird und damit (im Gegensatz zur Krankenversicherung der Rentner) sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeitrag selbst zu zahlen hat, also ab Rentenbeginn = doppelter Beitragssatz in der Krankenkasse im Gegensatz zum normalen Rentenbezieher. Zur Berechnung werden dann alle Einkunftsarten hinzugezogen, z.B.  auch Zinserträge -> bedeutet für viele dann den Höchstsatz in der GKV. :wacko:

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Cai Shen
vor 32 Minuten von pillendreher:

Was auch noch bei der "Optimierumg des Renteneintrittsalters" für Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken beachtenswert ist,

dass sofern man bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, man ab Beginn der Rentenzahlung freiwillig gesetzlich krankenversichert wird und damit (im Gegensatz zur Krankenversicherung der Rentner) sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeitrag selbst zu zahlen hat, also ab Rentenbeginn = doppelter Beitragssatz in der Krankenkasse im Gegensatz zum normalen Rentenbezieher. Zur Berechnung werden dann alle Einkunftsarten hinzugezogen, z.B.  auch Zinserträge -> bedeutet für viele dann den Höchstsatz in der GKV.

Spannendes Thema, da ich - wie du weisst, selbst Betroffener bin.

Ich hatte es so verstanden, dass hier die Krankenversicherung der Rentner greift, solange mindestens 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge in die DRV eingezahlt wurden und damit Rentenansprüche bestehen.

 

Übrigens schöne deutsche Formulierung, freiwillig pflichtversichert. :'(

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 20 Minuten von Cai Shen:

Spannendes Thema, da ich - wie du weisst, selbst Betroffener bin.

Ich hatte es so verstanden, dass hier die Krankenversicherung der Rentner greift, solange mindestens 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge in die DRV eingezahlt wurden und damit Rentenansprüche bestehen.

 

 

Sollte noch so möglich, habe aber meine großen Zweifel, dass das so Bestand haben wird.

Was ich dazu weiß, habe ich von @gravity im BB gelernt, vielleicht hat er die gesammelten Links dazu noch parat und könnte sie nochmals hier im WPF reinstellen:help:

 

Ein paar Bookmarks dazu von mir:

https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

https://www.aerzteblatt.de/archiv/147287/Aerzteversorgung-Vor-allem-Aerztinnen-benachteiligt

https://www.focus.de/finanzen/experten/weber/nachzahlungen-an-die-rentenkasse-so-bessern-sparer-ihre-gesetzliche-rene-auf_id_3550261.html 

https://www.test.de/Gesetzliche-Krankenversicherung-Alle-Infos-zum-Thema-Krankenkassen-1151006-4532870/

 

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
GRV und GKV auseinandersortieren

OK, danke dir.

Wir haben hier nämlich 2 verschieden gelagerte Fälle in der Familie.

 

Mann (40): war durch Bundeswehr und Nebenjobs während des Studiums 5 Jahre GRV pflichtversichert, bekommt jährliche Renteninformationen der GRV (55 € montlich :king:), ist vermutlich das gesamte Erwerbsleben lang GKV versichert -> KVdR Versicherung

 

Frau: War ~3 Jahre GRV versichert in erster Ausbildung, hat während des Studiums noch nebenbei gearbeitet aber keine 5 Jahre Versicherungsbeiträge zusammen bekommen.

Mit beendetem Studium und Eintritt der Pflichtversicherung im Versorgungswerk wurden die GRV Beiträge auf Antrag zurückgefordert.

Rückblickend betrachtet eine Jugendsünde.

Erziehungszeiten für 1 Kind (3 Jahre) wurden später jedoch wieder bei der GRV beantragt und sind dort gespeichert / vorgemerkt.

Als Angestellte wird sie ebenfalls das gesamte Erwerbsleben in der GKV pflichtversichert sein.

 

Führt die Erziehungszeit bereits zu Rentenansprüchen und müssen noch irgendwie 24 Monate Beiträge in die GRV gemogelt werden?

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chirlu
vor 13 Minuten von Cai Shen:

Führt die Erziehungszeit bereits zu Rentenansprüchen und müssen noch irgendwie 24 Monate Beiträge in die GRV gemogelt werden?

 

Letzteres.

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Cef

Also ganz generell, da in der letzten Zeit die Fragen zu VW immer mal wieder kommen:

 

1. Schaut in Eure Unterlagen. Jedes VW informiert jährlich.

Wenn etwas unklar bleibt:

2. geht auf die Homepage des VW, dort sind eigentlich die Bedingungen und Infos zu finden.

Also bitte immer erstmal diese Hausaufgaben machen.

 

3. Die VW geben auf schriftliche Anfragen Auskunft.

4. Die VW geben auch telefonisch Auskunft und bieten Beratungstermine an.

 

So und nochmal:

Wer das nicht weiß, so wie der TO „ChefToni“ mit seinem allerersten Beitrag

 

IST EIN TROLL UND SOLLTE IGNORIERT WERDEN !

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dev
· bearbeitet von dev
vor 18 Minuten von Cai Shen:

Mann: war durch Nebenjobs 5 Jahre GRV versichert, bekommt Renteninformationen (55 € montlich :king:), vermutlich das gesamte Erwerbsleben GKV versichert -> KVdR Versicherung

Nach meiner Information muß man die letzte Häfte seines Erwerbslebens zu 90% in der GKV gewesen sein ( ob freiwillig oder nicht ), somit dürften die meisten die ab 45 nicht in der GKV sind, diesen Status nicht schaffen.

 

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/versichert-im-ruhestand/aenderungen-in-der-krankenversicherung-der-rentner/wirkt-sich-gesetzesaenderung-rentner-auf-meine-versicherung-aus-2007638

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chirlu
vor 16 Minuten von dev:

somit dürften die meisten die ab 45 nicht in der GKV sind, diesen Status nicht schaffen.

 

Richtig, aber …

vor 33 Minuten von Cai Shen:

vermutlich das gesamte Erwerbsleben GKV versichert

… das sollte doch ausreichen.

 

(Übrigens, @Cai Shen: Vielleicht möchtest du in deinem Beitrag noch einmal GRV und GKV auseinandersortieren …)

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dev
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Richtig, aber …

… das sollte doch ausreichen.

Ich kenne den Fall nicht, aber 55 EUR Rente und ein Leben lang GKV, passt irgendwie nicht - deshalb die Info.

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BanProtto
vor 1 Stunde von pillendreher:

 

Eben, darum habe ich auch die Links gepostet und da sollten wir uns auch nicht von einem Grinch abhalten lassen, interessante Themen weiter zu diskutieren.

Und weil ich selbst davon betroffen bin, habe ich nach ein wenig Rechnerei schon vor geraumer Zeit für mich beschlossen, die Rente von meinem Versorgungswerk zum frühest möglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, bei mir mit 62.

 

Was auch noch bei der "Optimierumg des Renteneintrittsalters" für Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken beachtenswert ist,

dass sofern man bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, man ab Beginn der Rentenzahlung freiwillig gesetzlich krankenversichert wird und damit (im Gegensatz zur Krankenversicherung der Rentner) sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeitrag selbst zu zahlen hat, also ab Rentenbeginn = doppelter Beitragssatz in der Krankenkasse im Gegensatz zum normalen Rentenbezieher. Zur Berechnung werden dann alle Einkunftsarten hinzugezogen, z.B.  auch Zinserträge -> bedeutet für viele dann den Höchstsatz in der GKV. :wacko:


 

hast du dann vor bis 62 voll zu arbeiten oder willst du vorher aussteigen und ggf. freiwillig weiter einzahlen??

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chirlu
vor 4 Minuten von dev:

Ich kenne den Fall nicht, aber 55 EUR Rente und ein Leben lang GKV, passt irgendwie nicht

 

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun – wer nicht rentenversichert ist (sondern z.B. Mitglied im Versorgungswerk, oder Selbständiger mit privater oder ganz ohne Altersvorsorge, oder Hausfrau/Hausmann), kann doch trotzdem gesetzlich krankenversichert sein. Familienversicherung zählt übrigens auch, das wäre der Weg der Wahl für Hausfrau und Hausmann.

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dev
Gerade eben von chirlu:

 

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun – wer nicht rentenversichert ist (sondern z.B. Mitglied im Versorgungswerk, oder Selbständiger mit privater oder ganz ohne Altersvorsorge, oder Hausfrau/Hausmann), kann doch trotzdem gesetzlich krankenversichert sein. Familienversicherung zählt übrigens auch, das wäre der Weg der Wahl für Hausfrau und Hausmann.

Dazu benötigt man aber wieder eine Ehe, ist also mehr eine Eheversicherung als eine Familienversicherung ( Familie ist bei mir ein Paar mit Kindern ).

Aber wir spekulieren ;-)

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chirlu

§ 10 SGB 5: Legaldefinition des Begriffs Familienversicherung.

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
vor 41 Minuten von chirlu:

(Übrigens, @Cai Shen: Vielleicht möchtest du in deinem Beitrag noch einmal GRV und GKV auseinandersortieren …)

Ist geschehen, danke für den Hinweis.

 

vor 35 Minuten von dev:

Ich kenne den Fall nicht, aber 55 EUR Rente und ein Leben lang GKV, passt irgendwie nicht - deshalb die Info.

Doch, 55 € von der deutschen Rentenversicherung kommen aus etwas mehr als 5 Jahren Pflichtversicherung am Anfang des Erwerbslebens.

Alle Rentenversicherungsbeiträge ab beendetem Studium gingen und gehen verpflichtend ans Versorgungswerk.

Ich (Mann) war ~10 Jahre als Angestellter pflichtversichert und jetzt freiwillig gesetzlich krankenversicherter Selbstständiger.

 

Die spätere Hauptrente stammt aus dem Versorgungswerk.

 

Die Informationen des Versorgungswerks zum Thema Rentenversicherung sind ... sehr rudimentär.

Ihre Versorgungseinrichtung kann - wie alle Versorgungswerke - keinen Zuschuss zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung zahlen. Dies gilt gleichermaßen für die GKV und die PKV und ist darin begründet, dass Versorgungswerke – anders als die gesetzliche Rentenversicherung - keine aus steuerlichen Mitteln finanzierten Zuschüsse vom Bund erhalten, die Sie an ihre Leistungsempfänger weitergeben können.

 

vor 32 Minuten von BanProtto:

hast du dann vor bis 62 voll zu arbeiten oder willst du vorher aussteigen und ggf. freiwillig weiter einzahlen??

Bis 62 werde ich wohl müssen, Ziel ist durchaus den Absprung vor dem 67 Lj. zu schaffen.

Die letzten Jahre könnte man in einer, wie auch immer gearteten, Teilzeitregelung überbrücken.

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