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Darkscythe

Krankenakte aufarbeiten

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Darkscythe

Hallo liebes WPF,

 

ich habe 2018 und 2019 zwei BUs abgeschlossen. Da ich im Prinzip gesund war/bin, hat mich der Vermittler sehr unbeholfen durch die Angaben zur Risikobeurteilung geführt. Ich hatte ihm zwar mitgeteilt, dass ich eine Nasenscheidewandkorrektur hatte und eine Allergie habe, er aber meinte, dass müsse ich nicht angeben. Ich war naiv und habe ihm einfach mal geglaubt... Wie dem auch sei, möchte ich nun meine Krankenakte ordentlich aufarbeiten und die den Versicherungen mitteilen. Die können dann immer noch entscheiden, ob es für meine BU relevant ist oder nicht.

Nun meine Fragen:

  • Wie hole ich die Informationen aus den Ärzten raus? Ich habe bei meinem HNO wegen der oben besagten Dinge angerufen und der hat mir eine ärtzliche Bescheinigung ausgestellt in der steht "Diagnosen:
    • Pollinosis (Milbe/Gräser/Roggen/Birke) Zustand nach Desensibilisierung 09/2014-11/2017
    • Zustand nach Septumplastik und Nasenmuscheloperation 07/2016

         Aus diesen Angaben werde ich überhaupt nicht schlau. Hier sehe ich keinerlei Informationen über meinen Zustand jetzt und was tatsächlich in der Krankenakte steht. Das reicht doch nicht aus, oder?

  • Ich kann mich nicht an alle meine Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre erinnern. Gibt es eine Möglichkeit seine Krankenakte bis 10 Jahre zurück einzufordern? Die Krankenkasse gibt die Akte nur 18 Monate zurück raus.
  • Bis auf die beiden oben genannten Sachen, hatte ich, meines Wissens nach, keinerlei weitere Beschwerden. Sollten nun Angaben fehlen (Dinge die Ärtze aufgeschrieben haben und von denen ich nichts weiß) und ich werde 10 Jahre nach Antragsstellung BU. Können die Versicherungen, auch wenn die Geschichte verjährt ist, vom Vertrag zurücktreten? Wenn ich nichtmal weiß, bei welchen Ärzten ich in dem Zeitraum 10 Jahre vor Antragsstellung war, wie finden die Versicherungen dann raus, wo ich 20 Jahre nach Eintritt der BU war?

 

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

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odensee

Wieviel Geld hast du bisher in die BU-Versicherungen eingezahlt? Und wieviel wirst du noch einzahlen bis du 65 bist? Brauchst jetzt nicht genau rechnen, nur mal abschätzen.

 

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4r7ur

Hast Du einen Hausarzt, an den die Befunde von anderen Ärzten weitergeleitet werden? Das wäre die erste Anlaufstelle, lass Dir von dem eine Übersicht Deiner Diagnosen ausdrucken. Begeistert wird der allerdings nicht sein, weil das unbezahlten Aufwand bedeutet :rolleyes:

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Darkscythe
vor 4 Stunden von odensee:

Wieviel Geld hast du bisher in die BU-Versicherungen eingezahlt? Und wieviel wirst du noch einzahlen bis du 65 bist? Brauchst jetzt nicht genau rechnen, nur mal abschätzen.

 

Die von 2018: 125,9€

Die von 2019: 584,16€

 

Wie viel ich noch einzahlen werde hängt davon ab, ob ich jedes mal die Dynamik mitnehme oder nicht. Aber habe noch ca. 40 Jahre zu zahlen, bin halt erst 26.

vor 2 Stunden von 4r7ur:

Hast Du einen Hausarzt, an den die Befunde von anderen Ärzten weitergeleitet werden? Das wäre die erste Anlaufstelle, lass Dir von dem eine Übersicht Deiner Diagnosen ausdrucken. Begeistert wird der allerdings nicht sein, weil das unbezahlten Aufwand bedeutet :rolleyes:

Ne, habe leider keinen Hausarzt. Bin direkt immer zu den Spezialisten gegangen, da ich an sich nicht oft krank war.

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kalmar
Zitat

Bis auf die beiden oben genannten Sachen, hatte ich, meines Wissens nach, keinerlei weitere Beschwerden. Sollten nun Angaben fehlen (Dinge die Ärtze aufgeschrieben haben und von denen ich nichts weiß) und ich werde 10 Jahre nach Antragsstellung BU. Können die Versicherungen, auch wenn die Geschichte verjährt ist, vom Vertrag zurücktreten? Wenn ich nichtmal weiß, bei welchen Ärzten ich in dem Zeitraum 10 Jahre vor Antragsstellung war, wie finden die Versicherungen dann raus, wo ich 20 Jahre nach Eintritt der BU war?

Grundsätzlich heißt es ja, Dinge, von denen du Kenntnis hast, sind anzugeben. An größere Dinge erinnert man sich ja doch vermutlich, ansonsten eben die Ärzte anfragen, an die du dich erinnerst, evtl. kassenärztliche Vereinigung?

 

Zitat

Die von 2018: 125,9€

Die von 2019: 584,16€

Ok, das ist ja vergleichsweise sehr wenig, von daher wäre es verschmerzbar, neue Abschlüsse zu finden.

Zitat

Ich war naiv und habe ihm einfach mal geglaubt... Wie dem auch sei, möchte ich nun meine Krankenakte ordentlich aufarbeiten und die den Versicherungen mitteilen.

Ich wäre sehr, sehr vorsichtig, jetzt im Alleingang auf die Versicherer zuzugehen... Ansonsten läufst du Gefahr, in der HIS zu landen.

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Aktie

Bei war die Ursache zwar eine andere (Vertreter hatte den Vertrag fälschlicherweise an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet, obwohl ich noch gar nicht unterschrieben hatte), die Folge aber gleich: Ich musste meine Vorerkrankungen auch nachmelden. Und durch etliche Umzüge und Arztwechsel war es auch nicht ganz einfach, alles herauszufinden.

 

Ich hab dann bei der Krankenkasse geschaut was dort verfügbar war (und hab dort noch eine Korrektur vornehmen lassen, weil der Grund aus einer AU-Bescheinigung falsch übertragen wurde). Und hab mir von 2-3 Ärzten, bei denen ich wirklich in Behandlung war (kein Schnupfen o.ä.) eine Bescheinigung mit den Diagnosen schicken lassen. Moderne Arztpraxen kriegen das auch ganz einfach aus ihrem System. Dass dort nur die damaligen Diagnosen erfasst sind und keine Infos über den aktuellen Zustand versteht sich eigentlich von selbst - mehr weiß ja der Facharzt meist auch nicht und auf eben diese Diagnosen kommt es ja auch an. Letztendlich lief es dann bei mir auf 2 relevante Vorerkrankungen hinaus (1x Fußbeschwerden, 1x Hautproblem).

 

Letztlich ging es dann ewig hin und her. Die Allianz hat eben auf Basis meines ausgefüllten Formulars meinen recht neuen Hausarzt angeschrieben. Der hat ihnen mitgeteilt, dass ich ja erst 2x da war und er nicht weiß, was sie von ihm wollen. Blöd war, dass der eine "Diagnose" in seinem System erfasst hatte, die eigentlich eher eine Vermutung/Hypothese war. Dann kam die Allianz wieder zu mir und wollte mehr Auskünfte mit einem ausführlicheren Formular. Daraufhin hab ich dann alles ausgefüllt und dazu nochmal in einem Begleitbrief wirklich ausführlich alles in Worte gefasst. Und ihnen auch mitgeteilt, dass die Diagnose des Hausarztes mir weder kommuniziert wurde noch sie sich je bei anderen Spezialisten bestätigt hatte. Der Vorteil war dann, dass ich diesmal in der Fachabteilung der Allianz gelandet bin. Und für die klang das alles schlüssig und sie haben mir mitgeteilt, dass meine Vorerkrankungen aufgenommen wurden und keine Auswirkungen auf die Verträge haben.

 

Fazit: Ich würde die wichtigen Dinge schon nachmelden, auch wenn es teilweise nervig und umständlich ist. Ansonsten google mal das Stichwort "vorvertragliche Anzeigepflicht". Die Versicherung kann 5 Jahre zurücktreten, bei arglistiger oder vorsätzlicher Täuschung 10 Jahre. Du kannst natürlich hoffen, dass du in der Zeit nicht berufsunfähig wirst, dann ist aber die Versicherung erstmal für die Katz. Bei mir bin ich mir jetzt sicher, dass nichts vorsätzliches mehr unbekannt ist und wenn ich doch etwas vergessen habe, bin ich in 2 Jahren auch raus aus der Nummer.

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stagflation
vor 56 Minuten von Aktie:

 Die Versicherung kann 5 Jahre zurücktreten, bei arglistiger oder vorsätzlicher Täuschung 10 Jahre. Du kannst natürlich hoffen, dass du in der Zeit nicht berufsunfähig wirst, dann ist aber die Versicherung erstmal für die Katz. Bei mir bin ich mir jetzt sicher, dass nichts vorsätzliches mehr unbekannt ist und wenn ich doch etwas vergessen habe, bin ich in 2 Jahren auch raus aus der Nummer.

 

Hier in den Foren wird immer wieder geschrieben oder suggeriert, dass falsche oder fehlerhafte Angaben nach 10 Jahr "verjähren". Das ist nicht der Fall.

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Aktie
vor 3 Minuten von stagflation:

 

Hier in den Foren wird immer wieder geschrieben oder suggeriert, dass falsche oder fehlerhafte Angaben nach 10 Jahr "verjähren". Das ist nicht der Fall.

Und was ist mit § 21 Abs. 3 VVG?

 

Zitat

Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.

 

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chirlu
vor 12 Minuten von Aktie:

Und was ist mit § 21 Abs. 3 VVG?

 

Ein Problem ist

Zitat

dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.

 

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Aktie

Genau darauf wollte ich ja hinaus. Man hätte also für die ersten 5 oder 10 Jahre keinen Versicherungsschutz, bei danach neu auftretender Berufsunfähigkeit schon. Oder liege ich falsch?

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Darkscythe
vor 18 Stunden von kalmar:

Grundsätzlich heißt es ja, Dinge, von denen du Kenntnis hast, sind anzugeben. An größere Dinge erinnert man sich ja doch vermutlich, ansonsten eben die Ärzte anfragen, an die du dich erinnerst, evtl. kassenärztliche Vereinigung?

An die kassenärztliche Vereinigung werde ich mich morgen wenden. Meine aktuelle Krankenkasse kann mir nur die Daten der letzten 18 Monate geben. Alles davor und vorallem bei der alten Krankenkasse gibt es nicht mehr.

 

vor 18 Stunden von kalmar:

Ok, das ist ja vergleichsweise sehr wenig, von daher wäre es verschmerzbar, neue Abschlüsse zu finden.

Eigentlich bin ich mit den beiden Versicherungen zufrieden. Wenn ich die nun kündige und neue suche, kann ich doch nicht mehr zu diesen beiden Gesellschaften gehen? Zudem bin ich nun etwas älter, wodurch die Beiträge etwas höher wären.

 

vor 18 Stunden von kalmar:

Ich wäre sehr, sehr vorsichtig, jetzt im Alleingang auf die Versicherer zuzugehen... Ansonsten läufst du Gefahr, in der HIS zu landen.

Was ist HIS? Ich hatte ja nur eine Allergie, die mich niemals BU machen könnte und die erfolgreich behandelt wurde und eine Nasen-OP, die vollständich verheilt und folgenlos ist. Ich denke nicht, dass die Versicherer deswegen Stress machen würden. Würde ich die BUs jetzt neu abschließen, würden diese beiden Sachen ja nicht für einen Ausschluss sorgen.

 

Bezüglich Verjährung etc. Ich habe auch hier in einem anderen Beitrag gelesen, dass die Versicherer zwar nicht vom Vertrag zurücktreten, aber wegen Versicherungsbetrug oder so einen rankriegen können. So oder so würde ich mir den Stress und das Risiko ersparen wollen und die Gesundheitsfragen nachreichen bzw. im schlimmsten Fall neue Versicherungen abschließen. Außer hier hat jemand so Erfahrung damit und kann bestätigen, dass man zu 100% aus dem Schneider ist, wenn die 10 Jahre rum sind?

 

Weiterhin habe ich noch eine Frage beim Leistungsfall. Nehmen wir an ich gehe wegen einem Schlaganfall BU und habe einen Grippe bei den Gesundheitsfragen "verschwiegen/vergessen". Die BU-Ursache und die Angabe haben ja nichts miteinander zu tun. Können die Versicherer dennoch vom Vertrag zurücktreten?

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kalmar
vor 6 Stunden von Darkscythe:

An die kassenärztliche Vereinigung werde ich mich morgen wenden. Meine aktuelle Krankenkasse kann mir nur die Daten der letzten 18 Monate geben. Alles davor und vorallem bei der alten Krankenkasse gibt es nicht mehr.

 

Eigentlich bin ich mit den beiden Versicherungen zufrieden. Wenn ich die nun kündige und neue suche, kann ich doch nicht mehr zu diesen beiden Gesellschaften gehen? Zudem bin ich nun etwas älter, wodurch die Beiträge etwas höher wären.

 

Was ist HIS? Ich hatte ja nur eine Allergie, die mich niemals BU machen könnte und die erfolgreich behandelt wurde und eine Nasen-OP, die vollständich verheilt und folgenlos ist. Ich denke nicht, dass die Versicherer deswegen Stress machen würden. Würde ich die BUs jetzt neu abschließen, würden diese beiden Sachen ja nicht für einen Ausschluss sorgen.

 

Bezüglich Verjährung etc. Ich habe auch hier in einem anderen Beitrag gelesen, dass die Versicherer zwar nicht vom Vertrag zurücktreten, aber wegen Versicherungsbetrug oder so einen rankriegen können. So oder so würde ich mir den Stress und das Risiko ersparen wollen und die Gesundheitsfragen nachreichen bzw. im schlimmsten Fall neue Versicherungen abschließen. Außer hier hat jemand so Erfahrung damit und kann bestätigen, dass man zu 100% aus dem Schneider ist, wenn die 10 Jahre rum sind?

 

Weiterhin habe ich noch eine Frage beim Leistungsfall. Nehmen wir an ich gehe wegen einem Schlaganfall BU und habe einen Grippe bei den Gesundheitsfragen "verschwiegen/vergessen". Die BU-Ursache und die Angabe haben ja nichts miteinander zu tun. Können die Versicherer dennoch vom Vertrag zurücktreten?

Wenn es bei diesen beiden Diagnosen bleibt, dann könnte man tatsächlich das Risiko auf sich nehmen und es selbst mit den Gesellschaften regeln bzw. es sogar über den Vermittler einspielen? Der hat ja auch großes Interesse daran, dass die Verträge bestehen bleiben, noch müsste er ja in der Stornohaftung sein.

 

Die HIS ist eine gemeinsame Datenbank der Versicherer, hier werden Dinge wie Vertrabsablehnung etc. u.U. gespeichert.

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Darkscythe
Am 5.1.2020 um 19:32 von kalmar:

Wenn es bei diesen beiden Diagnosen bleibt, dann könnte man tatsächlich das Risiko auf sich nehmen und es selbst mit den Gesellschaften regeln bzw. es sogar über den Vermittler einspielen? Der hat ja auch großes Interesse daran, dass die Verträge bestehen bleiben, noch müsste er ja in der Stornohaftung sein.

Ich habe heute mit meinem Vermittler telefoniert. Solange in den Attesten steht, dass ich beschwerdefrei bin, kann ich (laut ihm) dies auch selbst an die Gesellschaften mitteilen. Er hat aber auch vorgeschlagen, dass er das vorher annonym anfragt. Sollte er weiterhin der Meinung sein, dass ich alle Gesundheitsfragen mit "nein"-beantworten soll, kann man ihn dann später daran haftend machen? 

 

Weiterhin habe ich ihn folgende Fragen gefragt und er hat mir diese mündlich beantwortet.

Frage: "Wenn ich wegen Rücken BU werde, aber in den Gesundheitsfragen eine Grippe nicht angegeben habe, kann der Versicherer im Leistungsfall nun die Zahlung verweigern?"

Antwort: "Nein, nur wenn bei den Gesundheitsfragen Thema "Rücken" Dinge verschwiegen worden sind, kann der Versicherer zurücktreten."

 

Frage: "Ich werde z.B. 20 Jahre nach Vertragsabschluss BU. Wie wollen die Versicherer prüfen bei welchen Ärzten ich vor dann 20-25 Jahren in Behandlung war?

Antwort: "Nach 20 Jahren ist man aus dem Schneider. Die Gesellschaften haben keinerlei Möglichkeiten an so alte Daten ranzukommen. Durch die DSVGO dürfen Daten nicht so lange gespeichert werden. Die Gesundheitsfragen und der Zeitraum von 5 Jahren sind dazu da, dass wenn man totkrank ist, sich nicht als gesund ausgibt und 2 Jahre nach Vertragsabschluss mit Bandscheibenvorfall, Depression etc. ankommt."

Anmerkung: Ich habe mit der kassenärztlichen Vereinigung und meiner Krankenkasse telefoniert, um eine Aufstellung aller Arztbesuche zu erhalten. Die Vereinigung kann mir die Daten nur 4 Jahre rückwirkend geben, länger speichern diese die Daten nicht. Die Krankenkasse speichert die Daten sogar nur für 18 Monate.

 

Was haltet ihr von diesen Aussagen? Kann die jemand bestätigen? Wie finden die Versicherer meine Ärzte heraus?

 

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Aktie
vor 14 Stunden von Darkscythe:

Sollte er weiterhin der Meinung sein, dass ich alle Gesundheitsfragen mit "nein"-beantworten soll, kann man ihn dann später daran haftend machen? 

 

Weiterhin habe ich ihn folgende Fragen gefragt und er hat mir diese mündlich beantwortet.

Dafür dürfte es einen Grund geben. Solange du nichts schriftliches hast, dürftest du ihn kaum haftbar machen können.

Zitat

Nach 20 Jahren ist man aus dem Schneider. Die Gesellschaften haben keinerlei Möglichkeiten an so alte Daten ranzukommen. Durch die DSVGO dürfen Daten nicht so lange gespeichert werden.

Ich sehe das ansich auch eher entspannt. Aber: Die DSGVO dürfte kaum zutreffen, da der Arzt die Daten rechtmäßig verarbeitet (Art. 6 DSGVO) und rechtlich verpflichtet ist, die Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§630f BGB) aufzubewahren oder bei Röntgenuntersuchungen zum Teil 30 Jahre (§109 StrlSchV). Ich kann mir vorstellen, dass viele Ärzte aber nicht nach exakt 10 Jahren alles vernichten.

 

Ich würd als Fazit nehmen: Schaffe dir ein ruhiges Gewissen, ggf. erscheinen mir die Voranfragen über den Vermittler sinnvoll. Denn eine BUV, bei der man weiß, dass sie nicht leisten wird, kann man sich auch gleich sparen. Dann vielleicht lieber in den sauren Apfel beißen, kündigen wenn die Nachmeldungen nicht akzeptiert werden und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen oder den Fokus auf den Vermögensaufbau legen.

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Darkscythe

Also ich habe heute bezüglich meiner beiden Fragen bei einem Versicherer (nicht meine Gesellschaften) und die nette Dame aus der Schadenfallabteilung hat mir folgendes geantwortet:

 

Frage: "Wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas verschwiegen/vergessen habe und wegen etwas anderem BU werde, kann der Versicherer zurücktreten?"

Antwort: "Hängt davon ab, was vergessen/verschwiegen wurde. Wenn man wegen Psyche BU wird und einen Kreuzbandriss verschwiegen hat, können die Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Die Versicherer können immer dann zurücktreten, wenn durch die unvollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen der Vertrag in der Form nicht zustandegekommen wäre. Bei einem verschwiegenen Kreuzbandriss hätte die Gesellschaft sicherlich den Vertrag zu höheren Konditionen etc. abgeschlossen. Damit ist der Vertrag erschlichen worden und  nicht gültig und man hat keinen Anspruch auf die Leistung."

 

Frage: "Ich werde z.B. 20 Jahre nach Vertragsabschluss BU. Wie wollen die Versicherer prüfen bei welchen Ärzten ich vor dann 20-25 Jahren in Behandlung war?"

Antwort: "Es wird nur 10 Jahre rückwirkend geprüft. Bei Schadensfällen, die 10 Jahre nach Vertragsabschluss auftreten, fragt die Versicherung nur bei dem angegebenen Hausarzt an. Sollten dort in den Unterlagen Hinweise sein, dass etwas verschwiegen wurde, wird genauer geprüft."


Also alles in allem scheint man nach 10 Jahren wirklich aus dem Schneider zu sein. Vorallem da man, z.B. bei meinen Gesellschaften, auch keinen Hausarzt angeben kann. Dennoch frage ich mich wie die Versicherer selbst nach 5 Jahren an Daten rankommen wollen, wenn die kassenärztliche Vereinigung die nur 4 Jahre rückwirkend rausgibt

 

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Liam90
· bearbeitet von Liam90

Und wie sieht aus ? Schau doch mal bei www.google.de

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murshad
Quote

Was ist HIS? Ich hatte ja nur eine Allergie, die mich niemals BU machen könnte und die erfolgreich behandelt wurde und eine Nasen-OP, die vollständich verheilt und folgenlos ist. Ich denke nicht, dass die Versicherer deswegen Stress machen würden. Würde ich die BUs jetzt neu abschließen, würden diese beiden Sachen ja nicht für einen Ausschluss sorgen.

Es ist immer ratsam, ehrlich und transparent alle relevanten Informationen in den Gesundheitsfragen anzugeben, um mögliche Probleme im Leistungsfall zu vermeiden.

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Okabe
Am 8.1.2020 um 11:02 von Aktie:

Dafür dürfte es einen Grund geben. Solange du nichts schriftliches hast, dürftest du ihn kaum haftbar machen können.

Ich sehe das ansich auch eher entspannt. Aber: Die DSGVO dürfte kaum zutreffen, da der Arzt die Daten rechtmäßig verarbeitet (Art. 6 DSGVO) und rechtlich verpflichtet ist, die Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§630f BGB) aufzubewahren oder bei Röntgenuntersuchungen zum Teil 30 Jahre (§109 StrlSchV). Ich kann mir vorstellen, dass viele Ärzte aber nicht nach exakt 10 Jahren alles vernichten.

Nicht nur das.

 

Es reicht aus in 10 Jahren zum Arzt zu gehen und dem zu erzählen, dass man ja seit 15 Jahren an XYZ leidet. Schon steht es in der Akte und die Versicherung hat Informationen die länger als 10 Jahre zurückliegen. Auch gibt es chronische Erkrankungen oder Auffälligkeiten, die, wenn sie heute bestehen, auch vor 20 Jahren bestanden haben müssen UND auch aufgefallen sein müssen.

 

Bei dem Thema also lieber ganz ganz vorsichtig sein. ;-)

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cjdenver
vor 3 Stunden von Okabe:

Bei dem Thema also lieber ganz ganz vorsichtig sein. ;-)

 

Nun ja, dieser Thread ist aus 2020, der ist also auch bald verjährt :D

 

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