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ranger

Vorabpauschale bei unterjährigem Kauf und Verkauf

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ranger

Hallo,

gestern ist im Freundeskreis die folgende Frage aufgetaucht, die wir auch mittel google-Recherche nicht beantworten konnten:

 

Spielt die Vorabpauschale eine Rolle, wenn ein ETF (egal ob inländisch/ausländisch/ausschüttend/thesaurierend) innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft wird; so, dass der ETF zum 31.12. nicht im Depotbestand ist?

Beispiel: Kauf am 01.03.2019 und Verkauf Gesamtbestand am 01.12.2019.

 

Ich bin der Meinung, dass die Vorabpauschale hier keine Rolle spielt. Diese kommt nur zum Tragen, wenn der ETF am 31.12. tatsächlich noch im Depot wäre. Wurde der ETF vorher verkauft, ist die gesamet Versteuerung mit dem Verkauf (Veräußerungsgewinn/-verlust) abgegolten. Ggf. erfolgte Ausschüttungen wären ja auch mit dem Ex-Tag bereits abschließend versteuert worden.

 

Über ein Feedback würde ich mich freuen.

 

Danke bereits vorab.

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
vor 9 Minuten von ranger:

Spielt die Vorabpauschale eine Rolle, wenn ein ETF (egal ob inländisch/ausländisch/ausschüttend/thesaurierend) innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft wird

Nein. 

 

Begründung: Sinn der Vorabpauschale ist die "vorgezogene" Besteuerung theaurierter Erträge innerhalb langfristiger Depotpositionen.

Wer vor Ende des Kalenderjahres alle Positionen glattstellt, hat bereits alle anfallenden Gewinne realisiert und über die Bank abgeführt. 

 

PS: Euer google muss kaputt sein. :-*

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