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seppl

Rückerstattung schweiz. Quellensteuer

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akista

Mal eine Frage zu MaxBlue: Wenn ich am Anfang einen entsprechenden Antrag unterschreibe, sorgt maxblue dafür, dass ich die Quellensteuer wieder zurück bekomme ohne, das ich die Anträge ausfüllen muss?

Wenn ja, funktioniert das außer für die CH auch z. B. für DK und NOR?

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Akaman
vor 2 Stunden schrieb akista:

Mal eine Frage zu MaxBlue: Wenn ich am Anfang einen entsprechenden Antrag unterschreibe, sorgt maxblue dafür, dass ich die Quellensteuer wieder zurück bekomme ohne, das ich die Anträge ausfüllen muss?

Wenn ja, funktioniert das außer für die CH auch z. B. für DK und NOR?

 

1. da ich erst kürzlich das Depot dort eröffnet habe, kann ich den Sachverhalt nicht aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Vorab-Anfrage hatte jedoch ergeben, dass ja. Sonst hätte ich das Depot vermutlich nicht eröffnet.

 

2. ja.

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Nostradamus85

Ich hoffe es ist OK wenn mich desbezüglich mit in diesen Thread einklinke. Gilt bei Kuponzahlungen von Anleihen das Gleiche wie bei Dividendenzahlungen von Aktien oder werden diese im Bereich Steuern unterschiedlich behandelt? Konkret geht es um den möglichen Kauf von Schweizer-Staatsanleihen und deren Kuponzahlungen.

 

 

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PericoloGiallo

Wertes Forum, 

 

Ich bin ja Österreicher, mit Wohnsitz und Steuerpflicht ebenda. Mein Depot habe ich in DE. Ist hier jemand, der mir kurz die Rückforderung der Schweizer Quellensteuer skizzieren kann? 

 

Danke im Voraus, 

PG

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PericoloGiallo

Hm, es sieht so aus, als wäre der Vorgang exakt derselbe, wie wenn man das Depot im Inland hält. 

 

LG, PG 

 

 

PS: sorry fürs Threadkapern. 

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Pato007

Hallo,

ich habe für die  Jahre 2016-2018 nun zum erstenmal eine Rückerstattung der Quellensteuer (Dividenden von Nestle, Novartis etc.) von den schweiz. Steuerbehörden bekommen. Muss ich diese Rückzahlung in irgendeiner Form in der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben ? Spielt die in Anspruch genommene Günstigerprüfung eine Rolle, also wenn der Steuersatz in den Jahren 2016-2018 unter 25% gelegen hat ?

 

Danke schon mal für eure Antworten.

 

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west263
vor 2 Minuten von Pato007:

Muss ich diese Rückzahlung in irgendeiner Form in der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben ?

nein, alles erledigt.

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MeinNameIstHase

Hi Pato007,

die Tatsache, dass du diese Frage stellst .... 

 

Beispiel:

Nestle hat im 2019  2,45 CHF Dividende gezahlt. Umgerechnet mit 0,93 EUR/CHF (Kurs am Tag der Gutschrift) sind das 2,2785 EUR.

 

Die Abrechnung für 1 Nestle-Aktie sieht etwa so aus:

Dividende: 2,45 CHF (= 2,2786 EUR)

35% QSt (Verrechnungsteuer) = 0,8575 CHF

ausgezahlt werden 1,5925 CHF (= 1,4810 EUR)

 

20% der QSt bekommst du per Erstattungsantrag vom eidgenössischem FA zurück = 0,49 CHF (in Euro abhängig vom Kurs, wann es ausbezahlt wird)

15% der QSt sind final in der Schweiz, dafür aber in Deuschland anrechenbar = 0,3675 CHF (Per Stichtag Divididendengutschrift = 0,3418 EUR)

Das ist so zwischen D und CH in einem DBA vereinbart.

 

In der Anlage KAP erklärst du die Bruttodividende in Höhe von 2,2786 EUR (umgerechnet zum Wertstellungstag der Dividendenzahlung in EUR, falls auf ein CHF-Konto gutgeschrieben) als Einkünfte (nicht der dt. Steuer unterlegen, nicht aus Aktienveräußerungen, Ausland) und erklärst auch die anrechenbare QSt eine Seite weiter in Höhe von 0,3418 EUR.

 

Wenn Dir die Eidgenossen dann irgendwann nach viel Papierkrieg (Passierschein A38 eidgenöss. Formular 85) die 20% zurückerstatten, dann sind die also schon längst versteuert in D, denn sie sind Teil der Bruttodividende.

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Calippo

Hat schon mal jemand hier erfolgreich versucht, eine Rückerstattung für 2020 und/oder 2021 noch in Papierform einzureichen? Online geht nur ab 2020, ich würde aber gerne noch 2019 mit abrechnen, da 2019 alleine sich quasi nicht wirklich rechnet mit Fremdspesen etc.

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Warlock
Am 16.7.2021 um 20:33 von Calippo:

Hat schon mal jemand hier erfolgreich versucht, eine Rückerstattung für 2020 und/oder 2021 noch in Papierform einzureichen? Online geht nur ab 2020, ich würde aber gerne noch 2019 mit abrechnen, da 2019 alleine sich quasi nicht wirklich rechnet mit Fremdspesen etc.

Oder umgekehrt 2019-2021 online?

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albr

online hab ich es schon probiert, funktioniert tadellos, ca. 6 Wochen nach Antragserstellung ist das Geld auf dem Konto ;)

 

 

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Warlock
vor 17 Minuten von albr:

online hab ich es schon probiert, funktioniert tadellos, ca. 6 Wochen nach Antragserstellung ist das Geld auf dem Konto ;)

 

 

Ich bin gerade gescheitert. Für die 2-Faktor-Authentifizierung muss ich eine App laden, deren QR Code mein iPhone nicht erkennt und die alternative mTan kommt bei mir nicht an.

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Calippo
vor einer Stunde von albr:

online hab ich es schon probiert, funktioniert tadellos, ca. 6 Wochen nach Antragserstellung ist das Geld auf dem Konto ;)

 

 

Und wo hast du 2019 eingetragen? Im Webformular kann ich nur 2020 und 2021 ankreuzen.

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albr

2019 hat Comdirect für mich durchgeführt... mir scheint das nicht kompliziert zu sein, ich habe die Formulare von Comdirect noch...

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Calippo

Kompliziert ist es auch nicht, es lohnt sich für mich aber nicht, ein Jahr alleine rückerstatten zu lassen (Fremdspesen). Deshalb wäre es schön gewesen, 2019-2021 zusammen abzurechnen. So muss ich 2019 auf Papier abrechnen und bekomme quasi nix raus und dann 2020-2022 online.

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hund555
vor 2 Stunden von albr:

online hab ich es schon probiert, funktioniert tadellos, ca. 6 Wochen nach Antragserstellung ist das Geld auf dem Konto ;)

 

 

Hat es was gekostet und welche Unterlagen sind dafür nötig? (Also erstmal muss mein Finanzamt noch immer was bestätigen, richtig?)

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Kai_Eric
· bearbeitet von Kai_Eric
vor 3 Stunden von hund555:

Hat es was gekostet und welche Unterlagen sind dafür nötig? (Also erstmal muss mein Finanzamt noch immer was bestätigen, richtig?)

  • Tax Vouchers bei der Depotführenden Bank bestellen
  • Account bei der Schweizer Behörde einrichten, falls er nicht schon besteht
  • Antrag dort im Portal stellen, Divi-Einnahmen eintragen und die Tax-Voucher dazu im System hochladen.
  • Antrag ausdrucken
  • Antrag unterschreiben und zur Bestätigung ans Finanzamt schicken (Wohnsitz im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens in der Bundesrepublik Deutschland  und hier steuerpflichtig)
  • Bestätigten und unterschriebenen Antrag in die Schweiz schicken.

 

Kosten: Evtl. Gebühren für die Tax-Voucher, Porto

Dauer vom ersten Schritt bis zum Geldeingang: 4 Wochen

 

Letztendlich wirklich einfach. Größte Hürde war die 2-Faktor-Authentifizierung beim Einrichten des Accounts per App.  Ging bei mir im zweiten Versuch per mTAN.

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oktavian
vor 7 Stunden von Calippo:

Kompliziert ist es auch nicht, es lohnt sich für mich aber nicht, ein Jahr alleine rückerstatten zu lassen (Fremdspesen). Deshalb wäre es schön gewesen, 2019-2021 zusammen abzurechnen. So muss ich 2019 auf Papier abrechnen und bekomme quasi nix raus und dann 2020-2022 online.

Meinst du mit Fremdspesen wie Kosten für den tax voucher? habe das glaube ich damals einfach per Standardpost geschickt. Das war nicht teuer.

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albr

TAX Voucher kosten je nach depotbank etwas, manche geben die Voucher kostenfrei raus… bei mir hat’s 6 Wochen gedauert, bis das Geld da war, ich hab noch die Dividendenabrechnung mit den steuerlichen Ausführungen dazugefügt und den TAX Voucher hochgeladen… ausgedruckt, zum FA zwecks Bestätigung geschickt und dann das ganze in die Schweiz… alles wirklich Ultra einfach, die Schweizer haben das vorbildlich gelöst ;)

 

 

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Calippo
· bearbeitet von Calippo
vor 19 Stunden von oktavian:

Meinst du mit Fremdspesen wie Kosten für den tax voucher

Nein, das wäre ja unabhängig vom Jahrgang (und bei der ING sowieso kostenlos).

Konkret:

Bruttodividende 2019 240 CHF

davon 48 CHF als Quellensteuer rückerstattungsfähig.

Gebühr Schweizer Bank 25 CHF

bleiben übrig 23 CHF, entspr. 21,28 EUR

abzgl. Bankgebühren deutsches Bankinstitut 10,00 EUR

bleiben mir am Ende 11,28 EUR

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oktavian
vor 2 Stunden von Calippo:

Nein, das wäre ja unabhängig vom Jahrgang (und bei der ING sowieso kostenlos).

Dann kannst du es doch selbst abwickeln, wenn es sich sonst nicht lohnt. Habe das auch mal bei mir gemacht. Österreich hat mir auch ~40€ erstattet und man kann ja auch 3 Jahre sammeln. Da kamen keine Kosten drauf. Porto musste ich bezahlen. Ich mache nächstes Jahr vielleicht eh mal in Österreich Urlaub, dann schicke ich das dann für die letzten Jahre lokal noch 1-2€ billiger ab. Bin da ein bisschen Sparfuchs. Digital voranmelden, aber auf Papier wollen die das dennoch. Zum eigenen Finanzamt in DE zur Wohnsitzbescheinigung muss das auch vor dem Schicken in die Schweiz. 48 CHF ist schon grenzwertig. Aber für 3 Jahre wären es ja dann wieder mehr. Was deine Bank dann für CHF--> EUR nimmt oder wie das abläuft habe ich keine Ahnung, aber die Gebühren sehen eher nach Abwicklung durch die Bank aus.

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/dienstleistungen/schweiz/elektronische-rueckerstattungsantraege.html

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Calippo
· bearbeitet von Calippo
Ergänzung
vor 4 Stunden von oktavian:

Dann kannst du es doch selbst abwickeln, wenn es sich sonst nicht lohnt.

Gnaaaaa... Genau deshalb frage ich doch, ob jemand schon erfolgreich versucht hat, mit dem alten Papierverfahren 2018-2020 bzw. 2019-2021 zu beantragen (#59)

 

Edit: 2013-2015 und 2016-2018 habe ich nach der alten Methode problemlos durchgeführt, daher kenne ich auch die Gebühren, die auf mich zukommen.

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oktavian
vor einer Stunde von Calippo:

Edit: 2013-2015 und 2016-2018 habe ich nach der alten Methode problemlos durchgeführt, daher kenne ich auch die Gebühren, die auf mich zukommen.

Du kannst auch in der Schweiz bei der Steuerbehörde anrufen und fragen. Ich vermute du musst die neueren Jahre vorab elektronisch anmelden, aber wieso solltest du das alte nicht zusammen hin schicken können? Verstehe dein Problem nicht. Ich habe mir das nicht genau angeschaut, aber nach DBA werden die Anforderungen doch normiert sein. Daher wird sich an den Papieranforderungen doch kaum was ändern. Also wenn die Schweiz meint du musst elektronisch anmelden, dann mache das doch einfach.

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albr

Wo ist das Problem :shock: 2020 und 2021 sind nach dem neuen Verfahren (elektronisch) durchzuführen, man kann auch nur die beiden Jahre ankreuzen, und 2019 nach dem alten Verfahren… :rolleyes:

 

Immer drei Jahre rückwirkend…

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hund555
· bearbeitet von hund555
Am 27.7.2021 um 15:26 von Kai_Eric:
  • Tax Vouchers bei der Depotführenden Bank bestellen
  • Account bei der Schweizer Behörde einrichten, falls er nicht schon besteht
  • Antrag dort im Portal stellen, Divi-Einnahmen eintragen und die Tax-Voucher dazu im System hochladen.
  • Antrag ausdrucken
  • Antrag unterschreiben und zur Bestätigung ans Finanzamt schicken (Wohnsitz im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens in der Bundesrepublik Deutschland  und hier steuerpflichtig)
  • Bestätigten und unterschriebenen Antrag in die Schweiz schicken.

 

Kosten: Evtl. Gebühren für die Tax-Voucher, Porto

Dauer vom ersten Schritt bis zum Geldeingang: 4 Wochen

 

Letztendlich wirklich einfach. Größte Hürde war die 2-Faktor-Authentifizierung beim Einrichten des Accounts per App.  Ging bei mir im zweiten Versuch per mTAN.

Vielen Dank !

Und das könnte man theoretisch auch für bis zu 3 Jahre zurückholen? (Ich meine ab diesen Jahr Dividenden und bis 2024 zurückholen)

Das scheint echt nicht schwer zu sein und außer Porto bei einem Broker ohne Tax-Voucher Gebühren auch kaum was zu kosten.

Es wird Zeit, dass ich endlich Nestlè ins Depot hole :)

 

 

Edit: Bei ING DIBA kann man schweizer Aktien nicht kaufen, Maxblue wohl nur über Handelsplatz Zürich was viel kostet, Onvista verlangt 20 Euro pro Taxvoucher ... oje, doch kein Happy End ... zumindest nicht für Sparfüchse

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