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fillg1

Umzug in die Schweiz - Konten in D behalten?

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fillg1

Hallo zusammen

Ich hoffe ich bin hier mit meinen Fragen im richtigen Forum gelandet.

In meinen jetzt doch schon 30-40 jährigen Berufsleben hat sich bei mir jetzt ein ganzes Portfolio von Depots, Sparverträgen auf Versicherungsbasis usw. angesammelt. Ich bin bei Aktien eigentlich mehr der Buy&Hold (&Forget) Typ, oder anders gesagt ich wurde immer recht gut von meinen Volksbanken beraten und wurde nicht übers Ohr gehauen ;-). Zur Zeit lege ich einen relativ hohen Betrag monatlich in ETF- und Sparplänen an.

Nun ziehe ich bald aus privaten und beruflichen Gründen in die Schweiz um und frage mich was ich da mit dem ganzen "Zeug" machen soll ;-)

Mein erster Eindruck vom Schweizer Bankensystem ist dass zum einen die Gebühren deutlich höher ist und dass andererseits so etwas wie ETF-Sparpläne praktisch unbekannt sind. Ausserdem sind mir Horrorgeschichten von fehlgeschlagenen Depotübertragungen in die Schweiz zu Ohren gekommen, Übertragungen wurden als Neuanlagen interpretiert und doppelt versteuert etc.

Meine Idee wäre jetzt erstmal alles so zu belassen wie es ist, also die Konten in Deutschland zu lassen und in der Schweiz nur ein Gehaltskonto für die täglichen Ausgaben, Miete etc. zu haben. Mein deutsches Girokonto würde ich dann 1-2 Mal im Jahr mit einem grösserem Betrag auffüllen um damit dann die Sparpläne bedienen zu können.

Spricht irgendetwas gegen diese Vorgehensweise?

 

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Gast240416

Schau mal, ob Du @Radieschen , diese treulose Tomate  :P

zu diesem Thema bekommst.

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 48 Minuten von fillg1:

Spricht irgendetwas gegen diese Vorgehensweise?

 

An sich nicht. Du mußt künftig allerdings alles in der Schweiz statt in Deutschland versteuern. Daher empfiehlt es sich, vorher schon zu prüfen (https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html), ob deine Fonds steuerliche Daten für die Schweiz melden und ob die einigermaßen vernünftig sind; denn einige Swap-basierte ETFs sind in der Schweiz steuerlich wohl sehr ungünstig.

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fillg1

Danke für den Tip, ich klicke mich da mal durch

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Dem Vernehmen nach wollen auch alle deutschen Banken Steuerausländer. Also überall nachfragen.

 

Edit: Nicht alle Banken (danke chirlu)

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chirlu
vor 11 Minuten von kleinerfisch:

Dem Vernehmen nach wollen auch alle deutschen Banken Steuerausländer. Also überall nachfragen.

 

Ich glaube, da wäre sinnwahrend ein nicht zu ergänzen. :-) Wobei die Schweiz noch einigermaßen gehen sollte. Schwierig würde es mit den USA.

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Aktie

Den Hinweis wollte ich auch geben, dass du vielleicht vorab mal kurz bei deinen Banken anfragst ob sich aus dem Umzug in die Schweiz irgendwelche Probleme ergeben. Einem Freund von mir wurde gerade wenige Wochen nach Umzug nach GB durch die ING gekündigt. Grund war eine fadenscheinige Begründung mit einem Verstoß gegen irgendwelche Anzeigepflichten. Scheinbar hatte etwas mit seinen eingereichten Unterlagen nicht gepasst und ohne Rückfrage kam sofort die Kündigung.

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Churgast
· bearbeitet von Churgast

In der Schweiz hast Du es mit kantonalen Steuerämtern zu tun. Die dort tätigen Beamten haben mehr Entscheidungsfreiheit als die Finanzbeamten in Deutschland. Ich würde an Deiner Stelle einfach mit der zuständigen Person einen Termin ausmachen und das vor Ort besprechen. Grundsätzlich ist alles möglich. Viele Schweizer haben ihr Depot in Deutschland, weil es billiger ist. Da deutsche Banken kein Wertschriftenverzeichnis nach Schweizer Standards erstellen, wird die Steuererklärung natürlich komplizierter. Aber den Mehraufwand (Valorennummern raussuchen; Bestände und Transaktionen händisch in die Schweizer Online-Steuerformulare eintragen) hat man vor allem im ersten Jahr.

Wenn Du neugierig bist, was auf Dich zukommt, kannst Du Dir die Software (vergleichbar der deutschen Elster-Software) schon jetzt runterladen. Gehe einfach auf die Homepage Deines zukünftigen Kantons und suche nach "Steuererklärung Online".

 

P,S, Eventuell fällst Du in den ersten Jahren als Ausländer und Arbeitnehmer auch noch unter die Quellensteuer-Regelung. Dann führt der Arbeitgeber eine pauschalisierte Einkommenssteuer ab und Du selbst darfst erst einmal gar keine Steuererklärung abgeben. 

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