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Jonas1990

Vorweggenommene Betriebsausgaben bei unbekannter Rechtsform

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Jonas1990

Hallo zusammen,

 

da ich bisher eher in anderen Unterforen im WP-Forum aktiv war, verlinke ich kurz die Beschreibung meiner Person: 

 

 

Nun zum Sachverhalt: 

 

Ich habe im Oktober 2019 mit Wirkung zum Juni 2019 gegenüber dem Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“ abgegeben und dort eine (steuerliche) Gründung zum Juni 2019 angegeben. Die Gründung beim Gewerbeamt ist erst für 2021 geplant, da ich bis dahin eine für die Gründung relevante Fortbildung besuche, die einige tausend Euro veranschlagt. Seit Oktober gebe ich monatlich eine USt-Voranmeldung ab (ausschließlich zur Erstattung gezahlter Vorsteuer) und habe vor, die bereits getätigten Ausgaben in einer EÜR für das Jahr 2019 (und später für 2020) als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen (v.a. Fortbildungsgebühren, Anwaltskosten, Markenrecherche, ... > Ernsthaftigkeit der Gründung zu beweisen sollte keine Diskussion sein).

 

Meine Frage: Die finale Rechtsform steht noch nicht fest (bisher bin ich fest von einer Personengesellschaft ausgegangen, aktuell stehen die Chancen jedoch höher, dass ich lieber gleich in der Rechtsform der GmbH gründen möchte). Steuerlich ggü. dem Finanzamt existiert mein Einzelunternehmen ja schon, gegenüber dem Gewerbeamt und der Außenwelt hingegen noch nicht. Kann ich dann einfach eine Neu-GmbH in 2021 gründen oder muss ich das Einzelunternehmen „überführen“? Dies ist insbesondere relevant, da das Einzelunternehmen bis dahin ca. 20.000 EUR „Verluste“ gemacht haben wird, die gegen meine persönliche Einkommensteuerschuld gerechnet sein werden (Steuererklärung 2019 und 2020). Würde ich die vorweggenommenen Betriebsausgaben hingegen in der GmbH geltend machend, dann gäbe es diese Erstattung natürlich nicht, sondern maximal einen Verlustvortrag.

 

a)      Müssen diese vorweggenommenen Betriebsausgaben irgendwie überführt werden? Wenn ja, wann? 

b)      Wenn nein: Dann wäre es ja unbeabsichtigt ein „toller Trick“, dass ich die Verluste auf Ebene einer Personengesellschaft gemacht habe, die Steuern erstattet bekomme und anschließend einfach eine Kapitalgesellschaft gründe.

 

Zur Ergänzung: Das Einzelunternehmen besitzt auch keinerlei Verträge mit der Außenwelt außer die Reservierung einer Domainadresse, die auf meinen Privatnamen lautet.

 

Beste Grüße

Jonas

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bobby13

Bevor ein GmbH Vertrag abgeschlossen wird, existiert eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft. Bei mehreren Personen ist diese als Personengesellschaft zu behandeln.

Bei einer Person würde ich das durchaus auf ein Einzelunternehmen übertragen.

 

Insgesamt sehe ich bei einer ernsthaften Durchführung auch kein Problem.

 

Die GmbH ist ja später auch nicht steuerfrei, sondern besteuert nur anders ;-)

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MeinNameIstHase

Es gibt auch noch die Mini-GmbH ->Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
 

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