Zum Inhalt springen
BenK

Riester Bausparvertrag sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

BenK
· bearbeitet von BenK

Hallo zusammen.

 

Hier im Forum wurde ja schon desöfteren diskutiert ob man einen Riester-Bausparvertrag kündigen soll oder nicht.

Aber habe kein Thema gefunden welches richtig zu mir passt.

 

Folgende Situation:

Ich habe mir mit 16 Jahren (2013) vom Bankberater einen Riester-Bausparvertrag von der LBS mit einer Bausparsumme von 10k€ "aufschwatzen" lassen.

Habe ihn dann monatlich mit dem Mindestbetrag bespart um die volle Förderung zu bekommen und ihn Anfang 2018 beitragsfrei gestellt.

Stand jetzt sind knapp 2000 Euro drin, wobei fast die Hälfte davon Altersvorsorge-Zulagen vom Staat sind.

 

Guthabenzins sind 2%, dementsprechend also eigentlich eine gute RK1 Geldanlage.

Darlehenzins sind jedoch knapp 4%, da würde man heute schon um einiges günstigere Kredite bekommen - falls man denn einen braucht. Ich brauch keinen. 

 

Da ich nicht vor habe ein Haus zu bauen, frag ich mich jetzt was für einen Sinn dieser Bausparvertrag noch macht.

Ich hab mir schon oft überlegt ihn zu kündigen, einfach nur damit ich kein Geschäftsverhältnis mehr mit der Bank hab, aber 2% Zinsen für eine sichere Anlage ist auch nicht schlecht.

Außerdem würde ich bei Kündigung den Anspruch auf die staatlichen Altersvorsorge Zulagen verlieren, welche immerhin knapp 1000 Euro betragen.

 

Wäre es möglich, wenn ich irgendwann mal wieder die Zahlungen aufnehme und der Bausparvertrag somit schlussendlich irgendwann zuteilungsreif ist, einfach das Guthaben auszahlen zu lassen, auf das Darlehen dann zu verzichten und somit mit dem ganzen Zeug abzuschließen?

Oder bekomme ich diese staatlichen Förderungen nur wenn ich auch das Darlehen in Anspruch nehme?

 

Grüße

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Seabushy

Hallo BenK,

 

bevor du kündigst, solltest du grundsätzlich überlegen, ob du weiter Riestern möchtest. Dann wäre auch ein Übertrag in eine andere Sparform (Rentenversicherung, Banksparplan) möglich.

 

Mit Riester-BSV kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus, aber der VZ sagt folgendes:

"Alternativ lässt sich der Riester-Bausparvertrag auch nur dazu nutzen, finanziell fürs Alter vorzusorgen. Dies kann sich dann ergeben, wenn der Vertrag zur Zinssicherung eines heute noch unkonkreten Immobilienwunsches abgeschlossen wurde. Wie bei jedem anderen Geldriestervertrag schließt sich dann nach der Ansparphase die Auszahlungs-/Rentenbezugsphase an. Je nach Vertrag wird der Anbieter dann entweder eine Rentenversicherung mit sofort beginnender lebenslanger Rentenzahlung oder einen Auszahlplan mit Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr abschließen."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BenK

Hallo Seabushy,

 

eigentlich nicht. Für die Altersvorsorge habe ich einen ETF-Sparplan.

Ich möchte mich eigentlich so wenig wie möglich von einer Bank bzw. irgendwelchen Veträgen/Versicherungen abhängig machen.

 

Laut VZ:

"Ohne dass es sich nachteilig auf die Förderung auswirkt, darf das angesparte Guthaben nur entnommen werden, wenn es zum Bau, Kauf oder zur Entschuldung einer vom Sparer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt wird. Das Bauspardarlehen wird nur unter der Prämisse gefördert, wenn es zur Tilgung einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwendet oder zur Umschuldung einer entsprechenden Finanzierung eingesetzt wird. In jedem Fall muss das Riester-Bauspardarlehen bis spätestens zum vollendeten 68. Lebensjahr getilgt sein."

 

Verstehe ich das richtig, dass ich somit meine staatlichen Zulagen verliere wenn ich mir das angesparte Guthaben auszahlen lasse, es dann aber nicht für eine Wohnimmobilie einsetze? Falls dem so wäre kann ich die Zulagen sowieso vergessen, da ich ja nicht plane ein Haus zu bauen. Dann würde ich den Bausparvertrag nur noch als gut verzinstes Festgeldkonto betrachten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Seabushy

Wenn du dir das Guthaben auszahlen lässt, musst die Zulagen zurückzahlen, das ist richtig. Deswegen kommen evtl. auch eine Übertragung oder die weitere Stilllegung in Frage.

Andererseits handelt es sich nur um eine sehr geringe Summe. Wenn du den Vertrag also einfach loswerden möchtest, sollte das machbar sein.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 4 Stunden von BenK:

da ich ja nicht plane ein Haus zu bauen.

 

Du kannst auch ein vorhandenes kaufen, oder eine Eigentumswohnung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maury
· bearbeitet von Maury

Was für Zulagen gehen denn noch in den Bausparer? Wenn du den mit 16 abgeschlossen hast, wahrscheinlich noch die Wohnungsbauprämie und evtl. auch noch vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage?

 

Eigentlich ist ein Bausparer für junge Leute immer noch attraktiv zum ersten Sparen, da die Wohnungsbauprämie nicht wohnwirtschaftlich verwendet werden muss. Da kannste dir mit Mitte Zwanzig dann auch ein Auto von kaufen, nur mit dem Wohnriester hast du dir einen Klotz ans Bein gebunden. Selbst wenn du Eigentum erwerben wollen würdest, macht es wahrscheinlich keinen Sinn den Wohnriester dafür zu nutzen solange du noch jung bist (wegen nachgelagerte Besteuerung über das Wohnförderkonto).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BenK

Ja, Wohnungsbauprämie ging noch in den Bausparer. Vermögenswirksame Leistungen nicht, die gingen damals in eine betriebliche Rentenversicherung.

 

Zitat

nur mit dem Wohnriester hast du dir einen Klotz ans Bein gebunden.

Ja, befürchte ich auch.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass wenn ich auf das Darlehen verzichte ich die Förderungen verliere?

Ich kann mir also nicht das Guthaben samt Förderungen auszahlen lassen sobald der BSV zuteilungsreif ist - und gleichzeitig auf das Darlehen verzichten?

Beziehungsweise selbst wenn das ginge, müsste ich das Geld für Wohneigentum verwenden und werde dann mit ner Steuernachzahlung sobald ich das Rentenalter erreiche konfrontiert, richtig?

 

Sorry für die vielen Fragen. Aber im Internet findet man irgendwie echt wenig dazu. Oder ich suche falsch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maury

Tjoa, das hab ich mir so gedacht. Kann da aber nicht weiterhelfen. Das sind Vertragsdetails. Ich denke da wirst du dich mit deinem Bankverkäufer oder der Bausparkasse zusammensetzen müssen oder den Bausparvertrag ganz genau lesen. Stichworte hast du ja bekommen wie fördersxhädliche Kündigung, Übertrag des Riesteranteils auf einen anderen Vertrag und was mit der WBP passiert.
 

Ob Riester überhaupt für dich in Frage kommt gilt es unabhängig zu prüfen. Wohnriester ist für einen jungen Menschen höchstwahrscheinlich Mist, weil sich deine Steuerlast auf dem Wohnförderkonto mit 2% p.a. vermehrt. Das würde ich mir nicht ans Bein binden wollen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BenK

Komischerweise hat mir mein Bankberater damals nur die Vertragsbedingungen für normale Bausparverträge ausgehändigt, nicht die Bedingungen für Altersvorsorge-BSV.

 

Hab dann die passenden Vertragsbedingungen für meinen BSV auf der Homepage der LBS gefunden. Also so wie ich das verstanden habe bekomm ich die Förderungen nur wenn ich auch das Darlehen in Anspruch nehme, zusätzlich muss ich den Verwendungszweck für das Guthaben spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase der "zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" mitteilen, die dann bestimmt welche Beträge förderunschädlich ausgezahlt werden können.

Ich darf das Guthaben nur für meine eigene Wohnung benutzen, wenn ich irgendwann ausziehen sollte muss ich es wieder der ZfA mitteilen, da dies förderschädliches Verhalten ist.

 

Ganz abgesehen davon ist Wohnriester, wie du schon richtig angemerkt hast, kompletter Mist für mich wegen der nachgelagerten Besteuerung.

 

Somit ist ausnahmslos alles was mir damals der Bankberater angedreht hat Müll gewesen.

 

Naja, aus Fehlern lernt man.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maury
vor 28 Minuten von BenK:

Also so wie ich das verstanden habe bekomm ich die Förderungen nur wenn ich auch das Darlehen in Anspruch nehme, zusätzlich muss ich den Verwendungszweck für das Guthaben spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase der "zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" mitteilen, die dann bestimmt welche Beträge förderunschädlich ausgezahlt werden können.

Ich darf das Guthaben nur für meine eigene Wohnung benutzen, wenn ich irgendwann ausziehen sollte muss ich es wieder der ZfA mitteilen, da dies förderschädliches Verhalten ist.


Setz dich nochmal damit auseinander was mit der Wohnungsbauprämie bei einer förderschädlichen Kündigung passiert. Das sind 8.8% pro Jahr (auf max. 512 EUR Einzahlung). Plus 2% Garantiezinsen bei einer Ansparsumme von 10000 EUR ist doch ganz ordentlich. Eventuell lohnt es sich das Ding weiter zu besparen, aber nicht mehr die Riesterzulage mitzunehmen. Dann zahlst du eventuell später nur die Riesterzulage zurück, kannst aber die Wohnungsbauprämie plus Zinsen für dich vereinnahmen. Der damit verbundene Aufwand wär mir die Zeit für ein paar Hunnis wert.

 

Zitat von Wikipedia:

Unschädlich ist eine Verfügung (...der Wohnungsbauprämie...) ohne wohnwirtschaftliche Verwendung, wenn

der Bausparer bei Vertragsabschluss noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatte und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügt. Jeder Bausparer kann nur einmal über einen vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BenK

Grade nochmal die Kontoauszüge angeschaut und hab mich wohl geirrt, es ging nie eine Wohnungsbauprämie in den Bausparer.

Nur die jährlichen Riesterzulagen in Höhe von 154 Euro.

 

Muss mir jetzt überlegen ob ich den Vertrag sozusagen als Festgeldkonto behalte oder ob ich ihn kündige und das Geld anderweitig investiere, z.B. in Aktien.

 

Danke für deine Hilfe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 24 Minuten von BenK:

Grade nochmal die Kontoauszüge angeschaut und hab mich wohl geirrt, es ging nie eine Wohnungsbauprämie in den Bausparer.

 

Die Wohnungsbauprämie wird vom Finanzamt erst ausbezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; also in deinem Fall nach sieben Jahren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga
1 hour ago, BenK said:

Grade nochmal die Kontoauszüge angeschaut und hab mich wohl geirrt, es ging nie eine Wohnungsbauprämie in den Bausparer.

 

 

35 minutes ago, chirlu said:

Die Wohnungsbauprämie wird vom Finanzamt erst ausbezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; also in deinem Fall nach sieben Jahren.

 Bei normalen Bausparverträgen muss die Wohnungsbauprämie einmal jährlich beantragt werden. Den Antrag bekommst du per Post von deiner LBS mit dem jährlichen Kontoauszug. Müsste die Tage bei dir eingetrudelt sein. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BenK

Ja ich erinner mich, ich hab die Wohnungsbauprämie vor einigen Jahren mal beantragt. Der Bausparvertrag ist seit 2018 stillgelegt, seitdem hab ich auch keine Prämie mehr beantragt natürlich.

Also theoretisch müsste ich ja dann nach der 7 Jahres-Frist die Wohnungsbauprämie bekommen für die Jahre 2013-2018.

Müsste also dieses Jahr im Sommer so sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga
9 minutes ago, BenK said:

Ja ich erinner mich, ich hab die Wohnungsbauprämie vor einigen Jahren mal beantragt. Der Bausparvertrag ist seit 2018 stillgelegt, seitdem hab ich auch keine Prämie mehr beantragt natürlich.

Also theoretisch müsste ich ja dann nach der 7 Jahres-Frist die Wohnungsbauprämie bekommen für die Jahre 2013-2018.

Müsste also dieses Jahr im Sommer so sein.

Ich kenne es von meinem Bausparer so, dass die Prämie einige Monate nach Beantragung aufs Bausparkonto gezahlt wird. Also keine 7 Jahre Frist. Kannst du auf deinen alten Kontoauszügen sicher schnell nachvollziehen, was geflossen ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 15 Minuten von penga:

Ich kenne es von meinem Bausparer so, dass die Prämie einige Monate nach Beantragung aufs Bausparkonto gezahlt wird.

 

Wie alt ist der Vertrag? Oder ist er schon in der Darlehens(rückzahlungs)phase?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BenK

@penga: Dann ist bei mir wohl was falsch gelaufen, weil die Beantragung ist bei mir schon mindestens 3 Jahre her und auf den Kontoauszügen ist nichts zu sehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga
1 minute ago, chirlu said:

Wie alt ist der Vertrag?

Älter als 7 Jahre. Bespare erst seit 2 Jahren wieder, beantrage jedes Jahr Prämie, bekomme sie nach einigen Monaten überwiesen.

4 minutes ago, BenK said:

@penga: Dann ist bei mir wohl was falsch gelaufen, weil die Beantragung ist bei mir schon mindestens 3 Jahre her und auf den Kontoauszügen ist nichts zu sehen.

Nicht unbedingt. Will nur darauf hinweisen, wie es bei mir ist. Vielleicht ist dein Vertrag aus irgendeinem Grund anders. Würde ich bei der Sparkasse, oder wo du bist, mal nachfragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 11 Minuten von penga:

Älter als 7 Jahre. Bespare erst seit 2 Jahren wieder, beantrage jedes Jahr Prämie, bekomme sie nach einigen Monaten überwiesen.

 

Falls er sogar älter als elf Jahre ist (erste Einzahlung vor 2009), ist das normal. Für solche Verträge gilt noch das alte System, bei dem nach sieben Jahren die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht mehr Voraussetzung ist. Jetzt gilt das nur noch für einen vor Alter 25 abgeschlossenen Vertrag. Sobald die Sieben-Jahres-Frist um ist, werden alle in der Zeit vorgemerkten Prämien auf einen Schlag gutgeschrieben, und die späteren Prämien dann jeweils direkt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BenK

Also gut, dann wird wohl doch alles rechtens sein.

Dann müsste ich die vorgemerkten Prämien ab September auf meinem Bausparkonto sehen, da ab dann 7 Jahre vergangen sind seit Unterzeichnen des Vertrags.

 

Danke für die Klarstellung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga
29 minutes ago, chirlu said:

 

Falls er sogar älter als elf Jahre ist (erste Einzahlung vor 2009), ist das normal. Für solche Verträge gilt noch das alte System, bei dem nach sieben Jahren die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht mehr Voraussetzung ist. Jetzt gilt das nur noch für einen vor Alter 25 abgeschlossenen Vertrag. Sobald die Sieben-Jahres-Frist um ist, werden alle in der Zeit vorgemerkten Prämien auf einen Schlag gutgeschrieben, und die späteren Prämien dann jeweils direkt.

Hat die Wohnungsbauprämie auch ein Ende oder wird sie Jahr für Jahr gezahlt, bis keine Einzahlungen mehr erfolgen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 1 Stunde von penga:

Hat die Wohnungsbauprämie auch ein Ende oder wird sie Jahr für Jahr gezahlt, bis keine Einzahlungen mehr erfolgen?

 

Prinzipiell unbegrenzt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Nächstes Jahr steigt der Förderhöchstbetrag, der Fördersatz und auch die Einkommensgrenze:

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bavarese

Hallo BenK,

Am 29.1.2020 um 13:58 von BenK:

Guthabenzins sind 2%, dementsprechend also eigentlich eine gute RK1 Geldanlage.

vor 14 Stunden von BenK:

Muss mir jetzt überlegen ob ich den Vertrag sozusagen als Festgeldkonto behalte oder ob ich ihn kündige und das Geld anderweitig investiere, z.B. in Aktien.

Bei 2% Guthabenzins würde ich den Vertrag als Festgeldersatz hernehmen. Auch wenn die jährlichen Kontoführungsgebühr etwas auffressen, sollte es sich lohnen. Wo bekommst du sonst risikolos 2%?

 

Gruß

Bavarese

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BenK
· bearbeitet von BenK

Da hast du Recht. 2% kriegt man sonst nirgends mehr.

Kontoführungsgebühr beträgt gerade mal 9€, also da bin ich mit den Zinsen drüber.

 

Ich denke so werde ich es machen, also ihn als Festgeldersatz benutzen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
penga
· bearbeitet von penga
4 hours ago, BenK said:

Kontoführungsgebühr beträgt gerade mal 9€, also da bin ich mit den Zinsen drüber.

Da würde ich aber gegen angehen. Seit wann zahlst du die Gebühren? Ältere Verträge waren meist ohne Gebühren, und nachträglich eingeführte kann man anfechten. Ich habe zweimal an meine LBS geschrieben und auf die Rechtslage hingewiesen. Anschließend bekam ich "aus Kulanz" die gezahlten Gebühren rückwirkend bis 2017 mit Zinsen zurück und zahle in Zukunft auch keine Kontoführungsgebühr für den Bausparer.

Siehe auch: https://www.test.de/Bausparen-Gerichte-halten-Kontogebuehren-fuer-unzulaessig-5424670-0/

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...