Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Lion

BU: Bandscheibenvorfall vor 11 Jahren -- Muss ich den angeben?

Empfohlene Beiträge

Lion
· bearbeitet von Lion

Hallo,

ich bin grad dabei, mich für eine BU vorzubereiten.

Habe gerade den Fragebogen der Nürnberger vor mir, da ist bgzl Rücken die Fragestellung wie folgt:

 

"Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen

     - der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen oder Bänder sowie Wirbelsäule, Bandscheiben (z.B. Bandscheibenvorwölbung, Rheuma)

 

Mein Vorfall war vor11 Jahren, machte damals nur Physiotherapie, seit dem keine Probleme.

Muss ich das jetzt angeben, oder nicht? Bin ja weit über den 5 Jahren.....

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
liki90
vor 14 Minuten von Lion:

Hallo,

ich bin grad dabei, mich für eine BU vorzubereiten.

Habe gerade den Fragebogen der Nürnberger vor mir, da ist bgzl Rücken die Fragestellung wie folgt:

 

"Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen

     - der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen oder Bänder sowie Wirbelsäule, Bandscheiben (z.B. Bandscheibenvorwölbung, Rheuma)

 

Mein Vorfall war vor11 Jahren, machte damals nur Physiotherapie, seit dem keine Probleme.

Muss ich das jetzt angeben, oder nicht? Bin ja weit über den 5 Jahren.....

 

 

Gibt es sonstige,

allgemein formulierte Gesundheitsfragen wie zB „Bestehen sonstige Beschwerden, Erkrankungen die nicht aufgeführt wurden“ o.ä. ohne Eingrenzung auf den Zeitraum?

 

Ich würde sicherheitshalber beim Versicherer nachfragen. Wenn sie dich nicht nehmen, dann ist es so besser als jahrelang blechen um dann im Leistungsfall ( der erst eintreten muss - ob das tatsächlich passiert sei mal dahin gestellt) gekickt zu werden.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas
vor 8 Stunden von liki90:

Ich würde sicherheitshalber beim Versicherer nachfragen. Wenn sie dich nicht nehmen, dann ist es so besser als jahrelang blechen um dann im Leistungsfall ( der erst eintreten muss - ob das tatsächlich passiert sei mal dahin gestellt) gekickt zu werden.

Jo, saugeile Idee beim VR am Besten noch mit Klarnamen anzufragen und Ihn auf was stoßen, was er bestenfalls nie erfahren hätt..

 

Warum macht Ihr immer alles do it yourself oder gebt Ratschläge wenn Ihr keine Ahnung habt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
liki90
vor 1 Stunde von Xeronas:

Jo, saugeile Idee beim VR am Besten noch mit Klarnamen anzufragen und Ihn auf was stoßen, was er bestenfalls nie erfahren hätt..

 

Warum macht Ihr immer alles do it yourself oder gebt Ratschläge wenn Ihr keine Ahnung habt?

 

Du solltest dich vlt. über das VVG informieren und meine Gegenfrage auch mal lesen. Sollte eine „versteckte“ Gesundheitsfrage ohne Begrenzung auf einen Zeitraum gestellt worden sein, so ist der VN u.U. bei einem größeren Leistungsfall fällig.

 

Die Versicherung ist ebenfalls an einem Abschluss interessiert. Wenn der Fall harmlos ist/nicht relevant wird man ihn auch ohne Zuschlag aufnehmen! Das entscheidet aber die Risikoabteilung und nicht das Wertpapier-Forum.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Ist ein Bandscheibenvorfall eine Krankheit? JA
Geht ein Bandscheibenvorfall "wieder weg"? NEIN

Zudem ist davon auszugehen,dass das Ding als Dauerdiagnose durchgeschleift wird.

Also: Entweder Versicherer suchen, der hier andere Fragen stellt oder sauber aufbereiten und angeben.
(Wird mit ziemlicher Sicherheit eh keine Auswirkung haben, wenn seither beschwerdefrei, keine Behandlung mehr etc.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 4 Stunden von Xeronas:

Warum macht Ihr immer alles do it yourself oder gebt Ratschläge wenn Ihr keine Ahnung habt?

 

Warum kommt es in diesem Forum eigentlich immer wieder zu Beleidigungen? Muss das sein?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DrFaustus
vor 2 Stunden von Peter Wolnitza:

Geht ein Bandscheibenvorfall "wieder weg"? NEIN

Sicher?

Heutiger Stand ist doch eigentlich, dass zumindest leichte Vorfälle sehr gut kurierbar sind und die Patienten nach relativ kurzer Zeit keinerlei BEschwerden mehr haben.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas
vor 12 Stunden von liki90:

 

Du solltest dich vlt. über das VVG informieren und meine Gegenfrage auch mal lesen. Sollte eine „versteckte“ Gesundheitsfrage ohne Begrenzung auf einen Zeitraum gestellt worden sein, so ist der VN u.U. bei einem größeren Leistungsfall fällig.

 

Die Versicherung ist ebenfalls an einem Abschluss interessiert. Wenn der Fall harmlos ist/nicht relevant wird man ihn auch ohne Zuschlag aufnehmen! Das entscheidet aber die Risikoabteilung und nicht das Wertpapier-Forum.

 

 

 

Auf welchen Paragraphen des VVG beziehst du dich denn?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

@Dr.Faustus: Ziemlich sicher. Beschwerdefrei bedeutet nicht, dass er nicht mehr da ist.
Die Vorwölbung (Prolaps) geht nicht mehr zurück. Man kann evtl. durch Muskulaturaufbau, erlernen diversere Bewegungstechniken etc. die Symptome lindern, evtl. sogar komplett beseitigen, aber er geht nicht weg,

es ist keinesfalls so, dass die vorgewölbte Bandscheibe quasi wieder "zurück flutscht" - Sie verursacht halt keine Schmerzen mehr, weil z.B. die umliegende Stützmuskulatur das Teil so fixiert, dass es nicht mehr auf irgendwelche Nerven drückt.

Im Sinne BU Antrag ist somit zu schauen, WIE gefragt wird.

Sicherlich sinnvoll, das im Rahmen einer Risikovoranfrage (vernünftig aufbereitet!) abzuklären. Dann hat man Sicherheit und ist nicht auf wilde VVG Spekulationen/Interpretationen angewiesen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lidija
Am 6.2.2020 um 22:08 von Xeronas:

Auf welchen Paragraphen des VVG beziehst du dich denn?

 §19 Abs. 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...