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Loschuh

Kleinstkapitalgesellschaft um Steuer zu sparen

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Loschuh

Hallo und scönen Abend,

hat jemand ehine private kapitanverwaltende Gesellschaft (Spardosen GMBH)  gegründet um keine 25%  Kapitalertragssteuern sondern  15% Kärperschaftssteuer a Kapitalerträge zu zahlen?

Ich hätte ein paar praktische Fragen:

kann ich ein vorhandenes Depot (Gemeinschafts-Depot) einfach in ein  solche Gesellschaft einbringen?

Wie mache ich das?

Was muss ich dem Finanzamt mitteilen?

usw

 

Lo

 

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Taxadvisor

Du musst einen Steuerberater fragen...

 

Die GmbH zahlt im Übrigen entweder nur ca. 1,5% (Veräußerungsgewinne Aktien) oder ca. 30% auf alle anderen Erträge.

 

Gruß

Taxadvisor

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whister
vor 12 Minuten von Loschuh:

kann ich ein vorhandenes Depot (Gemeinschafts-Depot) einfach in ein  solche Gesellschaft einbringen?

Das kannst du in Form einer Sacheinlage machen. Zum Zeitpunkt der Sacheinlage musst du jedoch alle bisher aufgelaufenden Gewinne (privat) versteuern.

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Loschuh

sollte ich das nur für Aktien in Erwägung ziehen? was ist mit Anleihen und deren Zinsbesteuerung? oder Index ETFs?

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bobby13

Warum solltest du es denn für Aktien in Erwägung ziehen?

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Quailman
vor 2 Stunden von whister:

Das kannst du in Form einer Sacheinlage machen. Zum Zeitpunkt der Sacheinlage musst du jedoch alle bisher aufgelaufenden Gewinne (privat) versteuern.

Ist das wirklich so? Einbringung zum Buchwert nicht möglich?

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klein Gordon

Von welchen Summen redest du? Anlagesumme + jährlich erwarteter Gewinn?

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Aktie
· bearbeitet von Aktie
vor 4 Stunden von Loschuh:

hat jemand ehine private kapitanverwaltende Gesellschaft (Spardosen GMBH)  gegründet um keine 25%  Kapitalertragssteuern sondern  15% Kärperschaftssteuer a Kapitalerträge zu zahlen?

Den entscheidenden Punkt, warum ichs nicht gemacht habe, haben wir hier:

vor 3 Stunden von Taxadvisor:

Du musst einen Steuerberater fragen...

Ohne wirst du kaum hinkommen, wenn ich mir deine Fragen anschaue (nicht böse gemeint). Ich glaube nicht, dass sich das im Normalfall lohnt. Und das sage ich, obwohl ich mir die Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen für die GmbH durchaus zutrauen würde. Aber es kostet halt entweder >1.000 Euro pro Jahr für den StB (also viel Geld) und/oder etliche Stunden bis Tage eigene Verwaltungsarbeit (also viel Zeit). Zeit, in der ich zum Beispiel auch selbst Geld verdienen könnte oder das Leben genießen könnte. Zudem der Notar für die Gründung, das häufig nicht kostenfreie Firmenkonto/-Depot mit Negativzinsen ab dem ersten Euro, und und und... Ich glaube ich fange frühestens ab der ersten oder zweiten Million an, darüber nachzudenken.

 

Achso: Und Offenlegungs-/Hinterlegungspflicht für den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger, falls dein Nachbar also mal zufällig einen Brief mit dem Namen der GmbH in die Finger kriegt, kann er sich jährlich für 1,79€ auf www.unternehmensregister.de deine Vermögensentwicklung anschauen :D

 

Übrigens:

 

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beamter97
vor 1 Stunde von Aktie:

kann er sich jährlich für 1,79€ auf www.unternehmensregister.de deine Vermögensentwicklung anschauen 

Deine nicht, sondern die der GmbH oder UG.

Und was sieht er da?

Unter Aktiva 3 Zahlen zu den Themen Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Abgrenzungsposten

Unter Passiva 4 Zahlen zu den Themen Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten.

Einen großen Erkenntnisgewinn hat man damit nicht.

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stagflation
vor 2 Stunden von beamter97:

Deine nicht, sondern die der GmbH oder UG.

Und was sieht er da?

Unter Aktiva 3 Zahlen zu den Themen Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Abgrenzungsposten

Unter Passiva 4 Zahlen zu den Themen Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten.

Einen großen Erkenntnisgewinn hat man damit nicht.

 

Wie sieht's aus mit der GuV? Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag?

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whister
vor 13 Stunden von Aktie:

Achso: Und Offenlegungs-/Hinterlegungspflicht für den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger, falls dein Nachbar also mal zufällig einen Brief mit dem Namen der GmbH in die Finger kriegt, kann er sich jährlich für 1,79€ auf www.unternehmensregister.de deine Vermögensentwicklung anschauen :D

Das geht auch kostenlos auf bundesanzeiger.de

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Aktie
vor 12 Stunden von beamter97:

Einen großen Erkenntnisgewinn hat man damit nicht.

Wenn im Anlagevermögen nur die Wertpapiere und im Umlaufvermögen nur die liquiden Mittel ausgewiesen sind und sonst kaum Forderungen oder so, dann kann man da durchaus seine Schlüsse draus ziehen. Man muss es halt wissen und für sich entscheiden, ob einen das stört.

vor 9 Stunden von stagflation:

Wie sieht's aus mit der GuV? Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag?

Die muss für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften nicht offengelegt/hinterlegt werden, nur Bilanz ggf. nach der vereinfachten Gliederung und evtl. Anhang (§326 Abs. 1 HGB). Jahresüberschuss/-fehlbetrag kann man aber teilweise aus dem Eigenkapital nachvollziehen.

vor 34 Minuten von whister:

Das geht auch kostenlos auf bundesanzeiger.de

Das stimmt für offengelegte, nicht aber für hinterlegte Jahresabschlüsse von Kleinstkapitalgesellschaften (§326 Abs. 2 HGB), die kann man für das geringe Entgelt abrufen.

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Loschuh

Kann jemand sagen, was das Ganze mit der Kleinstkapitalgesellschaft im Erbrecht dedeutet. Da gelten doch andere Regeln, als im Normalen Fall in der Familie ??

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Finanzhusar

Zu diesem Thema hatte ich Anfang 2009 (!) etwas im Rahmen meiner zweiten Diplomarbeit geschrieben. Ich hänge den Auszug zur "Spardosen"-UG als Datei anbei. Bitte beachtet hierbei, dass der Rechtsstand mehr als 10 Jahre zurückliegt.

 

Im Kern kann eine solche vermögensverwaltende UG bzw. GmbH vorteilhaft sein. Insbesondere wenn man beabsichtigt, Erträge und Kursgewinne zu thesaurieren, somit nicht auszuschütten, aufgrund des Steuereffektes.

 

Dagegen stehen jedoch diverse Nachteile, die man hier im Forum lesen konnte, wie z.B.: Gründungsaufwand, laufende Verbuchungen, Jahresabschlüsse, Veröffentlichungskosten, Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung, IHK-Beiträge, usw.

 

 

 

Spardose-UG.pdf

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bobby13

In der Zwischenzeit hat sich aber einiges getan und das Modell ist so nicht mehr anwendbar.

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Ozymandias

c8qulpp.png

 

Bin mir nicht 100% sicher ob diese Zahlen noch aktuell sind. Aber man sieht halt generell, dass es sich nur lohnt, wenn man Kursgewinne lange thesaurieren will.

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mobay1
· bearbeitet von mobay1

 

vor 3 Stunden von Ozymandias:

c8qulpp.png

 

Bin mir nicht 100% sicher ob diese Zahlen noch aktuell sind. Aber man sieht halt generell, dass es sich nur lohnt, wenn man Kursgewinne lange thesaurieren will.

Im Betriebsvermögen werden nur 5% der Dividende herangezogen für die Körperschaftssteuer?

 

Das würde ich vor allem für Aktien-Streubesitz Beteiligungen ein Gerücht halten...mag vllt für Beteiligungen >10/20% gelten (nicht sicher wo der Threshold liegt)

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Ozymandias
vor 42 Minuten von mobay1:

 

Im Betriebsvermögen werden nur 5% der Dividende herangezogen für die Körperschaftssteuer?

 

Das würde ich vor allem für Aktien-Streubesitz Beteiligungen ein Gerücht halten...mag vllt für Beteiligungen >10/20% gelten (nicht sicher wo der Threshold liegt)

Richtig, das Bildchen ist schon etwas älter. Die Änderung wurde vor ca. 3-4 Jahren durchgeführt.

 

http://mit-rueckenwind.info/wie-funktioniert-die-besteuerung-von-dividenden-bei-kapitalgesellschaften/

 

Hier gibt es ein paar aktuellere Tipps und Tricks.

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Ramstein
vor 4 Minuten von Ozymandias:

Richtig, das Bildchen ist schon etwas älter. Die Änderung wurde vor ca. 3-4 Jahren durchgeführt.

 

http://mit-rueckenwind.info/wie-funktioniert-die-besteuerung-von-dividenden-bei-kapitalgesellschaften/

 

Hier gibt es ein paar aktuellere Tipps und Tricks.

Was komplett fehlt, ist welche Steuer bei der Entnahme aus der Gesellschaft anfällt.

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mobay1
vor 2 Stunden von Ramstein:

Was komplett fehlt, ist welche Steuer bei der Entnahme aus der Gesellschaft anfällt.

 

du meinst:

 

Möglichkeiten:

1) als Dividende Abgeltungststeuer

2) als Gehalt Einkommenssteuer

....und gibt bestimmt noch 1-2 andere möglichkeiten

 

oder wie war deine Aussage gemeint?

 

Am 9.2.2020 um 19:00 von Taxadvisor:

Die GmbH zahlt im Übrigen entweder nur ca. 1,5% (Veräußerungsgewinne Aktien) oder ca. 30% auf alle anderen Erträge.

 

Gruß

Taxadvisor

Allerdings sollte dabei auch die - wohl negativste - Eigenschaft der nicht Verrechenbarkeit erwähnt werden - sprich ähnlich wie die tolle Änderung die ab nächstes Jahr für Derivate greift können Gewinne mit Verlusten nicht verrechnet werden wodurch es vorausschauend kaum gegen die Abgeltungssteuer verglichen werden kann (auf der privaten Ebene) denn wohl kaum einer kann sagen wie viele Gewinne vs Verluste erzielt werden. Je niedriger die 'Trefferquote' desto höher der Steuersatz und im worst case müssen 1.5% Steuern auf die Gewinne bezahlt werden obwohl die Verluste die Gewinne 'aufgefressen' haben....

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MeinNameIstHase

Hinsichtlich der erbschaftsteuerliche Folgen heißt das Zauberwort: Verwaltungsvermögen

 

Ich müsste mich da allerdings erst mal einlesen, inwieweit Umschichtungen des Wertpapierbestands dann wieder zu "jungem Verwaltungsvermögen" führt. Junges Verwaltungsvermögen ist bekanntlich schädlich, wenn es um die Vorteile von Betriebsübergängen geht.
Erst vor kurzem sind die ErbSt-Richtlinien 2019 vom BMF herausgegeben worden.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 13 Stunden von Ramstein:

Was komplett fehlt, ist welche Steuer bei der Entnahme aus der Gesellschaft anfällt.

Für Gewinnausschüttungen werden Kapitalertragsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag fällig.

siehe: https://www.firma.de/rechnungswesen/

 

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bobby13
vor 14 Stunden von Ozymandias:

Richtig, das Bildchen ist schon etwas älter. Die Änderung wurde vor ca. 3-4 Jahren durchgeführt.

Warum postest du denn das Bild, wenn du schon weißt, dass es gar nicht mehr aktuell ist?!

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Ozymandias
· bearbeitet von Ozymandias
vor 2 Stunden von bobby13:

Warum postest du denn das Bild, wenn du schon weißt, dass es gar nicht mehr aktuell ist?!

Weil es eine gute Übersicht ist und auch schon zu erkennen ist, dass das Modell für Dividenden uninteressant ist.

Es ist ja auch noch aktuell, nur eben nicht für den Streubesitz bei den Dividenden.

 

Die Gesamtbelastung bei Dividenden würde dann aktuell bei über 50% liegen.

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mobay1
Am 15.2.2020 um 13:25 von Ozymandias:

Weil es eine gute Übersicht ist und auch schon zu erkennen ist, dass das Modell für Dividenden uninteressant ist.

Es ist ja auch noch aktuell, nur eben nicht für den Streubesitz bei den Dividenden.

 

Die Gesamtbelastung bei Dividenden würde dann aktuell bei über 50% liegen.

Wobei sicherlich erwähnenswert ist, das ja auch niemand das konstrukt wählt um das ganze wieder komplett bis auf die gesellschafter ebene durchfließen lässt sondern idealerweise ein paar jahre mit dem geld arbeitet und vorteil auf gesellschaftsbene sind natürlich bei größeren dividenden das man auch kosten dagegen rechnen kann was privat bis auf den pausch betrag nicht möglich ist. Geschäftsessen, zeitungen oder abos für research, geschäftsreisen (z.b. HV Besuche), bürokosten, büromaterial, gehalt,  etc etc 

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