Zum Inhalt springen
Loschuh

Kleinstkapitalgesellschaft um Steuer zu sparen

Empfohlene Beiträge

Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle
Zitat

So sparen Sie Steuern – ganz ohne Oase

Eine GmbH zahlt sich auch für vermietete Immobilien aus. Anleger können auch in Deutschland Steuern sparen – mit einer GmbH. Das ist nicht schwer und erfordert auch kein riesiges Vermögen.

 

Wer Steuern sparen will, muss nicht gleich in eine Steueroase in der Karibik fliegen. Aber es geht auch ohne windige Steuervermeidungskonstruktionen. Ganz legal. Und in Deutschland.

Das am meisten verbreitete Hilfsmittel zum Steuernsparen ist hierzulande die vermögensverwaltende GmbH. Das ist keine Briefkastenfirma, sondern eine Gesellschaft, deren Eigentümer offiziell be­kannt sind. Sie hat nur einen Zweck: Sie verwaltet die Geldanlagen ihrer Besitzer und spart durch den Firmenmantel Steuern. Sie hat keine Angestellten und keine Firmenzentrale, sie existiert nur auf dem Papier.

Sie darf auch kein operatives Ge­schäft haben, sonst sind die Steuervorteile dahin. Attraktiv ist das keineswegs nur für superreiche Millionäre. Wer ein Vermögen in sechsstelliger Summe hat, profitiert davon. Je nach Ausgangslage reichen 100.000 bis 500.000 Euro, damit sich eine GmbH lohnt, ihre Kosten sind geringer, als viele denken.

 

Eine GmbH zahlt weniger Steuern als eine Privatperson

Die Idee ist simpel. Eine Privatperson bringt ihre Geldanlagen einschließlich Im­mobilien in die GmbH ein. Sie gehören dann der Gesellschaft, die Privatperson wird zum Eigentümer einer GmbH. Als Unternehmen wird sie nur mit Körperschaftsteuer und Soli von zusammen 15,8 Prozent und im besten Fall nicht mit Gewerbesteuer belastet. Die Steuersätze sind geringer als die der Einkommensteuer, die für Privatpersonen gilt. Manche Erträge sind sogar steuerfrei. Nimmt die Privatperson Kapital aus der GmbH oder wird die Gesellschaft aufgelöst, müssen die Gewinne aber nachversteuert werden. Die Gesellschaft stundet die Steuern also nur für einen langen Zeitraum, sie erlässt sie nicht. Trotzdem ist das lukrativ ­ – vor allem, wenn die Geldanlagen lange in der GmbH verbleiben. Die Steuerersparnisse sammeln sich dann an und können abermals angelegt werden, was die Erträge erhöht.

Das lohnt sich natürlich nur, wenn die zusätzlichen Erträge die Kosten der GmbH übersteigen. Die gibt es na­türlich. Schließlich wird eine kleine Firma ge­gründet. Es entstehen Aufwendungen für den Notar, eine Satzung und einen Gründungsvertrag, und es müssen 25.000 Euro Stammkapital eingezahlt werden, was aber auch die Wertpapiere und Immobilien sein können, die in die GmbH eingebracht werden sollen. Hinzu kommen laufende Kosten für einen Steuerberater, der einen Jahresabschluss und eine Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung erstellen muss. Die Buch­haltung kann man oft selbst übernehmen. Die Einmalkosten liegen bei min­destens 2500 Euro, die laufenden Auf­­wendungen für einfache Gesellschaftskonstruktionen bei 2000 bis 3000 Euro im Jahr. Die Vorteile der Steuerstundung sollten also mindestens diese Be­träge wieder hereinholen.

 

Ideal für Aktien mit langer Haltedauer

Besonders gut gelingt das bei hohen Summen, langer Haltedauer der Geldanlagen in der GmbH, einem hohen persönlichen Steuersatz in der Einkommensteuer und den richtigen Vermögenswerten, die man in die Gesellschaft einbringt. Denn nicht jeder Übertrag lohnt sich. Am interessantesten ist es, dividendenarme Aktien und Aktienfonds, vermietete Immobilien und größere Firmenbeteiligungen einzubringen. Für selbst genutzte Häuser, Goldbarren oder Kunst lohnt sich die GmbH hingegen nicht.

Das sollte man sich genauer ansehen. Aktien und Aktienfonds sind in der GmbH attraktiv, weil dort Kursgewinne nur mit etwa 1,5 Prozent besteuert werden, während Privatpersonen darauf Ab­geltungssteuer, Soli und teilweise Kirchensteuer von zusammen bis zu 28 Prozent zahlen müssen. Aber Vorsicht: Ausschüttungen der Aktien und Fonds werden in der GmbH mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belastet. Das können rund 30 Prozent sein und damit mehr als bei Privatpersonen. Man muss also aufpassen und nur Aktien und Fonds ohne oder mit geringer Ausschüttung in die GmbH stecken. Eine Ausnahme sind Firmenbeteiligungen mit mindestens zehn Prozent der Anteile, etwa an Start-ups. Dann sind auch Dividenden von der Körperschaftsteuer befreit. Bei mindestens 15 Prozent fällt auch die Gewerbesteuer weg. Allerdings schütten solche jungen Firmen oft nichts aus, sondern stecken ihre Erträge in das Wachstum.

 

Gut für vermietete Immobilien

Der Vorteil von Immobilien in einer GmbH ist, dass Mieteinkünfte nur mit Körperschaftsteuer und Soli in Höhe von zusammen 15,8 Prozent belastet werden und nicht mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent wie außerhalb der Gesellschaft. Einen Nachteil gibt es aber: Wenn die Immobilie verkauft wird, sind die Gewinne daraus zu versteuern, während sie bei Privatpersonen nach zehn Jahren steuerfrei sind. Eine Immobilie lohnt sich also dann im Gesellschaftsmantel, wenn sie ohnehin vorzeitig wieder verkauft werden soll oder ein nicht sehr hoher Gewinn zu erwarten wäre. Zudem fallen Grunderwerbsteuer und Notarkosten an, wenn die Immobilie in die GmbH eingebracht wird. Man muss also gut rechnen, ob sich das lohnt.

Kursgewinne aus dem Verkauf von Kunst, Goldbarren und mit Gold hinterlegten Gold-Zertifikaten sind hingegen bei Privatpersonen nach einem Jahr steuerfrei, in der GmbH aber steuerpflichtig, daher sollten sie außerhalb der Gesellschaft bleiben. Komplizierter wird es bei Derivaten wie Optionen. Die Steuersätze sind in der Gesellschaft sogar leicht höher. Allerdings können dort Verluste unbeschränkt geltend ge­macht werden. Privatpersonen dürfen das hingegen seit Neuestem nur bis 20.000 Euro im Jahr und auch nur mit anderen Derivaten.

Ein Vorteil der GmbH ist auch, dass man so mehrere Personen an den Geldanlagen teilhaben lassen kann. Sie wird daher oft für das Familienvermögen ge­nutzt. Auch Erbschaften sind so leichter umzusetzen. Erbschaftsteuer fällt aber im Todesfall trotzdem an. Ein Nachteil sind der bürokratische Aufwand und die Disziplin, sich nicht an der GmbH zu bedienen, wenn man mal Geld braucht. Einfach mal an das Girokonto der Firma zu gehen, bringt Ärger mit dem Finanzamt.

Man kann sich aber anders ein steuerfreies laufendes Einkommen organisieren: mit einem Kredit an die GmbH. Die muss dafür Zinsen zahlen, die marktüblich sein müssen. Zudem könnte man sie verpflichten, jedes Jahr einen Teil des Darlehens an den Anteilseigner zurückzuzahlen. Das wäre steuerfrei. Der Zinsaufwand mindert die zu versteuernden Erträge der GmbH. Ein Kre­dit der GmbH an die Anteilseigner ist hingegen eher etwas für den Notfall. Die Gesellschaft muss die Zinseinnahmen versteuern, und die Privatperson kann die Zinsaufwendungen in der Re­gel nicht absetzen – es sei denn, sie sind für den Kauf einer Immobilie auf Pump angefallen. Dann kann man die Zinskosten mit Mieteinkünften verrechnen. Aber das ist jetzt auch nicht gerade der Standardfall.

 

Aus <https://www.faz.net/aktuell/finanzen/so-sparen-anleger-steuern-mit-einer-gmbh-ohne-grosses-vermoegen-17576196.html>

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 18 Stunden von Bärenbulle:
Zitat

So sparen Sie Steuern – ganz ohne Oase

....

 

 

Die entscheidende Information steht als Leserkommentar unter dem Artikel:

Zitat

Der entscheidende Satz für 99% der Leser

 

sollte vlt. in fett gedruckt werden: ..."Nimmt die Privatperson Kapital aus der GmbH ..., müssen die Gewinne aber nachversteuert werden."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...