Zum Inhalt springen
Hans Blafoo

Lohnt sich hier die bAV trotz fehlendem Arbeitgeberzuschuss?

Empfohlene Beiträge

Hans Blafoo
· bearbeitet von Hans Blafoo

Hallo zusammen,

 

ich bespare seit einigen Jahren freiwillig die bAV über meinen Arbeitgeber, frage mich aber, ob ich das noch tun sollte. Bevor ich loslege, ein paar Rahmendaten:

 

Private Situation

----------

34 Jahre / verheiratet (Frau ist Beamtin) / bald ein Kind / Hausbau derzeitig noch nicht geplant

 

Berufliche Situation

----------

Unbefristet angestellt bei DAX 30 Unternehmen / ca. 95.000 Euro brutto pro Jahr, in den nächsten Jahren aber steigend / Renteneintritt mit 67 geplant

 

Weitere Vermögen und Altersvorsorgen

----------

ETF-Depot, Riestervertrag mit maximaler Einzahlung (überlege das aber zu reduzieren, soll hier aber erstmal nicht Thema sein)

 

 

Nun zur betrieblichen Altersvorsorge. Mein Arbeitgeber erteilt für die Betriebsrenten eine Direktzusage, wobei die Anlage in einem Pensionsfonds erfolgt, der am Kapitalmarkt agiert. Monatlich - ohne das ich etwas einzahlen muss- zahlt der AG fest knapp 100 Euro sowie basierend auf meinem Einkommen einen bestimmten Prozentsatz ein. Zusätzlich zahle ich freiwillig 268 Euro pro Monat (das waren mal die 4% der BBG) über eine Bruttoentgeltumwandlung ein. Der in einem Jahr gesamt geleistete Betrag also inkl. der Zahlungen des AG, wird über einen festen Verrentungsfaktor, der bereits eine 3% Garantieverzinsung enthält, in einen garantierten Jahresrentenbaustein umgewandelt. Um es mal plastisch anhand der 268 Euro zu machen:

268 Euro/Monat * 12 Monate = 3216 Euro * Verrentungsfaktor von 10,8% = 347,33 Euro garantierter Rentenjahresbaustein / 12 Monate = 28,94 Euro Bruttomonatsrente

 

Ich würde also aus einer Bruttoentgeltumwandlung von 3216 Euro in diesem Jahr eine Erhöhung meiner Bruttomonatsrente um 28,94 Euro erreichen. Der Verrentungsfaktor sinkt dabei abhängig von meinem Alter bis auf 5,1 % im Alter ab 62 Jahren, d.h. bei gleicher Einzahlung im Alter von 62 würde ich noch 13,67 Euro Bruttomonatsrente (3216 * 0,051 = 164,02 / 12 = 13,67 Euro) zusätzlich erhalten. Diese Werte gelten wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehe. Würde ich dagegen mit 67 in Rente gehen erhöht sich das noch um 22,5 %. Zusätzlich erhöht sich die Rente bis zum Lebensende garantiert um 1% pro Jahr.

 

Mein Plan war bisher, auch im Sinne der Diversifikation, diese freiwilligen Einzahlungen solange zu machen bis der Verrentungsfaktor irgendwann zu unattraktiv für mich wird. Teilweise wandle ich sogar noch mehr als 268 Euro um (das kann ich flexibel anpassen, auch über Einmalzahlungen), sodass mein Bruttojahresgehalt knapp über der BBG für die Rente bleibt, damit ich keine Einbußen bei der gesetzlichen Rente habe. Die Krux, die ich habe ist nun, dass ich derzeitig bis auf eine Steuerersparnis keine weiteren Vorteile durch diese Bruttoentgeltumwandlung habe (ich spare keine SV-Beiträge), die Rente aber später eben voll steuer- und SV-pflichtig wird. Eine direkte Bezuschussung gibt es durch meinen AG auch nicht, was ich aber auch nicht erwarte, da er schon sehr großzügig die Betriebsrente unterfüttert.

 

Was würdet ihr in meinem Fall machen? Würdet ihr in diese Betriebsrente weiterhin wie ich einzahlen oder sollte ich lieber das zusätzliche Nettogehalt (268 Euro mehr Brutto bedeuten bei mir ca. 149 Euro mehr Netto) nehmen und in meine ETFs stecken?

 

Danke und viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Die Rentenfaktoren lesen sich für heutige Verhältnisse doch nicht schlecht: 42 für das letzte Einzahlungsjahr, die aktuell 90 über die Restlaufzeit von knapp 30 Jahren suggerieren eine Rendite von 2,6% p. a. (bei dann Rentenfaktor 42).

 

Das sind Bedingungen, die du heute am Markt nicht mehr bekommst. Ich plädiere auf Weitermachen (als RK1-Baustein).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu

Ich schließe mich an: Die Bedingungen sind sehr, sehr gut, und auch eine (ungewisse) künftige starke Belastung mit Steuern und Beiträgen sollte sie nicht kaputtbekommen. Der einzige Grund, das einzuschränken, wäre die Gesamtverteilung des Vermögens („zu viel“ sicherer Anteil für deinen Geschmack).

 

Am 18.2.2020 um 17:24 von Hans Blafoo:

diese freiwilligen Einzahlungen solange zu machen bis der Verrentungsfaktor irgendwann zu unattraktiv für mich wird.

 

Das dürfte eigentlich nie der Fall sein. Der fallende Rentenfaktor drückt ja nur aus, daß bis zum Rentenbeginn weniger Zeit zur Verfügung steht, um auf das Kapital Zinsen anzusammeln. Bei einer eigenen Anlage in ETFs hast du den gleichen Effekt, daß 1000 Euro jetzt eingezahlt mehr wert sind als 1000 Euro (selbst inflationsbereinigt) in dreißig Jahren eingezahlt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans Blafoo

Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Würdet ihr auch genauso wie ich es plane sämtliches Brutto über der BBG für die Rente in diese bAV schieben? Ich bin auf das Nettogehalt derzeitig nicht angewiesen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
spreadit
vor 18 Stunden von Hans Blafoo:

Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Würdet ihr auch genauso wie ich es plane sämtliches Brutto über der BBG für die Rente in diese bAV schieben? Ich bin auf das Nettogehalt derzeitig nicht angewiesen.

Der größte Nachteil und für mich der entscheidendste ist doch die mangelnde Flexibilität bei dieser Form der Altersvorsorge. Was ist, wenn du das Geld mit 50 brauchst?

Ich hätte mein Geld lieber täglich verfügbar und würde stattdessen versuchen, über Dividenden Fonds /ETFs mir entsprechende regelmäßige Rückflüsse aufzubauen. Dein Alter würde auch für diese Form der Anlage sprechen. Würde auf Grund der üblichen Lebenserwartung so wenig wie möglich in solche Rentenprodukte einzahlen, es sei denn, sie werden vom AG subventioniert. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans Blafoo
vor 1 Stunde von spreadit:

Der größte Nachteil und für mich der entscheidendste ist doch die mangelnde Flexibilität bei dieser Form der Altersvorsorge. Was ist, wenn du das Geld mit 50 brauchst?

Ich hätte mein Geld lieber täglich verfügbar und würde stattdessen versuchen, über Dividenden Fonds /ETFs mir entsprechende regelmäßige Rückflüsse aufzubauen. Dein Alter würde auch für diese Form der Anlage sprechen. Würde auf Grund der üblichen Lebenserwartung so wenig wie möglich in solche Rentenprodukte einzahlen, es sei denn, sie werden vom AG subventioniert. 

 

Naja, ob diese geringen Beiträge mir dann mit 50 weiterhelfen, weiß ich nicht genau. Bisher sieht es an der finanziellen Front ja auch recht gut aus. Eine Dividendenstrategie verfolge ich bei meinem ETF-Depot übrigens auch.

 

Ich habe so mein Problem mit der Formulierung "es sei denn, sie werden vom AG subventioniert." Das ist generell der Hinweis, den man immer überall liest aber hier in diesem Beispiel gibt es ja keine direkte Subventionierung durch den AG - dass das Produkt aber dennoch gut ist, vielleicht sogar besser als irgendein stark subventionierter Vertrag eines anderen AG, ist doch eigentlich viel wichtiger, oder? Entscheidend ist doch, was am Ende bei rauskommt, weshalb die Betrachtung über den Rentenfaktor denke ich auch keine dumme Idee ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans Blafoo

Hallo,

ich habe mich die Tage wieder damit beschäftigt und bin auf eine Frage gestoßen, auf die ich bisher keine Antwort fand.

 

Es gilt ja immer die allgemeine Aussage, dass 4% der BBG steuer- und SV-frei umgewandelt werden können und noch zusätzlich 4% können steuerfrei umgewandelt werden. Da es sich um eine Direktzusage meines Arbeitgebers handelt, gelten hier diese Aussagen zur Steuerfreiheit nicht, denn nachdem was mein Arbeitgeber sagt und was ich auch woanders las, kann ich unbegrenzt steuerfrei Brutto in diese BAV schieben. Aber wie sieht das mit den SV-Beiträgen aus? Ich zahle ja bereits den maximalen KV- und PV-Beitrag, da ich über der BBG für die KV- und PV-Beiträge von ca. 59.000 Euro bin. Wenn ich also von hypothetischen 100.000 Euro 30.000 Euro umwandeln würde, würde ich das einerseits steuerfrei tun können und andererseits bleibe ich auch nach Abzug dieser 30.000 über der BBG für die KV- und PV-Beiträge. Aber muss ich dann noch irgendwie auf die 30.000 Euro KV- und PV-Beiträge zahlen, obwohl ich schon eigentlich das Maximum zahle?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Warum glaubst Du, dass ausgerechnet Du eine Ausnahme zu den 8 % steuerfreie Umwandlung sein könntest?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Thomas_384

Hatte ein ähnliches Konstrukt und mehr als 20.000 Euro pro Jahr vom Brutto eingezahlt (war damit immer noch danach über den BBGs). Das war möglich so hoch bei der Direktzusage.

 

Es gab keine Abzüge bei den Sozialabgaben. Ich habe praktisch "nur" auf die Nettoauszahlung des Bruttos was ich eingezahlt habe verzichtet.

 

Solange du noch so ein Produkt hast würde ich es als Diversifikation mit besparen. Wieviel musst du entscheiden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans Blafoo
vor 2 Stunden von Cauchykriterium:

Warum glaubst Du, dass ausgerechnet Du eine Ausnahme zu den 8 % steuerfreie Umwandlung sein könntest?

Ich bin nicht die Ausnahme, sondern die Durchführungsform. ;-) Direktzusagen sind unbegrenzt steuerfrei besparbar, siehe zB hier: https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente/direktzusage.html

 

Die Frage dreht sich hier aber explizit um die SV-Beiträge, denn dafür habe ich bisher keine Aussage gelesen ob diese auch entfallen solange man über der Beitragsbemessungsgrenze bleibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans Blafoo
vor 53 Minuten von Thomas_384:

Hatte ein ähnliches Konstrukt und mehr als 20.000 Euro pro Jahr vom Brutto eingezahlt (war damit immer noch danach über den BBGs). Das war möglich so hoch bei der Direktzusage.

 

Es gab keine Abzüge bei den Sozialabgaben. Ich habe praktisch "nur" auf die Nettoauszahlung des Bruttos was ich eingezahlt habe verzichtet.

 

Solange du noch so ein Produkt hast würde ich es als Diversifikation mit besparen. Wieviel musst du entscheiden.

Genau das ist mein Plan, ich sehe es als weiteren Baustein zur Diversifikation.

 

Konkret kam die Frage bei mir aber wegen folgender Sache auf: ich werde dieses Jahr in Elternzeit gehen, aber genau in der Zeit zahlt mir mein Arbeitgeber den Bonus. Find ich natürlich super, ist aber ungünstig in Bezug auf meine Krankenversicherung sowie das Elterngeld weil ich auf einmal Einkünfte in der Elternzeit hätte. ;-) Daher ist mein Plan, den Bonus komplett in die BAV zu schieben, sofern ich dabei eben keine Steuern und SV-Beiträge zahlen muss. Müsste ich das letztere tun, muss ich auf einen Plan B zurückgreifen, der aber schwieriger umzusetzen ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium
vor 3 Stunden von Hans Blafoo:

Die Frage dreht sich hier aber explizit um die SV-Beiträge, denn dafür habe ich bisher keine Aussage gelesen ob diese auch entfallen solange man über der Beitragsbemessungsgrenze bleibt.

Wer nicht schaut, der kann auch keine Aussagen lesen. Vielleicht fängst Du mal mit dem Blick ins Gesetz dazu an? Im vierten Sozialgesetzbuch könnte unter Arbeitsentgelt eine für Dich interessante Definition stehen. Aber bild Dir mal selbst eine Meinung!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans Blafoo
· bearbeitet von Hans Blafoo
vor 2 Stunden von Cauchykriterium:

Wer nicht schaut, der kann auch keine Aussagen lesen. Vielleicht fängst Du mal mit dem Blick ins Gesetz dazu an? Im vierten Sozialgesetzbuch könnte unter Arbeitsentgelt eine für Dich interessante Definition stehen. Aber bild Dir mal selbst eine Meinung!

Ich habe es gelesen, nur wie hilft mir das bei meiner Frage weiter? Ich definiere es so, dass die 4% übersteigenden Beiträge weiterhin als Arbeitsentgelt zählen, also so getan wird, als ob ich es ausgezahlt bekommen würde. Da ich aber schon über der KV-/PV-BBG liege, dürften auf diese übersteigenden Beiträge eben keine SV-Beiträge anfallen.

 

Wie gesagt, ich kenne den Text, hab es gelesen, aber ich finde nirgendwo eine definitive Aussage, dass meine Interpretation so stimmt.

 

Im Übrigen wäre ein respektvollerer Ton sehr angebracht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium

Ich dachte nach der letzten häppchenweisen Einlassung, dass Du das fragliche Geld während der Elternzeit erhalten wirst? Verdienst Du in der Elternzeit auch über allen BBGen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans Blafoo

Guter Einwand!

 

Je nachdem wie hoch der Bonus ist, liege ich drunter oder drüber. ;-) Konkrete Zahlen erfahre ich erst demnächst. Auf das Jahr gesehen bin ich auf jeden Fall über den BBGen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Auch in der Elternzeit?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Oder machst Du nur eine Alibi-Elternzeit von 2 Monaten und überlässt dem Weibchen den Rest?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans Blafoo
· bearbeitet von Hans Blafoo
vor 24 Minuten von Cauchykriterium:

Oder machst Du nur eine Alibi-Elternzeit von 2 Monaten und überlässt dem Weibchen den Rest?

Naja, "Alibi-Elternzeit" ;-) aber ich weiß was du meinst und ja, ich mache nur zwei Monate. Zu meiner Verteidigung sei aber gesagt, dass der Kleine dann ein Jahr alt ist und ich nach seiner Geburt schon zwei Monate über Überstunden zuhause war. Insgesamt hatte ich dann also vier Monate, meine Frau wollte auch unbedingt sich hauptsächlich um ihn kümmern (hat deshalb 3 Jahre Elternzeit angemeldet) und dank Corona bin ich sowieso die ganze Zeit zuhause.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Vorschlag: schreibe doch noch mal die Ausgangssituation zusammen. Vollständig, in einem einzigen Post.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...