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uncle_bens

gelten meine ETFs steuerrechtlich als Aktienfonds und wie sicher ist Wertpapierleihe?

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uncle_bens
· bearbeitet von uncle_bens

Hallo Forenmitglieder,

ich bin neu hier und beschäftige mich seit kurzem ausgiebiger mit ETFs. Schwerpunktmäßig orientiere ich mich dabei an Gerd Kommers Einsteigerbuch und "Anlegen mit ETF" von Finanztest.

Jedoch habe ich ein paar Fragen, auf die ich nach langer Suche im Netz jedoch noch immer keine passende Antwort finden konnte. Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese noch in den Anfängerbereich gehören :rolleyes:.

Und zwar würde ich gerne wissen, ob es sich bei meinen beiden ETFs iSahres Core MSCI World acc (IE00B4L5Y983) und dem iShares Core MSCI EM IMI acc (IE00BKM4GZ66) um steuerrechtlich betrachtete Aktienfonds handelt.

Ein Aktienfonds ist nach dem aktuellen Steuerrecht wohl ein Fonds mit einem Aktienanteil von 51%. 

Beide Aktienfonds sind allerdings UCITS ETFs, die soweit ich weiß bis zu 100% die Aktien verleihen dürfen.

 

Auf der Homepage von iShares (und sonst nirgendwo in den Datenblättern, die zu den beiden Fonds auf justetf.com angeboten werden) konnte ich folgende Information finden:

iShares Core MSCI EM IMI acc: "Dieser Fonds hat eine Mindestaktienquote von 51% des Fondsvolumens."

iSahres Core MSCI World acc: "Dieser Fonds hat eine Mindestaktienquote von 65% des Fondsvolumens."

1. So wie ich das verstehe ist UCITS, dass was rechtlich vorgeschrieben und somit möglich ist. Und die 51% bzw. 65% sind von iShares selbst festgelegte Grenzen an die sie sich halten wollen. Richtig?

2. Wie sicher/verbindlich sind diese selbst auferlegten Grenzen? 

3. Können diese Grenzen von iShares einfach geändert werden? 

4. Muss sich iShares an die selbst auferlegten Grenzen auch halten (da diese womöglich bei der Erzeugung des ETFs festgelegt worden sind)?

5. Was gilt nun für die Besteuerung? Denn bei einem Aktienfonds werden 30% der Erträge freigestellt und bei z.B. steuerrechtlichen Mischfonds nur 15%. Das ist ein nennswerter Unterschied.

Außerdem habe ich die folgenden zwei Seiten als möglicherweise hilfreich erachtet:

https://www.finanzwesir.com/blog/etf-laufende-kosten

(ganz zum Schluss der Teil: Wie geht das?) -> jedoch konnte ich unter den Begriffen nichts konkretes finden

7. Was genau ist mit Anlegerprospekt gemeint? Die wesentlichen Anlegerinformationen?

https://de.extraetf.com/wissen/wertpapierleihe-in-etfs

8. Wie schätzt ihr das Risiko durch Wertpapierleihe ein? Ist es sinnvoll einen ETF von z.B. BNP Paribas oder ComStage zu kaufen, da diese laut dem Artikel keine Wertpapierleihe betreiben?

 

Vielen Dank schonmal im voraus!

 

Viele Grüße

uncle_bens

 

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alsuna
vor 9 Minuten von uncle_bens:

Auf der Homepage von iShares (und sonst nirgendwo in den Datenblättern, die zu den beiden Fonds auf justetf.com angeboten werden) konnte ich folgende Information finden

Genau deswegen wird immer und immer wieder empfohlen, direkt beim Emittenten zu schauen.

 

vor 4 Minuten von uncle_bens:

7. Was genau ist mit Anlegerprospekt gemeint? Die wesentlichen Anlegerinformationen?

Nein, der Prospekt ist der Prospekt: auf der Seite von iShares zum MSCI World oben rechts der Link auf den "Verkaufsprospekt". Der MSCI EM IMI steht in einem anderen Prospekt, den du auf gleiche Art findest.


Im Prospekt findest du auf Seite 146 den "Mindestanteil des Aktivvermögens, der in Kapitalbeteiligungen investiert wird" der für den iShares Core MSCI World UCITS ETF mit 65% angegeben wird.

 

vor 20 Minuten von uncle_bens:

1. So wie ich das verstehe ist UCITS, dass was rechtlich vorgeschrieben und somit möglich ist. Und die 51% bzw. 65% sind von iShares selbst festgelegte Grenzen an die sie sich halten wollen. Richtig?

2. Wie sicher/verbindlich sind diese selbst auferlegten Grenzen? 

3. Können diese Grenzen von iShares einfach geändert werden? 

4. Muss sich iShares an die selbst auferlegten Grenzen auch halten (da diese womöglich bei der Erzeugung des ETFs festgelegt worden sind)?

Das was im Prospekt steht gilt und muss eingehalten werden. Wenn die Gesellschaft das ändern will, dann muss sie den Anleger im Vorhinein informieren.

Aber ganz konkret: die physisch replizierenden Aktien-ETF haben eh eine Aktienquote von über 50%, die Zeile mit der Mindestbeteiligung haben sie nur vor zwei Jahren da rein geschrieben, um das deutsche Steuerrecht aufzufangen. Dadurch hat sich am Fonds nichts geändert.

 

vor 7 Minuten von uncle_bens:

8. Wie schätzt ihr das Risiko durch Wertpapierleihe ein?

Derselbe Prospekt hat auch einen Abschnitt über Wertpapierleihe. Du hast dich doch sicherlich schon eingelesen, welche Sicherheiten gestellt werden müssen. Wie schätzt du das Risiko ein?

 

PS:

 Im Prospekt findet sich auch dieses Schmankerl (S. 4):

Zitat

Dieser Prospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen zum betreffenden Fonds bzw. zur betreffenden Anteilklasse sollten vor der Beantragung von Anteilen vollständig gelesen werden.

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uncle_bens

Hallo alsuna,

vielen Dank für die Antwort!

Du hast natütlich Recht mit der Empfehlung direkt im Prospekt des Emittenten zu schauen und das das Prospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen vollständig gelesen werden sollte! Und das war mir gewiss auch eine kleine Lehre! Aber gerade das Prospekt ist doch äußerst umfangreich und auch nicht so leicht zu verstehen. Ich bezweifle, dass mehr als 1% der Privatanleger dieses vollständig lesen und verstehen (was natürlich am Sachverhalt, dass es vollständig gelesen werden soll ändert!).

 

Mit den Erklärungen zu dem Prospekt hast du mir sehr geholfen!

 

Ich frage mich nur was ist, wenn diese Regelung mit der Aktienquote mal geändert werden sollte? Da bei einer Änderung der ETF womöglich in Deutschland anders steuerlich behandelt werden könnte und man dort a) diese Änderung als Anleger mitbekommen muss (vor allem, wenn man nur ein oder zwei Mal im Jahr in sein ETF Depot schaut) und b) es dann Sinn machen könnte die ETF Anteile zu verkaufen und in einen anderen Fonds zu investieren, wobei dort natürlich auf einen Schlag einiges an Steuern anfallen würde und somit ärgerlich wäre.

 

Viele Grüße

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nikolov
vor 14 Minuten von uncle_bens:

Ich frage mich nur was ist, wenn diese Regelung mit der Aktienquote mal geändert werden sollte? Da bei einer Änderung der ETF womöglich in Deutschland anders steuerlich behandelt werden könnte und man dort a) diese Änderung als Anleger mitbekommen muss (vor allem, wenn man nur ein oder zwei Mal im Jahr in sein ETF Depot schaut) und b) es dann Sinn machen könnte die ETF Anteile zu verkaufen und in einen anderen Fonds zu investieren, wobei dort natürlich auf einen Schlag einiges an Steuern anfallen würde und somit ärgerlich wäre.

 

Viele Grüße

Richtig, dann kann es sein, dass er steuerlich andes behandelt wird. Deswegen sollte man hin und wieder mal auf der Website des Emittenten vorbeischauen, denn dort wird sowas veröffentlicht. Das gilt für alle Fonds, auch ETFs. Das "F" in ETF steht übrigens für "Funds".

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west263
vor 3 Minuten von uncle_bens:

Da bei einer Änderung der ETF womöglich in Deutschland anders steuerlich behandelt werden könnte und man dort a) diese Änderung als Anleger mitbekommen muss (vor allem, wenn man nur ein oder zwei Mal im Jahr in sein ETF Depot schaut)

mehrfach schon habe ich für die ETF eine Mitteilung der KAG bekommen. Entweder Namensänderungen oder was auch immer. 

ich bekomme, egal bei welchem Broker immer eine Mail, das sich in meinem Postfach irgendeine Nachricht befindet. So schreibt die KAG es dem Broker und so wirst Du dann darüber informiert.

 

vor 7 Minuten von uncle_bens:

b) es dann Sinn machen könnte die ETF Anteile zu verkaufen und in einen anderen Fonds zu investieren, wobei dort natürlich auf einen Schlag einiges an Steuern anfallen würde und somit ärgerlich wäre.

über solche ungelegten Eier mache ich mir keine Gedanken. Das macht auch keinen Sinn. Wenn das Ereignis eintritt, wird darüber nachgedacht und entschieden.

z.B. ich hatte einen Fonds vor 2009 gekauft steuerfrei von Threadneedle. Im Zuge der Ankündigung des Brexits haben immer wieder verschiedene KAG einzelne Fonds mit Sitz in England nach Luxemburg verlegt oder ihre Fonds mit anderen verschmolzen. Hat mich lange nicht betroffen, war mir egal. und dann kam es doch. Nachricht von der KAG in meinem Broker Postfach. Steuerfreiheit wäre futsch, weil der Fonds mit einem anderen verschmolzen worden wäre, mit Sitzwechsel. Also war die Überlegung, den neuen Fonds behalten oder aber alles verkaufen. Habe mich dann für verkaufen entschieden, da dieser aktive schon relativ teuer war und weil ohne die Steuerfreiheit es keinen Vorteil mehr gab.

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alsuna
vor 5 Stunden von uncle_bens:

Ich bezweifle, dass mehr als 1% der Privatanleger dieses vollständig lesen und verstehen

Da wirst du wohl recht haben. Das war aber gar nicht als Wink für dich gedacht. Ich habe mich nur darüber gefreut, dass das so explizit da drin steht :wub:

 

vor 5 Stunden von uncle_bens:

Mit den Erklärungen zu dem Prospekt hast du mir sehr geholfen!

Freut mich. 

 

vor 5 Stunden von west263:

über solche ungelegten Eier mache ich mir keine Gedanken

:thumbsup:

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