Zum Inhalt springen
sharescreener

Steuererklärung mit Steuerberater

Empfohlene Beiträge

sharescreener

Hallo,

 

ich würde gerne meine Steuererklärung für das Jahr 2019 über einen Steuerberater machen lassen, so dass ich noch bis 28.02.2021 Zeit habe. Kann man diese Abgabefrist noch weiter verlängern?

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Unter normalen Umständen nicht. Im Einzelfall aus wichtigem Grund vielleicht (liegt im Ermessen der Finanzbehörden). Umgekehrt können sie auch mit StB die Frist verkürzen, indem sie dazu auffordern.

 

Ab dem 15. Monat werden auf die Steuerschuld auch (noch) Zinsen fällig. 

Eine späte Abgabe schützt nicht vor Festsetzung von hohen Vorauszahlungen, denn die verlangt das FA auch rückwirkend für Jahre, die zwar schon abgelaufen sind, aber für die noch keine Steuererklärug abgegeben wurde.

 

Extrrembeispiel bei sehr (zu) später Abgabe für 2017 (ohne Zinsen)

Vorgeschichte:

Steuererklärung 2016: 2000 Steuern festgesetzt, lfd. Vorauszahlungen 2000 für 2017 ff. (Jahressumme, quartalsweise zu zahlen)

...

Steuererklärung 2017 Ende 2019 abgegeben: 10.000 Steuern festgesetzt (Bescheid 1.3.2020) (abzgl. 2000 = 8000 zu zahlen

Rückwirkende Festsetzung von Vorauszahlungen für 2018: 8000 (da 2000 schon gezahlt)

Rückwirkende Festsetzung von Vorauszahlungen für 2019: 8000 (da 2000 schon gezahlt)

+ Neufestsetzung lfd. Vorauszahlungen 2020: je Quartal 5000 neu (bisher 500)

 

Zahlungssumme in einem Bescheid dann: 8000 für 2017 + 8000 für 2018 +8000 für 2019 = 24.000

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
raptor14

Musst Du oder willst Du die Steuererklärung abgeben? War es nicht so, dass man 4 Jahre Zeit hat, wenn man nicht aufgefordert wird?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor
vor 1 Stunde von raptor14:

Musst Du oder willst Du die Steuererklärung abgeben? War es nicht so, dass man 4 Jahre Zeit hat, wenn man nicht aufgefordert wird?

Die vier Jahre gelten nur für sog. Arbeitnehmerveranlagungen, die nicht abgeben müssen aber dürfen. Wer abgeben muss, hat noch nie vier Jahre Zeitgehabt.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Raptor14,

Du hast 4 Jahre Zeit, wenn du nicht verpflichtet bist, eine abzugeben. Selbst danach könntest du noch eine abgeben, aber sie ändert dann nichts mehr, weil Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Faktisch betrifft das nur Erstattungsfälle. Musst du Steuern zahlen, dann besteht auch eine Pflicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...