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Nostradamus

Riester-Zulage bei zwei Verträgen

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Thema Riester. Folgende Situation: Ich habe schon länger einen Riester-Vertrag bei der Debeka. Für diesen habe ich noch einen Garantie-Zins von 2,25 % und habe dann meine Beiträge nicht mehr erhöht, nachdem bekannt gegeben wurde, dass Erhöhungen nur noch mit 0,9 % verzinst werden (siehe dazu auch diesen Thread: https://www.wertpapier-forum.de/topic/50203-debeka-im-zinsdilemma/) Man hätte auch anwaltlich gegen den neuen Zinssatz vorgehen können, wie im Beitrag beschrieben. Das habe ich aber nicht getan, auch weil ich dachte, dass mein inzwischen hinzugekommener Riester-Vertrag über die Pensionskasse meines Arbeitgebers (in den man sowieso einzahlen muss) mir nun die "restliche" Zulage sichern würde.  Meine Beiträge sehen für 2019 so aus, dass ich etwas mehr für den Debeka-Vertrag eingezahlt habe als für den Pensionskassen-Vertrag. Für beide Verträge habe ich Dauerzulagen-Anträge eingereicht. Nun halte ich meine "Bescheinigung nach § 92 EstG für das Jahr 2019" in den Händen (für beide Verträge) und siehe da: Für das Jahr 2018 ist nur im Debeka-Vertrag die Grundzulage ausgewiesen, aber im Pensionskassen-Vertrag steht: "Für das Beitragsjahr 2018 besteht laut Mitteilung der ZfA kein Anspruch auf Grundzulage" und unter "Raum für Erläuterungen" steht: "Kein Anspruch wegen Qualifikation eines anderen Vertrages". Meine Recherchen hatten eigentlich ergeben, dass man die Zulagen auch auf zwei Riester-Vertäge aufteilen kann und ich war davon ausgegangen, dass das auch klappen wird. Was meint ihr, habe ich nur irgendwo ein Kreuz falsch gesetzt oder ist es nun tatsächlich so, dass ich nur für einen Vertrag die Zulage bekommen kann? Vielen Dank für alle Antworten!

 

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chirlu
vor 3 Stunden von Nostradamus:

Für das Jahr 2018 ist nur im Debeka-Vertrag die Grundzulage ausgewiesen

 

In voller Höhe?

 

Welche Beträge hast du wo eingezahlt, und was ist der vorgegebene Betrag (4% vom RV-Brutto des jeweiligen Vorjahrs)?

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Nostradamus
vor 13 Stunden von chirlu:

 

In voller Höhe?

 

Welche Beträge hast du wo eingezahlt, und was ist der vorgegebene Betrag (4% vom RV-Brutto des jeweiligen Vorjahrs)?

Also, da ich es gerade jetzt nicht nachgucken kann, gebe ich es dir mal ungefähr an (so genau kommts ja wahrscheinlich nicht drauf an; ansonsten gucke ich nochmal): In den Debeka-Vertrag hatte ich im Jahr 2018 ca. 1100 € eingezahlt und dafür ca. 90 € Grundzulage erhalten. In den Pensionskassen-Vertrag gingen ca. 900 € und hier hatte ich eben anders als erwartet keine Zulage bekommen.

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Nostradamus

Hat niemand mehr eine Idee dazu oder stand auch mal vor einer ähnlichen Situation?

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Shonsu

Also ich habe zwei Verträge eine Altlast mit 2,75 % Garantieverzinsung und ein neuen und erhalte für beide eine Zulage. D.h. zwei Verträge sind möglich.

 

Nachdem Du nur ca. 100 Euro Zulage erhalten hast, sollte eigentlich bei dem zweiten Vertrag noch eine Zulage möglich sein. Evtl. hast Du irgendwo in den Anträgen etwas falsch angekreuzt. Da hilft nur Nachfrage bei den Anbietern, bzw. der ZfA.

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Nostradamus
vor 14 Stunden von Shonsu:

Also ich habe zwei Verträge eine Altlast mit 2,75 % Garantieverzinsung und ein neuen und erhalte für beide eine Zulage. D.h. zwei Verträge sind möglich.

 

Nachdem Du nur ca. 100 Euro Zulage erhalten hast, sollte eigentlich bei dem zweiten Vertrag noch eine Zulage möglich sein. Evtl. hast Du irgendwo in den Anträgen etwas falsch angekreuzt. Da hilft nur Nachfrage bei den Anbietern, bzw. der ZfA.

Danke dir, ich werde bei der ZfA nachfragen.

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Nostradamus

Ok, das Thema hat sich wohl erledigt. Ich habe gerade meine dritte "Bescheinigung nach § 92 EstG für das Jahr 2019" bekommen. Mein Arbeitgeber hatte 2018 die Pensionskasse gewechselt und nur für einen dieser Pensionskassen-Verträge wurde die Grundzulage gewährt (wie es dann wohl korrekt ist)

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