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s1lv3r

Anlage KAP fälschlich einbehaltene Kirchensteuer zurückfordern möglich?

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s1lv3r

Ich bin Ende 2018 aus der Kirche ausgetreten, war also das komplette Jahr 2019 Kirchensteuerfrei.

 

Jetzt habe ich aus eigener Dummheit nicht bemerkt, dass die Onvista-Bank das Kirchensteuermerkmal nicht selbstständig aktualisiert hat und im Jahr 2019 Kirchensteuer in Höhe von 61,50€ einbehalten hat.

 

Das ganze ist mir erst aufgefallen, als jetzt das Steuerprogramm gemeckert hat, dass die Daten der Anlage KAP nicht schlüssig sind. (Die Anlage KAP gebe ich ab, weil mein Freistellungsauftrag nicht optimal verteilt war.)

 

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das irgendwie in der Steuererklärung grade biegen kann? In der Anlage KAP erlaubt das Steuerprogramm (WISO steuer:web) eine "Korrektur der bescheinigten Kapitalerträge" zu beantragen, aber unter zu korrigierende Beträge, lässt sich die Kirchensteuer nicht auswählen.

 

Hat jemand einen Tipp für mich? :wacko:

 

Wenn es nicht möglich ist, ist es halb so schlimm, aber ich dachte für 60€ kann ich ja wenigstens mal hier fragen. :P

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chirlu

Das sollte doch automatisch passieren (wenn du die Anlage KAP abgibst). Veranlagung ergibt 0 Euro Kirchensteuer, schon gezahlt 61,50 Euro, Differenz wird erstattet.

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reckoner

Hallo,

 

ich hatte es so verstanden, dass WISO die Eingabe gar nicht zulässt (nicht schlüssig).

 

Möglich ist es aber natürlich, notfalls halt ohne die Software bzw. mit einem zusätzlichen Schreiben.

 

Stefan

 

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s1lv3r

Okay, vielen Dank für die Rückmeldung erst einmal. :wub: Also die Eingabe (Angabe der Kirchensteuer) kann ich doch so vornehmen. Die Fehlermeldung lässt sich einfach ignorieren.

 

Abschließend ist für mich halt nur noch fraglich, ob ich die Funktion "Korrektur der bescheinigten Kapitalerträge" benutzen muss, oder ob die Kirchensteuer auch ohne diesen Vermerk erstattet werden sollte.

 

Wenn ich die entsprechende Funktion aktiviere (Screenshot im Anhang), muss ich halt bloß leider auch einen der aufgelisteten Werte auswählen, der korrigiert werden soll. (Das ist ein Pflichtfeld.) Und die Zeile 50 Kirchensteuer taucht da nicht als Auswahl auf.

Bildschirmfoto vom 2020-03-25 22-02-35.png

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reckoner

Hallo,

 

nein, korrigieren brauchst du nicht, ja darfst du nicht einmal, die Kapitalerträge waren ja korrekt.

Das Finanzamt rechnet dann die darauf entfallene Steuer aus (bei dir insbesondere Null Kirchensteuer), zieht die bereits gezahlten Steuern davon ab, die Differenz wird dann erstattet.

 

Stefan

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Der Steuerbescheid ist mittlerweile da, Geld ist auch schon auf dem Konto. Die Kirchensteuer gibt es leider nicht vom Finanzamt zurück ... :(

 

Zitat

Erläuterungen Ihres Finanzbeamten
Gezahlte Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Bitte geben Sie Ihrer Bank bescheid, dass Sie nicht mehr Kirchensteuerpflichtig sind. Die gezahlten Kirchensteuern können Sie sich lediglich bei Ihrer Bank erstatten lassen. Da wir als Finanzamt keine Kirchensteuerpflicht für Sie in 2019 gespeichert haben, können wir diese Beträge nicht verarbeiten. Aus diesem Grund wurden die gezahlten Kirchensteuerbeträge aus den Kapitalerträgen nicht berücksichtigt.

Ich glaube ja nicht, dass OnVista da irgendwas erstatten wird. <_<

 

 

Ich muss allerdings eh noch einmal einen separaten Thread aufmachen. Ich habe insgesamt wesentlich mehr zurück bekommen, als die Steuersoftware angezeigt hat & ich für richtig halte ... :unsure: :ermm: :-*

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reckoner

Hallo,

 

blöd, ich kann auch nicht sagen ob das stimmt (es kann ja auch einfach in der Software nicht vorgesehen sein).

Ich würde mich im nächsten Schritt aber wirklich an die Bank wenden und dabei die Erläuterungen vom Finanzamt zitieren, vielleicht geht das ja wirklich. Und wenn nicht mit der Antwort der Bank wieder zum Finanzamt, u.s.w. :)

 

Zitat

Da wir als Finanzamt keine Kirchensteuerpflicht für Sie in 2019 gespeichert haben, können wir diese Beträge nicht verarbeiten.

Aber kassieren konnten sie ...

 

Zitat

Ich muss allerdings eh noch einmal einen separaten Thread aufmachen.

Kannst du doch auch hier schreiben.

 

Stefan

 

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s1lv3r
vor 23 Minuten von reckoner:

Ich würde mich im nächsten Schritt aber wirklich an die Bank wenden und dabei die Erläuterungen vom Finanzamt zitieren, vielleicht geht das ja wirklich. Und wenn nicht mit der Antwort der Bank wieder zum Finanzamt, u.s.w. :)

 

Versuchen werde ich es auf jeden Fall :thumbsup: , aber bei OnVista kriegt man im Moment nur alle 4 Wochen Antwort auf eine Email. :tdown:

 

Jetzt habe ich aber eh erstmal größere Sorgen :wacko: mit meiner Erklärung als die Kirchensteuer: 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

... aber bei OnVista kriegt man im Moment nur alle 4 Wochen Antwort auf eine Email.

Vielleicht wäre es dann sinnvoll prophylaktisch Einspruch einzulegen(?).

 

Stefan

 

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phlp112
vor 26 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Vielleicht wäre es dann sinnvoll prophylaktisch Einspruch einzulegen(?).

 

Stefan

 

Wenn er deutlich mehr zurück bekommen hat, als er erklärt hat, würde ich wegen 61€ die Füße still halten anstatt Einspruch einzulegen. 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 29 Minuten von phlp112:

Wenn er deutlich mehr zurück bekommen hat, als er erklärt hat, würde ich wegen 61€ die Füße still halten anstatt Einspruch einzulegen. 

 

Ich habe 3.500€ mehr zurück bekommen, als (vermutlich?) eigentlich richtig gewesen wäre ... das ist halt eine Summe, wo ich mich nicht drüber freuen kann, sondern mich nur frage, von wem und was da verkackt wurde. :ermm: 

 

Hoffentlich ist hier im Forum jemand unterwegs, der da Licht ins Dunkel bringen kann. Ich habe selbstverständlich alles nach bestem Wissen ausgefüllt und verstehe nicht so recht, was da passiert ist.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn er deutlich mehr zurück bekommen hat, als er erklärt hat, würde ich wegen 61€ die Füße still halten anstatt Einspruch einzulegen.

OK, stimmt. Die Lösung wäre dann der Weg über die Bank.

 

Stefan

 

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
vor 14 Stunden von s1lv3r:

 

Hoffentlich ist hier im Forum jemand unterwegs, der da Licht ins Dunkel bringen kann. Ich habe selbstverständlich alles nach bestem Wissen ausgefüllt und verstehe nicht so recht, was da passiert ist.

Eigene Erfahrung: Bei mir wurden vor ein paar Jahren mal die angegebenen Werbungskosten in doppelter Höhe verrechnet.

Und das zuviel Erstattete bislang nicht zurück gefordert

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Grundsätzlich bist du zur Berichtigung verpflichtet, wenn du einen Fehler erkennst, der zu einer zu geringen Steuer geführt hat. Ein Unterlassen nach dem Erkennen ist formal eine Hinterziehung. Manchmal passiert es aber auch, dass das FA für dich Sachen zu Deinen Gunsten entscheidet, an die du selbst gar nicht gedacht hast.

 

Kirchensteuer ist so eine spezielle Sache. Ich würde hilfsweise erst mal Einspruch einlegen. Man kann ja sagen, dass man den Fall zunächst ruhen lassen soll, bis man weiß, ob sich die Frage bankseitig lösen lässt, denn die Bank fungiert ja als verlängerter Arm des FA. Unter Umständen muss man die KiSt beim Betriebsstätten-FA der Bank zurück verlangen. Ich kenne da die rechtliche Lage nicht, welcher Weg da jetzt der richtige ist. Der Bank kann man damit drohen, dass man sie schadenersatzpflichtig macht, wenn sie ohne Rechtsgrundlage zu viel einbehalten hat.

 

Zunächst wäre es hilfreich zu wissen, warum bei ihr das KiSt-Kennzeichen überhaupt gesetzt ist. Das besorgen die sich gewöhnlich über das Bundeszentralamt für Steuern oder per eigener Angabe im Rahmen der Kontoeröffnung/Verwaltung. Vielleicht bist Du daran auch selbst schuld, wenn da irgendwo ein Kreuzchen gesetzt wurde. Bin da grad nicht auf dem Laufenden, wie der Informationsfluss aktuell gelöst ist. Wem hast du den Kirchenaustritt mitgeteilt?

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Taxadvisor
vor 27 Minuten von MeinNameIstHase:

Grundsätzlich bist du zur Berichtigung verpflichtet, wenn du einen Fehler erkennst, der zu einer zu geringen Steuer geführt hat. Ein Unterlassen nach dem Erkennen ist formal eine Hinterziehung. Manchmal passiert es aber auch, dass das FA für dich Sachen zu Deinen Gunsten entscheidet, an die du selbst gar nicht gedacht hast.

Das ist NUR DANN richtig, wenn die Erklärung falsch war. Wenn die Erklärung korrekt war, ist eine Berichtigung unnötig und es liegt auch keine Steuerhinterziehung vor. Wenn ich als StB in einem solchen Fall eine Berichtigung beantragen würde (Einspruch wäre mangels Beschwer unzulässig), habe ich einen Haftpflichtfall.

 

Gruß

Taxadvisor

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eugenkss
Am 17.4.2020 um 17:31 von s1lv3r:

Der Steuerbescheid ist mittlerweile da, Geld ist auch schon auf dem Konto. Die Kirchensteuer gibt es leider nicht vom Finanzamt zurück ... :(

 

Ich glaube ja nicht, dass OnVista da irgendwas erstatten wird. <_<

 

 

Ich muss allerdings eh noch einmal einen separaten Thread aufmachen. Ich habe insgesamt wesentlich mehr zurück bekommen, als die Steuersoftware angezeigt hat & ich für richtig halte ... :unsure: :ermm: :-*

Also bei mir hat das aber funktioniert!

 

Ich bin im September 2017 aus der Kirche ausgetreten. Das war leider nach dem Stichtag für die Regelabfrage (meist ca. Ende August), an dem die Banken das Kirchensteuermerkmal für das Folgejahr abfragen. Daher wurde mir in 2018 weiterhin Kirchensteuer abgezogen.

In meiner Steuererklärung für 2018 hatte ich angekreuzt, "den Steuereinbehalt für bestimmt Kapitalerträge überprüfen zu lassen" (Zeile 5, KAP).

Zunächst wurde das nicht berücksichtigt, aber nach einem Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin im FA, wo ich die Umstände geschildert habe, und der Einsendung der entsprechenden Belege, wurde dann mein Steuerbescheid korrigiert.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Danke noch für die Rückmeldungen. :thumbsup: Bestärkt mich zur Zeit irgendwie in meiner Wahrnehmung, dass meine Steuererklärung vom Praktikanten bearbeitet wurde. :rolleyes:


Ich hatte den Austritt bei Onvista übrigens nicht formal gemeldet. Online gibt es keine Möglichkeit dazu und telefonisch gab es an der Hotline nur die Auskunft, dass das automatisch passieren würde.

 

Der Steuerbescheid liegt jetzt aber eh bezüglich der anderen Angelegenheit zur Klärung beim Steuerberater. Blöd gelaufen, aber bei solch größeren Summen ist für mich dann auch die Schwelle übertreten, wo ich das guten Gewissens einfach ungeklärt stehen lassen kann ...

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