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Einstellung der Verwahrung von U.S. limited partnership shares

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PST
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@netzneutron: gleiches Schreiben habe ich auch erhalten und bin genauso ratlos. 

 

Da ich eher ein Buy&Hold-Depot habe ist es auch an mir vorbeigegangen, dass BEP nicht mehr vernünftig handelbar ist. 

Hat die Consors darüber überhaupt informiert? 

Welche Nachteile ergeben sich wenn ich über NYSE verkaufe? 

Und was hat es mit der US-Steuererklärung auf sich? (fällt das an, wenn dann die US Steuer ab 2022 anfällt?) 

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Necoro
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vor 20 Stunden von PST:

@netzneutron: gleiches Schreiben habe ich auch erhalten und bin genauso ratlos. 

 

Da ich eher ein Buy&Hold-Depot habe ist es auch an mir vorbeigegangen, dass BEP nicht mehr vernünftig handelbar ist. 

Hat die Consors darüber überhaupt informiert? 

Welche Nachteile ergeben sich wenn ich über NYSE verkaufe? 

Und was hat es mit der US-Steuererklärung auf sich? (fällt das an, wenn dann die US Steuer ab 2022 anfällt?) 

Laut dem Post auf der ersten Seite erfolgte die Information bei Consors im April letzten Jahres, auch bereits mit dem Hinweis auf die zukünftige Änderung in der Besteuerung.

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netzneutron
Posted · Edited by netzneutron
Am 27.3.2021 um 22:46 von PST:

@netzneutron: gleiches Schreiben habe ich auch erhalten und bin genauso ratlos. 

 

Da ich eher ein Buy&Hold-Depot habe ist es auch an mir vorbeigegangen, dass BEP nicht mehr vernünftig handelbar ist. 

Hat die Consors darüber überhaupt informiert? 

Welche Nachteile ergeben sich wenn ich über NYSE verkaufe? 

Und was hat es mit der US-Steuererklärung auf sich? (fällt das an, wenn dann die US Steuer ab 2022 anfällt?) 

ja das Frage ich mich auch. Mich hat niemand informiert bis letzte Woche. Mein Plan ist aber die BEP zu verkaufen. Habe eine Maxblue-Depot eröffnet und will dann da in BEPC umschichten.

Nachteile beim Verkauf an der NYSE dürften die teuereren Gebühren besonders bei Teilausführungen sein. Und natürlich der verlorene Steuerstundungseffekt.

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PST
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Das schreiben der Consorsbank ist in einigen Punkten irritierend. 

Brookfield informiert auf der eigenen Website, dass EU-Bürger keine US-Steuererklärungen abgeben müssen. 
https://bep.brookfield.com/stock-and-distribution/tax-information 

 

Ich werde wohl auch verkaufen. 

 

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netzneutron
Posted · Edited by netzneutron
vor 16 Stunden von PST:

Das schreiben der Consorsbank ist in einigen Punkten irritierend. 

Brookfield informiert auf der eigenen Website, dass EU-Bürger keine US-Steuererklärungen abgeben müssen. 
https://bep.brookfield.com/stock-and-distribution/tax-information 

 

Ich werde wohl auch verkaufen. 

 

Ich glaube CB hat übersehen das BEP eine Bahama-LP ist (nicht US). Trotzdem ist die Besteuerung bei BEP nicht optimal. Ich habe meine BEP verkauft.

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uang
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Ich hab bei Consors auch BEP und BEPC Anteile. Da ich auch ein Depot bei Interactive Brokers habe werde ich beide Wertpapiere dorthin übertragen. 

Ich meine mich zu erinnern, dass es von Consors (und anderen Brokern vermutlich auch) mal ein Schreiben gab, dass man BEP Anteile kostenlos in BEPC Anteile umtauschen kann. Umtauschverhältnis war damals noch unbekannt.

Somit könnte man bei einem Verkauf über die NYSE oder Toronto etwas an Transaktionskosten sparen. Anstatt 2 wäre dann nur 1 Transaktion notwendig.

 

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superarmin
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Ich habe meine BEP auch verkauft und meine BEPC erst einmal behalten. Habe mir überlegt, mehr BEPC zu kaufen, aber der Kurs ist trotz des Rückgangs immer noch sehr hoch und bei meinen Brokern kosten Transaktionen in den USA recht viel und ich möchte nicht noch einen zusätzlichen Broker, mir reichen meine 4 mehr als genug...

Dann habe ich auch noch BIP, hier warte ich mit dem Verkauf noch etwas ab, da ich davon ausgehe, daß der Kurs bis Ende des Jahres noch steigen wird.

Und der Unterschied in den Kursen ist bei BIP und BIPC so extrem, das ein umschichten auf keinen Fall lohnt.

 

@uang: man konnte/kann BEPC Anteile in BEP umtauschen. Aber da der Kurs von BEPC höher liegt wird sich das wohl nicht rechnen. Ausserdem gibt das garantiert bei Consors einen administrativen Wahnsinn, den ich mir ersparen möchte, selbst wenn es das Umtauschangebot jetzt noch geben sollte.

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007_007_007
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Die ING hat jetzt auch eine Lösung für einen Verkauf gefunden und eine Nachricht in die Postbox geschickt.

 

Verkauf muss mittels Nachricht bis zum 14.05 in Auftrag gegeben werden und wird über Baader Bank abgewickelt, soll wohl provisionsfrei und ohne Nebenkosten ablaufen

 

Zitat

 

Nach dem Stichtag, 14.05.2021, leiten wir alle Kundenaufträge zu U.S. Limited Partnerships
gesammelt zur Ausführung an unseren Handelspartner Baader Bank weiter. Ausgeführt wird eine
Sammelorder pro Wertpapier spätestens 2 Bankarbeitstage nach dem Stichtag zu dem dann
aktuellen Kurs. Bitte beachten Sie, dass eine derartige Zusammenlegung, wie bei Sammelorders
üblich, in Bezug auf einen bestimmten Auftrag nachteilig sein kann.
Wichtig: Wie bei jeder normalen Order können wir auch hier die Ausführung nicht garantieren.
Gut zu wissen:
Den Verkauf erledigen wir für Sie provisionsfrei
Anfallende Ordernebenkosten übernehmen wir für Sie
Sie können den Verkauf NICHT limitieren
 

 

 

 

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AMM
Posted · Edited by AMM
Informationen zum Fortgang des Depotübertrags hinzugefügt

Ich habe auch das Schreiben der ING erhalten und habe jetzt den Depotübertrag zu Lynxbroker angestoßen. Soll laut Lynxbroker aber momentan 4-6 Wochen dauern oO

 

Edit: Inzwischen (21.05.21) sind BIP und BPY bei der ING ausgebucht worden, aber lediglich BPY bei Lynxbroker eingebucht... Werde also nach Pfingsten mal auf die Suche nach meiner BIP-Position gehen müssen. Kurioserweise schickt mir Lynxbroker zwar Infomails, wenn sich Analysten-Ratings meiner Positionen ändern, aber über die im Client-Portal vorhandene Mitteilung, dass der Depotübertrag teilweise fehlgeschlagen ist, wurde ich nicht per Mail informiert -_-

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El Cobez
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Hallo in die Runde,

ich habe meine BIP Aktien im Zuge der Clearstream-Meldungen noch vor dem 01.01.2022 verkauft. Das hat bei der DKB soweit auch alles halbwegs funktioniert. Merkwürdig finde ich allerdings, dass auf der Verkaufsabrechnung keine Steuern abgezogen worden sind, obwohl ich mit den Anteilen im Plus stand. Die Anteile habe ich ursprünglich auch über die DKB gekauft, sodass alles über die DKB lief. Jetzt frage ich mich, ob ich den Verkaufserlös selbstständig über die Steuererklärung versteuern muss.

Geht es noch jemandem so?

Die DKB hat mir auf Nachfrage übrigens mitgeteilt, dass die DKB grundsätzlich die Steuerberechnung und Abführung an die Finanzbehörden vornimmt und dass der Verkauf ohne Berechnung der Kapitalertragssteuer erfolgte. Die läge vermutlich in der Natur der Wertpapiere.

Schlauer bin ich aus der Antwort jedenfalls nicht geworden, da ich das alles schon so aus der Abrechnung ersehen konnte. 

 

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hattifnatt
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vor 4 Minuten von El Cobez:

Hallo in die Runde,

ich habe meine BIP Aktien im Zuge der Clearstream-Meldungen noch vor dem 01.01.2022 verkauft. Das hat bei der DKB soweit auch alles halbwegs funktioniert. Merkwürdig finde ich allerdings, dass auf der Verkaufsabrechnung keine Steuern abgezogen worden sind, obwohl ich mit den Anteilen im Plus stand. Die Anteile habe ich ursprünglich auch über die DKB gekauft, sodass alles über die DKB lief. Jetzt frage ich mich, ob ich den Verkaufserlös selbstständig über die Steuererklärung versteuern muss.

Wenn Du ganz korrekt bist, machst Du das, und korrigierst es auch später nochmal, wenn es der DKB einfallen sollte, die Abrechnung doch noch zu korrigieren (passiert bei mir regelmäßig bei US-Ausschüttungen, auch noch Monate später, wenn die Gesellschaft im Zuge eines Abschlusses die Ausschüttungen reklassifiziert). Ich würde es nur machen, wenn es um "signifikante" Beträge geht :-*

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krett
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vor 23 Stunden von El Cobez:

Hallo in die Runde,

ich habe meine BIP Aktien im Zuge der Clearstream-Meldungen noch vor dem 01.01.2022 verkauft. Das hat bei der DKB soweit auch alles halbwegs funktioniert. Merkwürdig finde ich allerdings, dass auf der Verkaufsabrechnung keine Steuern abgezogen worden sind, obwohl ich mit den Anteilen im Plus stand. Die Anteile habe ich ursprünglich auch über die DKB gekauft, sodass alles über die DKB lief. Jetzt frage ich mich, ob ich den Verkaufserlös selbstständig über die Steuererklärung versteuern muss.

Geht es noch jemandem so?

Die DKB hat mir auf Nachfrage übrigens mitgeteilt, dass die DKB grundsätzlich die Steuerberechnung und Abführung an die Finanzbehörden vornimmt und dass der Verkauf ohne Berechnung der Kapitalertragssteuer erfolgte. Die läge vermutlich in der Natur der Wertpapiere.

Schlauer bin ich aus der Antwort jedenfalls nicht geworden, da ich das alles schon so aus der Abrechnung ersehen konnte. 

 

Niemand kann dir hier dazu raten, die Beträge NICHT anzugeben, da dies Steuerhinterziehung ist und die Forenregeln so einen "Tipp" nicht tolerieren (zu Recht).

 

Was ich mich Fragen würde: Ist es jemals schonmal vorgekommen, dass das Finanzamt von einem normalen Privatanleger verlangt hat, die Steuerbescheide eines deutschen Brokers zu lesen und zu verstehen? Eigentlich ist im unseren System alles darauf ausgelegt, das es von alleine funktioniert. Oder gab es ein Schreiben der DKB, was dich explizit darauf hingewiesen hat, das du es selbst bei der Steuererklärung angeben musst in diesem Fall?

 

Wie auch immer: Immer alles in der Steuererklärung richtig angeben und niemals auch nur im geringsten Flunkern. Wie wir alle wissen, kommt man schon in den Knast, wenn man auch nur einen Kilometer zu viel beim Arbeitsweg angibt, oder nicht?

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wertomat
Posted
vor 7 Minuten von krett:

Was ich mich Fragen würde: Ist es jemals schonmal vorgekommen, dass das Finanzamt von einem normalen Privatanleger verlangt hat, die Steuerbescheide eines deutschen Brokers zu lesen und zu verstehen? Eigentlich ist im unseren System alles darauf ausgelegt, das es von alleine funktioniert. Oder gab es ein Schreiben der DKB, was dich explizit darauf hingewiesen hat, das du es selbst bei der Steuererklärung angeben musst in diesem Fall?

Naja, so total außergewöhnlich ist das nicht.
Wer z.B., über seinen Broker Gold in Form von Euwax oder Xetra Gold innerhalb eines Jahres nach kauf wieder verkauft, muss die Gewinne auch selbst angeben.

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wpf-leser
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Am 26.5.2022 um 09:38 von El Cobez:

Das hat bei der DKB soweit auch alles halbwegs funktioniert. Merkwürdig finde ich allerdings, dass auf der Verkaufsabrechnung keine Steuern abgezogen worden sind, obwohl ich mit den Anteilen im Plus stand. Die Anteile habe ich ursprünglich auch über die DKB gekauft, sodass alles über die DKB lief.

Am Rande: Um ein besseres Bild der Situation zu bekommen würde ich zunächst einmal auf die Idee kommen, in der Erträgnisaufstellung und (in der Folge) die Steuerbescheinigung zu schauen, ob / wie die Transaktionen dort auftauchen (und ggf. auch in die weitere Vergangenheit schauen). Vielleicht bringt das - abseits der Abrechnungen - Klarheit darüber, was die DKB getan oder gelassen hat.

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AMM
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Heute hat mir TR geschrieben:

Quote

Du verwahrst in Deinem Depot Aktien von Brookfield Renewable Partners (BMG162581083). Dieses Unternehmen hat die Rechtsform Publicly Traded Partnership ("PTP"), sowie U.S. Limited Partnership ("US LP"). Diesbezüglich haben wir heute eine wichtige Information für Dich.

Am 13.05.2019 hat die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten Internal Revenue Service (“IRS”), eine Steuerreform erlassen, die unter anderem eine Quellenbesteuerung für Nicht-US-Personen vorsieht. Diese gilt auch für Anteile an sog. Publicly Traded Partnerships. Es gelten nun abweichende Regelungen bezüglich der Steuerabzugsverpflichtung für ausländische Anleger in Höhe von 10% bei der Veräußerung von PTP Aktien.

Darüber hinaus ist ein Depotübertrag der Aktie auf ein anderes Wertpapierdepot bei einer Drittbank nicht mehr möglich, da die Clearstream Banking AG die Verwahrung und Abwicklung von US LP eingestellt hat. Ein Verkauf Deiner Position war seit dem 20.04.2020 ebenfalls nicht möglich.

Welche Möglichkeit hast Du jetzt?

Wir bieten Dir an, Anfang Dezember 2022 Deine Position in Brookfield Renewable Partners (BMG162581083) einmalig zum Abverkauf an unseren außerbörslichen Handelspartner Lang & Schwarz weiterzuleiten und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Den Verkauf der Brookfield Renewable Partners (BMG162581083) Aktie erledigen wir für Dich provisionsfrei. Anfallende Ordernebenkosten werden auch von uns getragen.

Solltest Du dieses Angebot annehmen, sende uns bitte Deine Antwort bis zum 19.09.2022 über den folgenden Link.

Kann ich meine PTP/LP Aktien behalten?

Aufgrund der besonderen steuerlichen Behandlung, wäre ein weiteres Halten der PTP/LP Aktien in Deinem Depot mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, welche mit unserem preisgünstigen Depotangebot für Dich nicht vereinbar wären. Solltest du dich gegen unser Angebot zum Abverkauf entscheiden, behalten wir uns deshalb vor, von unserem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Kundenbeziehung mit Dir zu beenden.

Wir sehen uns in der App!

Trade Republic Team

Meint ihr das mit der Kündigung ist eine leere Drohung oder nicht? So oder so lohnt es sich für mich bei einer Aktie eigentlich nicht das herauszufinden. Andererseits wäre ich schon neugierig xD

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Sherlock_Fuchs
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Hallo zusammen,

 

ich würde diesen Thread gerne nochmal reaktivieren:

 

Habe mein Depot bei der ING und war damals auch "Betroffener" bezüglich Brookfield Infrastructure Partners.

 

Hatte gerade erst angefangen die Aktie zu besparen; nun gut, habe vor der Deadline verkauft und alles i.O.

 

In meinem Depot befinden sich aber auch Aktien von Triton International. Im April hat Brookfield Infrastructure Partners den Kauf von Triton International verkündet:

https://bip.brookfield.com/press-releases/bipc/triton-international-be-acquired-brookfield-infrastructure-133-billion-take-0

 

Von der ING kam dann folgende Wertpapier-Terminsache:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr XXX,
in Ihrem Direkt-Depot bei uns verwahren Sie Aktien der Triton International Ltd., für die ein Umtausch- und
Barabfindungsangebot besteht. Hatten Sie die Aktien am 04.08.2023 im Bestand, haben wir Ihnen dazu
schon einmal geschrieben. Heute haben wir neue Informationen zu dem Angebot für Sie: Die Triton
International Ltd. hat die Annahmefrist erneut verlängert. Bereits erteilte Weisungen behalten Ihre
Gültigkeit.
Geben Sie uns einfach bis 25.09.2023, 11 Uhr, Ihre Weisung durch. Loggen Sie sich dazu über
www.ing.de/weisung ein. Dort haben wir Ihnen unter "Informationen" und "Hinweise zu
Kapitalmaßnahmen" noch mehr zum Thema erklärt.
Das sind Ihre Möglichkeiten:
Option 1: Sie tauschen Ihre Aktien in Aktien der Brookfield Infrastructure Corp. (ISIN CA11275Q1072) um.
Das Verhältnis ist noch nicht bekannt.
Option 2: Sie lassen Ihre Aktien bar abfinden. Sie bekommen dann einen noch unbekannten Preis je Aktie.
Das ist auch noch wichtig für Sie: Die Gesellschaft stellt für das Angebot nur ein begrenztes Kontingent an
Geld und Aktien zur Verfügung. Daher besteht keine Garantie, dass die Option, für die Sie sich entscheiden,
voll zugeteilt wird. Eventuell bekommen Sie dann die gewünschte Option nur für einen Teil Ihres Bestandes.
Ihr restlicher Bestand wird in diesem Fall in einer anderen Option verwertet.
Wenn Sie uns keine Weisung erteilen, erhalten Sie automatisch eine Kombination aus Umtausch und
Barabfindung.

Ich habe mich für Option 1 entschieden. Bisher kam noch keine weitere Info. Aktie kann nicht mehr gehandelt werden.

 

a) hat sich bei anderen hier schon was getan?

b) wenn ich dann Aktien von Brookfield zugeteilt bekomme, kann ich diese dann bei der ING überhaupt handeln?

Oder ist die "kanadische" Brookfield (ISIN CA11275Q1072) handelbar?

 

LG

Sherlock Fuchs

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hattifnatt
Posted · Edited by hattifnatt
vor 1 Stunde von Sherlock_Fuchs:

Oder ist die "kanadische" Brookfield (ISIN CA11275Q1072) handelbar?

BIPC wird in Toronto und an der NYSE gehandelt. Wenn die ING diese Handelsplätze anbietet, sollte es funktionieren (wobei man für die eingebuchten Aktien denselben Handelsplatz verwenden muss, sonst wird ein kostenpflichtiger Lagerstellenwechsel nötig). Kann man wahrscheinlich leicht testen, indem man versucht, BIPC zu kaufen, meistens kommt die Auswahl vor der finalen Bestätigung ;) Die Problematik der kanadischen Quellensteuer auf Dividenden ist dir bekannt? 

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Sherlock_Fuchs
Posted
vor 2 Stunden von hattifnatt:

BIPC wird in Toronto und an der NYSE gehandelt. Wenn die ING diese Handelsplätze anbietet, sollte es funktionieren (wobei man für die eingebuchten Aktien denselben Handelsplatz verwenden muss, sonst wird ein kostenpflichtiger Lagerstellenwechsel nötig). Kann man wahrscheinlich leicht testen, indem man versucht, BIPC zu kaufen, meistens kommt die Auswahl vor der finalen Bestätigung ;) Die Problematik der kanadischen Quellensteuer auf Dividenden ist dir bekannt? 

Hallo Hattifnat,

 

danke für deine Antwort. Wenn ich Brookfield in der Volltextsuche eingebe, erscheint Sie nicht. Gebe ich die ISIN ein, so scheint man Sie kaufen und verkaufen zu können!

 

Dann hätte ich kein Problem. Bin mal gespannt, ob ich eine volle Zuteilung bekomme.

 

Aus Kanada besitze ich Enghouse Systems, Fortis und bald wohl auch Brookfield, jeweils mittlere vierstellige Beträge.

 

Weiß nicht, ob es sich hier aus Gründen der Quellensteuer schon lohnt, ein Depot bei Maxblue o.ä. zu veröffentlichen.

 

LG

Sherlock Fuchs

 

 

vor 6 Minuten von Sherlock_Fuchs:

Hallo Hattifnat,

 

danke für deine Antwort. Wenn ich Brookfield in der Volltextsuche eingebe, erscheint Sie nicht. Gebe ich die ISIN ein, so scheint man Sie kaufen und verkaufen zu können!

 

Dann hätte ich kein Problem. Bin mal gespannt, ob ich eine volle Zuteilung bekomme.

 

Aus Kanada besitze ich Enghouse Systems, Fortis und bald wohl auch Brookfield, jeweils mittlere vierstellige Beträge.

 

Weiß nicht, ob es sich hier aus Gründen der Quellensteuer schon lohnt, ein Depot bei Maxblue o.ä. zu veröffentlichen.

 

LG

Sherlock Fuchs

 

 

Ergänzung: Royal Bank of Canada halte ich ebenfalls.

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Sherlock_Fuchs
Posted

Hallo,

 

heute wurde der Tausch vollzogen:

 

Für 85 Aktien von Triton habe ich 187,8168 Aktien von Brookfield erhalten (Verhältnis 1:2,2096094).

 

Kein gutes Geschäft.

 

LG

Sherlock Fuchs

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