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s1lv3r

Kürzung der Vorsorgeaufwendungen bei GmbH-Geschäftsführern

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Ich habe Ende 2019 eine RÜRUP-Rente abgeschlossen und noch den als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbaren Maximalbetrag von 24.305 € eingezahlt.

 

Als ich dieses Jahr jetzt meine Steuererklärung gemacht habe, hat die Steuersoftware (wiso Steuer:web) aber nur einen Betrag von 14.399€ als Vorsorgeaufwendungen angerechnet. Ich habe kurz recherchiert und dann schnell festgestellt, dass es eine fiktive Kürzung dieses Betrags gibt, wenn man als sozialversicherungsfreier Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Altersvorsorge bezieht. Okay, wieder was dazu gelernt und Thema abgehakt. Das Thema war soweit für mich gegessen und ich hatte mir vorgenommen in den Folgejahren nur noch bis zum anrechenbaren Betrag einzuzahlen.

 

Jetzt habe ich allerdings meinen Steuerbescheid bekommen und das Finanzamt hat abweichend vom Steuerprogramm den kompletten Betrag von 24.305€ für die Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen angesetzt und dementsprechend viel mehr erstattet, als das Steuerprogramm berechnet hat & ich nach meiner jetzigen Wissenslage für korrekt erachten würde ...


Ich habe euch einmal die entsprechenden Screenshots mit meinen Angaben und den Berechnungen angehängt.

 

Ganz dilettantisch gefragt: Wer hat jetzt recht und habe ich da was verkackt, was ich gerade biegen muss? :blink: 

 

Meine Angaben bei WISO:

Angaben.png

 

Detaillierte Berechnung der Vorsorgeaufwendungen von WISO:

 

vorsorge1.thumb.png.c54a11ed93331b824b5b1b6a490c4f97.png

vorsorge2.thumb.png.2c36b3e9d11692c0630feb5339208baa.png

 

Ergebnis Steuerbescheid:

 

 

Vergleichsrechnung.png

 

Unter "Weitere Angaben und Erläuterungen" stehen nur die üblichen Vorläufigkeitshinweise und keine Erläuterung in Bezug auf Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen, welche die Diskrepanz erklären würden.

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phlp112
· bearbeitet von phlp112

Hast du neben der RÜRUP noch eine Direktversicherung von der GmbH? Das hast du zumindest bei Fragen 2 und 3 angekreuzt. Ohne diese Direktversicherung kannst du den vollen Betrag für Rürup als Sonderausgaben abziehen. Das geht ja auch so aus der Urteilszusammenfassung vor, die du oben verlinkt hast:

 

Zitat

Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist der Sonderausgabenhöchstbetrag für Beiträge zum Aufbau einer "Rürup-Rente" pauschal um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen, wenn zu seinen Gunsten bereits eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. [Hervorhebung durch mich]

 

Mach doch bei WISO mal den Planspielmodus an und beantworte Fragen 2 und 3 mit nein. ;) In dem Urteilsfall hat der GGF Beiträge zu einer Direktversicherung i.H.v. 1.534 EUR p.a. von der GmbH erhalten. Ohne diesen Betrag hätte er die Rürup-Beiträge in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen können.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 47 Minuten von phlp112:

Hast du neben der RÜRUP noch eine Direktversicherung von der GmbH?

 

Genau, sowas habe ich.

 

In der Folge müsste deswegen halt so getan wären, als wenn ich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe und dieser Betrag dann von den maximal möglichen 24.305 € abgezogen werden. Das ist auch genau das, was WISO in seiner Berechnung macht (das rote "abzüglich fiktiver Rentenbeitrag 10.928 €").

 

Das Finanzamt setzt jetzt aber auf einmal wieder die vollen 24.305 € an.

 

Irgendeiner liegt also auf jeden Fall falsch, entweder das Finanzamt oder die WISO Steuersoftware.

 

Hier auch nochmal die Anlage AV:

 

 

anlage-av-1.png.caaafd1bb28a5b4ce6f639fdba534a60.png

anlage-av2.png.750d6b667c0856724bb6f5aeb8706fb7.png

 

 

Die Situation ist halt blöd für mich, da ich weder weiß, ob ich da jetzt irgendwie tätig werden muss, noch ob ich die nächsten Jahre jetzt den vollen Betrag einzahlen und absetzen kann ...

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lacerator1984

Hast Du als GGF keinen Steuerberater?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 9 Minuten von lacerator1984:

Hast Du als GGF keinen Steuerberater?

 

Die GmbH hat natürlich einen für den Jahresabschluss ... die Sache ist nur, dass ich außer Arbeitslohn aus der GmbH keine sonstigen Einkünfte habe. Daher habe ich es ehrlich gesagt bisher nicht eingesehen, dem privat 500€ für meine persönliche Einkommenssteuererklärung zu geben, wenn das eine Sache von 30 Minuten ist und ich bisher auch nur soviel zurückbekommen habe, dass sich das abgeben dann kaum noch lohnt. Nur weil man eine GmbH hat, ist man ja nicht gleich mit Reichtum gesegnet. :lol:

 

Die Sache mit den Altersvorsorgeaufwendungen hat mich allerdings jetzt auf dem falschen Fuß erwischt ... :rolleyes:

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MeinNameIstHase
vor 32 Minuten von s1lv3r:

Daher habe ich es ehrlich gesagt bisher nicht eingesehen, dem privat 500€ für meine persönliche Einkommenssteuererklärung zu geben

Aber hier soll einer mit vergleichbaren Kenntnissen das für lau beantworten ....

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s1lv3r
vor 4 Minuten von MeinNameIstHase:

Aber hier soll einer mit vergleichbaren Kenntnissen das für lau beantworten ....

Ich dachte ein Forum ist dafür da sich gegenseitig zu helfen ... Ich wäre da für jede Meinung dankbar ... und ja klar, wenn keiner aus der Community hier weiter weiß, werde ich wohl oder übel nochmal professionelle Hilfe beanspruchen müssen ...

 

aber ganz ehrlich: In anderen Threads frage ich auch nicht, wie hoch der Depotwert des Fragestellers ist, oder sage wenn jemand +100k Euro anlegt gleich bei jeder Frage "Hast du keinen Vermögensverwalter? Frag den doch". Wenn man helfen kann und etwas beizutragen hat, dann schreibt man einfach das was man weiß.

 

Deswegen finde ich deinen Hinweis einfach fehl am Platz. Ich zwinge ja niemanden zu antworten oder erwarte es, aber steuerliche Fragen, wird man im Steuerunterforum jawohl noch stellen dürfen.

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kleinerfisch

Eigentlich braucht man für diese Frage (fast) keine Steuerkenntnisse.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

 

a) das FA hat recht -> keine Handlungsverpflichtung

b) WISO hat recht, das FA hat einen Fehler gemacht -> dann stellt sich die Frage, ob die Verpflichtung besteht, diesen Fehler aufzuklären. Die Antwort ist Nein, wenn der Steuerpflichtige alles wahrheitsgemäß angegeben hat.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

 

vor 31 Minuten von kleinerfisch:

wenn der Steuerpflichtige alles wahrheitsgemäß angegeben hat.

 

Da ich das als Laie leider nicht 100% sicher einschätzen kann, liegt die Sache im Moment halt doch zur Klärung beim Steuerberater. :-*

 

Grundsätzlich gehe ich aber im Moment wirklich sehr stark davon aus, dass Variante b) zutrifft und weiterhin auch alles richtig von mir angegeben wurde (sonst hätte WISO ja nicht zum richtigen Ergebnis kommen können?) ...

 

Interessant ist in der Folge dann halt noch die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Finanzamt den gleichen Fehler im nächsten Jahr noch einmal macht (vielleicht wissen die in meinem Kaff-Finanzamt gar nichts von dieser Regelung? :huh:). Um das einschätzen zu können fehlt mir allerdings das Wissen um die internen Abläufe im Finanzamt. Ich bin bisher irgendwie davon ausgegangen, dass die mehr oder weniger unfehlbar sind und sowas eh gar nicht mehr manuell bearbeitet wird ... o:) 

 

Ich zahle wohl die kommenden Jahre sicherheitshalber lieber nur bis zum (regulär) anrechenbaren Betrag ein ...

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 28.4.2020 um 16:27 von kleinerfisch:

Wenn der Steuerpflichtige alles wahrheitsgemäß angegeben hat.

 

Und genau hier beginnt das Problem! Es besteht nämlich durchaus die Möglichkeit, dass etwas falsch oder unvollständig in das WISO Programm eingegeben wurde oder dass das Programm die eingegebenen Daten falsch interpretiert und/oder fehlerhaft an das Finanzamt übertragen hat.

 

Insofern würde ich es nicht darauf beruhen lassen, dass die Berechnung vom Finanzamt vorteilhafter war, als die des Steuerprogramms. Ich würde versuchen herauszufinden, wie richtig gerechnet werden muss.

 

Falls sich herausstellen sollte, dass das Finanzamt falsch gerechnet hat, würde ich die von mir übermittelten Daten bis aufs letzte Bit überprüfen um herauszufinden, ob irgendetwas falsch übertragen wurde. Sonst gibt es nämlich in ein paar Jahren, wenn das Finanzamt bei Kontroll- und Plausibilitätsprüfungen merkt, dass falsche Daten übermittelt wurden und deshalb eine falsche Steuer berechnet wurde, peinliche Nachfragen. Möglicherweise muss man dann das Finanzamt davon überzeugen, dass es keine Absicht war und dass man keine Steuern verkürzen wollte.

 

Die Aussage "das habe ich nicht gewusst" oder "mein Programm hat das falsch übertragen" zieht bei GmbH-Geschäftsführern übrigens nicht. Das Finanzamt erwartet, dass GmbH-Geschäftsführer genau wissen, was sie tun - und dass sie sich informieren oder entsprechende Fachleute beauftragen.

 

Deshalb ist

Am 28.4.2020 um 16:44 von s1lv3r:

liegt die Sache im Moment halt doch zur Klärung beim Steuerberater.

tatsächlich die einzig empfehlenswerte Reaktion. :)

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Um das Ganze noch aufzuklären: Rückmeldung vom Steuerberater ist da. Angaben von mir sind wohl korrekt. Fehler liegt wohl echt beim Finanzamt. Da der Bescheid nur nach Abgabenordnung § 165 vorläufig ist, muss ich wohl nur noch die Einspruchsfrist abwarten.

 

Spannend bleibt danach halt noch, was nächstes Jahr passiert. Ich kann dann im Prinzip ja gar nichts anders machen, als die richtigen Angaben in meiner Steuererklärung vorzunehmen. :wacko:

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s1lv3r
Am 6.5.2020 um 13:12 von s1lv3r:

Spannend bleibt danach halt noch, was nächstes Jahr passiert. Ich kann dann im Prinzip ja gar nichts anders machen, als die richtigen Angaben in meiner Steuererklärung vorzunehmen. :wacko:

 

So, nächstes Jahr: Habe dieses Jahr nur leicht über dem eigentlich absetzbaren Betrag eingezahlt, um zu schauen was passiert und tatsächlich wurde dieses Jahr die Kürzung vorgenommen. Die Angaben in der Anlage AV sind selbstverständlich exakt so wie im Vorjahr auch.

 

Das Bedeutet: Letztes Jahr hat das Finanzamt tatsächlich einen einmaligen Ausrutscher bei mir gehabt.

 

Das finde ich ehrlich gesagt mehr als erstaunlich, da ich davon ausgegangen bin, dass per Elster-Zertifikat eingereichte Standard-Steuererklärungen wie meine (nur Mantelbogen + Anlage AV & KAP) vollautomatisiert verarbeitet werden und da nicht noch der Azubi seine Finger im Spiel hat. :rolleyes:

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