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quimbpl11

Besteuerung von Aktiengewinnen

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quimbpl11

Hey,

 

Ich bin ziemlich neu im Aktienhandel, habe mein Depot noch vor paar Monaten erst erstellt und wollte erfahren wie genau meine Gewinne von Aktien versteuert werden? Werden die, von der Bank angerechneten Kosten für Kauf und Verkauf und für die Ausführung der Transaktion, als Gewinnmindernd hinzugerechnet? Ich habe nämlich einmal als Probe 900 Euro für die Aktie Encavis angelegt. Mit den Spesen und der Provision komme ich auf 916 Euro. Im Broker wird mir aber der Betrag von 900 angezeigt, also als Beispiel wenn die Aktie jetzt steigen würde auf den insgesamten Wert von 920 Euro und ich sie dann verkaufen würde hätte ich insgesamt einen Gewinn von 20 verzeichnet, der dann versteuert wird. Es scheint also so zu sein, dass die 16 Euro für die Spesen und Provision garnicht angerechnet werden oder? (War nur ein fiktives Beispiel, ich würde natürlich nicht bei 920 verkaufen, aber ich denke mit diesem Beispiel kann man das gut verdeutlichen, um was es mir geht.) Konkret geht es mir also um die Höhe der Besteuerung von Aktiengewinnen und Derivaten (habe auch Optionsscheine und Knockoutzertifikate). Gibt es einen bestimmten Freibetrag für Gewinne? Und was ist wenn ich einerseits einen Gewinn erziele z.B vom Optionsschein und andererseits einen Totalverlust beim Knockoutzertifikat erziele? Ich habe dann ja gleichzeitig Gewinne und Verluste erzielt, mal angenommen der Verlust wäre gleich mit dem Gewinn oder würde sogar höher ausfallen, müsste ich dann meine Gewinne trotzdem besteuern lassen? Ich meine, dann hab ich ja mehr Verlust erzielt als Gewinn.

 

 

Übrigens ich benutze den Broker bei der VR Bank.

 

Würde mich über Antworten zu diesem Thema freuen.

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chirlu

Stichworte zum Suchen: Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung.

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reckoner

Hallo,

 

ich antworte mal in Stichpunkten:

 

- Sparer-Pauschbetrag liegt bei 801 Euro (verheiratet 1602), das ist eine Art Freibetrag

- Spesen werden verrechnet, mindern also den Gewinn bzw. erhöhen den Verlust

- Gewinne und Verluste werden verrechnet (außer Aktienverluste, die gehen nur gegen ebensolche Gewinne)

- bei mehr Verlust als Gewinn bleibt bei einer inländischen Bank der Verlust im Topf und wandert ins Folgejahr (außer man beantragt bis zum jeweils 15.12. eine Verlustbescheinigung), ansonsten gibt es einen Verlustvortrag vom Finanzamt

 

Stefan

 

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