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avastin

PKV - Beitragsrückerstattung aus steuerlicher Sicht

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avastin

Lieber Forum,

ich bin privat versicherter Angestellter und frage mich jedes Jahr aufs neue, wie sich die bekanntermaßen steuerschädliche Beitragsrückerstattung meiner Versicherung eigentlich genau auswirkt. Hat da vielleicht irgendjemand eine Exceltabelle zu oder kennt irgendeinen Onlinerechner?

 

Ich interessiere mich insbesondere für die anderen Vorsorgeaufwendungen. Wenn mein absetzbarer PKV Beitrag durch die Rückerstattung gesenkt wird, müsste ich das doch eigentlich mit BU und anderen Versicherungen auffangen können, oder? Weiß da vielleicht jemand was genaueres?

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Peter Wolnitza

Sich darüber Gedanken zu machen, lohnt nur, wenn Du für Deine PKV weniger als 1.900.- € p.a. zahlst, bzw. als absetzbaren Betrag (meistens so ca. 70-80% des Zahlbeitrages) ausgewiesen bekommst.

Klappt nur, wenn man die Möglichkeit der Vorauszahlung (bis zu 2,5 Jahre) nutzt - dann können andere Beiträge abgesetzt werden.

 

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avastin

Hallo Peter, ist die Rückerstattung für Angestellte nun also per se ein schlechter Deal? Der Beitrag der Hauptversicherung liegt bei um die 500€ und ich bin aktuell im 3. leistungsfreien Jahr. Das heißt, in diesem Jahr bekomme ich 1,5 Beiträge zurück, nächstes Jahr dann 2. Darüber freue ich mich natürlich, aber was hat das für einen Effekt auf die Steuer?
 

Absetzbar sind glaube ich 79%, das Jahresbrutto liegt bei etwa 80k. Bevor der Hinweis kommt, ich weiß natürlich, dass ich hier keine Steuerberatung bekomme. Mir würde daher eine Aussage reichen, wie ihr es handhabt :)

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chirlu
vor 19 Minuten von avastin:

ist die Rückerstattung für Angestellte nun also per se ein schlechter Deal?

 

Sinn ist ja eigentlich ganz steuerunabhängig, einen möglichst hohen Arbeitgeberzuschuß zu bekommen.

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beamter97
vor 11 Minuten von avastin:

aber was hat das für einen Effekt auf die Steuer?

Die Rückerstattung senkt deine absetzbaren Vorsorgeaufwendungen:

bei BRE von 1,5 Monatsbeiträgen um 1,5 x 500€ x 80% = 600€

bei BRE von 2,0 Monatsbeiträgen um 2,0 x 500€ x 80% = 800€

 

Um diesen Betrag steigt also dein zu versteuerndes Einkommen. Mit Kenntnis deines Grenzsteuersatzes berechnest Du, was dir netto von der BRE übrigbleibt.

 

z.B. Grenzsteuersatz 40%:  Mehrsteuer von 800€ beträgt 320€, bleiben also von 1000€ BRE bei dir nur netto 680€

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avastin

Hallo Beamter, vielen Dank, genau nach so einer Erklärung habe ich gesucht. Damit kann ich die „Nettorückerstattung“ gut berechnen. Eine Frage bleibt aber dennoch: 

 

Angenommen, ich habe jetzt Arztrechnungen genau in Höhe der Rückerstattung, eine Selbstbeteiligung gibt es nicht. Hält sich der steuerliche Effekt in diesem Fall die Waage, egal ob ich die Rechnungen einreiche oder die Rückerstattung nehme? Oder hat eine Variante einen Vorteil? Wie berechne ich diesen Fall?

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s1lv3r

Nur mal als Einwurf, da ich mich so konkret mit der Thematik auch noch nicht auseinandergesetzt habe: Theoretisch sollte es doch möglich sein, nicht eingereichte Arztrechnungen (entsprechende Höhe vorausgesetzt) bei der Steuer als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen? Wenn dem so ist, müsste man dies in der Berechnung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit dann ja auch berücksichtigen ...

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chirlu
Zitat

Krankheitskosten, die ein Steuerpflichtiger selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung von seiner privaten Krankenkasse zu erhalten, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen.

FG Niedersachsen, 9 K 325/16

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s1lv3r

Blöd, wenn immer einer schlauer als man selber ist. :lol: 

 

Interessant aber insofern, als das Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung ja eigentlich kaum ohne sehr aufwändige Prüfung der jeweiligen Versicherungsbedingungen feststellen kann, ob die jeweiligen Kosten überhaupt erstattungsfähig gewesen wären. Da gibt es ja je nach Tarif und Gesellschaft komplexe Regelwerke. In dem konkreten Prozess scheint die Klägerin ja allerdings selber zugegeben zu haben, dass sie einfach lieber die Beitragsrückerstattung haben wollte und deshalb nicht eingereicht hat ...

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 4 Stunden von avastin:

Wie berechne ich diesen Fall?

Du vergleichst die Netto-BRE (nach Steuern) mit der Summe deiner möglichen Erstattungen (auch unter Berücksichtigung von Selbstbehalten).

in obigem Beispiel  fährst Du bei Erstattungen > 680€ besser mit der Erstattung.

 

Anders sieht das aus, wenn die Höhe der BRE mit der Dauer der Leistungsfreiheit steigt. Das ist eigentlich Pokern (Was man mit seiner Gesundheit nicht sollte).

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avastin
vor 49 Minuten von beamter97:

Du vergleichst die Netto-BRE (nach Steuern) mit der Summe deiner möglichen Erstattungen (auch unter Berücksichtigung von Selbstbehalten).

in obigem Beispiel  fährst Du bei Erstattungen > 680€ besser mit der Erstattung.

 

Anders sieht das aus, wenn die Höhe der BRE mit der Dauer der Leistungsfreiheit steigt. Das ist eigentlich Pokern (Was man mit seiner Gesundheit nicht sollte).

Vielen Dank. Damit konnte ich endlich eine Tabelle erstellen, mit der ich das jedes Jahr aufs Neue berechnen kann B-)

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von avastin:

Vielen Dank. Damit konnte ich endlich eine Tabelle erstellen, mit der ich das jedes Jahr aufs Neue berechnen kann B-)

Jetzt musst Du in die Excel Tabelle nur noch einbauen, dass eine BRE bei den meisten Gesellschaften kein vertraglich garantierter Bestandteil ist, sondern vom Vorstand jedes Jahr auf neue festgelegt wird, sich an der Bilanz des Vorjahres ausrichtet. Also auch komplett entfallen kann. Insofern müsstest Du eigentlich auch noch prozentuale Wahrscheinlichkeiten mit einbauen...  :D
Ach ja: Schuhkartonprinzip (erstmal alles sammeln und am Jahresende gesammelt einreichen, funktioniert auch in den wenigsten Fällen, dazu müsste man vorher die erstattungsfähigen Beträge genau kennen und vorher berechnen.)
Naja..wenn man sonst kein Hobby hat... :'(

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avastin
vor 7 Stunden von Peter Wolnitza:

Jetzt musst Du in die Excel Tabelle nur noch einbauen, dass eine BRE bei den meisten Gesellschaften kein vertraglich garantierter Bestandteil ist, sondern vom Vorstand jedes Jahr auf neue festgelegt wird, sich an der Bilanz des Vorjahres ausrichtet. Also auch komplett entfallen kann. Insofern müsstest Du eigentlich auch noch prozentuale Wahrscheinlichkeiten mit einbauen...  :D
Ach ja: Schuhkartonprinzip (erstmal alles sammeln und am Jahresende gesammelt einreichen, funktioniert auch in den wenigsten Fällen, dazu müsste man vorher die erstattungsfähigen Beträge genau kennen und vorher berechnen.)
Naja..wenn man sonst kein Hobby hat... :'(

Ist dieser Fall schon mal eingetreten, oder ist das ein worst-case Szenario? 
Empfiehlst du also eher, direkt alles einzureichen?

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Peter Wolnitza

Ja, BREs wurden bei vielen Gesellschaften in den letzten Jahren schleichend zurück gefahren.

Gab Zeiten, da haben manche Versicherer mit kostenloser KV für Angestellte geworben (bei 6 MB BRE)

 

Empfehlung lautet:
Alle Rechnungen sofort einreichen. Wenn man mit seinen Gesamten Beträgen knapp unter Selbstbehalt liegt, ggfls nicht mehr, oder Rechnung markieren: "Nur zur Prüfung"

Kommt aus der Praxis: Wenn man sammelt, Rechnung vorab überweist und der Versicherer dann, wenn man die gesammelten Schuhkartonwerke einreicht, feststellt, dass nicht alles erstattungsfähig ist

(Doc hat Posten doppelt abgrechnet, oder Posten abgerechnet, die nach GOÄ nicht zusammen abgerechnet werden dürfen etc..etc.) dann kann es teuer werden.

 

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s1lv3r
vor 35 Minuten von Peter Wolnitza:

Alle Rechnungen sofort einreichen. Wenn man mit seinen Gesamten Beträgen knapp unter Selbstbehalt liegt, ggfls nicht mehr, oder Rechnung markieren: "Nur zur Prüfung"

 

Verstehe ich deinen Satz richtig, dass die Gesellschaften das so handhaben, dass wenn in einem Jahr nur Belege mit Gesamtkosten unterhalb der Selbstbeteiligung eingereicht werden, trotzdem einfach die BRE ausgezahlt wird, weil ja quasi durch die Selbstbeteiligung keine Erstattung von Leistungen stattgefunden hat?

 

(Ich bin zwar seit 6 Jahren in der PKV, habe aber noch nie irgendeinen Beleg eingereicht. Daher die blöde Frage. :-*)

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Peter Wolnitza

Wann gibt es BRE?
Einfach formuliert: Wenn der Versicherer mir nix ausgezahlt hat.

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