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DerFremde

Schadensfreiheitsrabatt übertragen

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DerFremde
· bearbeitet von DerFremde

Besteht die Möglichkeit das Person A (40Jahre alt und absehbar kein eigenes Fahrzeug) seinen Schadensfreiheitsrabatt in der Haftpflicht und Vollkasko an Person B (62Jahre noch nie eigenen PKW angemeldet) überträgt und diese Person B dann nach einigen Jahren das Fahrzeug abmeldet und den Schadensfreiheitsrabatt wieder zurück an Person A überträgt?

 

Gruß

 

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Framal

Was hälst Du von einer "Versichertengemeinschaft"? Da nutzt Person B einfach den SFR von Person A, bis die widerrufen wird. Kenne und nutzte ich bei der KRAVAG (R+V). 

A = VN (Rabattinhaber) / B = Fahrzeughalter, Prämienzahler und Mitversicherungsnehmer vom SFR von A.

 

LG

Framal 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 2 Stunden von DerFremde:

Besteht die Möglichkeit das Person A (40Jahre alt und absehbar kein eigenes Fahrzeug) seinen Schadensfreiheitsrabatt in der Haftpflicht und Vollkasko an Person B (62Jahre noch nie eigenen PKW angemeldet) überträgt und diese Person B dann nach einigen Jahren das Fahrzeug abmeldet und den Schadensfreiheitsrabatt wieder zurück an Person A überträgt?

Eine Übertragung ist möglich, zumindest dann, wenn in den letzten Jahren sonstige Fahrer benannt wurden. Eine zweite (auch Rückübertragung) ist nach den meisten Bedingungen ausgeschlossen, wird aber häufig praktiziert. Die Rückübertragung ist also ein Risiko. Besser wäre, der 40jährige versichert das Fahrzeug des 62jährigen während der fraglichen Zeit. Das hat den Vorteil, dass bei ansonsten  gleichen Voraussetzungen jüngere Versicherte weniger zahlen, zumindest bei den Versicherern, die nicht nach dem ältesten Fahrer fragen. Allerdings sollte der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch der Halter sein und das ist bei fremden (unzuverlässigen) Personen auch wieder ein Risiko.

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DerFremde

Danke für die Antworten. 

 

Das ist natürlich eine sehr teure Lösung, aber da Person B das Fahrzeug nur 6Monate auf sich angemeldet haben MUSS, scheint es die einfachste Lösung.

 

Person A VN und Person B Halter und im 7. Monat wird Person A dann noch Halter.

 

Danke für den Tip!

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Knacker
vor 23 Stunden von DerFremde:

Das ist natürlich eine sehr teure Lösung, aber da Person B das Fahrzeug nur 6Monate auf sich angemeldet haben MUSS, scheint es die einfachste Lösung.

Wenn der abweichende Halter aufgrund einer Kaufpreisminderung gewählt werden muss, dann verteuert sich die Prämie in der Regel nicht und die Frist darf sich auch über die 6 Monate hinaus ziehen.

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Seabushy

Kleiner Einwand hierzu: Es gibt Versicherungen, bei denen unterschiedliche VN und Halter nicht erlaubt werden oder das ganze teurer machen. (War vor ein paar Jahren in meinem Fall z.B. bei der HUK-Coburg nicht möglich).

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Knacker
vor 38 Minuten von Seabushy:

Kleiner Einwand hierzu: Es gibt Versicherungen, bei denen unterschiedliche VN und Halter nicht erlaubt werden oder das ganze teurer machen. (War vor ein paar Jahren in meinem Fall z.B. bei der HUK-Coburg nicht möglich).

Das ist die Regel. Wobei folgende abweichende Halter beitragsneutral möglich sind: Ehegatte, Werksangehöriger, Rabattberechtigter oder Schwerbehinderter mit Steuernachlass.

 

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DerFremde

Heute mit der Versicherung telefoniert. 

 

Das günstigste ist wirklich das Person B einen eigenen Vertrag mit der Einstufung SF4 (Angebot der Versicherung) macht und dann nach 6 Monaten Person A das Fahrzeug übernimmt mit SF8!

 

Würde Person A mit SF8 VN und Person B Halter wäre der Vertrag 230€ teurer als Person B mit eigenen Vertrag in SF4!

 

Verrückt!

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Knacker
· bearbeitet von Knacker

Warum muss Person B 6 Monate Halter sein?

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DerFremde

Gewerbekundenrabatt! 

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