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AS2020

Schweizer Quellensteuer = Änderung Deutscher Steuerbescheid. Wieso?

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AS2020

Hallo zusammen, 

 

kurze Verständnisfrage, weil ich das bei den letzten Malen nicht hatte: wollte von meinem FA die Wohnortbestatigung für das 85er Formular für die Schweizer Quellsteuer. Kam auch zurück, allerdings zeitgleich auch die Aufforderung einer Steuerzahlung an den deutschen Staat (ungefähr die Hälfte der zu erwartenden Erstattung aus der Schweiz) . Wieso das denn? Ich zahle doch die deutsche Aktiensteuer automatisch und hole mir nur den Schweizer Anteil zurück. Kann mir das jemand erklären? Die Vorjahre müsste ich das nie zahlen (war aber auch ein anderes FA) 

 

Danke vorab 

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chirlu

Was genau hat das Finanzamt denn geschrieben?

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AS2020

Die Änderung der Festsetzung erfolgt aufgrund der Nachversteuerung Schweizer Kapitalerträge lt. Antrag vom... Für 2018 wurden xxx CHF bei der Veranlagung berücksichtigt. Mit amtlichen Umrechnungskurs wurden xxx Euro ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug in der Veranlagung berücksichtigt. "

 

Auf meiner Dividendenabrechnung steht sowohl der Steuerabzug für Deutschland als auch die Schweiz. Ich verstehe es nicht.

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reckoner

Hallo,

 

du hast doch bestimmt eine Abrechnung o.ä. mit eingereicht (sonst wären dem Finanzamt ja die Beträge gar nicht bekannt). Da vermute ich nun, dass ein Sachbearbeiter irrtümlich angenommen hat, dass die Aktien in einem bisher unversteuerten ausländischen Depot liegen (das Ganze war dann eine Selbstanzeige :D ).

 

Fazit: Antrag auf Änderung stellen, oder Einspruch einlegen.

 

Stefan

 

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Aktie
vor 4 Stunden von reckoner:

Fazit: Antrag auf Änderung stellen, oder Einspruch einlegen.

Prinzipiell natürlich richtig und Einspruchsfrist beachten (1 Monat). Oder vorher mal kurz den Sachbearbeiter anrufen, ihm deine Sicht der Dinge erklären und fragen, wie Ihr das so lösen könnt, dass Ihr beide pünktlich mit den Kindern zum Badesee kommt.

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MeinNameIstHase

Einspruch einlegen und darauf hinweisen, dass Abgeltungswirkung vorliegt und die Erträge deshalb nicht "erklärt" werden mussten und darum auch nicht in der Steuererklärung auftauchen. Vermutlich hat der Sachbearbeiter fälschlich angenommen, dass die Erträge bei einer ausländischen Bank angefallen sind (wiewohl er an der Bankbezeichnung das eigentlich sofort erkennen müsste). Per Anruf kann man vorab anfragen, was das soll. Aber wenn binnen Monatsfrist dann nichts geändert wird, hätte man formal keine Rechtsmittel mehr. Die Dividendenabrechnung hat er ja schon in den Händen gehabt. Kannst ihn ja fragen, ob er dazu auch noch die Jahressteuerbescheinigung sehen will? Aber auf der wird er nicht erkennen, ob die Dividende enthalten ist, denn da stehen ja nur Jahressummen drauf. :D


Fristberechnung:

Datum Steuerbescheid (Änderungsbescheid) + 3 Tage (Postlaufzeit) = Bekanntgabetag (§122 Abs 2 AO) = Fristbeginn  ....  Einspruchsfrist läuft 1 Monat. Falls sie auf SA/So/Feiertag endet, der nachfolgende Arbeitstag (§108 Abs. 3 AO).

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