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BFler

Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

BFler
· bearbeitet von BFler

Hallo,

 

ich möchte als Dozent für den Landkreis Feuerwehrleute ausbilden. Die erforderlichen Qualifikationen habe ich alle. Und ich würde einen Honorarvertrag über 20€/h bekommen. Soweit so gut.

Nun zu mir, ich war 10 Jahre lang Angestellter und habe brav meine Rentenbeiträge eingezahlt. Danach bin ich Beamter geworden. In den 10 Jahren habe ich laut Rentenauskunft einen Rentenanspruch von X€ (nach heutigem Stand) erworben.

Bis zum Ruhestand erwerbe ich noch Y€ Pensionsanspruch. Nun ist die Obergrenze für die Pension 70,75% von der letzten Besoldung. Zusammen mit Rente und Pension darf ich nicht mehr als diese 70,75% bekommen. Alles was ich mehr bekomme, dass wird mir an der Pension abgezogen. x+Y=70,75% +200€ würde also bedeuten, das meine Pension um 200€ gekürzt wird. Soweit so gut.

 

Nun habe ich erfahren, das ich als Freiberufler in die GRV einzahlen muss. Was für mich keinen Sinn macht. Da jeder € in der GRV für mich ein verlorener € ist. Gibt es Möglichkeiten oder Schlupflöcher um der GRV zu entgehen?

 

Bitte keine Neiddiskussionen anfangen oder irgendwas von Sozialschmarozertum erzählen.

 

 

Basti

 

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Columbus83
vor 25 Minuten von BFler:

Hallo,

 

ich möchte als Dozent für den Landkreis Feuerwehrleute ausbilden. Die erforderlichen Qualifikationen habe ich alle. Und ich würde einen Honorarvertrag über 20€/h bekommen. Soweit so gut.

Nun zu mir, ich war 10 Jahre lang Angestellter und habe brav meine Rentenbeiträge eingezahlt. Danach bin ich Beamter geworden. In den 10 Jahren habe ich laut Rentenauskunft einen Rentenanspruch von X€ (nach heutigem Stand) erworben.

Bis zum Ruhestand erwerbe ich noch Y€ Pensionsanspruch. Nun ist die Obergrenze für die Pension 70,75% von der letzten Besoldung. Zusammen mit Rente und Pension darf ich nicht mehr als diese 70,75% bekommen. Alles was ich mehr bekomme, dass wird mir an der Pension abgezogen. x+Y=70,75% +200€ würde also bedeuten, das meine Pension um 200€ gekürzt wird. Soweit so gut.

 

Nun habe ich erfahren, das ich als Freiberufler in die GKV einzahlen muss. Was für mich keinen Sinn macht. Da jeder € in der GKV für mich ein verlorener € ist. Gibt es Möglichkeiten oder Schlupflöcher um der GKV zu entgehen?

 

Bitte keine Neiddiskussionen anfangen oder irgendwas von Sozialschmarozertum erzählen.

 

 

Basti

 

Geht es um die GKV oder die GRV?

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HaRaS1983

Es meint die GRV. Dies ist doch nur wieder auf den Details rumreiten. Kenne leider keine Schlupflöcher :) Würde sonst auch nicht einzahlen *pfeif*

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BFler

Sorry, es geht um die Rentenversicherung, habs schon korrigiert.

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HnsPtr
· bearbeitet von HnsPtr

Bei 20 €/h als Freiberufler kommt eher Mitleid als Neid auf...

Vermutlich bist du tatsächlich rentenversicherungspflichtig nach https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html

 

Ich sehe schon ohne Rentnenversicherung nicht, wie sich ein 20 €/h Projekt lohnen soll. Hast du da eine 0 vergessen? Mit Vorbereitungszeiten, Verwaltungskram (du siehst ja gerade, dass dich das Thema gerade Zeit kostet) usw. landest du da doch unter Mindestlohn - und das als Freiberufler.

 

Da ich wirklich Mitleid mit dir habe und finde, dass die Ausbildung unserer Feuerwehr ein wichtiges Thema ist, werfe ich mal Folgendes in den Raum:

Du bittest deinen Dienstherren, dir die Tätigkeit für die Feuerwehr als NEBENAMT zu übertragen. Damit müsstest du viele Probleme umschiffen können.

 

 

 

edit: 1.) Das Chaos mit GKV, GRV, X, x, Y, y usw solltest du auch im Eröffnungspost in Ordnung bringen. Da blickt doch keine alte Sau durch.

2.) Hast du geprüft, ob du mit deiner voraussichtlichen noch zu leistenden Dienstzeit als Beamter überhaupt den maximal möglichen %Satz bekommst? Vielleicht wird die gesetzliche Rente ja eine nette Ergänzung zur Beamtenpension.

 

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BFler

Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, und mir die Ausbildung der Kameraden am Herzen liegt, soll es mir nicht um Bereicherung gehen. Ich möchte halt nur vermeiden Geld sinnlos in die Rentenversicherung zu stecken.

 

Danke für den Tipp, aber Dienstherr und Landkreis haben nichts mit einander zu tun.

Und einen 450€ Job habe ich auch schon.

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CorMaguire
vor einer Stunde von BFler:

Hallo,

 

ich möchte als Dozent für den Landkreis Feuerwehrleute ausbilden. Die erforderlichen Qualifikationen habe ich alle. Und ich würde einen Honorarvertrag über 20€/h bekommen. Soweit so gut.

... Gibt es Möglichkeiten oder Schlupflöcher um der GRV zu entgehen?

 

Hab' da nur die Übungsleiterpauschale im Hinterkopf https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

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Badurad

Also irgendwie werden hier allerlei Begriffe durcheinander geworfen, was in der Konsequenz zu Verwirrung und Falschaussagen sorgt.

  1. Du schreibst immer von "Freiberufler". Dieser Begriff wird gerne synonym mit "Selbständiger" oder auch "Soloselbständiger" verwendet, ist es aber nicht. Es gibt einen definierten Kreis von Freiberuflern in verkammerten Berufen (Ärzte, Apother, Architekten, Rechtsanwälte etc.). Zudem kann man z.B. auch als Unternehmensberater freiberuflich tätig sein. Das ist dann ein Thema für das Finanzamt. Unabhängig davon sind Selbständig erstmal nicht pflichtversichert in der GRV. (Angehörige verkammerter Berufe dafür aber üblicherweise im jeweiligen Versorgungswerk.)
  2. Du schreibst in Beitrag #6, es handle sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Dann wären die 20€/h doch eine Aufwandsentschädigung und wir kämen wieder beim Thema Übungsleiterpauschale an.
  3. Bist Du bereits pensioniert? Oder warum treibt Dich das Thema um? Daß Rente und Pension zusammen nicht mehr als 70,75% der letzten Besoldung betragen dürfen ist aus der Perspektive eines gesetlich Rentenversicherten eher ein Luxusproblem. 
  4. Insgesamt erscheint mir die Situation recht komplex und eher ein Fall für eine fundierte und belastbare Aussage eines Steuerberaters.

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Nightfire
vor 15 Minuten von Badurad:

Unabhängig davon sind Selbständig erstmal nicht pflichtversichert in der GRV.

Eine freiberufliche Lehrtätigkeit oder freiberufliche Künstler und Musiker sind auch Plichtversichert in der GRV. 

vor 15 Minuten von Badurad:

Insgesamt erscheint mir die Situation recht komplex und eher ein Fall für eine fundierte und belastbare Aussage eines Steuerberaters.

Kann ich auch nur empfehlen

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HalloAktie

Mein Kenntnisstand von vor ein paar Jahren war der, dass man als Freiberufler/in nur dann die vollen Abgaben hat, wenn die freiberufliche Tätigkeit mehr als 20 Stunden/Woche einnimmt oder erheblich mehr Einnahmen erzielt werden als mit der Haupttätigkeit. Kann aber falsch/überholt sein.

Das Problem dürfte dann sein, dass du als Beamter in der Haupttätigkeit überhaupt nicht in die GRV einzahlst. Wärst du noch angestellt, gäbe es das Problem demnach bei <20 Stunden/Woche nicht. Man möge mich korrigieren. Also m.E. nur Übungsleiterpauschale als Ausweg. LG

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Ozymandias
· bearbeitet von Ozymandias
Zitat

Selbständig tätige Dozenten mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze ( aktuell 450 Euro im Monat ) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens versicherungspflichtig, sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ( oder mehrere geringfügige Beschäftigte ) beschäftigten. Üben mehrere Personen gemeinsam eine selbständige Tätigkeit aus, werden die Beschäftigten gleichermaßen aufgeteilt.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/dozenten-schliessen-sich-zusammen.html

 

So könnte man es umgehen, hat man aber nichts gewonnen.

 

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BFler

Aufwandsentschädigung ist es nicht, die wurde vom Land auf maximal 10€/h begrenzt. Es läuft über einen Honorarvertrag. Der wurde aber auch auf maximal 20€/h begrenzt.

 

Insgesamt biete ich maximal 80h/Jahr an, verteilt über das Jahr. Das sind also 1600€. Das mit der Übungsleiterpauschale ist ein Steuer Ding und unabhängig von der sozialversicherung.

 

In meinem nebenjob verdiene ich maximal 3000€ im Jahr dazu. Ich bin also mit beiden zusammen unter den 450€/Monat.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Im Prinzip sehe ich zwei mögliche Ausnahmen:

  • Wenn deine selbständige Tätigkeit nur geringfügig ist, du also höchstens 450 Euro Gewinn im Monat machst, bist du versicherungsfrei. Die Grenze dafür liegt bei dir (20 Euro pro Stunde) demnach mindestens bei 22,5 Stunden im Monat. Vielleicht hast du ja gar nicht vor, so viel auszubilden. Ansonsten läßt sich womöglich noch etwas an den Betriebsausgaben machen.
  • Dein Dienstherr kann die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auch auf weitere Tätigkeiten erstrecken (unabhängig davon, für wen du tätig bist), dann wirst du in denen auch versicherungsfrei. Da es hier ja um etwas geht, das inhaltlich nahe an deiner eigentlichen Beschäftigung ist und an dem dein Dienstherr vielleicht sogar ein eigenes Interesse hat, könnte ich mir vorstellen, daß er dazu bereit ist.

Ob du eine davon nutzen kannst, mußt du sehen.

 

vor 11 Minuten von BFler:

Insgesamt biete ich maximal 80h/Jahr an, verteilt über das Jahr.

 

OK, dann hat sich das Thema ja gelöst. Du bist versicherungsfrei, herzlichen Glückwunsch. ;-)

 

Du solltest die Tätigkeit trotzdem bei der Deutschen Rentenversicherung anzeigen, die dann feststellen wird, daß sie eigentlich versicherungspflichtig ist (weil Lehrtätigkeit), aber wegen Geringfügigkeit versicherungsfrei. Danach wird sie gelegentlich nachfragen, ob du die Tätigkeit weiterhin ausübst und ob der Umfang immer noch so gering ist.

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beamter97
Zitat

Bei der Beurteilung ob es sich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, orientiert sich die Sozialversicherung immer am Steuerrecht. Das Steuerrecht kennt viele Möglichkeiten, bestimmte Entgelte steuerfrei zu bewerten. Hierzu gehören auch die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale. Gesetzliche Grundlage hierfür bietet der § 3 Nr. 26 und Nr. 26a Einkommensteuergesetzt –EstG). Somit gehört die Übungsleiterpauschale nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Maßgebliche Rechtsvorschrift ist § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 Sozialversicherungsentgeltverordnung –SvEV-). Darin ist geregelt, dass steuerfrei Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen kein Arbeitsentgelt für die Sozialversicherung darstellen. Folglich bleiben diese Einkünfte beitragsfrei.

Quelle

 

Mit 1600€/Jahr bleibst Du innerhalb der Übungsleiterpauschale. Und aus der Steuerfreiheit folgt die SV-Freiheit.

Die Meldungen an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) sollte der Arbeitgeber vornehmen.

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BFler

Danke für die Infos

 

Ich habe aber keine Krankenkasse, ich bekomme heilfürsorge.

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chirlu

@beamter97: Das ist nicht einschlägig, weil es keinen Arbeitgeber gibt und es nicht um Arbeitsentgelt geht.

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BarbarossaII

"Aufwandsentschädigung (Deutschland)" unter wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung_(Deutschland)

  • Übungsleiterpauschale
  • Ehrenamtspauschale
  • und weitere möglichkeiten zur Finanziellen Förderung

 

Im Artikel steht "Erzieher, Ausbilder,...." --- "nebenberuflich" --- "bei einer gemeinnützigen Einrichtung/Verein oder bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts". 

=> zu prüfen, ob die beauftragende Organisation und der Dozent darunter fällt

 

und im wikipedia Artikel zur Übungsleiterpauschale

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale

"Neben den steuerlichen Vorteilen sind die Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 16 Sozialversicherungsentgeltverordnung auch nicht sozialversicherungspflichtig."

 

bei unter der Verlinkung zur Ehrenamtspauschale steht ähnliches.

 

Achtung:

* Progressionsvorbehalt

* "diese steuerlichen Freibeträge nicht nebeneinander und auch nicht additiv in Anspruch genommen werden dürfen." d.h. es wäre missbräuchlich und unzulässig, für die selbe Tätigkeit "Ausbilder" z.B. Übungsleiter und daneben Ehrenamtlicher sein, nur um die Freibeträge Übungsleiter und Ehrenamtlicher zu addieren. Was geht ist, für zwei verschiedene Tätigkeiten / Ämter zwei verschiedene Vergünstigungen zu erhalten.

 

Gruß,

Barbarossa II

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