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cryptoman

Market-Maker (Trade Republic) will ausgeführte Transaction stornieren

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman
vor 59 Minuten von Belgien:


LSX ist nur insofern eine Besonderheit, als dass die Mistraderegelungen- vermutlich bewusst - vage formuliert sind und nicht konkret festlegen, ab welcher Höhe der Abweichung von einem „marktadäquaten Preis“ (dessen Bestimmungsmethode präzisiert sein sollte) ein aus Kundensicht attraktiv erscheinender Kauf/Verkaufskurs zum Mistrade werden kann. Zudem sind keine konkreten Fristen genannt, innerhalb derer die Feststellung eines Mistrades erfolgen muss („unverzüglich nach Erkennen des Fehlers“ kann alles bedeuten). Eine weitere Besonderheit von LSX ist, dass es keine unabhängige Überprüfung eines Mistradeantrags gibt, da hier der Market Maker seinen eigenen Antrag - natürlich neutral und unabhängig ;) - prüft, um dann festzustellen, dass dem Antrag stattzugeben ist und der Trade rückabgewickelt werden muss. An richtigen Börsen gibt es eine HÜSt, die Mistradeanträge prüft. Mistrades gibt es jedoch regelmäßig an allen Börsen (und auch im außerbörslichen Handel), nicht nur an der LSX.

Bei einigen illiquiden Werten beobachte ich bei L&S oft, dass da merkwürdige Geld-Brief Spannen hin- und herschwanken. Als Beispiel, bei dem besagten  WisdomTree WTI Crude Oil 1x Daily Short kann die Geld-Brief Spanne am Tage bei 80-90 oder 85-92 liegen. Am Abend plötzlich wie aus dem nichts passiert ein „Durchriss“: die Geld-Brief Spanne wird auf 64-80 gesetzt und nach wenigen Minuten springt wieder auf 85-92 zurück. Es ist schwer vorzustellen, dass das WTI Oil solche wilden Sprünge tatsächlich in so eine kurze Zeit macht. Hätte man einen Stop Loss auf 65 gesetzt, dann wäre man ausgestoppt mit großen Verlusten aus dem Handel gegangen. Ob die L&S auch in solchen Fällen das als Mistrade betrachtete und nicht einfach zu ihren Gunsten die Stücke günstig von Privatanlegern einsammeln würde?

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Belgien
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Hi Belgien,

die LS-X (ich hoffe, wir meinen das gleiche Handelssystem Lang & Schwarz Exchange) ist Teil der Börse Hamburg.

Schau mal unter §11 bzgl. Handelsüberwachung

https://www.ls-x.de/media/site/regelwerk/Regelwerk_Lang_Schwarz_Exchange_3.1.2018.pdf

 


Wir meinen mit LSX dasselbe. Formal gibt es beim Handel über LSX als Teil der Börse Hamburg natürlich die  HÜSt der Hamburger Börse, die Mistradeanträge und Einsprüche gegen Rückabwicklungen entscheidet. Doch angesichts der besonderen Konstellation in Hamburg, wo L&S als einziger Market Maker agiert und es ohne L&S keinen elektronischen Handel an der Börse Hamburg gäbe, dürfte es mit der Unabhängigkeit der HÜSt bei Entscheidungen über strittige Fälle nicht weit her sein, L&S hat die Börse Hamburg doch in der Hand. Das sieht an anderen Börsen, an denen zahlreiche Market Maker agieren, ganz anders aus.

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Belgien
vor 2 Stunden von cryptoman:

Bei einigen illiquiden Werten beobachte ich bei L&S oft, dass da merkwürdige Geld-Brief Spannen hin- und herschwanken. Als Beispiel, bei dem besagten  WisdomTree WTI Crude Oil 1x Daily Short kann die Geld-Brief Spanne am Tage bei 80-90 oder 85-92 liegen. Am Abend plötzlich wie aus dem nichts passiert ein „Durchriss“: die Geld-Brief Spanne wird auf 64-80 gesetzt und nach wenigen Minuten springt wieder auf 85-92 zurück. Es ist schwer vorzustellen, dass das WTI Oil solche wilden Sprünge tatsächlich in so eine kurze Zeit macht. Hätte man einen Stop Loss auf 65 gesetzt, dann wäre man ausgestoppt mit großen Verlusten aus dem Handel gegangen. Ob die L&S auch in solchen Fällen das als Mistrade betrachtete und nicht einfach zu ihren Gunsten die Stücke günstig von Privatanlegern einsammeln würde?


Ich gehe davon aus, dass die Frage rhetorisch gemeint ist. Es gehört doch zum kleinen Börsen-Einmaleins, dass man seine limitiert in den Markt gelegten Orders an den Privatanlegerbörsen mit Referenzmarktprinzip mit Ende des Handels am Referenzmarkt streichen sollte, um nicht abgefischt zu werden.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Zuvor muss TR aber gegenüber der Börse alles ihm Zumutbare unternehmen, dass dem Kunden ein solcher Schaden erst gar nicht entsteht.

Genau davon rede ich die ganze Zeit. Ob man das nun über den Broker oder direkt mit der Börse macht ist doch egal (ich dachte man müsse direkt an den Schuldigen herantreten, aber du hast recht das es über die Bank/den Broker gehen muss).

Jedenfalls wird der Kunde keinen Schaden davontragen.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Stefan,

vor 3 Stunden von reckoner:

Genau davon rede ich die ganze Zeit. Ob man das nun über den Broker oder direkt mit der Börse macht ist doch egal (ich dachte man müsse direkt an den Schuldigen herantreten, aber du hast recht das es über die Bank/den Broker gehen muss).

Du hast als Kunde selbst keinen Vertrag mit der Börse. Du müsstest Dir die Rechte und Pflichten erst vom Broker abtreten lassen, um überhaupt gegenüber der Börse tätig werden zu können. Ansonsten sagt die Börse: Sorry, wir kennen Dich nicht ... und dann: Ach Du bist derjenige, für dessen Rechnung TR hier gehandelt hat ... interessant ... 
Kommissionsgeschäft: TR handelt im eigenen Namen, für fremde Rechnung (im Auftrag des Kundens) mit der Börse. Und TR muss dabei die Sorgfalt wahren, wie er sie auch wahrten täte, wenn er für sich selbst tätig wird und wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann gehört. Nebenbei muss er den Auftraggeber immer auf dem Laufenden halten; deshalb die Emails.


TR kann nicht eigenmächtig sagen: "Da ist was schief gelaufen, lieber Kunde kümmere Dich jetzt selbst um den Rest; hier hast Du die Unterlagen." Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn TR den Kunden nicht rechtzeitig erreicht, muss er Interesse wahrend tätig werden und kann dem Kunden anschließend sagen: Sorry, wir konnten den Auftrag nicht ausführen, weil was schief gelaufen ist und mussten dies oder jenes in Deinem Interesse tun. Sollen wir es noch mal probieren? usw. Stell Dir vor, der Kunde gibt einen Börsenauftrag, fliegt los in den Urlaub und hat sein Smartphone abgeschaltet oder verunfallt und kann nicht reagieren ... Falls TR den Kunden rechtzeitig erreicht, kann er ihn für jeden weiteren notwendigen Schritt fragen: Wäre es in Deinem Interesse, wenn wir das jetzt so und nicht so machen?

In diesem Sinne muss man die Emails lesen ... und nur darauf reagieren, soweit die Geschäftsbedingungen mit TR ansonsten etwas vorsehen, was vielleicht teurer werden könnte.

 

Wenn du als Kunde zufällig selbst Fachanwalt für Börsen- und Handelsrechts bist, kannst Du natürlich auch sagen: Nö TR, tritt mir alle Rechte/Pflichten ab, ich nehm' das jetzt selbst in Hand ...

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Du hast als Kunde selbst keinen Vertrag mit der Börse.

Seit wann muss man für Schadenersatz einen Vertrag haben?

 

Aber ich stimme dir ja zu, dass es über TR doch leichter geht.

 

Stefan

 

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frogger321

wie ist das Ganze denn ausgegangen?
Hat @cryptoman noch etwas unternommen?

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cryptoman

Ich habe die Stücke damals am nächsten Tag zurückgekauft und einige Stunden später wurden die aus dem Depot vom Broker ausgebucht. Damit war die Sache erledigt.

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