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Mittemeier

Nach Heirat: Einzeldepot zu Gemeinschaftsdepot zusammenlegen

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Mittemeier

Hallo zusammen,

 

ich habe vor ein paar Wochen meine Freundin geheiratet und jetzt stellt sich die Frage bezüglich der Depots/Konten Zusammenlegung, da ING jetzt auch Kontoführungsgebühren verlangt mehr als notwendig.

Aktuelle Situation:

 

Ich

  • DKB Depot/Giro/Visa
  • ING Depot
  • Comdirect Depot ( --> Löse ich zeitnah auf, Sparpläne hat sich mit Trade Republic erledigt)
  • Trade Republic

 

Sie

  • DKB Giro/Visa
  • ING Depot

 

Plan ist es ein bzw. zweo Gemeinschaftskonten zu haben

  • 1 x DKB Depot/Giro/Visa
  • 1 x ING Depot
  • Trade Republic läuft erstmal weiter

 

Hat jemand Erfahrung damit bzw. das ganze schon mal gemacht? Wie kann ich die Depots inkl. Verrechnungstöpfe zusammenlegen? Muss ich das ggf.  selber in der Steuererklärung machen?

DKB Konto ist bereits da, ING dürften diese Woche die letzten Unterlagen kommen?

 

Danke und Gruß

Mitti

 

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 40 Minuten von Mittemeier:

da ING jetzt auch Kontoführungsgebühren verlangt

Wenn ihr finanziell nicht in der Lage seid, jeden Monat 700 Euro im Kreis zu überweisen, habt ihr wahrlich andere Probleme.

 

Nachtrag: Kontoführungsgebühren für Depots (ohne Girokonto) bei der ING-DiBa AG – habe ich da was wichtiges verpaßt?

 

Ansonsten: Ich würde niemals auf mindestens ein eigenes Girokonto pro Person und eigene Depots verzichten.

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whister
vor 41 Minuten von bondholder:

Ansonsten: Ich würde niemals auf mindestens ein eigenes Girokonto pro Person und eigene Depots verzichten.

Sehe ich auch so. Insbesondere sehe ich keinen Grund den Anfangbestand nun zusammenzulegen. Im Zweifel macht es das nur komplizierter.

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kleinerfisch

Es wird immer wieder vor Gemeinschaftskonten wegen Schenkungsteuer gewarnt. Zwar sind die Freibeträge zwischen Eheleuten hoch, aber über die Jahre kommt ja auch einiges zusammen.

Problembeispiel Einverdienerehe: Gehalt läuft aufs gemeinsame Konto, FA wertet dies als Schenkung des halben Gehalts, ebenso alle anderen Zugänge.

Zweiverdienerehe: Beide zahlen ihr Gehalt ein. FA wertet dies als zwei Schenkungen jeweils des halben Gehaltes, Aufrechung nicht möglich!

Wie das FA das überhaupt erfährt und wie hoch das Risiko in der Praxis ist, weiß ich nicht. Es wird jedoch empfohlen, das Problem ggf. durch Bevollmächtigungen für Konten/Depots zu lösen oder ein Gemeinschaftskonto für die gemeinsamen laufenden Ausgaben wie Miete, Essen etc. zu führen, wo dann deutlich niedrigere Beträge eingezahlt werden.

 

Dazu kommt dann noch der Wert des jeweiligen Depots. Den erfährt das FA bestimmt, da ein Übertrag vom Einzel- auf das Gemeinschaftsdepot ein meldepflichtiger Übertrag mit Gläubigerwechsel sein sollte. Ich meine, dass dadurch sogar ein steuerpflichtiger Verkauf ausgelöst wird - die Anteile werden ausgebucht, bewertet, fiktiv verkauft und mit dem Verkaufswert als steuerliche Anschaffungskosten im Gemeinschaftsdepot eingebucht. Steuern für die Haltedauer auf dem Einzeldepot würden dann anfallen. So ist es jedenfalls zwischen nicht verheirateten Menschen, im Zweifel mal die Bank fragen, wie das bei Ehepaaren gehandhabt wird.

 

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Tithonos
· bearbeitet von Tithonos
vor 11 Stunden von whister:

Sehe ich auch so. Insbesondere sehe ich keinen Grund den Anfangbestand nun zusammenzulegen. Im Zweifel macht es das nur komplizierter.

Ich schließe mich an. Jeder ist für sein Geld verantwortlich, das macht es im Falle einer Trennung auch leichter. Wir haben ein Gemeinschaftskonto für alle gemeinsamen Ausgaben wie Einkäufe, Essen gehen, etc. Ansonsten hat jeder ein eigenes Giro + Depot. Niemand muss sich vor dem Anderen für den Umgang mit SEINEM Geld rechtfertigen.

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Bit

mMn definitiv ein getrenntes kto. sowieso würde ich immer eine gütertrennung empfehlen.

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Columbus83
vor 13 Stunden von Mittemeier:

Hallo zusammen,

 

ich habe vor ein paar Wochen meine Freundin geheiratet und jetzt stellt sich die Frage bezüglich der Depots/Konten Zusammenlegung, da ING jetzt auch Kontoführungsgebühren verlangt mehr als notwendig.

Merkwürdig, bei uns war das keine Frage und wir leben damit wunderbar. Gerade wenn es um den finanziellen Ausgleich bei größeren Anschaffungen geht, lässt sich das über zwei Konten viel einfacher regeln, da klar erkennbar ist, wer wem das Geld überwiesen hat und falls meine Frau meint, sie braucht unbedingt diese Schuhe für xxx Euro, dann kann sie das gerne von ihrem Geld auf ihrem Konto bezahlen. Umgekehrt genauso und das ist sehr entspannend.

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seron
vor 12 Stunden von kleinerfisch:

Es wird immer wieder vor Gemeinschaftskonten wegen Schenkungsteuer gewarnt. Zwar sind die Freibeträge zwischen Eheleuten hoch, aber über die Jahre kommt ja auch einiges zusammen. Problembeispiel Einverdienerehe: Gehalt läuft aufs gemeinsame Konto, FA wertet dies als Schenkung des halben Gehalts, ebenso alle anderen Zugänge. Zweiverdienerehe: Beide zahlen ihr Gehalt ein. FA wertet dies als zwei Schenkungen jeweils des halben Gehaltes, apropos Gehalt, das lässt sich hier vergleichen mit anderen Gehaltslisten, Aufrechung nicht möglich! Wie das FA das überhaupt erfährt und wie hoch das Risiko in der Praxis ist, weiß ich nicht. Es wird jedoch empfohlen, das Problem ggf. durch Bevollmächtigungen für Konten/Depots zu lösen oder ein Gemeinschaftskonto für die gemeinsamen laufenden Ausgaben wie Miete, Essen etc. zu führen, wo dann deutlich niedrigere Beträge eingezahlt werden. Dazu kommt dann noch der Wert des jeweiligen Depots. Den erfährt das FA bestimmt, da ein Übertrag vom Einzel- auf das Gemeinschaftsdepot ein meldepflichtiger Übertrag mit Gläubigerwechsel sein sollte. Ich meine, dass dadurch sogar ein steuerpflichtiger Verkauf ausgelöst wird - die Anteile werden ausgebucht, bewertet, fiktiv verkauft und mit dem Verkaufswert als steuerliche Anschaffungskosten im Gemeinschaftsdepot eingebucht. Steuern für die Haltedauer auf dem Einzeldepot würden dann anfallen. So ist es jedenfalls zwischen nicht verheirateten Menschen, im Zweifel mal die Bank fragen, wie das bei Ehepaaren gehandhabt wird.

 

Das Risiko, dass das FA das erfährt, ist meiner Einschätzung nach gering, aber übertreiben sollte man es auch nicht. Beim Thema Übertrag stimme ich dir aber voll und ganz zu!

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whister
vor 2 Stunden von seron:

Das Risiko, dass das FA das erfährt, ist meiner Einschätzung nach gering, aber übertreiben sollte man es auch nicht. Beim Thema Übertrag stimme ich dir aber voll und ganz zu!

Selbst wenn das Risiko gering ist am Ende ist das eine (strafbare) Steuerhinterziehung die man begangen hat ohne wirklich einen Vorteil davon zu haben.

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kleinerfisch
vor 1 Stunde von whister:

Selbst wenn das Risiko gering ist am Ende ist das eine (strafbare) Steuerhinterziehung

Das ist mit Sicherheit keine Steuerhinterziehung sondern maximal eine Steuerverkürzung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Ich würde auch denken, dass Bussgelder oder Schlimmeres hier nicht zu befürchten sind, wohl aber saftige Nachzahlungen und Zinsen darauf.

Durch die hohen Freibeträge zwischen Eheleuten ist das Problem auch entschärft; viel schlimmer kann es unverheiratete Paare treffen.

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whister
vor 1 Minute von kleinerfisch:

Das ist mit Sicherheit keine Steuerhinterziehung sondern maximal eine Steuerverkürzung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Die Freibeträge sind hoch - insofern wird das Problem nicht oft entstehen. Aber meinst du wirklich dass das bei Gutverdienern nur eine Steuerverkürzung sein soll?

 

Beispiel: Einer der Eheleute hat ein monatl. Nettoeinkommen von 10.000 Euro die auf einem Gemeinschaftskonto eingehen. Das macht in 10 Jahren eine Schenkung an den anderen Ehepartner von 600.000 Euro - abzgl. Freibetrag von 400.000 Euro sind 200.000 Euro steuerpflichtig. Und du meinst es ist nur eine Ordnungswidrigkeit wenn das nicht angegeben wird? Immerhin wäre die Steuerlast bei 60.000 Euro.

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kleinerfisch

Ja, weil die Regelung nicht besonders bekannt ist und sich die Beträge über die Jahre langsam aufsummieren.

Es wird kaum Absicht zu unterstellen, geschweige denn zu beweisen sein, was den Unterschied zwischen Verkürzung und Hinterziehung ausmacht.

 

Anders wäre es, wenn größere Summen als das regelmäßige Einkommen auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt werden, z.B. Erbschaften, Schenkungen, Verkaufserlöse aus Immobilien oder Betrieben oder eben die angedachten Depotüberträge.

Das größere Beträge Schenkungsteuer auslösen können, würde ich als allgemein bekannt voraussetzen, womit der Steuerpflichtige auch mehr Pflichten hat.

Aber so oder so ist hier eher abzuraten.

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Taxadvisor
vor 1 Stunde von kleinerfisch:

Ja, weil die Regelung nicht besonders bekannt ist und sich die Beträge über die Jahre langsam aufsummieren.

Es wird kaum Absicht zu unterstellen, geschweige denn zu beweisen sein, was den Unterschied zwischen Verkürzung und Hinterziehung ausmacht.

 

Anders wäre es, wenn größere Summen als das regelmäßige Einkommen auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt werden, z.B. Erbschaften, Schenkungen, Verkaufserlöse aus Immobilien oder Betrieben oder eben die angedachten Depotüberträge.

Das größere Beträge Schenkungsteuer auslösen können, würde ich als allgemein bekannt voraussetzen, womit der Steuerpflichtige auch mehr Pflichten hat.

Aber so oder so ist hier eher abzuraten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es gab schon diverse Fälle, in denen das aufgegriffen wurde. Und bedingter Vorsatz reicht aus... Im Übrigen gilt in allen uns bekannten und von uns betreuten Fällen, dass nie Absicht dabei war  :lol::lol:
 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch
vor 44 Minuten von Taxadvisor:

Es gab schon diverse Fälle, in denen das aufgegriffen wurde.

Und kam da Steuerhinterziehung bei raus oder nur Steuerverkürzung?

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