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orschiro

Wo liegt das Optimum bei einer bav bzgl Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil

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orschiro

Hallo, 

 

ich bin ueber eine Genossenschaft angestellt und dabei mein eigener Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Das heisst, ich kann den jeweiligen Anteil wie auch Hoehe selbst bestimmen.

 

Folgende beispielhafte Szenarien sind denkbar:

 

  1. 100% Arbeitgeberanteil und 0% Arbeitnehmeranteil
  2. 0% Arbeitgeberanteil und 100% Arbeitnehmeranteil
  3. Irgendwo dazwischen

 

Dasselbe fuer die Beitragshoehe:

 

  1. 100 EUR (beispiehaft angenommen) Arbeitgeberanteil und 20 EUR Arbeitnehmeranteil (Entgeldumwandlung)
  2. 120 EUR Arbeigeberanteil und 0 EUR Arbeitnehmeranteil
  3. Den maximalen Betrag (rechtlich gesehen) ausschoepfen?

 

Wenn alles moeglich ist, welches ist langfristig die kluegste Entscheidung?

 

Ich danke euch!

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Aktie
· bearbeitet von Aktie

4) statt bAV lieber mehr Gehalt auszahlen und privat investieren

 

Oder geht das nicht?

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orschiro

Gute Idee, das geht aber leider nicht.

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Ozymandias
· bearbeitet von Ozymandias

Das Optimum liegt hier:

 

Eingeführt durch Betriebsrentenstärkungsgesetz.

 

Zitat

Der Begriff der „Geringverdiener“ i.S.d. BAV-Förderbetrags wird in § 100
Abs. 3 Nr. 3 EStG eigenständig definiert. Geringverdiener sind danach Arbeitnehmer, deren laufender Arbeitslohn im Zeitpunkt der Beitragsleistung nicht mehr als
2.200 € monatlich beträgt.
Für diese Zusatzleistung, die der Arbeitgeber zu Gunsten eines externen Versorgungsträgers erbringt, erhält der Arbeitgeber bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung einen Förderbetrag von 30 %, höchstens 144 €.
Berechnung: Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag 480 €
x Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (30 % v. 480 €=) 144 €

 

https://steuerberater-verband.de/2018/01/11/betriebsrentenstaerkungsgesetz-neuer-foerderbetrag-bei-geringverdienern-2/?cookie-state-change=1592314752081

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_100/

 

Ob man das will, ist eine andere Frage.

Der Betrieb zahlt 480 Euro pro Jahr ein, bekommt 144 Euro vom Staat geschenkt.

Der Arbeitnehmer bekommt 480 Euro in seinen Vertrag eingezahlt, darf aber nicht mehr als 2200 Euro Brutto verdienen.

 

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orschiro
· bearbeitet von orschiro

Danke dir! Das heisst, bei einem Arbeitgeberanteil von 100% koennen maximal 144 Euro statt in die Sozialabgaben in die bav fliessen?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Was ich aus der Beschreibung deines Konstruktes noch nicht verstehe: Bist du sozialversicherungspflichtig oder nicht? :huh:

 

Wie immer bei nachgelagerter Besteuerung galt bei der bAV bisher, dass das alles nur einen Sinn ergeben kann, wenn man jetzt sehr gut verdient und davon ausgeht im Alter nicht so gut zu verdienen. Mit der von Ozymandias erwähnten Anpassung, gibt es halt jetzt für Geringverdiener eine entsprechende Förderung. Die optimale Beitragshöhe gibt es so pauschal aber nicht. Da muss schon jeder für sich selber rechnen. 

 

Zum Thema bAV würde ich auch noch folgende sehr umfangreiche Lektüre von finanztip empfehlen. 

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orschiro
1 hour ago, s1lv3r said:

Bist du sozialversicherungspflichtig oder nicht? 

 

Absolut! Ich bin ja rechtlich ein ganz normaler Angestellter. Nur muss ich eben die Sozialabgaben fuer beide Seiten tragen. Die Genossenschaft uebernimmt den Arbeitgeberteil nicht. Der wird aus meinem Budget bezahlt, aber ueber ueber die Genossenschaft (meinen Arbeitgeber) abgefuehrt.

 

Wie viel kann den der Arbeitgeber (in dem Fall ich) maximal bei den Sozialabgaben sparen? Also wie viel EUR kann er statt an die Sozialabgaben abzufuehren, in die BAV investieren?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 2 Stunden von orschiro:

Wie viel kann den der Arbeitgeber (in dem Fall ich) maximal bei den Sozialabgaben sparen? Also wie viel EUR kann er statt an die Sozialabgaben abzufuehren, in die BAV investieren?

 

Um deine direkte Frage zu beantworten:

 

Zitat

Bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG GRV/ West) können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. In 2019 lag sie bei 80.400 Euro, in 2020 bei 82.800 Euro. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil beträgt in 2020 monatlich 276 Euro (Vorjahr 268 Euro), der zusätzlich steuerfreie Anteil 552 Euro (Vorjahr 536 Euro).

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/altersvorsorge/betriebsrente-mit-dem-arbeitgeber-fuer-die-rente-sparen-7675

 

D.h. bis 276€ monatlich sparst du Steuern & Sozialabgaben. Auf den Betrag von 277€ bis 552€ sparst du nur noch die Steuern und von 552€ bis unendlich spart man gar nichts mehr.  (Es wäre also Quatsch mehr als 552€ monatlich in eine bAV einzuzahlen. :P)

 

Ich denke du musst dich aber trotzdem damit beschäftigen und sehr genau durchrechnen, ob es für dich überhaupt Sinn ergibt den Maximalbetrag einzuzahlen. "Sparen" ist halt in dem Zusammenhang auch der falsche Begriff, weil man im Prinzip gar nichts spart. Man verschiebt die Steuerbelastung nur in die Zukunft und hofft halt, dass man in der Zukunft weniger Steuern zahlt als jetzt ...

 

Ein No-Brainer für einen Arbeitnehmer ist eine bAV meiner Meinung nach nur, wenn der Arbeitgeber einen beträchtlichen Teil kostenfrei beisteuert. Wenn man Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil selber zahlt ist das ja nicht der Fall ...

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orschiro
2 hours ago, s1lv3r said:

D.h. bis 276€ monatlich sparst du Steuern & Sozialabgaben

 

Das habe ich gesucht, danke! Mehr macht in der Tat keinen Sinn.

 

2 hours ago, s1lv3r said:

"Sparen" ist halt in dem Zusammenhang auch der falsche Begriff, weil man im Prinzip gar nichts spart. Man verschiebt die Steuerbelastung nur in die Zukunft und hofft halt, dass man in der Zukunft weniger Steuern zahlt als jetzt ...

 

Nicht nur das. Ich moechte eben den Arbeitgeberanteil statt in die Sozialabgaben in die BAV umleiten, weil ich der Meinung bin, dass ich mehr Rendite ueber das ausgewaehlte BAV-Produkt erzielen kann als gesetzliche Rente (in die ich ja sowieso noch nach wie vor ueber den Arbeitnehmeranteil einzahle. Gesetzliche Rente als Baustein faellt also nicht komplett weg).

 

2 hours ago, s1lv3r said:

Ein No-Brainer für einen Arbeitnehmer ist eine bAV meiner Meinung nach nur, wenn der Arbeitgeber einen beträchtlichen Teil kostenfrei beisteuert. Wenn man Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil selber zahlt ist das ja nicht der Fall ...

 

Korrekt...

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