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ichbindu

BHW Dispo plus Bausparvertrag

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ichbindu

Hallo liebe Wertpapier Community,

 

ich benötige eure Expertise und hoffe, dass ihr ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnt.

 

Vor kurzer Zeit sind mir Unterlagen eines Bausparvertrags "zugeflogen" welche meine Eltern für mich abgeschlossen haben. Ich habe schon im Internet recherchiert und auch einen Flyer von der BHW für das damalige Produkt gefunden. So richtig schlau bin ich daraus jedoch nicht geworden.

 

Nun aber zu den Konditionen des Bausparvertrags:

- Bausparvertrag BHW Dispo plus

 

Bausparsumme: ca. 25.500€

Aktueller Kontostand: 1.147€

Zins für das Bausparguthaben: Basiszins 2% + zusätzlicher Bonuszins

Laufzeit: Beginn 1999

Verwendungszweck: Sparen, Baufinanzierung nicht geplant

Aktuell werden keine Einzahlungen getätigt.

 

Ich habe den Flyer für weitere Informationen ebenfalls angehängt.

 

Ich habe bisher nicht so wirklich verstanden wie die Gesamtverzinsung genau funktioniert. Bezogen auf die Laufzeit hätte sich der Bausparvertrag schon für die 5% Gesamtverzinsung qualifiziert, aufgrund des aktuellen Kontostands jedoch nicht. Angenommen ich bespare diesen Vertrag nun weiter und irgendwann werden die Guthabengrenzen für die Gesamtverzinsung überschritten. Werden die zur Gesamtverzinsung fehlenden 3% (5% Gesamtzins - 2% Basiszins) dann rückwirkend auf den Kontostand zu den jeweiligen Stichtagen angerechnet oder erst ab dem Zeitpunkt zu welchem die Guthabengrenzen überschritten wurden?

Bisher habe ich meine gesamte Sparrate in mein ETF Depot investiert. Wenn mit diesem Bausparvertrag nun jedoch eine sichere Gesamtverzinsung von 5% möglich ist, denke ich, dass ich in diesen auf jeden Fall den monatlich maximalen Betrag einzahlen sollte. Wie seht ihr das?

 

Ich hoffe der Text ist einigermaßen verständlich geworden. Solltet ihr weitere Informationen benötigen werde ich diese gerne nachreichen.

 

Danke im voraus für eure Hilfe!

BHW_Dispo_plus.pdf

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chirlu

Ah, den hatte ich auch mal.

 

vor 12 Minuten von ichbindu:

Werden die zur Gesamtverzinsung fehlenden 3% (5% Gesamtzins - 2% Basiszins) dann rückwirkend auf den Kontostand zu den jeweiligen Stichtagen angerechnet oder erst ab dem Zeitpunkt zu welchem die Guthabengrenzen überschritten wurden?

 

Die Verzinsung wird ab Vertragsbeginn mit 5% neu berechnet und die Differenz ausgezahlt.

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ichbindu
· bearbeitet von ichbindu
vor 14 Stunden von chirlu:

Ah, den hatte ich auch mal.

 

 

Die Verzinsung wird ab Vertragsbeginn mit 5% neu berechnet und die Differenz ausgezahlt.

Danke für die schnelle Antwort, das hilft mir schon einmal weiter.

 

Wie ermittle ich nun die optimale Vorgehensweise mit dem Ziel, das im BSV gebundene Kapital möglichst lange zur Verzinsung liegen zu lassen?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand mit der Berechnung der konkreten Zahlen weiterhelfen kann. Eine allgemeine Vorgehensweise, um die Berechnung selbst durchführen zu können wäre aber auch hilfreich.

 

Die zuteilungsreife wird mit einer Bewertungszahl von 39 erreicht.

Bausparsumme: 25564,59

 

2019:

Vertragsguthaben: 1124,92

Zinsen: 22,44

Bewertungszahl: 9,44

 

2018:

Vertragsguthaben: 1102,84

Zinsen: 22,08

Bewertungszahl: 8,87

 

2017:

Vertragsguthaben: 1081,24

Zinsen: 21,60

Bewertungszahl: 8,32

 

2016:

Vertragsguthaben: 1060,00

Zinsen: 21,24

Bewertungszahl: 7,77

 

2015:

Vertragsguthaben: 1039,24

Zinsen: 20,76

Bewertungszahl: 7,24

 

Danke!

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden von ichbindu:

Wie ermittle ich nun die optimale Vorgehensweise mit dem Ziel, das im BSV gebundene Kapital möglichst lange zur Verzinsung liegen zu lassen?

Meine pragmatische Vorgehensweise wäre eine andere:

– Bist du finanziell in der Lage, den monatlichen Regelbeitrag zu bezahlen?

– Fällt dir eine bessere Geldanlage mit geringem Risiko ein? (z.B. Schuldentilgung)

– Kannst du risikoarme Geldanlagen (Tagesgeld, Festgeld u.ä.) umschichten?

 

Falls du feststellst, dass dieser Vertrag für dich attraktiv ist, dann fange so schnell wie möglich an, den monatlichen Regelbeitrag zu bezahlen. Früher – als fünf Prozent p.a. ein ganz normales Zinsniveau waren – wäre eine höhere Einmalzahlung möglich gewesen, aber inzwischen lassen Bausparkassen das bei Hochzins-Altverträgen nicht mehr zu. (Die BHW Bausparkasse gehört heute zum Deutsche-Bank-Konzern.)

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ichbindu
vor 5 Stunden von bondholder:

Meine pragmatische Vorgehensweise wäre eine andere:

– Bist du finanziell in der Lage, den monatlichen Regelbeitrag zu bezahlen?

– Fällt dir eine bessere Geldanlage mit geringem Risiko ein? (z.B. Schuldentilgung)

– Kannst du risikoarme Geldanlagen (Tagesgeld, Festgeld u.ä.) umschichten?

 

Falls du feststellst, dass dieser Vertrag für dich attraktiv ist, dann fange so schnell wie möglich an, den monatlichen Regelbeitrag zu bezahlen. Früher – als fünf Prozent p.a. ein ganz normales Zinsniveau waren – wäre eine höhere Einmalzahlung möglich gewesen, aber inzwischen lassen Bausparkassen das bei Hochzins-Altverträgen nicht mehr zu. (Die BHW Bausparkasse gehört heute zum Deutsche-Bank-Konzern.)

Danke für deine Antwort!

Dass der Vertrag angesichts der aktuellen Zinslage sehr attratkiv ist steht für mich außer Frage und den Regelbeitrag möchte ich ab jetzt auf jeden Fall in den BSV einzahlen.

Ich habe aber zusätzlich aktuell freigewordenes Kapital welches zur Investition bereit steht.

 

Mir stellt sich die Frage wann der BSV bei Besparung mit dem Regelbeitrag zuteilungsreif wird und wie hoch der Kontostand zu diesem Zeitpunkt sein wird. Ich hatte von einigen Erfahrungen gelesen, bei welchen eine Sonderzahlung möglich war. Ich möchte wissen, ob sich eine solche Sonderzahlung in diesem Fall lohnen würde. Mit anderen Worten: wann sollte ich wie viel Geld in den BSV einzahlen um zum einen die 5% Gesamtverzinsung zu erhalten und zum anderen das zu verzinsende Guthaben so groß wie möglich zu gestalten? oder wie hole ich die größte absolute Rendite aus dem BSV raus?

 

Danke für eure Antworten!

 

 

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ichbindu

Hallo zusammen,

 

die Unterlagen der BHW sind eingetroffen. Aus dem Online Portal konnte ich folgende Informationen entnehmen:

grafik.png.f153c1f096dd14b48d5f23bbadba9cfb.png

 

Anschließend habe ich durchgerechnet wie sich das Kapital entwickelt sofern der BSV mit dem Regelsparbeitrag für 15 Jahre (5 Jahre bis zur zuteilungsreife + 10 Jahre weiter besparen) bespart wird. Dabei kam ich zu folgendem Ergebnis:

grafik.png.781c877d292add350ae7dc00fef0b1b2.png

 

Damit wäre noch Luft um eine Sondereinzahlung zu tätigen sofern diese von der BHW nicht abgewiesen wird. Wie kann ich nun bestimmen welche Höhe der Sonderzahlung sinnvoll ist und wie stark sich diese auf das Datum der zuteilungsreife auswirkt? Für die Formel zur Berechnung der Bewertungszahl erschließt sich mir nicht welche Werte ich für das Bewertungsdarlehen und die Tilgungszeit einsetzen muss. Für Hilfen hierzu wäre ich danbar.

 

Einen schönen Abend und freundliche Grüße.

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fennichfuxer

Hi ichbindu,

 

wie kommst Du auf 5 Jahre bis zur Zuteilungsreife? Die Zuteilung selbst kann nur schwer vorhergesagt werden, da sie auch von dem Anteil der abgerufenen Darlehen und den Bewertungszahlen in diesem Vertragskollektiv abhängt, siehe Präambel. Letztlich, so vermute ich, wird die Rechnerei nur eine Fingerübung sein, da die BSB bei Sonderzahlungen keinerlei Handhabe für den BS vorsehen. Das wird die BSK insbesondere dann so handhaben, wenn für sie erkennbar ist, dass Du möglichst viel Zinsertrag aus dem BSV rausholen möchtest.

 

Daher mache ich es mit meinen ollen BSV so: sie werden mit dem RSB bespart und haben keinen Freistellungsauftrag, den verbrauche ich anderswo. Das Ablaufmanagement läuft bei mir zwar anders, da andere BSK (SH), richtet sich aber streng nach den BSB. Der BSK darf durch mein Verhalten keinerlei Anlass gegeben werden, den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder mir den Bonus vorzuenthalten. Wie BHW da verfährt, ob der bereits entstandene Bonuszins nun zum Guthaben gezählt wird oder nicht, vermag ich nicht zu sagen.

 

Verbraucherzentralen beraten übrigens meist gern zu BSV, da die BSK teilweise doch schon recht dreist vorgegangen sind, um gutverzinste Altverträge loszuwerden.

 

Grüßle

ff

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ichbindu

Hallo fennichfuxer,

 

danke für deine Antwort!

 

Die 5 Jahre bis zur Zuteilungsreife habe ich aus dem obigen Screenshot entnommen. Die BHW rechnet mit einer Zuteilung zum 01.10.2025 sofern mit dem RSB bespart wird. Ich denke aber du hast Recht und es wäre am einfachsten den BSV mit dem RSB weiter zu besparen. Ob der Bonus am Ende ausgezahlt wird ist für ohnehin fraglich, da der BSV von Seiten der BHW schon längst hätte gekündigt werden dürfen. Laut Vertrag bei einem Rückstand von 6 RSB. Soweit ich das überblickt habe wurde schon seit Jahren kein Geld mehr auf den BSV eingezahlt. Kann ich irgendwo herausfinden ob ich überhaupt noch für den Bonuszins berechtigt bin oder muss ich warten bis es soweit ist?

 

Danke und Grüße!

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fennichfuxer
· bearbeitet von fennichfuxer

Hi ichbindu,

 

hoppla, das hatte ich in dem Screenshot übersehen. Aber: "voraussichtlich" ist nicht "garantiert". Dir kanns jedoch nur recht sein, wenns länger dauert. Dann kannst Du den BSV evtl. bis zum Anschlag vollmachen. 5% fast risikoloser Zins? Mehr davon bitte!

 

Gekündigt: denke nicht, oder hast Du ein Schreiben erhalten (§11a BSB)?

 

Bonus: solange Vertrag nicht gekündigt, steht er vertraglich auch zu

 

Denke, dass die BSV wegen dem rel. geringen Kontostand noch nix unternommen hat. Die Vertragssumme ist auch nicht monstergroß, in meinem Bekanntenkreis gibts BSV mit deutlich 6-stelligen Vertragssummen. So etwas wöllte ich im aktuellen Zinsumfeld möglichst schnell aus meiner Bilanz haben. Mit allen Mitteln.

 

Whatever, meine Tipps: beginne mit dem RSB und halte genug für eine Nachforderung bereit. Mach dich schlau, ob es für den Vertrag Änderungen gab. Schalte die Postbox im Onlineportal ab, um alles per Post zu erhalten. Recherchiere, ob BHW die aufgelaufenen Zusatzzinsen(§3 Abs (2)) zum Guthaben zählt und dann früher kündigen könnte.

 

Noch etwas: ich habe in den BSB zwar nix entdecken können, aber der Zweck eines BSV ist das Darlehen. Bei SH gabs damals Mindestdarlehenssummen. Waren die unterschritten und man hatte die Treueoption nicht rechtzeitig erklärt, war der Bonus futsch. Bei Dir: für den Zusatzzins musst Du die Zuteilung annehmen, aber auf das Darlehen verzichten. Irgendwie widersprüchlich, finde ich. Um da nix falsch zu machen, würd ich nochmal Rat einholen.

 

Grüßle

ff

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