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mr.andersen

Ideen gesucht - Abfindung und nahtlose Anschlussbeschäftigung, wie Steuern sparen?

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mr.andersen

Hallo liebes Forum

 

da ich hier schon unednlich viel lernen durfte, wende ich mich heute auch an Euch, da ich vor einer neuen Herausforderung stehe.

 

Ich habe folgende Situation:

40 Jahre, zu versteuerndes Einkommen ~ 60T€, SteuerKl.1

 

Kann den Job wechseln (Abfindung i.H.v. ~60k€) und nahtlos bei einem neuen AG anfangen.

Das zu versteurnde Einkommen wird sich dadurch nicht verringern, insofern ist nun guter Rat teuer,

 

Gibt es irgendeine Idee, wie ich verhindern kann, dass die Abfindung dem Spitzensteuersatz zum Opfer fällt?

 

Klar, IAB bilden, idealerweise i.H.v. 60k€, dann wird die Steuerlast deutlich geringer.

Darf der IAB eigentlich auch größer als 60T€ sein, so dass INKL. der 1/5 Abfindung der Feribetrag von 9608 € erreicht wird? Damit wäre ja alles steuerfrei?

 

Irgendwie fällt mir nix schlaues ein und die meisten Szenarien, von denen ich lese zielen darauf ab, dass man ins Folgejahr verlegt, wo keine weiteren Einküfte erzielt werden.

 

Danke für Eure Ideen!

 

 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Gibt es doch genau dafür: Arbeitslohn für mehrere Jahre und unterliegt der 1/5 Regelung im deutschen Steuerrecht. Mehr Chancen hast nicht, außer ratierlich vom EX-Arbeitgeber über mehrere Jahre verteilt auszahlen lassen. Aber ob ich meinen alten Arbeitgeber so nen Zahlungsaufschub geben würde xD und wie es dann Sozialversicherungspflichtig aussieht, kann ich dir nicht sagen.

 

PS: Das mit IAB und was du da eigentlich vor hast im Detail interessiert mich sehr. Erheitere mich :narr:

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Falls Du noch etwas in die GRV einzahlen möchtest, könnte es eine günstige Gelegenheit sein. Siehe: https://www.wertpapier-forum.de/topic/59336-nachzahlung-von-grv-beiträgen-für-schulzeiten/

 

Das ist jetzt keine Empfehlung. Aber da Du nach Möglichkeiten gefragt hast, wie man die Steuer reduzieren kann...

 

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kafka

IAB? Investitionsabzugsbetrag? Als Arbeitnehmer? 

 

Ich glaube du schmeißt hier ordentlich was durcheinander. Das ist auch besser im Forenbereich Steuern aufgehoben. 

 

Du kannst die Fünftel-Regelung nutzen (§ 34 EStG).

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beamter97
vor 12 Stunden von mr.andersen:

Gibt es irgendeine Idee, wie ich verhindern kann, dass die Abfindung dem Spitzensteuersatz zum Opfer fällt?

Außer der bereits erwähnten 1/5-Regelung kannst Du mit einer Einmalzahlung in eine Rürup-Rente (siehe die entspr. Diskussionen hier )  

dein zu versteuerndes Einkommen senken.

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fennichfuxer

Hi,

 

IAB bis 200k€ möglich. Aber dafür braucht es schon unternehmerisches Handeln. Mein Schwiegervati hat sich damals eine Pflegeimmobilie fürs hohe Alter gekauft, welche dann erstmal vermietet wurde.

 

Vorauszahlungen in KV evtl. auch möglich.

 

Grüßle

ff

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mr.andersen

Hallo zusammen,

 

@Bassinus: was ist an IAB lustig? Natürlich ist das in Verbindung mit einer unternehmerischen (Neben-) Tätigkeit geplant, bspw. dem allseits bekannten Photovoltaik-Investment. Allerdings bin ich nicht sicher, wie zielführend das ist da momentan m.E. hier sehr niedrige Renditen zu erwirtschaften sind. Daher war die Frage: Gibt es irgendwelche andere Ideen, wie man in meinem speziellen Fall - wo zur Rente noch 30 Jahre Zeit sind und eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung vorliegt - trotzdem sinnvoll die Sterulast drücken kann?

 

Die Threads zum Thema Rürup und GRV Nachzahlung, die hier verlinkt sind schau ich mir mal an - vielen Dank dafür!!!

 

 

 

 

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Bassinus
vor 11 Minuten von mr.andersen:

 

@Bassinus: was ist an IAB lustig? Natürlich ist das in Verbindung mit einer unternehmerischen (Neben-) Tätigkeit geplant, bspw. dem allseits bekannten Photovoltaik-Investment.

So "natürlich" klang das gar nicht in deinem Post... Und um 60k in nem IAB zu versenken bei ner PVA ... Respekt - das ist dann schon nen Mörderteil mit einhergehenden weiteren Verpflichtungen, da ganz sicher über jegliche Peakgrenze die mir geläufig ist für Kleinbetreiber. Zumal sich für mich noch die Frage stellt, wie du mit laufenden Arbeitslohn unter den Grundfreibetrag kommen möchtest. Daher bat ich um mehr Details.

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mr.andersen

@BassinusOK, einverstanden. Für mich war es klar, da ich nicht komplett blind bin was das Thema IAB anbelangt. Ich habe vor 8 Jahren eine PV auf meinem EFH errichtet und dazu auch den IAB genutzt. Allerdings damals ohne das Ziel explizit das Investment zur Steuerminderung einer Abfindung zu nutzen. Und ja: 60k IAB bedeutet eine Anlage für 150k€ - das ist nix kleines mehr.

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lacerator1984

Es gibt doch die Möglichkeit, das Geld in eine bAV einzuzahlen ohne Anrechnung einer zuvor in Anspruch genommenen § 3.63 EStG Förderung (sog. Vervielfachungsregel), max. für 10 Jahre in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit.

Die Regelung ist ja noch relativ neu und kann lohnend sein. Ich würde es mir zumindest mal ansehen und dann schauen, ob es in die persönliche Planung passt und die Rahmenbedingungen der bAV passen.

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bobby13

Da die Abfindung begünstigt besteuert wird, hat es sehr große Auswirkungen wenn man das Einkommen im Jahr der Abfindung mindert.

Die Einkünfte verschiebt man zwar nur in die Zukunft, aber man zahlt trotzdem effektiv deutlich weniger Steuern.

 

Du müsstest eigentlich erstmal planen wie viel Einkommensminderung zu viel viel Steuerersparnis führt und wie viel dann wirklich umgesetzt werden soll.

Danach kannst du dir möglichen Maßnahmen mal anschauen, da der Betrag wahrscheinlich zu hoch ist um es nur mit einer PV Anlage zu schaffen.

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Ozymandias

Rürup ist interessanter als die GRV meiner Meinung nach.

 

Was ich gemacht habe, als ich außerordentliche Einkünfte hatte:

Fairrürup iShares S&P 500 Information Technology Sector (Acc)  seit 2017 24,40 % p.a.

 

 

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mr.andersen

@Ozymandias: Kannst Du skiziieren, wie das mit Rürup funktioniert in meinem Fall?

 

Ich leiste eine Einmalzahlung in bspw. das oben genannte Produkt. Dies wirkt vollständig (?) mindernd auf das zu versteuernde Einkommen?

Ich nehme an, dass es hier auch Höchstgrenzen zu beachten gibt?

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kafka

Nein, nicht vollständig. In 2020 werden 90% der Einzahlung angerechnet. 

 

Höchstbetrag für 2020 liegt bei 25.046 bei der Einzelveranlagung und verdoppelt sich bei Ehegatten, davon werden dann 90% berücksichtigt.

 

Genau wie bei Einzahlung in die DRV werden Einzahlungen in die Rürup anerkannt. Beachte, dass auch die Arbeitnehmer- und -geber Beiträge mit hier einfließen. 

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mr.andersen
· bearbeitet von mr.andersen
Ergänzung

Hi Kafka,

 

danke!

Sind die von Dir genannten 25.046 € die Summe aller steuerlich berücksichtigungfähigen Altersvorsorgeaufwendungen?

 

Falls ja, dann habe ich hier bereits aus der gesetzlichen RV (am Beispiel der Beiträge aus 2019)

~ 14T€ Beiträge zu GRV, davon 7T€ vom AG

 

Kann ich dann diesen Betrag mit einem Rürup bspw. auf den Höchstbetrag von 25.046 € aufstocken?

D.h. weitere 11T€ Einmalzahlung in ein Rürupprodukt schöpfen den steuerlichen Höchstbetrag maximal aus und reduzieren i.H. von 90% = 9.900 € das zu versteuernde Einkommen?

 

Bleibt hierbei Riester und die Bruttoentgeltumwandlung unberücksichtigt?

 

Desweiteren: wenn ich Beiträge für Schulzeiten in die GRV nachzahlen möchte. Sind diese dann auch bei dem o.g. Höchsbetrag begrenzt, sprich kann ich das nicht kombinieren?

 

Irgendwie scheint mir, dass ich entweder einige Maßnahmen kombinieren müsste oder eine größere Investition finden muss, die mir einen hohen IAB beschert (bspw. eine große PV Anlage).

 

 

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kafka

Genau, du kannst mit der Rürup auf den Höchstbetrag aufstocken. 90% der 25.046 Euro (=22.541 Euro) mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

 

Wie du den Höchstbetrag erreichst (Rürup, Zahlung GRV) ist egal. Du kannst theoretisch auch beides kombinieren, allerdings ist eben maximal der Höchstbeitrag steuerlich berücksichtigungsfähig. Alles was darüber hinaus geleistet wird verpufft in dem Jahr. 

 

Riester bleibt unberücksichtigt, hier gehen weitere 2.100 Euro.

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mr.andersen

... OK - damit ist der Hebel hier auch eher begrenzt.

Wie spielt denn da die Bruttoentgeltumwandlugn mit rein?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich möchte noch einen anderen Punkt ansprechen. Es wurden schon einige Möglichkeiten genannt, wie man die Steuerlast vermindern kann (GRV, Rürup, Investitionen, usw.).

 

Aber:

 

Man sollte im eigenen Interesse schauen, dass man es nicht übertreibt. In Versicherungen einzahlen oder investieren macht nur Sinn, wenn man diese Dinge sowieso tun will! Wenn man diese Dinge NUR macht, um Steuern zu sparen, verliert man fast immer Geld. Beispiel: jemand schließt eine Rürüp-Versicherung NUR deshalb ab, um Steuern zu sparen. Wegen der Kosten und der niedrigen Rendite kostet das dann über die Jahre viel mehr Geld, als wenn er die Steuern bezahlt hätte und den Rest in einem World oder All-World ETF angelegt hätte.

 

Wirklich, wenn die Leute "Steuern sparen" hören, fangen viele an, die verrücktesten und dummsten Dinge zu tun.

 

Von daher könntest Du einfach sagen: wie schön, dass ich so viel verdient habe! Dann zahl ich halt ein paar Steuern - was soll's! Zumal das wegen der bereits genannten Erleichterungen bei Abfindungen sowieso nicht so viel sein wird.

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mr.andersen

Hi Stagflation,

 

danke für Deinen gutgemeinten Tipp!

Du hast natürlich Recht, dass steuernsparen keine alleinige Motivation sein sollte.

Dennoch ist es doch so: so ein Abfindungsbetrag profitiert ja in meiner speziellen Situation, die ich oben geschildert habe, eben genau nicht von irgendeiner steuererleichterung durch die Fünftelregelung, ausser durch steuerliche Gestaltung.

Und genau da ist doch die Frage: Klar, kann man einfach die hohe Steuerlast schlucken, oder aber man überlegt sich was man sonst tun könnte.

Da ich das Geld sowieso zurücklegen möchte, entstand ja genau die Überlegung: Gibt es irgendeine Idee, die ich mal durchdenken kann.

Und hier sind einige Sachen genannt worden, die ich nicht auf dem Schirm hatte, bspw. Nachzahlung GRV für Schulzeiten oder Rürup.

 

Grüße

 

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kafka

Natürlich profitiert deine Abfindung auch von den Regelungen des § 34 EStG. 

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mr.andersen

Hi Kafka,

 

natürlich wird das hier angewendet, aber in dem o.g. Szenario 'verpufft' doch die Wirkung, oder hab ich hier ein Denkfehler?

Sofern das normale zvE bereits in der Grenze im Spitzensteuersatz liegt, ergibt sich m.E. durch die Fünftlregelung kein Vorteil.

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bobby13

Wenn die Einkünfte nicht einbrechen (zB durch Arbeitslosigkeit) entfaltet die Fünfeltregelung nicht die volle Kraft.

 

Daher macht es schon Sinn das Einkommen zu drücken. 

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Aktie

Ich würd mich an deiner Stelle steuerlich beraten lassen. Hier aber schon mal ein paar Ideen:

 

- nicht arbeiten gehen
- Steuerberater-Rechnung anteilig schon im aktuellen Jahr zahlen
- Großzügig geschätzte Vorschussrechnung vom Arbeitsrecht-Anwalt, nächstes Jahr evtl. Rückzahlung
- (bestehendes) V+V-Objekt grundlegend sanieren/energetisch modernisieren
- heiraten, am Besten Hausfrau mit vielen Kindern und Verlustvorträgen
- Startup-Beteiligungen mit Anfangsverlusten
- Gewerbe gründen und Waren einkaufen, aber nächstes Jahr erst verkaufen
- IAB bei Gewerbegründung
- Windrad/Solarpark/PV bauen und wahlweise IAB oder Sonder-AfA
- Auszahlung stückeln
- bAV abschließen (rückwirkend?)
- Vorauszahlung KV-Beiträge
- Einmalbeträge RV
- Rürup
- Spenden
- gemeinnützige Stiftung gründen

 

Kleiner Disclaimer: Die Liste war mal ein kleines Brainstorming für jemanden, bei dem es um eine vielfach höhere Abfindung ging.

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kafka

Ich finde es immer wieder spannend, wie krampfhaft versucht wird Steuern zu sparen. 

 

Schulbildung für die Kinder soll bitte der Staat zahlen, Autobahnen natürlich auch. Jeder ist auch Nutznießer des Staates, die einen vielleicht mehr oder weniger. Natürlich ist es legitim seine Steuerlast zu reduzieren, aber zum Teil hab ich das Gefühl es werden Produkte abgeschlossen nur um die Steuer zu reduzieren. 

 

Allein wenn ich obige Liste sehe: Heiraten, am besten Hausfrau mit vielen Kindern. Ja ne, ist klar. 

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Life_in_the_sun
vor 6 Minuten von kafka:

Ich finde es immer wieder spannend, wie krampfhaft versucht wird Steuern zu sparen. 

 

Schulbildung für die Kinder soll bitte der Staat zahlen, Autobahnen natürlich auch. Jeder ist auch Nutznießer des Staates, die einen vielleicht mehr oder weniger. Natürlich ist es legitim seine Steuerlast zu reduzieren, aber zum Teil hab ich das Gefühl es werden Produkte abgeschlossen nur um die Steuer zu reduzieren. 

 

Allein wenn ich obige Liste sehe: Heiraten, am besten Hausfrau mit vielen Kindern. Ja ne, ist klar. 

Nur mal so zum Nachdenken

gehört die Abgabenlast für den steuerpflichtigen Bürger in Deutschland zu den höchsten weltweit. 2018 betrug der Abgabenanteil (Einkommenssteuer plus Sozialabgaben) auf das Bruttoeinkommen in Deutschland 39,7 Prozent (ohne Arbeitgeberanteil). In den USA beträgt dieser Anteil 23,8 Prozent und in der Schweiz gar nur 17,4 Prozent. Selbst der Wohlfahrtsstaat Schweden bittet seine Arbeitnehmer nur mit 25,2 Prozent zur Kasse. Insbesondere der weltweit mit Abstand höchste Anteil von Sozialabgaben (20,6 Prozent des Bruttoeinkommens) wirft angesichts des niedrigen Rentenniveaus die Frage auf, wer von diesen Abgaben alimentiert wird. 

Zitat Ende

 

Kann mich nicht erinnern das die Autobahnen, Infrastruktur, Bildung in den zitierten Staaten schlechter ist als in Deutschland......

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