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Nicht ausgeglichene Aktienverluste in Auslandsdepot (CapTrader) vortragen

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optiontrader

Hallo Community!

 

In 2019 hatte ich zum ersten Mal in meiner Börsenkarriere einen Verlust mit Aktien realisiert (Jahr dennoch super, nur eben keine Gewinne realisiert).

 

Was muss ich tun, damit dieser Verlust unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" in den Folgejahren mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden kann?

Schließlich gibt es bei CapTrader ja keine Verlustbescheinigung (und darüber hinaus gibt es ja die entsprechende Zeile 11 nur bei inländischen Kapitalerträgen).

 

In Zeile 16 "enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Aktien" habe ich 0 eingetragen, in Zeile 18 "enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien" den entsprechenden Verlust.

 

Oder findet dieser Vortrag "im Hintergrund" statt und wird im nächsten Jahr für das Steuerjahr 2019 automatisch mit eventuellen Aktiengewinnen (d. h. Zeile 16 > 0 EUR) verrechnet und ich muss sonst nichts weiter tun?

Ich nehme an, der Steuerbescheid weist trotzdem eine entsprechende Rubrik auf, um mich über den Vortrag zu informieren (vgl. Steuervorauszahlungen, die man auch nicht in der Steuererklärung eintragen muss, aber welche dennoch automatisch verrechnet werden).

 

Würden die Aktienverluste aus 2019 aus dem Captrader-Depot dann seitens des Finanzamtes auch automatisch mit Aktiengewinnen in 2020 in einem anderen, deutschen Depot verrechnet werden?

Falls nein, wie kann man eine solche depotübergreifende Verlustverrechnung vornehmen lassen, wenn eines im Ausland ist?

 

Viele Grüße,

 

optiontrader

 

 

 

 

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Taxadvisor

Die Verluste müssen entsprechend erklärt werden, werden dann bom finanzamt festgestellt. In den folgenden Jahren werden die Verluste dann mit entsprechenden Gewinnen aus dem Auslandsdepot oder gem. Steuerbescheinigung verrechnet.

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 33 Minuten von optiontrader:

Schließlich gibt es bei CapTrader ja keine Verlustbescheinigung (und darüber hinaus gibt es ja die entsprechende Zeile 11 nur bei inländischen Kapitalerträgen).

Du hast das Formular wohl falsch gelesen. Zeile 11 betrifft nicht inländische Kapitalerträge, sondern Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Das können auch ausländische Kapitalerträge sein, die auf einem Depot einer inländischen Bank von der Abgeltungssteuer erfasst wurden.

Vielleicht löst dies Deine Frage, wenn man diese Unterscheidung kennt.

 

Die Verlustbescheinigung ist nämlich dann deshalb notwendig, damit der Verlusttopf bei der Bank (welche diese Bescheinigung ausstellt) gesichert auf null gesetzt wird, wenn man den Verlust in der Steuererklärung (sprich beim FA) nutzen möchte.

Gruß

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

In Zeile 16 "enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Aktien" habe ich 0 eingetragen, in Zeile 18 "enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien" den entsprechenden Verlust.

Das ist korrekt.

Zusätzlich muss aber auch Zeile 15 ausgefüllt werden, in deinem Fall nur mit dem Verlust.

 

Zitat

Ich nehme an, der Steuerbescheid weist trotzdem eine entsprechende Rubrik auf, um mich über den Vortrag zu informieren (vgl. Steuervorauszahlungen, die man auch nicht in der Steuererklärung eintragen muss, aber welche dennoch automatisch verrechnet werden).

Jein. Du bekommst für die Verluste einen gesonderten Bescheid (Feststellungsbescheid).

 

Zitat

Würden die Aktienverluste aus 2019 aus dem Captrader-Depot dann seitens des Finanzamtes auch automatisch mit Aktiengewinnen in 2020 in einem anderen, deutschen Depot verrechnet werden?

Natürlich.

 

Zitat

und darüber hinaus gibt es ja die entsprechende Zeile 11 nur bei inländischen Kapitalerträgen

Doch, gibt es auch bei ausländischen Kapitalerträgen (Zeile 18). Die Formulierung und auch die Systematik* ist dabei etwas anders, im Ergebnis sind die Zeilen aber identisch.

 

*Zeile 11 ist nicht in Zeile 7 enthalten, Zeile 18 in Zeile 15 aber sehr wohl (ich rätsel seit 10 Jahren darüber, warum es mal so und mal so gemacht hat)

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
vor 33 Minuten von reckoner:

Zeile 11 ist nicht in Zeile 7 enthalten, Zeile 18 in Zeile 15 aber sehr wohl (ich rätsel seit 10 Jahren darüber, warum es mal so und mal so gemacht hat

 Weil es sich bei dem Wert in Zeile 11 um den nicht ausgeglichenen Verlust bei der zu bescheinigenden Bank(en) handelt, nachdem bereits Verrechnungsmöglichkeiten (soweit für die jeweilige Bank möglich) ausgeschöpft wurden. Dagegen sind in den Zeilen 17 und 18 Verluste aufgeführt, deren Verrechnung noch offen ist, zum Beispiel mit Erträgen aus Zeile 7. Schließlich werden in Zeile 14 ff Erträge aufgeführt, deren Verlustverrechnung nur das Finanzamt vornehmen kann und dann nach §10d gesondert feststellt, soweit sie nicht ausgeglichen werden können. Hier kannst du auch an gemeinsame Veranlagungen denken ...

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Weil es sich bei dem Wert in Zeile 11 um den nicht ausgeglichenen Verlust bei der zu bescheinigenden Bank(en) handelt, nachdem bereits Verrechnungsmöglichkeiten (soweit für die jeweilige Bank möglich) ausgeschöpft wurden.

Das ist mir schon klar. Trifft aber auf Zeile 18 genau so zu (wenn man der Meinung glauben darf, dass man Gewinne und Verluste auch selber verrechnen darf - es gibt da Steuerprogramme die das zwingend verlangen, sogar bei unterschiedlichen Depots).

Der Betrag in Zeile 15 ist doch einfach nur falsch, wenn dort Verluste irregulär verrechnet werden (eben Aktienverluste mit sonstigen Gewinnen). Wozu braucht es diesen Saldo überhaupt?

Später im Bescheid wird das natürlich korrigiert, aber der Steuerzahler wundert sich vielleicht, warum er dann erstmal doch mehr Steuern zahlen muss als gedacht. Verstehst du was ich meine?

 

Hätte ich das Formular gestaltet gäbe es dort 8 Zeilen (jeweils Aktien/Sonstiges, Gewinne/Verluste und Inland/Ausland) - die anderen Besonderheiten wie die Ersatzbemessungsgrundlage natürlich auch noch.

 

Stefan

 

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stagflation
vor 46 Minuten von reckoner:

Hätte ich das Formular gestaltet gäbe es dort 8 Zeilen (jeweils Aktien/Sonstiges, Gewinne/Verluste und Inland/Ausland) - die anderen Besonderheiten wie die Ersatzbemessungsgrundlage natürlich auch noch.

 

<ironie>Du willst ein verständliches Steuer-Formular? Diese Formulare sind doch erst dann perfekt, wenn sie keiner mehr versteht!</ironie>

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optiontrader
· bearbeitet von optiontrader
vor 4 Stunden von Taxadvisor:

Die Verluste müssen entsprechend erklärt werden, werden dann bom finanzamt festgestellt. In den folgenden Jahren werden die Verluste dann mit entsprechenden Gewinnen aus dem Auslandsdepot oder gem. Steuerbescheinigung verrechnet.

 

Gruß

Taxadvisor

Also verstehe ich das richtig, dass dem "Erklären der Verluste" durch Eintragung in Zeile 18 genüge getan ist (bzw. in Kombination mit Zeile 16: Zeile 16 abzüglich Zeile 18 negativ => Aktienverluste überwiegen und können vorgetragen werden)?

Anlage KAP dann nächstes Jahr ausfüllen als wenn nichts gewesen wäre.

Ich habe die Steuer mal händisch ausgerechnet und kann die Zahlen aus der (vorläufigen) Steuerberechnung nachvollziehen: die Kapitalerträge fallen entsprechend dem Aktienverlust höher aus, da dieser nicht mit dem anderen Topf verrechnet werden kann.

Ich wollte nur nochmal sichergehen, ob ich dieses Jahr irgendwo zusätzlich noch ein (zugegebenermaßen redundantes) Häkchen etc. setzen muss bzw. nächstes Jahr in irgendeiner Zeile vermerken muss, dass es einen Verlustvortrag vom Vorjahr gibt (von einem ausländischen Broker, falls das interessant ist). Dem ist dann ja wohl nicht so.

 

vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Du hast das Formular wohl falsch gelesen. Zeile 11 betrifft nicht inländische Kapitalerträge, sondern Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Das können auch ausländische Kapitalerträge sein, die auf einem Depot einer inländischen Bank von der Abgeltungssteuer erfasst wurden.

Stimmt, falsch abgetippt vorhin. Habe ich vor einigen Jahren schon einmal verwendet für die Daten einer Verlustbescheinigung eines inländischen Brokers.

 

vor 3 Stunden von reckoner:

Zusätzlich muss aber auch Zeile 15 ausgefüllt werden, in deinem Fall nur mit dem Verlust.

Zeile 15 ist bei mir positiv, da ich noch Gewinne aus Dividenden, Optionen und Forex (indirekt durch Fremdwährungsanteil bei Aktien und Optionsgeschäften, den IB ja immer getrennt ausweist) hatte. Der Aktienverlust ist hier mit eingerechnet

 

vor 3 Stunden von reckoner:

Doch, gibt es auch bei ausländischen Kapitalerträgen (Zeile 18). Die Formulierung und auch die Systematik* ist dabei etwas anders, im Ergebnis sind die Zeilen aber identisch.

 

*Zeile 11 ist nicht in Zeile 7 enthalten, Zeile 18 in Zeile 15 aber sehr wohl (ich rätsel seit 10 Jahren darüber, warum es mal so und mal so gemacht hat)

Stimmt, das finde ich total unintuitiv - erst recht, wenn man beides anzugeben hat.

Ich erwische mich jedes mal dabei, wie ich die Kapitalerträge nochmal händisch ausrechne und vergleiche mit Elster bzw. anderer Steuersoftware.

 

Danke für eure Antworten!

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optiontrader
vor 53 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Das ist mir schon klar. Trifft aber auf Zeile 18 genau so zu (wenn man der Meinung glauben darf, dass man Gewinne und Verluste auch selber verrechnen darf - es gibt da Steuerprogramme die das zwingend verlangen, sogar bei unterschiedlichen Depots).

Der Betrag in Zeile 15 ist doch einfach nur falsch, wenn dort Verluste irregulär verrechnet werden (eben Aktienverluste mit sonstigen Gewinnen). Wozu braucht es diesen Saldo überhaupt?

Später im Bescheid wird das natürlich korrigiert, aber der Steuerzahler wundert sich vielleicht, warum er dann erstmal doch mehr Steuern zahlen muss als gedacht. Verstehst du was ich meine?

 

Hätte ich das Formular gestaltet gäbe es dort 8 Zeilen (jeweils Aktien/Sonstiges, Gewinne/Verluste und Inland/Ausland) - die anderen Besonderheiten wie die Ersatzbemessungsgrundlage natürlich auch noch.

 

Stefan

 

 

Eben. Das hat mich diese Woche total verwirrt. Einerseits dürfen die Aktienverluste nicht mit Gewinnen aus dem anderen Topf verrechnet werden, andererseits soll man sie in Zeile 15 selbst dazuaddieren.

 

Was wird das ein Spaß nächstes Jahr, wenn es noch einen neuen Topf für Termingeschäfte (oder soll ich sagen "alles was der Willkür unserer Politiker nach als solches aufgefasst wird") gibt. Da blickt doch kein Mensch mehr durch, wenn vor der Retail-Zertifikatelobby eingeknickt wird, Stillhaltergeschäfte dann plötzlich doch kein Termingeschäft sind und das "fairste" Instrument, die Optionen, am schlechtesten dasteht. Hoffen wir, dass Martin Hlouschek etwas erreicht mit seiner Verfassungsklage (wahrscheinlich eher im Bezug auf die 10k Grenze als bei der Verhinderung eines neuen Topfes).

 

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optiontrader

Nochmal was anderes:

Wieso ist eigentlich das Abgeben der Steuerbescheinigungen von inländischen Kapitalinstituten noch notwendig? Ich habe diese bisher immer eingetütet und beim Finanzamt eingeworfen (zusätzlich zum CapTrader-Kontoauszug), aber frage mich ernsthaft, welchen Sinn das Ganze hat, wenn das FA sowieso alle Werte übermittelt bekommt.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

... wenn das FA sowieso alle Werte übermittelt bekommt.

Es ist notwendig weil dieser letzte Teilsatz nichts stimmt. Oder besser, notwendig ist es doch nicht, weil gar keine Belege mehr eingereicht werden müssen (bei mir werden sie aber regelmäßig angefordert, auch für 2019 wieder :'( ).

 

Das Finanzamt bekommt aus dem Inland ausschließlich den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag übermittelt. Und aus dem Ausland nur, dass es überhaupt ein Konto/Depot mit Kapitalerträge gab.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Am 1.8.2020 um 21:02 von reckoner:

Das ist mir schon klar. Trifft aber auf Zeile 18 genau so zu (wenn man der Meinung glauben darf, dass man Gewinne und Verluste auch selber verrechnen darf - es gibt da Steuerprogramme die das zwingend verlangen, sogar bei unterschiedlichen Depots).

Der Betrag in Zeile 15 ist doch einfach nur falsch, wenn dort Verluste irregulär verrechnet werden (eben Aktienverluste mit sonstigen Gewinnen). Wozu braucht es diesen Saldo überhaupt?

Später im Bescheid wird das natürlich korrigiert, aber der Steuerzahler wundert sich vielleicht, warum er dann erstmal doch mehr Steuern zahlen muss als gedacht. Verstehst du was ich meine?

 

Hätte ich das Formular gestaltet gäbe es dort 8 Zeilen (jeweils Aktien/Sonstiges, Gewinne/Verluste und Inland/Ausland) - die anderen Besonderheiten wie die Ersatzbemessungsgrundlage natürlich auch noch.

 

Die Formulare halten sich überwiegend an den Gesetzeswortlaut. Die fangen mit den Kapitalerträgen nach §20 EStG an, getrennt nach "mit Abgeltungssteuer" und "ohne" . Und dann hangeln sie sich durch die einzelnen Regeln zur Verlustverrechnung und Steueranrechnung usw durch. 

 

Aber es steht Dir frei, Verluste selbst schon zu verrechnen (Einkünfte zu saldieren), solange am Ende in der Steuererklärung die materiell richtige Steuer berechenbar bleibt.

Denk aber auch daran, wie erst vor kurzem der BGH wieder mal ein Urteil fällte und dem FA klar machte, dass z.B. Aktienverlustvorträge aus der Zeit vor 2009 vorrangig vor denen nach 2009 zu verrechnen sind (abweichend zu den Steuerbescheinigungen der Bank). Das zeigt: Das Steuerrecht ist "gewachsen" und wurde nicht 2009 auf der gründen Wiese neu gestrickt. Solche Infos kann der Steuerpflichtige nur dann im Formular unterbringen, wenn er Zahlen brutto, vor Verlustberechnung eintragen kann.

 

PS: Und wir sollten froh sein, dass wir für Quellensteueranrechnungen und Verrechnung ausl. Verluste nicht mehr zusätzlich die Anlage AUS brauchen. Das war wirklich ein Spießrutenlaufen.

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