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Thomas

Kaufvertrag und Pflicht zur Nachbesserung bei Rücktrittangebot Verkäufer?

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Thomas

Hallo zusammen,

 

mal eine rechtliche Frage, wo ich diesen Fall konkret so nicht finden konnte.

Ich habe kürzlich eine bewegliche Neu-Ware bestellt und erhalten. Diese war beim Preis herabgesetzt, aber als neu deklariert.

Beim Auspacken fiel mir schon ein Reklamationszettel in die Hand. Es war der vom vorherigen Käufer, der bemängelte, dass die Ware schon benutzt sei und deutliche Beschädigungen sowie Fehlteile hat.

Ich schlussfolgere daraus, dass wie Ware beim Händler ein neues Versandetikett bekam und einfach weiter versendet wird an den nächsten "Dummen".

 

Den Händler habe ich auf den Mangel aufmerksam gemacht und von ihm Umtausch verlangt.

Jetzt möchte der Händler von dem Kaufvertrag zurücktreten. Da ich bei solchen offensichtlichen Verarsche-Aktionen absolut nichts halte, würde ich gerne den Umtausch gegen Neuware erzwingen. Zumal Neuware ca. 50% teurer ist.

Ich würde auch nach erfolgloser Fristsetzung die Neuware von einem anderen Händler beziehen und die Preisdifferenz als Schadensersatz einfordern, notfalls über Mahnverfahren mit Amtsgericht.

 

Nur die Kernfrage, die mich treibt, muss ich einen Rücktritt vom Kaufvertrag nachgeben, wenn es mir der Händler anbietet bzw. dieser das so will?

Denn das sehe ich als etwas kritisch vor Gericht, weshalb ich dann das Angebot nicht wahrgenommen hätte und dann abblitze.

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Livesey
· bearbeitet von Livesey
vor 22 Minuten von Thomas:

Nur die Kernfrage, die mich treibt, muss ich einen Rücktritt vom Kaufvertrag nachgeben, wenn es mir der Händler anbietet bzw. dieser das so will?

Denn das sehe ich als etwas kritisch vor Gericht, weshalb ich dann das Angebot nicht wahrgenommen hätte und dann abblitze.

Es fällt mir zum Teil schwer deinen Formulierungen zu folgen (z.B. dem letzten Satz) aber:

1) Worauf beruft sich der Verkäufer? Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht für ihn.

2) Du musst gar nichts nachgeben.

3) Du verlangst nach §§ 434 I, 437 Nr. 1, 439 I Alt. 2 Lieferung einer mangelfreien Sache (normalerweise nicht Neuware, aber hier wurde das wohl Vertragsbestandteil, kannst du also auch schreiben), musst die alte natürlich zurückgeben und ggf. darauf eingehen, falls er stattdessen eine Reparatur anbietet.

 

Natürlich keine Rechtsberatung und nicht auf deinen individuellen Fall gemünzt, sondern schlicht die relevanten §§.

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Thomas

Danke der Info.

Grundsätzlich ist die Ware mangelhaft. Der Verkäufer bietet an, dass ich die Ware zurück schicke und mein Geld zurück erhalte.

Dass er dadurch vom Vertrag nicht zurücktreten kann, ist mir neu.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Thomas,

vom Grundsatz ist der Händler bei vertretbaren Sachen, die nach Art, Menge usw. untereinander austauschbar sind**, zur Lieferung und du Zug um Zug zur Zahlung verpflichtet (nennen sich Erfüllungsgeschäfte zum Kaufvertrag). Ein Rückrittsrecht des Händlers (Wandlung, Aufhebung des Vertrags) muss vereinbart sein, z.B. in den AGB und diese müssen wirksam sein, dürfen den vernünftigen Verbraucher also damit nicht überraschen; sprich, Gründe listen, wann und wie, ähnlich einer "solange Vorrat reicht" -Klausel. 

 

Im übrigen könnte man darüber streiten, ob überhaupt schon die Ware geliefert wurde (Abgrenzung Nichtleistung vs. Mangel), denn die besagte Ware ist ja schon ein Rückläufer wegen Mangel und dem Händler scheint dies bekannt gewesen zu sein, sonst hätte er sie vom Vorkäufer nicht zurück genommen. Bei Nicht-Lieferung (Fehllieferung) ist ein Reparaturrecht des Händlers ausgeschlossen, er muss erst mal liefern.

 

Dein Problem ist aber, dass du den Händler kaum zwingen kannst, eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Und Geld zurück gibt es nur in Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Die Differenz zu einer teureren Wiederbeschaffung woanders müsste man als Schadenersatz einfordern. Und da sind die Hürden nochmals höher, wenn du zusätzlich dem Händler schuldhaftes Verhalten nachweisen musst (was in Deinem Fall, sogar möglich wäre, mit der Mängelbeschreibung des Vorkäufers). Nur, ob sich das lohnt ... sowas im Streitfall durchzusetzen, kostet erhebliche Zeit und bis dahin bist du der Dumme.

 

Vielleicht fährst du am Besten, wenn du eine Wandlung, wie vom Händler angeboten, vereinbarst und so Dein Geld wieder kriegst.

 

Recht haben und Recht kriegen sind nun mal zwei verschiedene Sachen. Das fängt in Deinem Fall bei den AGB an ...

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Livesey
vor 3 Minuten von Thomas:

Danke der Info.

Grundsätzlich ist die Ware mangelhaft. Der Verkäufer bietet an, dass ich die Ware zurück schicke und mein Geld zurück erhalte.

Dass er dadurch vom Vertrag nicht zurücktreten kann, ist mir neu.

Wir wissen nicht, was bei dir konkret vereinbart wurde und dürfen ggf. auch gar nicht danach fragen - aber grundsätzlich hat natürlich kein Verkäufer einen solchen Anspruch, sonst könnte er ja immer erst einmal für Summe x verkaufen und dann, wenn er ein besseres Angebot bekommt, bei dir zurücktreten und dem nächsten für x + 100€ verkaufen.

Anbieten kann er es dir, du kannst aber einfach nein sagen.

 

vor 11 Minuten von MeinNameIstHase:

Dein Problem ist aber, dass du den Händler kaum zwingen kannst, eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Und Geld zurück gibt es nur in Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Die Differenz zu einer teureren Wiederbeschaffung woanders müsste man als Schadenersatz einfordern. Und da sind die Hürden nochmals höher, wenn du zusätzlich dem Händler schuldhaftes Verhalten nachweisen musst (was in Deinem Fall, sogar möglich wäre, mit der Mängelbeschreibung des Vorkäufers).

Unabhängig von der Reklamation - warum soll das Verschulden nicht schon in der schlichten Nichtlieferung liegen?

Kein Verkäufer kann physisch gezwungen werden, aber bei Nichtnachkommen gibt es dann eben den Schadenersatz.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi Livesey,

wenn ich etwas bestelle, will ich nicht 6 Monate mit einem Händler streiten, der nicht liefert ... Recht haben und Recht kriegen sind nun mal zwei verschiedene Sachen. 

 

PS: Ist auch nicht gut für den Blutdruck ... ;)

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Livesey
vor 5 Minuten von MeinNameIstHase:

Hi Livesey,

wenn ich etwas bestelle, will ich nicht 6 Monate mit einem Händler streiten, der nicht liefert ... Recht haben und Recht kriegen sind nun mal zwei verschiedene Sachen. 

 

PS: Ist auch nicht gut für den Blutdruck ... ;)

Gibt auch Querulanten, die ihre ganze Lebensenergie daraus ziehen :)

Aber so dramatisch ist es hier ja nicht: Erstens sehe ich es so wie Thomas, dass man 'Verarsche' nicht schlucken sollte und solche Händler bestraft werden müssen (und ich bin froh, wenn sich jemand die Zeit dafür nimmt), zweitens ist der Deckungskauf bei verweigerter Leistung so eindeutig und risikolos, dass Recht haben und Recht bekommen nicht auseinanderfallen dürften.

Es muss auch niemand 6 Monate streiten: Zwei-Wochen-Frist setzen, abwarten, bei endgültiger Verweigerung über den Deckungskauf und die folgende Klage informieren. Ist schnell gegessen.

Das einzige Problem ergibt sich vielleicht, wenn die Solvenz des Händlers problematisch ist oder es irgendein Fake-Shop oder krimineller Einzelverkäufer ist.

 

Davon abgesehen meinte ich meine Frage ernst für den Fall, dass ich auf dem Schlauch stehe: Warum soll bei Nichtlieferung noch irgendein weiteres Verschulden nötig sein?

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MeinNameIstHase

Nichts ist eindeutig.

Wenn der Händler den Rückläufer aus einem simplen Kundenrücktritt nach Fernabsatz zurück bekam, muss er nicht "wissen", dass die Beweggründe des Kunden auf einem Sachmangel beruhen. Und dann bist du im Sachmangelbereich mit Reparaturrecht. Wenn es sich um einen Abverkauf von Lagerbeständen handelt, wird er kaum für einen Kunden nachbestellen ... kann es unter Umständen gar nicht, wenn sein Handelskonzept auf "Restposten" beruht, die er selbst aus z.B. Insolvenzen usw. zusammen kauft.

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Livesey
· bearbeitet von Livesey

Aber warum soll das den Käufer interessieren?

Er hat den Anspruch auf mangelfreie Ware, ob neu oder repariert (wenn bei Vertragsschluss explizit Neuware verkauft wird, verschärft sich das nur weiter zulasten des Verkäufers).

Andere Vertragsbestandteile, die wir nicht kennen, außen vor: Verkäufer liefert nicht, Nichtliefern ist endgültig, Nichtliefern ist Verschulden, Schadenersatz.

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Ramstein

IANAL.

Aber mir fiel sofort Schadensersatz wegen Nichterfüllung ein.

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stagflation
vor 3 Stunden von Thomas:

Ich habe kürzlich eine bewegliche Neu-Ware bestellt und erhalten.

 

Zumal Neuware ca. 50% teurer ist.

Wenn ein Händler Neu-Ware 50% preiswerter als die Konkurrenz anbietet, ist das schon mal komisch... Kann ich mir vorstellen, dass der keinen Ersatz liefern will...

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whister
vor 18 Minuten von stagflation:

Wenn ein Händler Neu-Ware 50% preiswerter als die Konkurrenz anbietet, ist das schon mal komisch... Kann ich mir vorstellen, dass der keinen Ersatz liefern will...

Es geht jedoch nicht darum was der Händler will, sondern darum zu was er verpflichtet ist.

 

PS: Nach dem Dreisatz wurde die Ware 33% günstiger als bei der Konkurrenz angeboten.

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Thomas

Lieben Dank zunächst für Eure bisherigen Antworten. :thumbsup:

Bei solchen Geschäftsgebaren habe ich immer viel Motivation sehr schön nervig und kleinkariert zu reagieren.

Ein damaliger Vermieter hatte absolut nichts zu lachen, als er im Keller meinen Stromkreis mit einer Elektrosauna, 2kW-Wandheizung, 2x Waschmaschine und 1x Wäschetrockner anzapfte. :police:

 

Habe dem Händler schon eine Fristsetzung gegeben mit einer Ankündigung, wie es weiter geht (Deckungskauf, Differenzbetrag als Schadensersatz).

Mit dem Deckungskauf gibt es jedenfalls noch ein kleines Problem, dass der Artikel aufgrund der Sommer-Saison derzeit ausverkauft ist.

 

Bisher noch keine Reaktion seitens Händler (Empfang wurde jedenfalls automatisch bestätigt) und ich würde interessehalber hier immer mal ein Update einspielen.

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MeinNameIstHase

Thomas,

ob sich das alles lohnt ...?


Richtig ärgerlich wird es erst, wenn die Geld-Rückerstattung dann auch auf sich warten lässt, wie bei den Kunden der Lufthansa aktuell, als die Flüge ausfielen.

 

Und Dein größtes Risiko besteht darin, ob es den "unfähigen" Händler dann am Ende noch gibt. Nicht dass der zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet ...

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Thomas

Das ist die Planet Sports GmbH. Diese hatte Insolvenz angemeldet, wurde dann aber zum 1.5. von einem Investor mit neuer Liquidität versorgt.

Die allgemeine Bewertung des Saftladens ist eine Katastrophe, hatte ich mir zuvor nicht angesehen, was soll bei einem Münchner Unternehmen schon schief gehen?! :lol:

Zur Not kann ich noch einen Fall bei Paypal einleiten.

Kostenmäßig alles weit unter tausend Euro. Nur bei so einem Laden hab ich echt Motivation denen richtig auf die Nerven zu gehen. Mich stresst das nicht.

Ich mache es davon abhängig, ob es ein Ersatzprodukt noch von einem anderen Händler nach Fristablauf gibt.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Aus dem Handelsregister:

Zitat

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 167554

Bekannt gemacht am: 15.05.2020 02:04 Uhr


In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:


Veränderungen

08.05.2020

HRB 167554: Planet Sports GmbH, München, Flößergasse 4, 81369 München. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PS Abwicklungs GmbH. Geschäftsanschrift: Schwanthalerstraße 32, c/o Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, Rechtsanwälte für Sanierung und Insolvenz, 80336 München.


14.05.2020

HRB 167554: PS Abwicklungs GmbH, München, Schwanthalerstraße 32, c/o Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, Rechtsanwälte für Sanierung und Insolvenz, 80336 München. Prokura erloschen: Daoud, Saad, Baldham, *29.12.1977; Garnier, Oliver, München, *13.10.1977; Leisch, Johanna, München, *25.04.1980; Oberacher, Stefanie, München, *31.01.1981. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.05.2020 (Az. 1508 IN 417/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.

 

Anschrift:

PS Abwicklungs GmbH
Schwanthalerstraße 32, c/o Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, Rechtsanwälte für Sanierung und Insolvenz

80336 München

Daneben wurde einer neue GmbH gegründet:

Zitat

Bayern Amtsgericht München: HRB 255146 – Planet Sports GmbH

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung  

Kapital: 25.000,00 EUR

Eintragsdatum: 27.02.2020
(Beim Eintragungsdatum kann es zu systembedingten, fehlerhaften Angaben kommen!)

Löschdatum:-

Jahresabschluss offen gelegt zum:-

Anschrift (ohne Gewähr):
Planet Sports GmbH
Flößergasse 4

81369 München

 

Dazu die Meldung hier: Insolvenzeröffnung der "alten" Planet Sports war am 1.5.2020, Insolvenzanmeldung am 20.2.2020

https://www.rws-verlag.de/aktuell/newsticker-kanzleien/insolvenzverfahren-planet-sports-gmbh-mittelstaendisches-unternehmerkonsortium-uebernimmt-geschaeftsbetrieb-von-planet-sports-63577/

 

Kennzeichnend für eine Insolvenz ist, dass Verbindlichkeiten in der Regel nicht im Rahmen einer Geschäftsveräußerung mit übertragen werden**. Sprich der Insolvenzverwalter verkauft alle Vermögenswerte, zahlt seiner Gläubiger mit dem Geld aus und danach ist die alte GmbH weg. Um möglichst viel Geld aus dem Verkauf zu erhalten, braucht der Insolvenzverwalter jemanden, der die Sachen aus dem Geschäftsbetrieb möglichst gewinnbringend nutzen kann. Dazu haben die Käufer eine neue GmbH gegründet und werden die Kundendaten etc. nutzen, damit wieder Umsatz machen zu können. (Das so der typische Ablauf ... Die Verträge sind ja nicht öffentlich einsehbar.)

 

**Das darf der Insolvenzverwalter in der Regel gar nicht, denn solche GmbH-Verbindlichkeiten würden dann besser gestellt (der Käufer haftet dann ja für die Erfüllung zusätzlich), als die übrigen Gläubiger, die im Insolvenzverfahren abwarten müssen, was sie noch kriegen.

 

Schau in Deine Bestellung, ob Du mit der alten GmbH (vor dem 20.2.2020) oder schon mit der neuen GmbH (ab 27.2.20) einen Kaufvertrag hast .... Wenn es die "alte" ist, musst du froh sein, wenn du Dein Geld noch zurück kriegst. Ansprechpartner der alten ist inzwischen der Insolvenzverwalter, der vom Gericht am 1.5.2020 bestellt wurde. Die "neue" wird bestenfalls im Kulanzweg Dir etwas anbieten.

 

 

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bondholder
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Schau in Deine Bestellung, ob Du mit der alten GmbH (vor dem 20.2.2020) oder schon mit der neuen GmbH (ab 27.2.20) einen Kaufvertrag hast .... Wenn es die "alte" ist, musst du froh sein, wenn du Dein Geld noch zurück kriegst. Ansprechpartner der alten ist inzwischen der Insolvenzverwalter, der vom Gericht am 1.5.2020 bestellt wurde.

Bei Problemen mit Unternehmen in Insolvenz scheint mir der Weg über PayPal-Käuferschutz / Kreditkarten-Chargeback deutlich erfolgversprechender zu sein.

Was bringt einem ein Anspruch, wenn am Ende (im Extremfall) die Insolvenzquote bei glatten null Prozent liegt?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 4 Stunden von Thomas:

Das ist die Planet Sports GmbH. Diese hatte Insolvenz angemeldet, wurde dann aber zum 1.5. von einem Investor mit neuer Liquidität versorgt.

Das klingt nach einem klassischen Asset-Deal – die neuen Investoren haben u.a. Markenrechte und Kundenkartei gekauft, aber selbstverständlich nicht die Altlasten übernommen.

 

@Thomas,  hast du nun einen Vertrag mit der alten Planet Sports GmbH/PS Abwicklungs GmbH (insolvent) oder mit der neuen Planet Sports GmbH (Amtsgericht München HRB 255146; nicht insolvent) abgeschlossen?

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Thomas
vor 10 Stunden von bondholder:

hast du nun einen Vertrag mit der alten Planet Sports GmbH/PS Abwicklungs GmbH (insolvent) oder mit der neuen Planet Sports GmbH (Amtsgericht München HRB 255146; nicht insolvent) abgeschlossen?

HRB 255146 ist auf der Rechnung, also die neue GmbH. Im Zweifel eröffne ich via PayPal erstmal einen Fall, dann ist für die das Geld "eingefroren" und müssen sich erstmal ggü. PayPal rechtfertigen. Ich bleib erstmal grundentspannt. Klar, das Produkt kann ich jetzt nicht über den Sommer nutzen, ärgert eher weniger, denn es ist als langfristige Investition gedacht.

 

Habe in der Vergangenheit auch schon mal über das Amtsgericht einen kompletten Prozess durchgemacht, am Ende hat der Vollstrecker vom Gericht persönlich die Scheine zurück geholt.

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Thomas

Abschließend eine kurze Verlauf-Beschreibung.

- Händler hat nicht mehr zum Aufforderungsschreiben reagiert, Fristen verstreichen lassen.

- Produkt war nirgends mehr lieferbar, mit Deckungskauf eher schlecht, da ein vergleichbares Produkt eher weniger Qualität lieferte.

- Habe über Zahlungsdienstleister eskaliert, da sich der Händler dort auch nicht mehr meldete, wurde zu meinem Gunsten entschieden.

- Im Nachgang war das Saisonprodukt jetzt wieder lieferbar und habe es mit minimalen Mehrkosten woanders bestellt, die Qualität ist jetzt hervorragend, da Neuteil.

- Ich würde nichts weiter unternehmen, da ich das Geld mit überschaubarem Aufwand zurück erhalten habe und jetzt Schadensersatz für den geringen Differenzbetrag als nicht sinnvoll erachte. Wäre ich noch in der Hauptsaison, wäre der Differenzbetrag ca. 50% größer gewesen, da hätte ich es für durchaus möglich gehalten, hier über das Amtsgericht den Schadensersatz einzufordern.

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