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uth_broker

Realisierung von Verlusten und Gewinnen im gleichen Kalenderjahr

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uth_broker
· bearbeitet von uth_broker

Hallo liebe Aktienexperten,

 

Kursgewinne sind seit längerem mit 25% steuerpflichtig, sofern der Freibetrag ausgeschöpft ist.

Wie läuft das, wenn ich in nächster Zeit zwei Aktien aus meinem Depot verkaufen will, von denen eine einen deutlichen Gewinn, die andere deutlichen Verlust seit meinem Einstieg gebracht hat? Kann man Verluste und Gewinne gegenrechnen? Woher erhalte ich hierzu ggf. eine erforderliche Bescheinigung über realisierte Verluste?

Ich habe mein Depot bei der Postbank.

 

Herzlichen Dank für eine ausführliche Antwort!

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odensee
Gerade eben von uth_broker:

Wie läuft das, wenn ich in nächster Zeit zwei Aktien aus meinem Depot verkaufen will, von denen eine einen deutlichen Gewinn, die andere deutlichen Verlust seit meinem Einstieg gebracht hat? Kann mann Verluste und Gewinne gegenrechnen?

Wenn es wirklich beides Aktien (und keine Fonds oder anderes) sind, macht die Bank das automatisch. Sollte der Verlust größer als der Gewinn sein, verbleit der nicht mit Gewinn verrechnete Verlust im "Verlustverrechungstopf" und kann z.B. nächstes Jahr noch mit dann realisierten Gewinnen verrechnet werden.

 

Gerade eben von uth_broker:

Woher erhalte ich hierzu ggf. eine erforderliche Bescheinigung über realisierte Verluste?

Von der Bank. Ist aber in der Regel nicht notwendig. Siehe oben.

 

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
vor einer Stunde von uth_broker:

Kann man Verluste und Gewinne gegenrechnen?

Das passiert innerhalb einer Bank automatisch, wobei zunächst Gewinne und Verluste der getrennten Steuertöpfe (Aktien, Fonds / Anleihen / Zinsen, sonstige) separat gegengerechnet werden und erst danach die Freibeträge (801/1602 €) berücksichtigt werden.

Verbleibende Verluste werden innerhalb der Bank mit den Töpfen ins nächste Jahr vorgetragen. Gewinne nach Verlustverrechnung und Ausschöpfung des Freistellungsauftrags werden als steuerpflichtige Gewinne mit Kapitalertragssteuer belegt und automatisch abgeführt.

Eine Verlustbescheinigung ist nur dann notwendig, wenn Gewinne / Verluste auf Ebene des Finanzamts mit der Steuererklärung berücksichtigt und verechnet werden sollen, z.B. zwischen unterschiedlichen Depots zweier Banken.

Diese muss zwingend vor Ablauf des Steuerjahres beantragt werden, die Frist sollte um den 15. Dezember liegen.

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uth_broker

Danke!

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