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ImperatoM

Amtszeiten Aufsichtsräte

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ImperatoM

Die Amtszeiten von Aufsichtsräten sind gesetzlich auf maximal fünf Jahre beschränkt (genau: bis zur HV, die zum 4. folgenden Jahresabschluss tagt). Mir fällt auf, dass viele - auch kleine - AGs diese Amtszeiten voll ausschöpfen. Für die AR-Mitglieder ist das natürlich nicht schlecht, aber nützt es auch der AG? Häufig werden AR dann doch nochmal neu besetzt, erst recht bei kleinen Unternehmen, so dass es zu Abfindungen kommen kann. Manchmal wird eine eigentlich fällige Neubesetzung vielleicht auch verhindert, weil man eine vorzeitige Auflösung zu vermeiden versucht.

 

Was steht auf der Plus-Seite? Denkbar wäre, dass bestimmte AR kürzere Laufzeiten nicht akzeptieren würden, sie aber wichtig für die Gesellschaft sind, z.B. wegen ihres Netzwerkes.

 

Was fällt Euch an weiteren Vor- und Nachteilen ein? Ich überlege, ob es sinnvoll sein könnte, grundsätzlich gegen lange Laufzeiten zu stimmen auf HVs.

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Ramstein

Gerade bei wirklich kleinen AGs sind die Aufsichtsräte oft auch Ankeraktionäre. 
Außerdem kenne ich Abfindungen eher bei der Auflösung von Vorstandsverträgen als von der Aufsichtsratsabwahl. Hast du mal zwei oder drei Beispiele?

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
Am 8.8.2020 um 15:27 von Ramstein:

Gerade bei wirklich kleinen AGs sind die Aufsichtsräte oft auch Ankeraktionäre. 
Außerdem kenne ich Abfindungen eher bei der Auflösung von Vorstandsverträgen als von der Aufsichtsratsabwahl. Hast du mal zwei oder drei Beispiele?

 

Ich meine natürlich gerade Fälle, in denen es keine Ankeraktionäre sind, sondern entweder gar keine Aktionäre oder aber recht neu eingestiegen Aktionäre, die nur 3 Prozent o.ä. halten. Warum sollte man denen 5 Jahre Vertrag geben (stimmt, @chirlu) wählen? Aktuelle Beispiele wären die UniDevice oder Signature.

 

In beiden Fällen sind übrigens die Gehälter der AR sehr klein, so dass man kaum eine echte Bereicherungsabsicht vermuten kann, da geht es wohl eher um die Informatons- und Einflussmöglichkeiten. Aber wieso will die AG selbst die Leute für 5 Jahre wählen, welches Interesse hat sie daran? Und welches habe ich als Mitaktionär daran?

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chirlu
vor 6 Stunden von ImperatoM:

Warum sollte man denen 5 Jahre Vertrag geben?

 

Solche Verträge gibt es nicht; deshalb gibt es auch keine Abfindungen o.ä. Ein gewählter Abgeordneter hat ja auch keinen Arbeitsvertrag mit der Gemeinde, dem Land oder dem Bund geschlossen.

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lacerator1984

Häufig ist es ganz schön schwierig, fachlich geeignete Leute für den Aufsichtsrat zu finden bei kleineren AGs. DAX und MDAX sind da nicht so kritisch. Oft sind diese Stellen nicht gut bezahlt, die Haftung ist aber enorm geworden bei Pflichtverstößen etc.

Ich kann aus meinem Umfeld berichten, dass insbesondere regulierte Pensionskassen enorme Probleme haben, diese Stellen zu besetzen. Meistens ist das ein Ehrenamt, aber die Haftung ist trotzdem voll gegeben. Das will inzwischen niemand mehr machen, insbesondere keine Personen aus Betriebsrat, Personalbereich, etc. Und die BaFin legt sehr großes Augenmerk auf Qualifikation, da muss man mehrere Seiten zu seinem Werdegang einreichen und einen detaillierten Fortbildungsplan vorlegen, den man natürlich auch bezahlen muss.

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ImperatoM
vor 4 Stunden von chirlu:

Solche Verträge gibt es nicht; deshalb gibt es auch keine Abfindungen o.ä.

 

Stimmt, es ist eine Wahl. Abfindungen schließt das aber nicht aus. Es könnte z.B. entsprechende Regelungen in der Satzung geben. Möglicherweise gibt es auch gesetzliche Ansprüche auf Abfindungen, das ist aber Spekulation.

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nolske
vor 4 Stunden von lacerator1984:

Häufig ist es ganz schön schwierig, fachlich geeignete Leute für den Aufsichtsrat zu finden bei kleineren AGs. DAX und MDAX sind da nicht so kritisch. Oft sind diese Stellen nicht gut bezahlt, die Haftung ist aber enorm geworden bei Pflichtverstößen etc.

Ich kann aus meinem Umfeld berichten, dass insbesondere regulierte Pensionskassen enorme Probleme haben, diese Stellen zu besetzen. Meistens ist das ein Ehrenamt, aber die Haftung ist trotzdem voll gegeben. Das will inzwischen niemand mehr machen, insbesondere keine Personen aus Betriebsrat, Personalbereich, etc. Und die BaFin legt sehr großes Augenmerk auf Qualifikation, da muss man mehrere Seiten zu seinem Werdegang einreichen und einen detaillierten Fortbildungsplan vorlegen, den man natürlich auch bezahlen muss.

Kurz als Ergänzung zur BaFin: Mittlerweile will sie auch einen entsprechenden Weiter-/Fortbildungsplan der AR haben. Bzw. schreibt diverse Schulungen vor. Jetzt schon mehrfach erlebt.

Die Veranstaltungen werden dabei ausnahmslos durchs Unternehmen gezahlt. Aber das mag am AG liegen.

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flubber

Also bei uns käme ich gar nicht auf die Idee, Aufsichtsräte für weniger wie 4 + 1 Jahr zu wählen/wählen zu lassen. Warum:

 

  1. Es ist nicht so einfach geeignete Leute zu finden.
  2. Die Aufsichtsräte sollten die AG auch kennen, um hilfreich zu sein/ihre Kontroll- und Beratungsfunktion gut ausüben zu können; bei kleinen AGs wird relativ wenig gezahlt, wenn ein AR lang dabei ist, dann weiß er automatisch mehr, wie ein Neuer, der sich für wenig Geld sicher nicht zu tief einarbeiten will.
  3. Idealerweise könnte man in der AG das Netzwerk der ARs auch nutzen, das spräche für mehr Wechsel; aber die ARs dürfen auch verstehen wie die Firma tickt (s. Punkt 2)
  4. Wenn es auf der persönlichen Ebene AR <-> Vorstand gut funktioniert, wieso wechseln/öfter wählen? (ok, das ist natürlich auch auf die spezielle Konstellation bei uns mit der Aktienmehrheit beim Vorstand zurückzuführen; als Aktionär und Nicht-Vorstand könnte man da eine andere Meinung haben :-))
  5. Sicherheit für die AG, dass die ARs auch "langfristig" dabei bleiben.

Das nur meine schnell dahingeschriebene Sicht aus einer kleinen nicht börsennotierten AG.

 

Faktisch würde sich bei uns, bei einer kürzeren Amtszeit wahrscheinlich wenig ändern, außer dass ich Angst hätte, dass ein AR auch mal schneller aussteigt.

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