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SolidSnake

Arzt vor Niederlassung --> Wechsel in PKV sinnvoll?

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Depoley

Wer genug Vermögen besitzt, um ausreichend für eine PKV gerüstet zu sein (mal ggf. von speziellen erzwungen Situationen als Selbständiger abgesehen), kann auch die GKV + Zusatzversicherung nehmen. Das ist ein berechenbares flexibles Produkt, dass einen auf alle unbekannten Risiken in Zukunft fleibel reagieren lässt. Verstehe nicht, warum die Entscheidung immer so schwer fällt. Es sei denn es kommt wieder das versteckte Motiv "sparen" zum vorschein. Die schlecht möglichste Motivation für eine PKV.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384
vor einer Stunde von Depoley:

Wer genug Vermögen besitzt, um ausreichend für eine PKV gerüstet zu sein (mal ggf. von speziellen erzwungen Situationen als Selbständiger abgesehen), kann auch die GKV + Zusatzversicherung nehmen. Das ist ein berechenbares flexibles Produkt, dass einen auf alle unbekannten Risiken in Zukunft fleibel reagieren lässt. Verstehe nicht, warum die Entscheidung immer so schwer fällt. Es sei denn es kommt wieder das versteckte Motiv "sparen" zum vorschein. Die schlecht möglichste Motivation für eine PKV.

 

So habe ichs auch gemacht. GKV+Stationär+Zahn+Krankentagegeld. Zahle damit mehr als mit einer Voll-PKV. Die Flexibilität ist es mir wert. Muss nicht für alle passen. Bin kein Feind der Voll-PKV, nur die wenigsten die ich kenne denken das auch wirklich korrekt durch. Leider sind die Zusatz KVs eher weniger Interessant für viele Makler (was sich dann oft in der Beratung niederschlägt).

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Gast240102

....also berechenbar ist das Modell sicherlich nicht und Zusatz KVs sind vermutlich nicht wegen der Makler weniger interessant, sondern wegen der geringen Zielgruppe. Man muss sich immer mal wieder vor Augen führen, dass wir eigentlich in einem freiheitlichen Staat leben und jeder für sich selbst vorsorgen sollte, so er es kann. Die Sozialversicherung ist für die sozial schwächeren vorgesehen (neben Trittbrettfahrern und Altersparern) gedacht und die haben meist nicht die Mittel sich noch zig steuerlich nicht absetzbare Zusatzversicherungen ans Bein zu binden. Was würden denn die Zusatzversicherungen kosten für eine ganze Familie mit einem Ernährer + Ehefrau + 3 Kinder? Vermutlich wären das dann nochmals so 150 -250 EUR netto on top.

 

Nicht auf die Sozialversicherung angewiesene können sich frei versichern, aber im Grundsatz wäre die private Krankenversicherung dann vorgesehen, denn das Modell GKV + Zusatz maximiert die Kosten und den eigenen Aufwand mit der Verwaltung der ganzen Versicherungen. So ein Modell lohnt nur mit niedrigem zu verbeitragendem Einkommen im Alter und z.B. hohen Nebeneinkommen durch Dividenden, Mieten, Betriebsrente  etc. solange diese noch nicht in die BBG fallen.

 

Beim TE ist es doch so: Er kann sich und seine Familie in der GKV und der PKV wegen freier Arztwahl zum Teil selbst behandeln (von der Impfung bis zum Schnupfen)  und abrechnen. Da fließt in der PKV etwas mehr zurück als in der GKV. Auch das ist ein kleiner kostensenkender Vorteil und da (beide über der BBG) verdienen, ist die PKV deutlich günstiger als die 1.750 EUR im Monat, die beide derzeit in die GKV zahlen.

Zudem ist die PKV bei Selbständigen / Ärzten etc. im Alter viel flexibler.  Wenn man mal von worst case (Unfall, Tod, dauerhafte Berufsunfähigkeit etc. , dauerhafte Einkommenseinbußen) absieht (wobei man bis 55 immer noch in die GKV kann und dafür ist die GKV ja auch gedacht, die sozial Schwachen abzusichern) ist die GKV + Zusatzversicherungen nur teuer und unwägbar, weil man in der GKV den Launen des Gesetzgebers voll ausgeliefert ist und einen die Rentnerschwemme (niedrigere Beitragseinnahmen + hohe Kosten) voll treffen wird. Zudem fehlt im Alter die Flexibilität bei der Beitragszahlung. Man kann Beiträge nicht mehr steuerlich verlagern in Zeiten mit hohen Einkommen.

 

In der Realität kenne ich mehrheitlich ältere Selbständige und Ärzte, die häufig schrittweise aus dem Berufsleben ausscheiden. So ist ein Modell, dass man noch Urlaubsvertretungen / Privatpatienten weiterhin betreut und manche behalten gar Ihren Kassensitz bis 70. Schließlich gibt es für die Behandlung von Privatpatienten keine Altersgrenzen. Behandelt man hier noch 4-10 im Monat an z.B. 10 - 20 Stunden im Monat kommen da je nach Fachrichtung schnell mal 2.000 bis 4.000 EUR p.M.  Rentenaufbesserung herum. Hinzu kommen die Bezüge aus der Ärzteversorgung um die 4.000 bis 5.000 EUR usw. .Da landet man dann auch in der Rente schnell bei einem Monatseinkommen von ca. 7.000 bis 9.000 EUR  und man zahlt auch im Alter schnell den Maximalbeitrag in der GKV.

 

In der PKV kann man Beiträge flexibel zeitlich vorverlagern durch zusätzliche Altersvorsorge während des Erwerbslebens  oder auch in der Rente z.B. Vorauszahlungen für drei Jahre dann leisten, wenn man z.B. eine Vertretung übernommen hat,  Aktienpaket veräußert hat oder geplant mal etwas mehr Einkommen generiert hat. 

 

Der von mir beschriebene Fall, ist ein musterhafter Regelfall wie er eintritt, wenn man ein normales Berufsleben als niedergelassener Arzt durchlebt. Allerdings ist es auch der wahrscheinlichste Fall und m.E. macht es keinen Sinn stets mit dem Worstcase zu planen.

 

Wenn etwas schief geht im Leben, gibt es dann immer noch die GKV und dafür ist sie auch gedacht als Sicherheitsnetz, das man jahrelang mit seinen Steuern mitfinanziert hat.

 

Einzig bei geplantem vorzeitigem Berufsausstieg z.B. zwischen 50 und 60 macht die GKV m.E. Sinn, weil man sich dann sehr günstig darüber versichern kann.

 

Für die Ehefrau gilt: Möchte diese nicht ewig voll arbeiten, wäre eine Anstellung zu 470 EUR + Zusatzversicherungen sicherlich der beste Weg (hatte ich ja schon beschrieben). Das sind so Sonderfälle im System. 65 EUR für die GKV + 100 EUR für die Zusatzversicherung = 165 EUR ist natürlich konkurrenzlos günstig.

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Columbus83
· bearbeitet von Columbus83
vor 10 Minuten von fintech:

Wenn etwas schief geht im Leben, gibt es dann immer noch die GKV und dafür ist sie auch gedacht als Sicherheitsnetz, das man jahrelang mit seinen Steuern mitfinanziert hat.

In die man als PKV-Versicherter ab 55 Jahren so gut wie nicht mehr reinkommt.

Zitat

und man zahlt auch im Alter schnell den Maximalbeitrag in der GKV.

Der aber immer noch günstiger ist, als mancher PKV-Beitrag im Alter (siehe mein Beispiel).

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Gast240102

....Wieviele Leute betrifft das denn und  wie relevant ist das? Meist geht es da dann eher um geschiedene Beamtengattinnen, die sich um die Familie gekümmert haben und daher nicht arbeiten konnten. Das ist für den Gesetzgeber eine Schande und sehr unglücklich, da man bei einer Scheidung Ü 55 und z.B. Jahrzehntelanger Berufsabstinenz meist keinen adäquaten Beruf bekommt. Dann muss man sich auf einmal teuer privat versichern, weil man bisher über Mann und Beihilfe privat versichert war.

Für andere Ü 55 nimmt sich das nicht viel, solange man einigermaßen gut bezahlt arbeitet nimmt sich das nichts zur PKV. Für einen PKV Beitrag von 640 EUR  reicht ein durchschnittliches Monatsgehalt von 3.500 EUR.

 

M.E. ist es in vielen fällen eine Mär, dass der GKV Beitrag im Alter günstiger ist als der PKV Beitrag, da man in vielen Tarifen einen Beitragsentlastung einbauen kann und im Alter in der GKV eine Steuerfalle zuschnappt.

Mein Vater erhält rund 4.800 EUR Gesamtversorgung, davon wird die VBL nur mit 21% (Ertragsanteil besteuert) und die Ärzteversorgung zu 72%. Zieht man noch Freibeträge, Unterhalt für meine Mutter etc. ab, dann bleiben da gerade mal noch 2-3 kEUR Steuerzahllast übrig. Man kann also den KV Beitrag kaum steuerlich geltend machen, weil man so wenig steuern zahlt. D.h. der Beitrag trifft einen voll Brutto!

D.h. er müsste in der GKV einen vollen Beitrag zahlen, würde aber steuerlich die Beiträge kaum mindernd geltend machen können, weil die Steuerbelastung so gering ist.

 

In der PKV hingegen ist es möglich den Beitrag durch steuerlich wirksame Beitragsabsenkungszahlungen in der Berufsphase signifikant zu senken und mein Vater zahlt 710 EUR PKV statt ca. 800 EUR in der GKV. Mit 66 (als er in Rente ging bei Praxisverkauf) hat er nochmal seinen PKV Beitrag für 30 Monate im voraus gezahlt und konnte den Beitrag somit steuerlich maximal absetzen (zu 44% Grenzsteuer). Mit 69 kann er nun Einkommensspitzen / Vertretungen etc. so planen, dass diese wieder mit dem PKV Beitrag verrechnet werden können. Damit kostet die PKV nach Steuern in den ersten 5 Rentenjahren quasi nur 430 EUR p.M., während eine GKV bei ca. 720 läge, weil die flexiblen Zahlungen nicht möglich sind und man die Zahlung nicht in Jahre mit höheren Steuerzahlungen verschieben kann, sondern die Zahlung jährlich anfällt. 

 

Den Vorteil verkennen leider auch viele. Es ist am Ende natürlich immer eine individuelle Angelegenheit, aber im Grundsatz gilt schon, dass Freiberufler und Selbständige, die gut verdienen in der PKV leistungstechnisch und finanziell nicht schlecht aufgehoben sind.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef
vor 53 Minuten von fintech:

In der Realität kenne ich mehrheitlich ältere Selbständige und Ärzte, die häufig schrittweise aus dem Berufsleben ausscheiden. 

Was will uns dieser Satz sagen?

Zitat
vor 53 Minuten von fintech:

So ist ein Modell, dass man noch Urlaubsvertretungen / Privatpatienten weiterhin betreut und manche behalten gar Ihren Kassensitz bis 70. Schließlich gibt es für die Behandlung von Privatpatienten keine Altersgrenzen. Behandelt man hier noch 4-10 im Monat an z.B. 10 - 20 Stunden im Monat kommen da je nach Fachrichtung schnell mal 2.000 bis 4.000 EUR p.M.  Rentenaufbesserung herum.

 

Ja, ein Modell. Aber weder dauerhaft noch netto. 

Die Ärzte, die ich kenne, machen das 1-2 Jahre zum Übergang.

Und es sind verschwindend wenige. So wie in anderen Berufen auch.

Danach sind sie nur noch von der überbordenden Bürokratie genervt (wenn Kassensitz behalten)

oder sie werden von Patienten und ärztlichen Kollegen "aussortiert".

Und sie müssen das ganze "Backoffice" wie Berufshaftpflicht etc weitere Jahre laufen lassen, und zwar über die direkte Tätigkeit hinaus.

Aus all diesen Gründen ziehen nach meinem Eindruck auch immer mehr Ärzte die Leine deutlich vor Rentenbeginn.

 

Definitiv also nichts, was der TO hier für seine Entscheidung berücksichtigen kann oder sollte

 

vor 53 Minuten von fintech:

Allerdings ist es auch der wahrscheinlichste Fall und m.E. macht es keinen Sinn stets mit dem Worstcase zu planen.

 

Wenn etwas schief geht im Leben, gibt es dann immer noch die GKV und dafür ist sie auch gedacht als Sicherheitsnetz, das man jahrelang mit seinen Steuern mitfinanziert hat.

Beides imho grob falsch. Du hast offensichtlich weder Familie noch Mitarbeiter.

Und Du solltest Dir mal ansehen, in welcher Dekade des Arbeitslebens die meisten Fälle von BU/a auftreten.

 

Meine Meinung:

@Solid Snake:

 

Wenn Du leistungsfähig und gesund bist, eine gesuchte Fachrichtung zB für den zu erwartenden demografischen Wandel vertrittst und davon ausgehen darfst, im Laufe des Lebens selbständig zu bleiben:

PKV, ausreichend Rücklagen bilden für ev. Steigerungen. BUV und KTG ausreichend hoch absichern.

 

Wenn Du eher zögerlich, vorsichtig und kein "Macher"-Typ bist

und Du die politische Landschaft der Niederlassung sich in Richtung einer Staatsmedizin entwickeln siehst:

GKV und pZusatz für stat. Aufenthalte (aber Achtung bei ambulant erbringbaren Leistungen).

 

Hier sind wir einig:

Zitat
vor 11 Minuten von fintech:

Es ist am Ende natürlich immer eine individuelle Angelegenheit, aber im Grundsatz gilt schon, dass Freiberufler und Selbständige, die gut verdienen in der PKV leistungstechnisch und finanziell nicht schlecht aufgehoben sind.

Alle darüber hinausgehenden Spekulationen über die künftige Entwicklung oder Systemdiskussionen sind das was sie sind.

 

 

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Badurad
vor einer Stunde von fintech:

Nicht auf die Sozialversicherung angewiesene können sich frei versichern, aber im Grundsatz wäre die private Krankenversicherung dann vorgesehen, denn das Modell GKV + Zusatz maximiert die Kosten und den eigenen Aufwand mit der Verwaltung der ganzen Versicherungen.

 

Wenn etwas schief geht im Leben, gibt es dann immer noch die GKV und dafür ist sie auch gedacht als Sicherheitsnetz, das man jahrelang mit seinen Steuern mitfinanziert hat.

Ohne jetzt wieder die gesamte und grundsätzliche GKV vs. PKV Diskussion loszutreten.

 

Wer den Verwaltungsaufwand von GKV + privater Zusatzversicherung scheut und daher die PKV empfiehlt, der hat werde ein behindertes/chronisch krankes Kind in der Familie noch ein dementes Elternteil, dessen Abrechnungen mit der PKV (und am besten noch kombiniert mit Beihilfe) es zu verwalten gilt.

Die Idee bei Problemen mal eben in die kuschelige GKV zurückzukehren ist nett, aber so einfach nicht darstellbar.

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Gast240102

.....da liegt evtl. ein Missverständnis vor. Ich sehe es schon so wie in dem von in Thomas_384 zitierten Artikel, wonach in der PKV ein intaktes Familienumfeld Voraussetzung ist. Ich sehe die PKV nur in einem intakten sozialen Umfeld also mit Familie als sinnvoll an. Denn wer kümmert sich um den Verwaltungskram bei einem Alleinstehenden im Fall einer BU, schweren Krankheit, Demenz etc. ? Für Alleinstehende (die Lebenserwartung ist ja auch deutlich geringer) sind diese Schicksalsschläge m.E. viel gefährlicher als im Familienverbund. Allein zur Abrechnung der Rechnungen ist man schneller nicht mehr in der Lage als man glaubt. Ohne Familienverbund ist die PKV m.E. nicht ratsam, aber das sehe ich beim TE nicht.

 

Der Wechsel in die GKV ist bis 55 Jahren problemlos möglich und geht quasi automatisch.

Hinsichtlich BU im kritischen Alter ab 55 sehe ich keinen so großen Unterschied zwischen GKV und PKV (bis auf das Verwaltungsthema), denn auch die GKV geht richtig ins Geld. Insofern erschließt sich mir das Bedrohungsszenario nicht so sehr.

Meine BU vom Versorgungswerk wären so ca. 3.200 EUR im Monat, die sowieso immer GKV beitragspflichtig sind (wären also auch rund 630 EUR GKV incl. Pflege im Monat). Hinzu kämen dann noch GKV Beiträge auf die private BU, so dass man da fast immer beim Maximalbeitrag der GKV landet.  Nur in der Konstellation private BU und 470 EUR Job ließen sich SV Beiträge auf die private BU vermeiden, aber die Variante entfällt hier wegen der BU von der Ärzteversorgung, die m.E. immer beitragspflichtig ist.

https://www.fondsprofessionell.de/versicherungen/news/headline/bu-rente-vorsicht-krankenkasse-verdient-kraeftig-mit-152256/

 

M.E. macht es daher im Fall der BU finanziell nun nicht den riesigen Unterschied, ob man privat oder GKV versichert ist, solange man im Familienverbund gut aufgehoben ist. Schwerer wiegen da schon die praktischen Nachteile mit der Abrechnung. Baduard hat dafür anschauliche Beispiele gebracht.

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Monterosso

@fintech:

Wie kann man sich denn bei vorzeitigem Berufsausstieg zwischen 50 und 60 in der GKV günstig weiterversichern?  Sowas heißt doch, von Vermögen leben und auf die Erträge bis zur BBM den vollen Beitragssatz zu zahlen, wenn man keinen findet, der einen beschäftigt. (Reicht dazu eigentlich auch eine geringfügige Beschäftigung aus, oder muss man darüber verdienen um Beiträge nur vom Arbeitseinkommen zahlen zu müssen?).

 

Zur Grundsatzfrage kann ich selbst mit knapp 60 in der PKV nur sagen, dass es sich um eine Sicherheitsfrage stellt. Wer optimistisch ist und davon ausgeht, dass alles in seinem Leben einigermassen gut geht, ist in der o.g. Situation in der PKV wohl besser aufgehoben. Wer aber - und das kommt mit dem Alter und ganz besonders seit Corona! - immer mehr Risiken und Gefahren für sein Vermögen sieht, kann mit der GKV manchmal besser schlafen. Diese "versichert" einen in sofern, als die Beiträge eben einkommensabhägig sind.

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Gast240102
vor 4 Minuten von Monterosso:

@fintech:

Wie kann man sich denn bei vorzeitigem Berufsausstieg zwischen 50 und 60 in der GKV günstig weiterversichern?  Sowas heißt doch, von Vermögen leben und auf die Erträge bis zur BBM den vollen Beitragssatz zu zahlen, wenn man keinen findet, der einen beschäftigt. (Reicht dazu eigentlich auch eine geringfügige Beschäftigung aus, oder muss man darüber verdienen um Beiträge nur vom Arbeitseinkommen zahlen zu müssen?).

 

Zur Grundsatzfrage kann ich selbst mit knapp 60 in der PKV nur sagen, dass es sich um eine Sicherheitsfrage stellt. Wer optimistisch ist und davon ausgeht, dass alles in seinem Leben einigermassen gut geht, ist in der o.g. Situation in der PKV wohl besser aufgehoben. Wer aber - und das kommt mit dem Alter und ganz besonders seit Corona! - immer mehr Risiken und Gefahren für sein Vermögen sieht, kann mit der GKV manchmal besser schlafen. Diese "versichert" einen in sofern, als die Beiträge eben einkommensabhägig sind.

.......eine geringfügige Beschäftigung reicht nicht aus. Es müssen 451 EUR sein für eine Pflichtversicherung (also 1 EUR mehr als die 450 EUR bei geringfügiger Beschäftigung sein). Ansonsten ist der Wechsel bis 55 Jahren problemlos möglich und vollzieht sich automatisch, wenn man die Pflichtversicherungsgrenze rutscht z.B. indem man nur noch Teilzeit arbeitet (ist ja seit Neuestem auch ein Rechtsanspruch).  Wenn man keinen findet, der einen für 451 EUR anstellt, dann muss man in der Tat aus den Erträgen leben und darauf die Beiträge zahlen. Andere haben einen Ehepartner und lassen sich über den Partner versichern.

 

Selbst wenn das alles nicht greift, ist die GKV für den (einkommensschwachen) Privatier immer noch günstig, weil man in der Regel ja etwas steuern kann, wann ein Ertrag anfällt. Sprich: Du hast 1 Mio. EUR Vermögen (davon sind evtl. 400.000 EUR Erträge und 600.000 EUR Sparleistung) und Du brauchst 24.000 EUR im Jahr zum Leben, dann kannst Du ja versuchen die 24.000 EUR aus den Depotanteilen so zu entnehmen z.B. über Verkäufe, dass nur ein geringer Ertragsanteil dabei ist z.B. 10.000 EUR. Dann brauchst Du auf die Erträge nichtmal steuern zahlen und die GKV ist mit 180 EUR auch überschaubar.

 

Ich meine, dass die GKV eigentlich dafür nicht geschaffen ist, dass Leute freiwillig aus dem Beruf scheiden und sich günstig über die GKV versichern lassen. Die GKV mit der Auslegung des Beitrags am Einkommen("einkommensabhängigkeit") ist eigentlich klar für Bedürftige vorgesehen ist, denn die erhaltene Leistung und die Kosten dahinter sind ja auch nicht "einkommensabhängig".

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Columbus83
· bearbeitet von Columbus83
vor einer Stunde von fintech:

Der Wechsel in die GKV ist bis 55 Jahren problemlos möglich und geht quasi automatisch.

Nein, ist es leider nicht, ich rede da aus eigener Erfahrung als ehemaliger, gut verdienender Selbstständiger. Dafür müssen erst die Bedingungen erreicht werden (1. Jahr als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen). Im Falle des TE würde das bedeuten, er müsste sich wieder anstellen lassen unter der Versicherungspflichtgrenze und wenn er Alleinverdiener im hohen Alter ist, ist das eben nicht einfach, außerdem müsste er seine Selbstständigkeit aufgeben, das würde über dem Umweg gehen, dass z.B. seine Frau die Arztpraxis leitet und er dort angestellt ist, allerdings weiss ich nicht, ob seine Frau Ärztin ist, denn falls nicht, dann muss er seine Arztpraxis aufgeben.

 

Sprich, die Hürden für Selbstständige in die GKV zu kommen sind selbst für U55 nicht unerheblich.

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Peter Wolnitza
Am 24.8.2020 um 11:42 von Columbus83:

Es ist eben Geschmackssache und ja, in jungen, gesunden Jahren ist die PKV gut, im Alter kann der Schuss nach hinten losgehen, nur dann kommst du da nicht mehr raus und auf sowas habe ich persönlich keine Lust, aber das ist eine individuelle Entscheidung, die jeder für sich treffen muss.

Sehe ich genau umgekehrt: Gerade im Alter, wenn vermehrt Leistungen in Anspruch genommen werden, macht sich der deutlich bessere Leistungsumfang der PKV bemerkbar.
Habe nicht einen einzigen Kunden >70, der zugunsten möglicher Beitragsersparnis auf Leistungen der PKV verzichtet hat oder verzichten möchte - und nein: Keiner von denen zahlt mehr als 800.- € mtl.
Das wäre eine Summe, die diese Herrschaften bei der Zusammensetzung Ihre Renten-Einkünfte (Betriebliche AV, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalerträge, Einkünfte aus VuV etc.) auch als GKV Mitglied locker erreichen würden.

Solange der Kinderwunsch in überschaubaren Regionen bleibt (2-3), ist die PKV im geschilderten Fall langfristig die sinnvollere Alternative.

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von Columbus83:

Nein, ist es leider nicht, ich rede da aus eigener Erfahrung als ehemaliger, gut verdienender Selbstständiger. Dafür müssen erst die Bedingungen erreicht werden (1. Jahr als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen). Im Falle des TE würde das bedeuten, er müsste sich wieder anstellen lassen unter der Versicherungspflichtgrenze und wenn er Alleinverdiener im hohen Alter ist, ist das eben nicht einfach, außerdem müsste er seine Selbstständigkeit aufgeben, das würde über dem Umweg gehen, dass z.B. seine Frau die Arztpraxis leitet und er dort angestellt ist, allerdings weiss ich nicht, ob seine Frau Ärztin ist, denn falls nicht, dann muss er seine Arztpraxis aufgeben.

 

Sprich, die Hürden für Selbstständige in die GKV zu kommen sind selbst für U55 nicht unerheblich.

Sorry, so nicht richtig! Das war mal so. Es reicht ein einziger Monat im Pflichtversicherungsverhältnis aus, um danach auf Antrag weiter freiwillig in der GKV versichert zu bleiben.
(Ob das lohnt angesichts der fast immer in solchen Fällen fehlenden KVDR Möglichkeit sei mal dahin gestellt.)

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Prospektständer

Ich hab jetzt nicht alles gelesen. Kann zumindest von meinen Eltern berichten, dass sie sich für die GKV als Ärzte entschieden haben. Einen schnellen Termin und Sonderbehandlung bekommt man als Kollege normalerweise sowieso (man kennt sich ja). Sie sind bei der TK, da die wohl einiges übernehmen an Kosten. Kinder spricht meist auch für GKV. 

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Columbus83
· bearbeitet von Columbus83
vor 4 Stunden von Peter Wolnitza:

Sorry, so nicht richtig! Das war mal so. Es reicht ein einziger Monat im Pflichtversicherungsverhältnis aus, um danach auf Antrag weiter freiwillig in der GKV versichert zu bleiben.
(Ob das lohnt angesichts der fast immer in solchen Fällen fehlenden KVDR Möglichkeit sei mal dahin gestellt.)

Da bei einer Änderung des Sozialversicherungsstatus (Selbstständiger -> Angestellter in derselben Firma) eine Prüfung durch die Clearing-Stelle erfolgt und man verpflichtet ist, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, u.a. auch den Arbeitsvertrag mit Gehalt. Das würde natürlich zur Rückfragen führen, wenn nur ein Monat die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird, eventuell sogar zu einer Ablehnung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit der Folge einer Ablehnung in die GKV aufgenommen zu werden. Zumindest meinte das der Anwalt für Sozialversicherungsrecht.

 

Ich glaube, das ginge dann, wenn man von seiner Selbstständigkeit in ein normales Angestelltenverhältnis bei einem anderen AG geht, aber dann müsste man sein Unternehmen stilllegen.

 

 

 

 

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Peter Wolnitza
vor 1 Stunde von Columbus83:

Da bei einer Änderung des Sozialversicherungsstatus (Selbstständiger -> Angestellter in derselben Firma) eine Prüfung durch die Clearing-Stelle erfolgt und man verpflichtet ist, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, u.a. auch den Arbeitsvertrag mit Gehalt. Das würde natürlich zur Rückfragen führen, wenn nur ein Monat die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird, eventuell sogar zu einer Ablehnung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit der Folge einer Ablehnung in die GKV aufgenommen zu werden. Zumindest meinte das der Anwalt für Sozialversicherungsrecht.

 

Ich glaube, das ginge dann, wenn man von seiner Selbstständigkeit in ein normales Angestelltenverhältnis bei einem anderen AG geht, aber dann müsste man sein Unternehmen stilllegen.

 

 

Sorry, auch das ist so nicht ganz korrekt.
Es heisst nicht, dass das Gewerbe stillgelegt oder abgemeldet werden muss.
Es bedeutet lediglich, dass der überwiegende Teil der Einkünfte aus der angestellten Tätigkeit bezogen wird UND dass der überwiegende Anteil der Zeit für die angestellte Tätigkeit aufgewendet wird.

Zugegeben: ist bei einer angestellten Tätigkeit, die nur einen Monat andauert, nicht ganz einfach, so etwas nachzuweisen und plausibel zu machen. Wenn man aber die Spielregeln kennt und weiss, worauf man achten muss, eine lösbare Aufgabe.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich rede davon, dass man als Selbstständiger in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber wechselt. Das löst ganz automatisch eine Pflichtversicherung in der GKV aus (sofern man unter der JAEG verdient). Das war wohl auch das, @fintech mit seiner kurzen Aussage diesbzgl. gemeint hatte.
Danach kann man auf Antrag die freiwillige Versicherung in der GKV fortsetzen.

Der von Dir geschilderte Spezialfall (Selbstständiger wird in der eigenen Firma zum Arbeitnehmer) ist gerade wieder ein Sonderfall, denn hier muss man noch ein paar andere Dinge nachweisen (Wer hat das Sagen, wer entscheidet etc.)
Insofern gebe ich Dir natürlich Recht: So etwas geht zu 90% in die Hose.
 

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