Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
HaRaS1983

Brandschaden an Fußboden -> Haftpflichtversicherung?

Empfohlene Beiträge

HaRaS1983

Hallo Zusammen,

 

heute ist es passiert. Ich war beim kochen, habe den warmen Kochtopf angefasst und dieser ist mir auf den Boden gefallen. Dadurch habe ich nun große Brandflecken auf dem Boden ...

 

Wohne in einer Mietwohnung und der Fußboden gehört dem Vermieter. Was ist nun der Ablauf? Soweit ich mich mit Versicherungen auskenne, müsste dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein? Lasse ich nun also komplett drüber laufen oder geht das über Vermieter und der wendet sich an meine Haftpflicht?

 

Gruß

HaRaS 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Sofern Fußboden nicht von dir eingebracht zunächst mal ein Fall für die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.

 

Diese kann dann ggf bei deiner PHV regressieren, sofern man dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HaRaS1983
vor 4 Minuten von Xeronas:

Sofern Fußboden nicht von dir eingebracht zunächst mal ein Fall für die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.

 

Diese kann dann ggf bei deiner PHV regressieren, sofern man dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann.

Der Boden wurde vom Vermieter eingebracht. Handelt sich leider um eine Art Vinyl - also ich denke es muss der ganze Boden getauscht werden -.- . Werde Morgen mal Vermieter anrufen und diesen das Regeln lassen.

 

Gut das ich gefragt habe - dachte muss das selbst regeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus

Du hast einen Mietsachschaden verursacht und müsstest das mEn bei deiner Haftpflichtversicherung melden. Deinem Vermieter melden musst du es natürlich auch. Aber der kümmert sich nicht um deine Versicherungsabwicklung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
drizzit

Haftpflicht. Du musst das selbst regeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas
vor 8 Stunden von drizzit:

Haftpflicht. Du musst das selbst regeln.

Nein. Sach vor Haft und Haft nur, wenn der VR Ihm grobe Fahrlässigkeit nachweist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HaRaS1983
vor 12 Minuten von Xeronas:

Nein. Sach vor Haft und Haft nur, wenn der VR Ihm grobe Fahrlässigkeit nachweist.

Naja es war ein Unfall. Einfach blöd gelaufen und meine Schuld. Werd ma beim Vermieter anrufen und fragen was er sagt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Nicht jeder Unfall begründet grobe Fahrlässigkeit.

Von der PHV gibts im übrigen nur Zeitwert, von der Wohngebäudeversicherung Neuwert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Idontcare

Als Laie: Wenn es Richtung PHV geht, würde sich aber auch die Frage stellen ob Mietsachschäden bedingungsgemäß abgedeckt sind. Bei vielen Tarifen ist das nicht oder eingeschränkt (nicht bis zur vollen Versicherungssumme) der Fall, müsstest du prüfen. 

Der Vermieter wird wahrscheinlich ein Interesse haben das nicht über seine WGV zu decken, Stichworte Selbstbehalt, Kündigungsgefahr, evtl. Schadensfreiheitsrabatt (wenn Bestandteil seines Tarifs).

Dein Argument könnte das obige sein (Zeitwert vs. Neuwert).

 

Lg,

 

Idontcare

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus

Hach ja, ich kapier das auch nie, welche Versicherung da nun zuständig ist. Wie alt ist denn der Bodenbelag? Bei PVC ist die Lebensdauer meine ich so nach 10 oder 12 Jahren erreicht. Das dürfte dann ja auch interessant sein in Bezug darauf, welche Kosten auf einen (bzw. auf die PHV) zukommen und ob man die PHV dann dafür unbedingt einsetzen will. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HaRaS1983
vor 24 Minuten von Nostradamus:

Hach ja, ich kapier das auch nie, welche Versicherung da nun zuständig ist. Wie alt ist denn der Bodenbelag? Bei PVC ist die Lebensdauer meine ich so nach 10 oder 12 Jahren erreicht. Das dürfte dann ja auch interessant sein in Bezug darauf, welche Kosten auf einen (bzw. auf die PHV) zukommen und ob man die PHV dann dafür unbedingt einsetzen will. 

Der Belag ist recht neu - vllt 3 Jahre. Und ich habe ne Haftpflicht die das wohl zahlen würde - bin bei HKD einfach besser plus. 

 

Hätte gerne, dass es gemacht wird... sieht shit aus... wird nur teuer, da ein Belag in der Küche. 

Ich halt euch aufm Laufenden was Vermieter und Versicherung gesagt haben. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Sofern dir kein Verschulden nachgewiesen wird, zahlst du gar nichts, weder selbst noch über PHV (welche im übrigen auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche für dich übernimmt)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mark89

Was für ein Vinyl ist das denn? Kenne das inzwischen so, dass die in relativ kleinen Stücken kommen (wie Laminat) und auf den Boden geklebt werden. Dann man kann auch mitten im Raum relativ leicht ein kaputtes Stück sehr günstig austauschen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chocobo

Nur mal so:

 

Die Sachversicherung muss Sengschäden versichert haben, sonst leistet diese sowieso nicht. Es gab ja keinen Brand.

 

Vermutlich wird der Vermieter das in Eigenregie lösen (ist nicht unbedingt ein Schaden den man der Gebäudeversicherung melden "sollte") und dir den Zeitwert berechnen wollen.

Den übernimmt dann deine PHV.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...