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TWR

Riester-Vertrag kündigen - Fragen zu Abzug der Zulagen und zur Versteuerung

Empfohlene Beiträge

satgar
Gerade eben von vorturner:

geht es jetzt nicht um riesige Beträge.

 

Gerade eben von vorturner:

10% machen also weniger als 2.000 eur aus.

OKAY, dass sieht wohl jeder anders^^

 

Gerade eben von vorturner:

Ombudsverfahren wie damals beim Garantiezins.

Eventuell leider ja. Aber gut, wird man sehen. Probier es mit dem Hinweis auf das Urteil erstmal so.

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vorturner

Das war vielleicht etwas missverständlich. 1.800 Eur tun natürlich sehr weh, bedrohen mich aber nicht existenziell.

 

Ich habe die Debeka mal angemailt und warte nun auf die Mitteilung, dass dort eine andere Rechtsauffassung vertreten wird und das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

Entscheidung durch den BGH dann in 7 Jahren?! :)

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vorturner

Erneuter Nachtrag:

Kündigung erfolgte ja zum 1.4. Ratet mal wie sich zum 1.4. die "Kapitalmarktsituation" verändert hat.

Es wurden jetzt nochmal 15 statt bisher 10 Prozent abgezogen. Das macht fast 900 Euro weniger.

Schriftliche Beschwerde wurde natürlich abgelehnt. Ich überlege gerade ob es Sinn macht nochmal über den Ombudsmann zu gehen oder einfach aufzugeben.

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vorturner

Ich krame das Thema nochmal hervor:

 

Aktuell läuft noch die Auseinandersetzung über die Ombudsfrau bzgl. des Stornoabzugs. Ich gehe aber mal davon aus, dass ich da kaum Aussicht auf Erfolg habe.

 

Heute habe ich meinen Steuerbescheid erhalten, wo ich die Riester noch angegeben hatte. Für 2024 habe ich jetzt trotz Kündigung jetzt den Steuervorteil erhalten. Bei der Auszahlung würden alle Steuervorteile bis 2023 einbehalten.

Gibt es da keine Schnittstelle beim Finanzamt? Muss ich mich proaktiv dort melden?

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chirlu

Die ZfA wird dir von selbst einen Rückforderungsbescheid schicken. Wie schnell das geht, habe ich keine Ahnung.

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vorturner
· bearbeitet von vorturner

Kurzes Update:

Das Ombudsverfahren ist beendet und mein Vergleichsangebot wurde natürlich nicht angenommen. Die Ombudsfrau möchte dem Verfahren nicht vorgreifen, was ja auch zu erwarten war.

Immerhin hat die Debeka einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum Abschluss des Prozesses am BGH (IV ZR 184/24)  ausgesprochen.

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