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Riester-Vertrag kündigen - Fragen zu Abzug der Zulagen und zur Versteuerung

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blaky

Also bei mir wurde von der Condor keine Abgeltungssteuer einbehalten, obwohl ich einen kleinen Gewinn hatte. Die Steuerbescheinigung kam dann Anfang des Folgejahres. Die Erträge musste ich laut der Steuerbescheinigung in der Steuererklärung in die Anlage R eintragen, nicht in die KAP. Bei mir handelte es sich um die förderschädliche Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung (ohne Anwendung 12/62), vielleicht gibt es hier noch Unterschiede. Kann ja bei einem Bausparvertrag wieder anders aussehen. Es waren bei mir nur geringe Summen, da der Vertrag noch nicht so lange lief. Von daher habe ich mich nicht tiefer gehend mit der Problematik beschäftigt.

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