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JayTee

Wechsel meiner BU

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JayTee
· bearbeitet von JayTee

Hallo zusammen,

Nachdem ich mich in letzter Zeit endlich um meine Finanzen/Versicherungen kümmere, habe ich im ersten Schritt mein Erspartes angelegt.

Im zweiten Schritt hinterfrage ich gerade meine Versicherungen. Hier ist mir als ein großer Baustein meine damals mit ForumFinanz abgeschlossene BU ins Auge gefallen, die ich gerne ändern will.


Punkte die mir bisher aufgefallen sind:

1.Trennung  meiner BU mit der Rürüp (bzw. Kündigung Rürüp)

2.Löschen des Risikoaufschlages von 25%

3.Hinterfragen des AlterSicherungsModul (FR15) – braucht man das denn überhaupt?

4.Seht ihr noch weitere Probleme bei der Zusammenstellung?

 

Wie gehe ich das am besten an? Eine Anfrage an die AL hat mir bereits das Standardschreiben zurückgemeldet: "Der Beitrag ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung wurde über die gesamte Laufzeit kalkuliert, eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich ...„.

Daher wird kein Weg daran vorbeiführen, den Vertrag bei der AL zu kündigen und einen neuen abzuschließen – oder habe ich eine Variante vergessen? Könnte ich den neuen Vertrag erneut bei der AL abschließen?

Vielen Dank euch schon mal! :-)

 

 

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Peter Wolnitza

Sind ein paar Dinge auf einmal..
Auf jeden Falle sollte die BU Absicherung aus der Schicht 1 (=Basis/Rürup - Rente) rein in die Schicht 3 - schon oft genug hier erklärt - ob man das dort als separate SBU macht oder wieder als Anhängsel (mit optimierten Konditionen, muss man prüfen)

 

Auch 5 Jahre OHNE Arztbesuch müssen nicht dazu führen, dass der Versicherer den Risikozuschlag  rausnimmt / raus nehmen muss - hier muss man prüfen, weshalb der überhaupt erhoben wurde und was sich ggfls. da geändert hat und ob man das nachweisen kann.

 

Ob man die Jungakademikerregelung bei einem Wechsel des Konstruktes beibehalten kann/will/darf muss ebenfalls geprüft werden. Evtl. sind die neuen Berufsgruppen der A.L. günstiger, bedingen aber eine erneute Risikoprüfung.

 

Am sinnvollsten ist es wohl, über eine saubere Risikovoranfrage erstmal die gesundheitlichen Rahmenbedingungen (auch bei anderen Gesellschaften) zu klären und erst dann über mögliche Optimierungsansätze  nachzudenken.

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JayTee
On 8/31/2020 at 10:01 PM, Peter Wolnitza said:

Sind ein paar Dinge auf einmal..
Auf jeden Falle sollte die BU Absicherung aus der Schicht 1 (=Basis/Rürup - Rente) rein in die Schicht 3 - schon oft genug hier erklärt - ob man das dort als separate SBU macht oder wieder als Anhängsel (mit optimierten Konditionen, muss man prüfen)

 

Auch 5 Jahre OHNE Arztbesuch müssen nicht dazu führen, dass der Versicherer den Risikozuschlag  rausnimmt / raus nehmen muss - hier muss man prüfen, weshalb der überhaupt erhoben wurde und was sich ggfls. da geändert hat und ob man das nachweisen kann.

Ja das meinte ich ja schon. Hier hat die AL bereits abgesagt, dass ich den Risikoabschlag (egal ob "berechtigt" oder nicht) nicht herausnehmen. Daher wird ein Wechsel unumstößlich sein.

 

On 8/31/2020 at 10:01 PM, Peter Wolnitza said:

Ob man die Jungakademikerregelung bei einem Wechsel des Konstruktes beibehalten kann/will/darf muss ebenfalls geprüft werden. Evtl. sind die neuen Berufsgruppen der A.L. günstiger, bedingen aber eine erneute Risikoprüfung.

Es wäre zwar schön diese zu behalten, aber ich glaube wichtiger wäre, zum einen den Zuschlag von 25 % zu verlieren und die BU von der Rürüp zu trennen.

 

On 8/31/2020 at 10:01 PM, Peter Wolnitza said:

Am sinnvollsten ist es wohl, über eine saubere Risikovoranfrage erstmal die gesundheitlichen Rahmenbedingungen (auch bei anderen Gesellschaften) zu klären und erst dann über mögliche Optimierungsansätze  nachzudenken.

Aber bei welcher Gesellschaft fängt man an und wo hört man auf? Ich kann naütlrich wild drauf los die Risikoanfragen aufbereiten etc. aber ohne zu wissen was ich tatsächlich will ist das doch etwas schwer oder nicht?

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Xeronas

Die Lösung heißt BU-Makler + 41 VVG. Viel Erfolg!

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Peter Wolnitza
vor 10 Stunden von Xeronas:

Die Lösung heißt BU-Makler + 41 VVG. Viel Erfolg!

41 VVG hilft bei Lebensversicherungen nur sehr begrenzt.... (im vorliegenden Fall vermutlich gar nicht)

 

§ 158 Gefahränderung

..
(3) § 41 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Herabsetzung der Prämie nur wegen einer solchen Minderung der Gefahrumstände verlangt werden kann, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrminderung angesehen werden soll.

 

Makler könnte dagegen schon weiter helfen.. gerüchteweise soll es hier im Forum welche geben, die sich damit auskennen. ;)

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