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Caipo

Freibetrag ausschöpfen durch jährlichen Verkauf von ETFs

Empfohlene Beiträge

Caipo

Liebe Mitinvestoren,

 

würde es sich lohnen, am Ende jeden Jahres einen Teil seiner ETFs zu verkaufen, um den Freibetrag für die Gewinne auszuschöpfen und dann zu Beginn des nächsten Jahres die gleichen ETFs gleich wieder zu kaufen, um so nicht nach 30 Jahren richtig viele Steuern zahlen zu müssen? Ich würde mich über Eure Gedanken zu dieser Idee freuen.

 

VLG Daniel

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Nachdenklich

Schau Dich mal um im Forum, die Frage wird in dutzenden Beiträgen immer wieder beantwortet.

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MeinNameIstHase

Daniel,

eine gezielte Gewinnrealisierung macht Sinn, um die 801/1602 Sparerpauschbetrag jährlich auszuschöpfen. 

 

Insofern:

Schau gegen Jahresende (so Anfang Dez) nach, inwieweit der Sparerpauschbetrag schon ausgeschöpft ist. Bei einem Depot in Deutschland sollte man dies per Freistellungsauftrag entsprechend eingerichtet haben. Dann kannst du durch Verkauf und Rückkauf von Anteilen diesen ausschöpfen. Die Höhe des Ertrags ergibt sich aus Verkaufspreis abzgl. der Anschaffungskosten. Dabei aber das Fifo-Prinzip beachten (könnte z.B. bei einem Sparplan relevant werden,  wo man monatlich "zu kauft").

 

Man muss das ja nicht unbedingt punktgenau treffen, es reicht, wenn man es ungefähr hinkriegt.

 

Und der Verkauf und Rückkauf muss nicht genau auf den Jahreswechsel fallen. Das geht zu jedem Termin. Z.B. 80% Anfang Dez "erschlagen" und Feintuning kurz vor Weihnachten. Auch die Reihenfolge von Verkauf und Rückkauf spielt eigentlich keine Rolle, weil ja Fifo gilt.

 

Einziger Knackpunkt ist bei selten gehandelten Produkten, dass man nicht seine eigenen zum Verkauf gestellten Anteile zurückkauft, weil man beide Aufträge gleichzeitig platziert. Das wäre technisch ein GAU, weil es strafbewehrt eine Marktmanipulation darstellt und ein Verkauf an sich selbst steuerlich "ein Nichts" ist (Vortäuschung eines Verkaufs).

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Vorstellung

Es ist nicht klar, ob sich das lohnt. Der Steuervorteil beträgt bei Singles etwa 200 Euro und die können durch die Transaktionskosten schnell aufgebraucht werden, falls die Kosten nicht sogar höher sind. Man muss ja die Gebühren für den Broker (durchaus 50 Euro Kauf, 50 Euro Verkauf bei etwas größeren Positionen) und den Bid-Ask-Spread berücksichtigen. Dazu kommt, dass der Wert des ETF direkt nach dem Verkauf steigen könnte (natürlich kann er auch fallen).

 

Sinnvoller ist es aus meiner Sicht, ausschüttende ETFs oder Aktien mit Dividenden zu halten, solange der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

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MeinNameIstHase

Ne Bank, die so teuer ist ... da lohnt sich ein Bankwechsel dann ganz sicher.

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Sneeper

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne in diesem Zusammenhang fragen, ob es eine zeitliche Restriktion seitens des Gesetzgebers oder des Finanzamtes gibt oder kann ich per Marketorder X Anteile verkaufen und Sekunden später die X Anteile wieder zurückkaufen? Über Spread und Gebühren brauchen wir nicht reden, das habe ich bereits verstanden :).

 

Danke und beste Grüße

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von Sneeper:

kann ich per Marketorder X Anteile verkaufen und Sekunden später die X Anteile wieder zurückkaufen?

 

Ja.

 

Achtung aber: Streng in dieser Reihenfolge, es dürfen nicht zwei gegenläufige Aufträge von dir gleichzeitig an der Börse sein. Auch nicht aus unterschiedlichen Depots.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Ernst gemeinte Frage:

Reicht es, dass ich für den Wieder-Kauf ein Limit setze, das einen Cent höher ist als das Verkaufslimit? => keine Handel mit mir selbst möglich => keine Kursmanipulation.

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Sneeper
vor 25 Minuten von chirlu:

 

Ja.

 

Achtung aber: Streng in dieser Reihenfolge, es dürfen nicht zwei gegenläufige Aufträge von dir gleichzeitig an der Börse sein. Auch nicht aus unterschiedlichen Depots.

Danke chirlu für deine Antwort. Dann werde ich meinen Freibetrag in diesem Jahr ausschöpfen :)

 

Beste Grüße und allseits gewinnbringendes Traden ;)

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WOVA1
vor 45 Minuten von pillendreher:

Ernst gemeinte Frage:

Reicht es, dass ich für den Wieder-Kauf ein Limit setze, das einen Cent höher ist als das Verkaufslimit? => keine Handel mit mir selbst möglich => keine Kursmanipulation.

Ich würde das Limit für einen Wiederkauf tiefer ansetzen als das Verkaufslimit.

Dann kannst Du auch gegenüber jedem Finanzamt mit 'Gewinnerzielungsabsicht' argumentieren.

Aber ich wunder mich eh, wieso man den an der Börse immer zu den aktuellen Preisen kaufen will - so als liefen die Kurse beständig nach oben..

Selbst bei einem Schwergewicht wie dem Vanguard World setze ich ein Limit in der Regel so 0,5 % unter dem letzten Kurs - funktioniert in 90 % aller Käufe mindestens innerhalb einer Woche.

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Richie_Rich
13 minutes ago, WOVA1 said:

Ich würde das Limit für einen Wiederkauf tiefer ansetzen als das Verkaufslimit.

Dann kannst Du auch gegenüber jedem Finanzamt mit 'Gewinnerzielungsabsicht' argumentieren.

Aber ich wunder mich eh, wieso man den an der Börse immer zu den aktuellen Preisen kaufen will - so als liefen die Kurse beständig nach oben..

Selbst bei einem Schwergewicht wie dem Vanguard World setze ich ein Limit in der Regel so 0,5 % unter dem letzten Kurs - funktioniert in 90 % aller Käufe mindestens innerhalb einer Woche.

Und in 10% aller Fälle musst du mit +3% zurück kaufen? :D

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Nachdenklich
vor 45 Minuten von WOVA1:

Selbst bei einem Schwergewicht wie dem Vanguard World setze ich ein Limit in der Regel so 0,5 % unter dem letzten Kurs - funktioniert in 90 % aller Käufe mindestens innerhalb einer Woche.

 

vor 31 Minuten von Richie_Rich:

Und in 10% aller Fälle musst du mit +3% zurück kaufen?

Macht im Endergebnis 1,5% Gewinn.

:1st:

Davon wird man zwar nicht Millionär, es bringt aber wohl mehr als manche Feilscherei um 0,01% TER.

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WOVA1
vor 33 Minuten von Richie_Rich:

Und in 10% aller Fälle musst du mit +3% zurück kaufen?

Der Vanguard World hatte im letzten Monat ein Minimum von 77,02 EUR, ein Maximum von 82,72.

Die Anzahl der Tage, wo ich mit der Methode aktueller Kurs - 0,5 % unter 77 gelandet wäre, ist sehr begrenzt.

Und wenn - nächster Monat neues Spiel . Natürlich sollte man einen Broker haben, der bei Nichtausführung keine Gebühren verlangt.

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chirlu
vor 41 Minuten von WOVA1:

Ich würde das Limit für einen Wiederkauf tiefer ansetzen als das Verkaufslimit.

 

Dann aber bitte nicht gleichzeitig, wie es der Ansatz von @pillendreher war.

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vanity

Zwei gleichzeitige, gegenläufige Order, bei denen das Kauflimit tiefer als das Verkaufslimit ist, sollten auch bei der Bafin kein Stirnrunzeln auslösen, da in keinem Fall ein Geschäft mit sich selbst und damit eine Kursmanipulation die Folge sein kann.

 

Die Methode pillendreher (Kauflimit höher als Verkaufslimit) funktioniert natürlich nicht, da hier die Gefahr eines In-sich-Geschäfts besteht.

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beamter97
vor 1 Stunde von WOVA1:

Dann kannst Du auch gegenüber jedem Finanzamt mit 'Gewinnerzielungsabsicht' argumentieren.

Das FA wird nie nachfragen:

 

aus dem BMF-Schreiben zur Abgeltungssteuer

Zitat

125   Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist infolge des beschränkten und pauschalierten Werbungskostenabzugs regelmäßig von einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.

 

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MeinNameIstHase

Die Kernfrage ist bei Limit-Order, ob sie zustande kommen ... also, ob sich Dritte darauf einlassen.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 10 Stunden von pillendreher:

Ernst gemeinte Frage:

Reicht es, dass ich für den Wieder-Kauf ein Limit setze, das einen Cent höher ist als das Verkaufslimit? => keine Handel mit mir selbst möglich => keine Kursmanipulation.

 

vor 8 Stunden von vanity:

Zwei gleichzeitige, gegenläufige Order, bei denen das Kauflimit tiefer als das Verkaufslimit ist, sollten auch bei der Bafin kein Stirnrunzeln auslösen, da in keinem Fall ein Geschäft mit sich selbst und damit eine Kursmanipulation die Folge sein kann.

 

Die Methode pillendreher (Kauflimit höher als Verkaufslimit) funktioniert natürlich nicht, da hier die Gefahr eines In-sich-Geschäfts besteht.

 

Nachdem ich geraume Zeit darüber nachgedacht und es mir noch mal  bildlich aufgezeichnet habe, muss ich zugegeben: vanity hat recht (wie fast immer) :'( 

 

Kurzes Off-Topic:

Seltsamerweise klappt's mit meiner Geldanlage trotz massiven Defiziten bei einfachsten Grundschul-Matheaufgaben, ohne Ahnung von Stochastik und (wie man hier wieder sieht) dem Scheitern an simplen logischen Denkaufgaben irgendwie ganz gut. Dennoch auch ein Zeichen diese Aufgaben auszulagern an Leute mit Ahnung und es @Madame_Q gleichzutun.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 12 Stunden von Sneeper:

kann ich per Marketorder X Anteile verkaufen und Sekunden später die X Anteile wieder zurückkaufen?

Gab es nicht ganz früher mal die Regel, dass eine Nacht dazwischenliegen muss?

 

Ich würde es so machen (auch wenn man es zurzeit vielleicht nicht muss) - dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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MeinNameIstHase
vor 22 Stunden von stagflation:

Gab es nicht ganz früher mal die Regel, dass eine Nacht dazwischenliegen muss?

Naja, früher gab es mal amtl. Kursfeststellungen einmal am Tag neben dem laufenden Handel. Da machte das Sinn, um jeden Zweifel zerstreuen zu können. Ich weiß gerade auch nicht, wann Gerichte das Thema "Gestaltungsmissbrauch" ad acta gelegt haben. Um dieser Gefahr früher auszuweichen, machte es Sinn, dass Kauf und Verkauf nicht am gleichen Tag stattfanden. 

Was man festhalten kann: Der Kauf/Verkauf (schuldrechtlicher Vertrag) muss dinglich auch durchgeführt werden (Übergabe Geld gegen Ware).

 

Man könnte auch sagen: Früher war mehr Lametta. :D

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