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juse

Auch wenns schon alt ist, ich will trotzdem darauf antworten. Mehrfach wurde hier kritisiert, dass Aktionärsschützer vor der Nutzung von Leerverkäufen warnen.

Es gibt aber einen guten Grund, warum jeder "Aktionärsschützer" immer vor Leerverkauf warnen wird. Das hat absolut 0 mit dem "tollen" Geschäft zu tun, was die Profis angeblich mit Leerverkäufen machen können. Sondern eher mit folgenden 2 Punkten

(1) Privatanleger neigen dazu Verluste zu verdrängen und realisieren diese nicht bzw. zu spät. Es gibt sicher immernoch jede Menge Depots, in denen Aktien mit 70%-99% Verlust hindümpeln.

(2) Man kann beim Leerverkauf mehr als sein eingesetztes Kapital verlieren. Wenn die Aktie um mehr als 100% steigt, muss man frisches Kapital nachschieben.

 

Beide Punkte kombiniert können sehr viel Geld kosten ...

 

MfG,

juse

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€-man
Auch wenns schon alt ist, ich will trotzdem darauf antworten. Mehrfach wurde hier kritisiert, dass Aktionärsschützer vor der Nutzung von Leerverkäufen warnen.

Es gibt aber einen guten Grund, warum jeder "Aktionärsschützer" immer vor Leerverkauf warnen wird. Das hat absolut 0 mit dem "tollen" Geschäft zu tun, was die Profis angeblich mit Leerverkäufen machen können. Sondern eher mit folgenden 2 Punkten

(1) Privatanleger neigen dazu Verluste zu verdrängen und realisieren diese nicht bzw. zu spät. Es gibt sicher immernoch jede Menge Depots, in denen Aktien mit 70%-99% Verlust hindümpeln.

(2) Man kann beim Leerverkauf mehr als sein eingesetztes Kapital verlieren. Wenn die Aktie um mehr als 100% steigt, muss man frisches Kapital nachschieben.

 

Beide Punkte kombiniert können sehr viel Geld kosten ...

 

MfG,

juse

 

Absolut richtig, juse. Ich bin meinerseits natürlich von einem "mündigen" Anleger ausgegangen, der wirklich keine mahnenden Zeigefinger braucht. Aber wenn ich lese, welche "Steilwandfahrer", mit 0,0 Börsenerfahrung hier posten, dann ist Dein Hinweis sicher angebracht. Nur hören werden sie nicht!

 

 

 

Gruß

 

-man

 

P.S. Ich kenne zwar die Liste der handelbaren Aktien nicht ganz genau, aber eine Kursrakete mit 100 % Steigung am Tag wird sich wohl eher nicht finden lassen.

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Onassis
P.S. Ich kenne zwar die Liste der handelbaren Aktien nicht ganz genau, aber eine Kursrakete mit 100 % Steigung am Tag wird sich wohl eher nicht finden lassen.

Ich denke eher das es sich so abspielen wird:

 

Der Anleger "verkauft eine Aktie leer".

Die Aktie steigt und er sagt, was solls, sie wird schon wieder fallen.

Wenn sich die Aktie verdoppelt hat, ist das eingesetzte Kapital weg! (stimmt das überhaupt??)

 

Und dann sagt der Anlger, also wenn die Aktie so weit gestiegen ist, dann muss sie jetzt ja endliche fallen!

Die Aktie steigt aber weiter und weiter.

Der Anleger wird von der Bank angeschrieben, Geld nachzuschießen - und was passiert nun?

 

Wenn der Anleger nichts mehr überweist, kommt dann der Rechtsanwalt?

Wie will eine Bank das handhaben?

 

Oder werden die Papiere kurz vor Totalverlust automatisch zurückgekauft?

Das ist die für mich wahrscheinlichere Alternative.

Die Bank hat keine Forderung gegenüber dem Anleger und der Anleger hat trotzdem alles verloren, was er eingesetzt hat.

 

Also ist es im Prinzig nichts anders wie wenn er mit Optionen, Optionsscheinen oder Hebelzertifikaten handeln würde.

Denn dort kommt es auch zu einem Totalverlust.

 

Onassis

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juse
Der Anleger "verkauft eine Aktie leer".

Die Aktie steigt und er sagt, was solls, sie wird schon wieder fallen.

Wenn sich die Aktie verdoppelt hat, ist das eingesetzte Kapital weg! (stimmt das überhaupt??)

So ungefähr sollte es sein. Alle Kurssteigerungen über 100% kosten dann neues Geld.

Und dann sagt der Anlger, also wenn die Aktie so weit gestiegen ist, dann muss sie jetzt ja endliche fallen!

Die Aktie steigt aber weiter und weiter.

Der Anleger wird von der Bank angeschrieben, Geld nachzuschießen - und was passiert nun?

 

Wenn der Anleger nichts mehr überweist, kommt dann der Rechtsanwalt?

Wie will eine Bank das handhaben?

 

Oder werden die Papiere kurz vor Totalverlust automatisch zurückgekauft?

Das ist die für mich wahrscheinlichere Alternative.

Die Bank hat keine Forderung gegenüber dem Anleger und der Anleger hat trotzdem alles verloren, was er eingesetzt hat.

Ich kenne die Regeln bei Cortal Consors nicht. Aber im allgemeinen wird man die Möglichkeit des Leerverkaufs nur bekommen, wenn man sonstige Sicherheiten hat. Ähnlich wie bei einem WP-Kredit. Im Notfall löst die Bank einfach die Sicherheits-Positionen auf und beendet damit das Geschäft.

 

MfG,

juse

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€-man
Ich denke eher das es sich so abspielen wird:

 

Der Anleger "verkauft eine Aktie leer".

Die Aktie steigt und er sagt, was solls, sie wird schon wieder fallen.

Wenn sich die Aktie verdoppelt hat, ist das eingesetzte Kapital weg! (stimmt das überhaupt??)

 

Und dann sagt der Anlger, also wenn die Aktie so weit gestiegen ist, dann muss sie jetzt ja endliche fallen!

Die Aktie steigt aber weiter und weiter.

Der Anleger wird von der Bank angeschrieben, Geld nachzuschießen - und was passiert nun?

 

Wenn der Anleger nichts mehr überweist, kommt dann der Rechtsanwalt?

Wie will eine Bank das handhaben?

 

Oder werden die Papiere kurz vor Totalverlust automatisch zurückgekauft?

Das ist die für mich wahrscheinlichere Alternative.

Die Bank hat keine Forderung gegenüber dem Anleger und der Anleger hat trotzdem alles verloren, was er eingesetzt hat.

 

Also ist es im Prinzig nichts anders wie wenn er mit Optionen, Optionsscheinen oder Hebelzertifikaten handeln würde.

Denn dort kommt es auch zu einem Totalverlust.

 

Onassis

 

Onassis, genau so ist es (bei den Steilwandfahrern)! Zur Zeit wird aber sowieso jede Position, falls der Anleger nicht selbst aktiv geworden ist, am Abend automatisch glatt gestellt. Nur wenn die Position länger gehalten werden kann (Anfrage selektiva), könnte so ein Szenario eintreffen. Bei OS und Zertis hat man natürlich auch noch mit den Tücken der Vola (bei OS) und der Emire zu kämpfen.

 

Gruß

-man

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cubanpete
Wenn sich die Aktie verdoppelt hat, ist das eingesetzte Kapital weg! (stimmt das überhaupt??)
Nicht ganz, es gibt ja kein eingesetztes Kapital. Im Gegenteil, zunächst bekommt man Geld. Schulden tut man den aktuellen Marktpreis der Aktie. Steigt dieser um 100%, so schuldet man also doppelt so viel, wie man vorher bekommen hat.

 

Wie hoch die Sicherung für ein Shortgeschäft sein muss bestimmt das Gesetz, der Broker kann aber strengere Richtlinien haben. In Deutschland gibt es so viel ich weiss keine Minimaleinlage, in den USA wird diese vom SEC geregelt. Für Shortpositionen die über Nacht gehalten werden beträgt die Initiale Depositgrösse 50% des Aktienpreises, ab dem zweiten Tag muss 30% vorhanden sein.

 

Beispiel: Aktie kostet 100, man zahlt 1000 ein. Man kann bis zu 20 Aktien leerverkaufen. Das Konto sieht jetzt so aus:

 

cash 3000

Aktien -2000

Saldo 1000

 

Der Saldo ist 50% des Wertes des Leerverkaufs. Wenn die Aktien um 10% steigen sieht es folgendermassen aus:

 

cash 3000

Aktien -2200

Saldo 800

 

800 sind mehr als 30% von 2200, also vorläufig noch alles in Ordnung. Steigt der Wert der Aktien jedoch um 20%, so wird eine Nachzahlung fällig. Die Rechnung sieht dann so aus:

 

cash 3000

Aktien -2400

Saldo 600

 

600 ist weniger als 30% von 2400, also muss der Kunde nachzahlen oder die Position wird aufgelöst. Der Broker wartet in der Regel nicht, bis ein Saldo von unter Null entsteht. In den USA macht er sich sogar strafbar und müsste den allfälligen Verlust selber tragen, wenn er nicht rechtzeitig einen sogenannten "margin call" absetzt, den Kunden also auffordert Positionen zu schliessen oder Geld nachzuschiessen.

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€-man

Hier die aktuellen Daten für Leerverkäufe bei CortalConsors. (Quelle: CortalConsors)

 

Der frei verfügbare Betrag bei Anlage einer Leerverkauf-Order muss größer sein, als die so genannte Margin-Anforderung für den Leerverkauf.

 

Die Margin-Anforderung pro Leerverkauf hängt von der Risikoklasse der Aktie ab, die Sie handeln möchten. Besitzt die gewünschte Aktie beispielsweise die Risikoklasse 3 oder 4 wird diese i.d.R. mit 60% beliehen.

 

Die restlichen" 40% benötigen Sie als so genannte Margin in Ihrem verfügbaren Betrag". Diesen können Sie im Konto-/Depotzugang und ActiveTrader (ab Version 4.x) abfragen. Die Risikoklasse der Aktie erfahren Sie auf Nachfrage jederzeit von Ihrem Betreuungsteam.

 

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

 

Konto-Guthaben aktuell4.000 Euro Depotbestand0 Euro Beleihungswert0 Euro Verfügbarer Betrag4.000 Euro(= Konto-Guthaben + Beleihungswert)

 

Sie möchten nun einen Leerverkauf in XY AG erteilen (Beleihung 60% / Margin 40%) im Volumen von 10.000 Euro.

 

Dazu benötigen Sie einen verfügbaren Betrag von 4.000 Euro (10.000 Euro Volumen * 40% Margin-Anforderung).

 

Diese Voraussetzung ist erfüllt die Order kann erteilt werden. Sobald die Leerverkaufs-Order erteilt wurde, aber noch nicht ausgeführt ist, sieht das Beispiel wie folgt aus:

 

Konto-Guthaben aktuell4.000 Euro Depotbestand0 Euro Beleihungswert- 4.000 Euro Verfügbarer Betrag0 Euro(= Konto-Guthaben + Beleihungswert)

 

Sobald es zur Ausführung der Order kommt und diese abgerechnet wird, ergibt sich folgende Konstellation:

 

Konto-Guthaben neu14.000 Euro Depotbestand- 10.000 Euro Beleihungswert- 14.000 Euro Verfügbarer Betrag0 Euro(= Konto-Guthaben + Beleihungswert)

 

Bitte beachten Sie: Das neue Konto-Guthaben von 14.000 Euro ist nach der Orderausführung für weitere Verfügungen solange gesperrt, bis die Leerverkaufs-Position wieder geschlossen wurde.

 

Gruß

-man

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