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fairy

Beurteilung Versorgungszusage

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fairy
· bearbeitet von fairy

Ich habe vom AG eine unmittelbare Versorgungszusage erhalten und habe die Möglichkeit individuell durch Bruttogehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht größere Geldsummen für das Alter steuerbegünstigt zu sparen und Ansprüche zu erwerben.

Die Höhe der Entgeltumwandlung ist lt. Auskunft aufgrund der Form der AG-Zusage nicht steuerlich gedeckelt, sodass voll von der Steuerersparnis profitiert wird (Beispielsrechnungen mit bis zu 20.000 EUR Umwandlung pro Jahr möglich).

 

Metriken:

Alter 34J - Alleinverdiener

Verheiratet + 1 Kind

Grenzsteuersatz 42%

Gehalt weit über der BBG, aber gesetzlich versichert.

Keine sonstige Altersvorsorgeprodukte, lediglich eigenes Kapital angespart und geringfügige Kapitalanlage.

 

Der AG verspricht

- Garantierung des eingezahlte Kapital und Übernahme aller lfd. Kosten

- Wertentwicklung der eingezahlten Beträge aus auswählbaren ETF Referenzdepots (70% All World / 30 Gov. Bonds oder 70% Gov. Bonds / 30% All World) oder eine risikoarme Anlage

- Auszahlung des Kapitals frühestens mit 62J (keine Verrentung)

- Hinterbliebenenversorgung, für den Fall in gleicher Höhe

 

Ich sehe folgende Vorteile:

- Höhe Sparsumme und damit Zinseszinseffekt aus dem Brutto für bis zu 28 Jahre

- Kapitalanlage in ETF und jährlicher Wechsel des Referenzdepots möglich, kein Verlustrisiko trotz riskanter Anlage (70% All World möglich)

- Flexible Entscheidung zur Einzahlung möglich Monatlich/Jährlich (kann unterjährig ausgesetzt, wieder aufgenommen und in der Höhe angepasst werden)

- Steuerbegünstigt

- Keine laufenden Kosten

- Rückdeckungsversicherung

- Auszahlung vor gesetzlichem Rentenbeginn nach Wahl in mehreren Tranchen möglich

 

Nachteile:

- Keine vorzeitige Auszahlung möglich, bei Kapitalbedarf

- Arbeitgeber schiesst monetär nichts zu

- Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen wird der vorhandene Wert (inklusive Wertentwicklung) in ein Risikoarmes Referenzdepot zugeordnet

- Für die Auszahlung m. W. nachgelagerte Besteuerung & Sozialbeiträge.

 

Was haltet Ihr von einer solchen Zusage?

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Aktie
Am 12.9.2020 um 22:42 von fairy:

steuerbegünstigt zu sparen und Ansprüche zu erwerben.

Die Höhe der Entgeltumwandlung ist lt. Auskunft aufgrund der Form der AG-Zusage nicht steuerlich gedeckelt, sodass voll von der Steuerersparnis profitiert wird (Beispielsrechnungen mit bis zu 20.000 EUR Umwandlung pro Jahr möglich).

Für meinen Geschmack kommt darin zu oft das Wort Steuersparen vor. Das ist halt klassisches Marketing-Sprech. Worin besteht denn eine Steuerersparnis, die nicht nur eine simple Verschiebung in die Zukunft ist?

 

Sehr ausführlich zu den Nachteilen hier:

https://hartmutwalz.de/betruebliche-altersversorgung-leider-oft-eine-herbe-enttaeuschung/
 

Meine Merkregel ist, dass sich eine bAV wenn überhaupt nur lohnt, wenn der AG sie signifikant fördert (idR. verdoppelt) um seine Vorteile und meine Nachteile auszugleichen.

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Bassinus
vor 3 Stunden von Aktie:

Meine Merkregel ist, dass sich eine bAV wenn überhaupt nur lohnt, wenn der AG sie signifikant fördert (idR. verdoppelt) um seine Vorteile und meine Nachteile auszugleichen.

Mindestens 20% beim Grenzsteuersatz... Bei geringerem Steuersatz mehr.

 

Ohne das der AG was beisteuert - no way!

 

Die zwei ETF kannste auch selber kaufen und später versteuerst nur dein Gewinnanteil. 

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dimido

Kann mich dem nur anschließen. Habe selbst eine bAV in eine Unterstützungskasse, bei der der AG 50% übernimmt, restliche 50% von mir per Entgeltumwandlung. Das lohnt.
Eine zusätzliche bAV in eine Pensionskasse die nur aus Eigenmitteln per Entgeltumwandlung gespeist wurde, habe ich 2012 beitragsfrei gestellt.
Bin auch über BBG und habe daher heute "nur" den Steuervorteil von ca. 42%.
Aber da meine gesetzliche Rente später zu 100% steuerpflichtig sein wird, habe ich bereits dadurch einen Grenzsteuersatz von jenseits der 25% zu erwarten.
Zusammen mit den Sozialabgaben (voller Beitrag KK + Pflegeversicherung) in der Auszahlphase bin ich dann schnell über den heute ersparten 42%.

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Bolanger
Am 12.9.2020 um 22:42 von fairy:

Gehalt weit über der BBG,

Im Alter von 34 Jahren schon ein Gehalt weit über der BBG. Daraus würde ich ableiten, dass der TE auch eine ordentliche gesetzliche Rente erwerben wird und auch genügend finanziellen Spielraum hat, fürs Alter zu sparen. Das alles zusammen würde dazu führen, dass der TE auch im Alter einen Grenzsteuersatz im bereich des Spitzensteuersatzes hat. Damit gibt es schlicht keine Steuerersparnis - Änderungen der Steuersätze mal außen vorgelassen.

 

Wenn der AG keine Förderung beisteuert (wozu er aber inzwischen verpflichtet ist, mit gewissen Grenzen), dann wüsste ich nicht, welchen Vorteil das Angebot des AG bringen sollte vgl. zu einer privaten Geldanlage. Einzig der Zinseszineffekt, da man aus dem brutto anspart und steuerfrei anlegt, käme zum Tragen. Ob das die Nachteile aufwiegt muss der TE wohl für sich selbst entscheiden 

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