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markus123

Wohnungsbaugenossenschaft

Empfohlene Beiträge

markus123

Hi,

 

keine klassiche Kapitalanlage, aber trotzdem bräuchte ich eure Hilfe:)
Ich suche derzeit eine Wohnung und würde gerne über eine Wohnungsbaugenossenschaft "mieten" und Mitglied werden: Die Wohnbau eg in Essen.

Hier zahlt man 1.000€ Genossenschaftsanteil um Mitglied zu werden und es wird 4% Dividende ausgeschüttet, wobei das ganze für mich primär nicht als Kapitalanlage dient, sondern ich eine Wohnung möchte:P

Meine Frage ist: Kann ich mehr als die 1.000€ verlieren? Also mir ist klar, wenn es der Gesellschaft schlecht geht, oder es zur Insolvenz/Konkurs kommt, dann sehe ich die 1.000€ nicht wieder und das ist okay für mich. Aber ich will halt keine weiteres Risiko, also das, was ich maximal verlieren kann sollen die 1.000€ sein.

In der Satzung steht: keine Nachschusspflicht bei Insolvenz: https://www.wohnbau-eg-essen.de/unternehmen/satzung.php

 

Unter Pflichten der Mitglieder steht auf der Seite noch folgendes:

 

Übernahme eines Geschäftsanteils von zz. 1.000,00 €

-Teilnahme am Verlust

-Zahlung eines Anteils am Fehlbetrag bei Auseinandersetzung

-Weitere Zahlungen gemäß Beschluss der Vertreterversammlung nach Auflösung der Genossenschaft

-Nachschüsse im Konkurs der Genossenschaft

Quelle: https://www.wohnbau-eg-essen.de/unternehmen/mitgliedschaft.php

 

Ich bin leider etwas verunsichert. Also wie gesagt, wenn ich ein Teil, oder die kompletten 1k verliere ist es okay, aber mehr Risiko möchte ich nicht tragen.

Vielen Dank vorab:)

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Cai Shen
vor 11 Minuten von markus123:

-Teilnahme am Verlust

-Zahlung eines Anteils am Fehlbetrag bei Auseinandersetzung

-Weitere Zahlungen gemäß Beschluss der Vertreterversammlung nach Auflösung der Genossenschaft

-Nachschüsse im Konkurs der Genossenschaft

Zahlung und Nachschuss sind doch reicht eindeutige Formulierungen. :rolleyes:

Ich würde nochmal die Satzung komplett lesen, diese ist rechtlich bindend!

 

Zitat

§ 19
Ausschluss der Nachschusspflicht

Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.

Da sich Webseite und Satzung widersprechen, mal anrufen?

In vielen Fällen kenne ich bei Genossenschaften eine Deckelung der Nachschusspflicht auf 20% der Einlage.

Bei unbegrenzter Haftung würde ich die Mitgleidschaft bei einer Genossenschaftsbank ablehnen. Was aber soll bei einer Wohnungsbaugeossenschaft passieren?

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markus123
vor 13 Minuten von Cai Shen:

Zahlung und Nachschuss sind doch reicht eindeutige Formulierungen. :rolleyes:

Ich würde nochmal die Satzung komplett lesen, diese ist rechtlich bindend!

 

Da sich Webseite und Satzung widersprechen, mal anrufen?

In vielen Fällen kenne ich bei Genossenschaften eine Deckelung der Nachschusspflicht auf 20% der Einlage.

Bei unbegrenzter Haftung würde ich die Mitgleidschaft bei einer Genossenschaftsbank ablehnen. Was aber soll bei einer Wohnungsbaugeossenschaft passieren?

Danke für die schnelle Antwort.

Ich hab die Satzung ja komplett gelesen und ich verstehe die Satzung so, dass ich höchstens die 1.000€ verlieren kann, wollte mich hier aber nochmal etwas absichern, nicht das ich mich verlesen habe.

Ansprechen werde ich das aufjedenfall, das ist klar:)
Eine Deckelung ist in dem Fall nicht festgeschrieben, da es ja generell keine Nachschusspflicht gibt.

 

Klar, eine Wohnungsbaugenossenschaft ist schon sicherer als eine Genossenschaftsbank und den letzten Geschäftsbericht habe ich auch gelesen und der hat auch einen positiven Eindruck hinterlassen.

 

Will mir einfach nur 100% sicher sein, dass ich nichts übersehen:)

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Cai Shen
vor 5 Minuten von markus123:

Eine Deckelung ist in dem Fall nicht festgeschrieben, da es ja generell keine Nachschusspflicht gibt.

Wie gesagt, die Satzung ist entscheidend und diese wiederum darf keinem Gesetz (oder Urteil) entgegen stehen.

Keine Nachschusspflicht würde ich allerdings als Deckelung auf die Höhe der Einlage betrachten.

Ansonsten dürfte ein Blick in die letzten Jahresabschlüsse zeigen, wie sehr die Finanzen auf Kante genäht sind.

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markus123
vor 7 Minuten von Cai Shen:

Wie gesagt, die Satzung ist entscheidend und diese wiederum darf keinem Gesetz (oder Urteil) entgegen stehen.

Keine Nachschusspflicht würde ich allerdings als Deckelung auf die Höhe der Einlage betrachten.

Ansonsten dürfte ein Blick in die letzten Jahresabschlüsse zeigen, wie sehr die Finanzen auf Kante genäht sind.

Äh ja klar, wenns den Bach runtergeht verliere ich meine Einlage i.H.v. 1k, aber das ist ja okay. Die Finanzberichte machten für mich als laien einen guten Eindruck. ABer das ist eben der Punkt, ich hab leider kein tiefgehendes wissen, deswegen meine Hilfe-Ersuchen hier. Aber vielen lieben Dank schonmal:)

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whister
vor einer Stunde von Cai Shen:

In vielen Fällen kenne ich bei Genossenschaften eine Deckelung der Nachschusspflicht auf 20% der Einlage.

Welche Einlage? Es handelt sich hier um einen Genossenschaftsanteil und keine Einlage!

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Aktie
· bearbeitet von Aktie

Bei Wohnungsbaugenossenschaften gibt es zwei Varianten. Die seriösen die es seit 100 Jahren gibt und die neuen schmierigen Investmentvehikel, die über Kaltaquise Anleger werben. Ohne nachgeschaut zu haben werden wir uns wohl hier in der ersten Kategorie bewegen.

 

Da kann man nicht viel falsch machen. Du hast oben aufgezählt, wie dein Geld verschwinden kann. Bei Insolvenz bist du als Eigenkapitalgeber der letzte in der Nahrungskette. Und wenn über Jahre Fehlbeträge angehäuft werden und irgendwann alle Rücklagen verbraucht sind, werden als nächstes die Geschäftsguthaben aufgezehrt. In der Praxis passiert das nicht, wenn der Karren nicht mit Wucht gegen die Wand gefahren wird. Im Zweifelsfall verkauft man dann einfach Immobilien, in denen meist hohe Stille Reserven schlummern. Ich schätze, dass dein Anteil viel mehr als 1000€ aktuell wert ist. Das hilft dir aber solange nichts, wie du nicht eine Mehrheit von 50 bzw. 75% der Vertreter- oder Generalversammlung überzeugst, dass alles verkauft und der Laden aufgelöst wird. Aus diesem Grund dürfen ehemalige Mieter/Erben selten Mitglied bleiben, damit die nicht auf dumme Gedanken kommen. Und wenn es wirklich schlecht läuft, fusioniert man mit der Nachbargenossenschaft. Meistens sind auch die Mieten eher am unteren Ende des Marktüblichen kalkuliert. Selbst wenn du nach 5 Jahren nichts mehr zurück bekommst, hat es sich gelohnt sobald deine Miete im Monat 17€ günstiger war als woanders.

 

Dass dort die Nachschusspflicht noch irgendwo steht liegt meistens daran, dass vielen Genossen erst nach der Finanzkrise die Nachschusspflicht aufgefallen ist und man die dann einfach in den letzten Jahren abgeschafft hat.

vor 1 Stunde von whister:

Welche Einlage? Es handelt sich hier um einen Genossenschaftsanteil und keine Einlage!

Wenn wir es ganz genau nehmen reden wir von Geschäftsguthaben. Der eine Geschäftsanteil bleibt dir immer, er kann halt wertlos sein.

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Bassinus

Einfach den ausstehenden Anteil mit den letzten Mieten verrechnen bei Auszug ;)

 

Aber ernsthaft... Die stillen Reserven bei der überwiegenden Anzahl der WoBaGe sind immens. Gegen Schindluder kann man ehh nie was tun. Und sieh es einfach als eine Art Vorabkaution auf deine Mietwohnung an... Meistens sind die deutlich unter Marktschnitt und selbst bei Totalverlust wäre die Ersparnis deutlich größer.

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bondholder
Am 16.9.2020 um 15:45 von Aktie:

Bei Wohnungsbaugenossenschaften gibt es zwei Varianten. Die seriösen die es seit 100 Jahren gibt und die neuen schmierigen Investmentvehikel, die über Kaltaquise Anleger werben.

Nur zur Klarstellung:

Es gibt auch junge Wohnungsbaugenossenschaften, die seriös sind – allerdings erheblich weniger Zeit hatten, um Stille Reserven zu bilden als die alten...

Vorsichtig wäre ich auf jeden Fall auch bei alten Wohnungsbaugenossenschaften mit Immobilienbeständen in schwierigen Lagen. Beispiel: Die Forster Wohnungsgenossenschaft e.G. aus Forst in der Lausitz mußte 2010 Insolvenz anmelden.

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