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Leibrente Diversifizieren?

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Hallo Leute,

 

wie das Thema schon sagt, habe ich mal drüber nachgedacht ob es Sinn macht, die lebenslange Leibrente zu Diversifizieren. Ich bin Freelancer und zahle zur Zeit freiwillig den Höchstbetrag in die GRV ein und bin freiwillig in der GKV. Um fürs Alter zu sparen habe ich bereits ein ETF Depot. Bei der Absicherung der Langlebigkeit geht es mir in erster Linie um die lebenslange Leibrente.

 

Meine Gedanken zur Leibrente:

 

1. Macht es Sinn bei der Leibrente zu diversifizieren? Nur GRV oder GRV 1/2 + (Schicht 1 oder 3) PRV 1/2 (im Honorartarif)? 

 

2. Wenn man sich für eine zusätzliche PRV entscheidet, wie konstruiert man hier am besten den Hinterbliebenenschutz? In der GRV gibt es ja die Witwenrente. Bei der PRV kann man die Rentengarantiezeit einbauen. Was ist nun, wenn der Hauptverdiener nach der Rentengarantiezeit verstirbt? Macht es hier Sinn, dass beide Ehepartner eine PRV in gleicher Höhe abschließen? 

 

3. Wenn man in der GKV bleibt und die Rentenzeiten in der GRV erfüllt kommt man ja in die KVdR rein. Die Beiträge hierzu bemessen sich doch dann nur an der GRV oder? Dann könnte man seine GKV Beiträge doch durch die Leibrentendiversifikation optimieren?

 

Die Wahl ob in Schicht 1 oder 3 ist an dieser Stelle erst mal Nebensache.

 

 

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chirlu
vor einer Stunde von Nightfire:

1. Macht es Sinn bei der Leibrente zu diversifizieren?

 

Meiner Ansicht nach ja, aber das ist letztlich eine Glaubensfrage. Manche sagen auch: Bloß keine gesetzliche Rentenversicherung, wenn ich nicht muß …

 

Das heißt nicht zwangsläufig, daß du jetzt einen Rentenversicherungsvertrag abschließen mußt. Du kannst auch selbständig sparen und das Kapital erst später in eine sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag stecken.

 

vor einer Stunde von Nightfire:

2. Wenn man sich für eine zusätzliche PRV entscheidet, wie konstruiert man hier am besten den Hinterbliebenenschutz? In der GRV gibt es ja die Witwenrente. Bei der PRV kann man die Rentengarantiezeit einbauen. Was ist nun, wenn der Hauptverdiener nach der Rentengarantiezeit verstirbt? Macht es hier Sinn, dass beide Ehepartner eine PRV in gleicher Höhe abschließen?

 

Könnte sein, kommt aber auf eure Umstände an. Übrigens gibt es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung die Option des Rentensplittings: Die Entgeltpunkte werden zwischen den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt, dafür entfällt eine spätere Witwenrente (und die damit verbundenen Abrechnungsregeln für anderes Einkommen).

 

vor 2 Stunden von Nightfire:

3. Wenn man in der GKV bleibt und die Rentenzeiten in der GRV erfüllt kommt man ja in die KVdR rein. Die Beiträge hierzu bemessen sich doch dann nur an der GRV oder? Dann könnte man seine GKV Beiträge doch durch die Leibrentendiversifikation optimieren?

 

Nach jetziger Rechtslage ja. Ob diese Rechtslage noch aktuell sein wird, wenn du in Rente gehst, weiß allerdings niemand.

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Nightfire
vor 3 Stunden von chirlu:

Meiner Ansicht nach ja, aber das ist letztlich eine Glaubensfrage. Manche sagen auch: Bloß keine gesetzliche Rentenversicherung, wenn ich nicht muß …

 

Das heißt nicht zwangsläufig, daß du jetzt einen Rentenversicherungsvertrag abschließen mußt. Du kannst auch selbständig sparen und das Kapital erst später in eine sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag stecken.

Da bin ich nämlich auch fast der Ansicht. Verzichten möchte ich nicht drauf, aber auch nicht alles drauf bauen. 

Das mit der Sofortrente ist mir auch durch den Kopf gegangen, aber durch die steigende Lebenserwartung ist dann doch der Rentenfaktor sowie die Sterbetafel jetzt noch eine Unbekannte.

 

Letztendlich hätte ich durch den Versicherungsmantel ja noch den Insolvenzschutz. Zumindest in Schicht 1 und 2. In Schicht 3 geht das glaube ich auch mit einer Verzichtserklärung, oder?

 

vor 3 Stunden von chirlu:

Die Entgeltpunkte werden zwischen den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt

Interessant, dachte bis jetzt, dass das nur bei Scheidung praktiziert wird. Muss man sich dann mal durchrechnen was für einen das passende Verfahren ist.

 

vor 3 Stunden von chirlu:

Nach jetziger Rechtslage ja. Ob diese Rechtslage noch aktuell sein wird, wenn du in Rente gehst, weiß allerdings niemand.

Klar, so wie mit allem. Deswegen kann man auch nur im Nachhinein wissen, ob Schicht 1 oder 3 besser ist. Vielleicht wird der Sparerfreibetrag abgeschafft und man muss die Kapitalerträge sofort mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Viellecht kommt auch noch die Bürgerversicherung und die Überlegung zwischen GKV und PKV sind obsolet. Deswegen muss ich ja erst mal nach aktueller Rechtslage rechnen. 

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Ramstein

Schwurbeln im Dunklen, da wesentliche Daten fehlen (bisherige Ansprüche, Vermögenslage, Einkommen, Alter; für beide Ehepartner).

 

Erwarte mal eine Rentenhöhe (je nach verschwiegenem Alter) von 40% des Nettoeinkommens. Reicht das?

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Nightfire
vor 19 Minuten von Ramstein:

Schwurbeln im Dunklen

Sorry, wusste nicht, dass das für Grundsatzüberlegungen auch wichtig ist. Wollte den Gedankengang der Diversifikation eher Allgemein halten um mehrere Meinungen zu hören.

 

vor 22 Minuten von Ramstein:

(bisherige Ansprüche, Vermögenslage, Einkommen, Alter; für beide Ehepartner).

 

Gehen wir mal von folgenden Randbedingungen aus:

Alter: 35/31

Ansprüche GRV: 15,9RP / 6,7RP 

Ansprüche PRV: keine

Einkommen: >BBGRV (Grenzsteuersatz bei 42% im Splittingtarif) 

Vermögenslage: Erspartes (Notgroschen/Kurzfristiges RK1 / Langfristiges RK3) + Immobilienkredit = 0 

 

Bevor auch der Einwand kommt, erst entschulden vor der Altersvorsorge: Die Sondertilgung wurde bis jetzt immer Voll ausgenutzt. 

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BarbarossaII
vor 7 Stunden von Nightfire:

lebenslange Leibrente zu Diversifizieren   [...]   GRV [...] PRV

GRV vs. PRV: Glaubensfrage. Es gibt gute Argumente für beides. Die GRV ist durch den Generationenvertrag/Umlagesystem halt anders als alle anderen Anlagenformen, wo Du für Dich selbst ansparst. Ich habe für mich entschieden, dass die GRV durch deren Andersartigkeit eine gute Diversifikation ist. Was von beidem besser ist, weist Du erst im Nachinein.

 

vor 7 Stunden von Nightfire:

zahle zur Zeit freiwillig den Höchstbetrag in die GRV

vor einer Stunde von Nightfire:

Ansprüche GRV: 15,9RP / 6,7RP 

Ansprüche PRV: keine

Einkommen: >BBGRV (Grenzsteuersatz bei 42% im Splittingtarif) 

Vermögenslage: Erspartes (Notgroschen/Kurzfristiges RK1 / Langfristiges RK3) + Immobilienkredit = 0 

Hört sich für mich nach einem Top-Plan an: im Alter: GRV als Basis, Mietfreies Wohnen in abbezahlter Immobilie, Rendite-Kick über Langfristiges RK3 => Du wirst nicht arm sterben : - )        => Ziel erreicht.

 

Viel wichtiger als die GRV/PRV Überlegung ist es n.m.M., 

1. das Freelancer Business so an laufen zu halten, dass Einkommen stabil >BBGRV  & daraus die Raten für die Altersvorsorge leistbar.

2. keine teuren "Hobbies" zu beginnen, die die Sparrate senken

3. keinen Quatsch zu machen (z.B. riskante, nicht diversifizierte Anlagen)

 

Gruß,

Barbarossa II

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Nightfire

Danke für dein Feedback.

 

vor 21 Stunden von BarbarossaII:

Ich habe für mich entschieden, dass die GRV durch deren Andersartigkeit eine gute Diversifikation ist.

Ja, das denke ich auch.

 

1. Das auf jeden Fall. Vielleicht noch etwas ins Humankapital investieren. Wenn man noch ein paar andere Dienstleistungen anbieten kann ist man hier auch noch diversifizierter. 

2. Das ist auch klar. Man sollte seinen Lebensstandard so beibehalten. Falls dann doch das Einkommen einbrechen sollte "vermisst man nichts".

3. Auch klar. RK3 ist hier in 2 ETFs aufgeteilt 85/15 World/EM 

 

Ist halt nur gerade wieder einiges in der Diskussion bezüglich der privaten Rentenversicherung. Man weiß halt nicht ob man sich schon konkret einen Plan stricken oder die politische Entwicklung noch abwarten sollte.

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