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Xiana

Zuzug nach Österreich und "step-up" :)

Empfohlene Beiträge

Xiana

Hi :)
Bei Entstehung des Besteuerungsrechts Österreichs werden die Anschaffungskosten der gehaltenen Wertpapiere auf den gemeinen Wert erhöht.
Welches Anschaffungsdatum wird dabei aufgenommen? Bleibt das ursprüngliche Datum unberührt? Oder werden die Wertpapiere fiktiv am Tag des Zuzugs erworben?
Hat jemand eine Ahnung, bitte?
Die Frage ist wichtig, weil bei dem Verkauf von vor 2011 erworbenen Aktien der Veräußerungsgewinn nach österreichischem Steuerrecht steuerfrei bleiben soll ("Bestandschutz").
Ich konnte im Internet trotz sorgfältiger Suche keine Antwort finden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
:)

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3mg4

Ich bin mir nicht mal sicher ob ich deinen Beitrag richtig verstehe...um was soll es gehen?

 

Du übersiedelst nach Österreich und nimmst dein Depot mit oder wie? 

und möchtest nun wissen welches Datum herangezogen wird?

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Xiana

"Du übersiedelst nach Österreich und nimmst dein Depot mit oder wie?": ob ich mein Depot "mitnehme", ob meine Aktien zukünftig bei einer deutschen, einer portugiesischen oder einer österreichischen Bank aufbewahrt werden, ist in Hinsicht auf meine Frage dem österreichischen Finanzamt egal;

"und möchtest nun wissen welches Datum herangezogen wird?": ja, welches Datum als Anschaffungsdatum, vom Standpunkt des österreichischen Finanzamt, nicht von dem des Deutschen (es geht mir nicht darum, wie das deutsche Finanzamt mit dem Wegzug umgeht, das wäre ein anderes Thema).
Danke für deine Hilfsbereitschaft, 3mg4!

:)

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3mg4

 

vor 18 Minuten von Xiana:

ob ich mein Depot "mitnehme", ob meine Aktien zukünftig bei einer deutschen, einer portugiesischen oder einer österreichischen Bank aufbewahrt werden, ist in Hinsicht auf meine Frage dem österreichischen Finanzamt egal;

So klar war deine Frage für mich nicht ;-) Also du bist in Österreich steuerpflichtig und hast ein Depot im Ausland.

 

Du musst deiner depotführenden Bank mitteilen das du nun in Österreich steuerpflichtig bist und meistens begründen. Deine Bank wird dir aber sagen was du genau dafür benötigst. 

Am besten du rufst beim Finanzamt an und fragst direkt an der Quelle, die können dir mit Sicherheit sagen welches Datum gilt, evt kann es auch deine depotführende Bank. Ich bin in dem speziellen Fall überfragt.

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monopolyspieler

So egal, wie Du denkst, ist das dem Finanzamt nicht.

eine österreichische Bank erledigt den Steuerkram für Steuerinländer.

Für auslændische Depots darfst Du selber alles und jedes nachweisen.

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Xiana

Danke, 3mg4 und monopolyspieler, für eure Hilfsbereitschaft :)!
Wer immer den Steuerkram erledigen soll, gelten dieselben Regeln, die irgendwo schriftlich verankert sein sollten. Es geht mir darum, diese Regeln vorausschauend so eindeutig wie möglich zur Kenntnis zu nehmen. 
Erfahrungsberichte wären auch äußerst wertvoll. Viele Fragen werden erst über die Rechtssprechung beantwortet. 
Vielleicht kann jemand aus unserer grenzenlos ehrenwerten kleinen Community weiter helfen :) ?
Danke vielmals im Voraus!
Schönen Sonntag!

:)
 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Zitat

§27 Abs. 6 Nr. 1 e) EStG (Österreich):

 Im Falle der Entstehung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten gilt der gemeine Wert als Anschaffungskosten. Erfolgt in den Fällen nicht festgesetzter Abgabenschuld ein Wiedereintritt in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich, sind weiterhin die ursprünglichen Anschaffungskosten, höchstens aber die gemeinen Werte maßgeblich.

Quelle: www.ris.bka.gv.at

Ich bin kein Rechtsexperte für österreichisches Steuerrecht. Aber da steht nichts davon, dass das Anschaffungsdatum fiktiv geändert wird. Das ist vor allem zur Beurteilung der Frage relevant, ob es ein begünstigter Altbestand oder steuerpflichtiger Neubestand ist. Altbestand sind Aktien und Fonds welche vor 1.1.2011 bzw. Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine welche bis 31.3.2012 gekauft wurden. Als Neubestand werden Anschaffungen nach dem jeweiligen Zeitpunkt bezeichnet.

 

Es macht auch logisch keinen Sinn, denn durch ein Zuzug nach Österreich würden Veräußerungsgewinne dann steuerpflichtig, die bei dauerhafter Steuerpflicht in Österreich ansonsten als Altbestand befreit wären. Da passt nicht zur Ausnahmeregelung bei Wegzug und Zuzug, wo die ursprünglichen Anschaffungskosten ausnahmsweise weiter gelten.

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klein Gordon

Ich kenne nur die umgekehrte Situation, Wegzug von Österreich nach Deutschland. 

Der Wechsel des Besteuerungsortes galt als "Verkauf" (Verkaufszeitpunkt = Wechsel der Steuerpflicht, d.h. der entsprechende Jahreswechsel), die Steuerschuld wird aber bis zum tatsächlichen Verkauf gestunden. 

 

Möglichkeit 1: Alles verkaufen + neu kaufen (saubere einfache Lösung, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden)

Möglichkeit 2: Alle Unterlagen aufheben und selbst die Steuererklärung (in D und Ö) machen. Optional für nach den Umzug ein neues Depot zulegen um eine saubere Trennung zu gewähren. 

Möglichkeit 3: Wurde mir ernsthaft von einem Steuerberater empfohlen, kann ich persönlich aber nicht vertreten. 

 

 

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Xiana
Am 15.11.2020 um 10:15 von MeinNameIstHase:

[...] Aber da steht nichts davon, dass das Anschaffungsdatum fiktiv geändert wird. [...]
Es macht auch logisch keinen Sinn, denn durch ein Zuzug nach Österreich würden Veräußerungsgewinne dann steuerpflichtig, die bei dauerhafter Steuerpflicht in Österreich ansonsten als Altbestand befreit wären. [...]

Vielen Dank, MeinNameIstHase :)!
Ich glaube zu verstehen, daß du der Meinung bist, daß das echte, tatsächliche, in der Vergangenheit liegende Anschaffungsdatum immer beibehalten wird, wie auch immer die Anschaffungskosten bei dem Zuzug nach Österreich behandelt werden: habe ich das bitte richtig verstanden? 

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Xiana
Am 20.11.2020 um 18:51 von klein Gordon:

[...] (Verkaufszeitpunkt = Wechsel der Steuerpflicht, d.h. der entsprechende Jahreswechsel) [...] 

 

[...] Möglichkeit 3: Wurde mir ernsthaft von einem Steuerberater empfohlen, kann ich persönlich aber nicht vertreten [...]

 

 

Danke sehr, klein Gordon :)!
.Also soll - in der von dir beschriebenen Situation - der fiktive Verkaufszeitpunkt der "entsprechende Jahreswechsel" sein (also nicht der Tag des Wegzugs). Habe ich das richtig verstanden? In diesem Fall: wäre es dir bitte möglich, mir mitzuteilen, wo du diese Information her hast und/oder ich sie wieder finden könnte?
.Was wäre bitte die Möglichkeit 3 :)? Bin neugierig :)
Schönen Tag!

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innuaktie

@Xiana ist es nicht so, dass der deutsche Fiskus erst einmal zugreift wenn du wegziehst? Es heißt im privaten zwar nicht Wegzugsbesteuerung, aber in diese Richtung geht es. Ich glaube nämlich du startest - sowie es @MeinNameIstHasefür AT->DE geschildert hat, ist es auch umgekehrt für DE->AT.

Würde mir daher kundige Steuerberatungsleistung zukaufen. Mir wurde zugetragen, dass Möglichkeit 1 jene ist, die am einfachsten und saubersten ist. Die Besteuerung von Wertpapieren ist in den beiden Ländern äußerst unterschiedlich, speziell wenn es dann auch noch Fonds gibt. Da wird dann auch die Steuerberatung teuer.

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Xiana
· bearbeitet von Xiana

"ist es nicht so, dass der deutsche Fiskus erst einmal zugreift wenn du wegziehst?" : sicher :)! Das ist ein ganz wichtiges Thema, ich gebe dir Recht. Jedoch geht es mir hier nur um den österreichischen Fiskus in Beziehung mit einem ganz präzisen Punkt (s. oben: welches Anschaffungsdatum wird von ihm beim Zuzug aufgenommen? Bleibt das ursprüngliche Datum unberührt? Oder werden die Wertpapiere fiktiv am Tag des Zuzugs erworben?).  
Danke für deine Hilfsbereitschaft und Beitrag, innuaktie! :)

 

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