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Pfennigfuchser

Kinderdepot - Steuerfreibetrag nutzen

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Bolanger

Beim Verkauf, auch Direktverkauf an Dich, muss der Gewinn versteuert werden. Beim Depot Übertrag wäre das Kreuzchen bei entgeltlichem Verkauf zu setzen. Wenn der Verkaufsgewinn inkl. Ausschüttungen unter der Grenze bleiben, dann kann das klappen.

Behalte auch die Einkommensgrenzen für die Familieversicherung im Auge. 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 1 Stunde von Caveman8:

Kur vor dem Eintritt ins Erwerbsleben „tauschen“ wir die ETF. Aufgrund der Freibeträge in der Schenkung, würde ich meine Anteile zuerst auf das Kind übertragen, dann das Kind seine Anteile auf mich. 

Was hat die Reihenfolge mit den Schenkungsfreibeträgen zu tun? Ansonsten sollte das schon funktionieren, ist aber wegen der starken Asymmetrie der 10-Jahres-Freibeträge (Kind -> Elter 20k, Elter -> Kind 400k) nicht sehr skalierbar.

Oder denkst du fälschlicherweise, dass sich eine Schenkung und anschließende "Gegenschenkung" rechlich neutralisieren? 

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Sapine

Ich hätte Bauchschmerzen bei dieser Tauschaktion. Ich bezweifle, dass die Eltern das für ihre Kinder durchführen dürfen. 

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hattifnatt
vor 12 Minuten von Sapine:

Ich hätte Bauchschmerzen bei dieser Tauschaktion. Ich bezweifle, dass die Eltern das für ihre Kinder durchführen dürfen. 

Natürlich sollte das Kind dafür volljährig sein (ich war, vielleicht naiverweise, bei

vor 1 Stunde von Caveman8:

Kur vor dem Eintritt ins Erwerbsleben

davon ausgegangen).

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franko
· bearbeitet von franko
vor 2 Stunden von Caveman8:

Ich als Elternteil bespare einen normalen All World ETF

 

Im Kinderdepot bespare ich den aktuellen High Income von MSCI. Dieser hat eine sehr hohe Ausschüttungsrendite, sodass der Steuerfreibetrag des Kindes möglichst schnell ausgeschöpft ist. Zudem werden dann nur wenig bis keine Kursgewinne auflaufen. 

Bis hierher kein Problem.

 

vor 2 Stunden von Caveman8:

Kur vor dem Eintritt ins Erwerbsleben „tauschen“ wir die ETF. Aufgrund der Freibeträge in der Schenkung, würde ich meine Anteile zuerst auf das Kind übertragen, dann das Kind seine Anteile auf mich.

Ab hier ist es Steuerhinterziehung – es werden Schenkungen vorgetäuscht, um Steuern zu vermeiden, obwohl es wirtschaftlich ein Tauschgeschäft ist.

Zivilrechtlich ist das so oder so unwirksam, solange das Kind noch minderjährig ist. Als gesetzlicher Vertreter kannst du dein Kind nicht bei Geschäften mit dir selbst vertreten (es sei denn, das Geschäft wäre ausschließlich vorteilhaft für das Kind).

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chirlu
vor 3 Minuten von hattifnatt:

Was hat die Reihenfolge mit den Schenkungsfreibeträgen zu tun?

 

Wahrscheinlich glaubt er (fälschlich natürlich), die Schenkungen würden für die Freibeträge saldiert.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Kur vor dem Eintritt ins Erwerbsleben „tauschen“ wir die ETF. Aufgrund der Freibeträge in der Schenkung, würde ich meine Anteile zuerst auf das Kind übertragen, dann das Kind seine Anteile auf mich. 

Ein Tausch ist gerade keine Schenkungen. Daher gibt es auch keine Freibeträge, vielmehr wären es einfach zwei Verkäufe.

Anmerkung dazu: Schenkung sind dem Finanzamt anzuzeigen. Es wird also wahrscheinlich offensichtlich, dass es eine Gegenleistung gibt.

 

Zitat

Durch eine nichtveranlagung fällt kaum Steuer an. 

Reden wir denn überhaupt über Kursgewinne von nur vielleicht 15.000 Euro (bei jahrelangem Ansparen ist das ja doch nicht allzu viel). Aber gut, auch bei 20.000 oder 30.000 läge der Steuersatz deutlich unter 25%, solange kein normales Einkommen erzielt wird. Außerdem könnte man solche Verkäufe ja auf mehrere Jahre aufteilen.

 

Zu den Freibeträgen noch etwas (falls es doch Schenkungen wären): Die Freibeträge wären damit praktisch ohne eine Änderung der Vermögen in Anspruch genommen. Falls es dann innerhalb der nächsten 10 Jahre zu weiteren Schenkungen (oder einer Erbschaft) kommt könnte sich das negativ auswirken.

Hier reden wir aber eher von Konstellationen im sechs- bis siebenstelligen Bereich - also eine solche hin-und-her-Schenkung von vielleicht 300.000 Euro und dann eben die Millionenerbschaft, da fehlt dann plötzlich ordentlich was vom Freibetrag ohne das wirklich Vermögen übertragen wurde.

 

Zitat

Ich hätte Bauchschmerzen bei dieser Tauschaktion. Ich bezweifle, dass die Eltern das für ihre Kinder durchführen dürfen. 

Solange es unterm Strich ausgeglichen ist sollte das imho auch bei Minderjährigen gehen.

Ich würde aber darauf achten, dass zuerst das Kind an die Eltern schenkt. Damit hätte das Kind einen Anspruch auf Ausgleich, und der kommt dann ja auch.

Ob die Bank das mitmacht? - müsste man einfach mal probieren.

 

Der Fragesteller möchte es aber genau umgekehrt. Und da sehe ich dann das Problem, dass es gar keinen Anspruch auf Rückschenkung gibt. Folglich könnte das Kind (oder beispielsweise ein Insolvenzverwalter - man weiß ja nie was so kommt) die Rückschenkung widerrufen [juristisch ist der Begriff wahrscheinlich falsch, aber ihr wisst was ich meine].

 

Stefan

 

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Caveman8

Danke für die Rückmeldungen! 
 

Das Kind sollte in dem Fall natürlich volljährig und einverstanden sein. Das könnte man auch z.B. darüber lösen, indem die dem Kind übertragenen Anteile einen höheren Wert haben als umgekehrt. 
 

Ich bin von einer Schenkung ausgegangen und hatte vermutet, dass der Freibetrag wieder „zurückgesetzt“ wird, wenn die die Schenkung erwidert wird. Das dürfte aber bereits ein Fehler sein. Ggf. irgendwie mit Nießbrauch zu lösen? 
 

Aber am Ende wird es wohl, wie von Franko geschildert, als Scheingeschäft gewertet. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

... und hatte vermutet, dass der Freibetrag wieder „zurückgesetzt“ wird, wenn die die Schenkung erwidert wird. Das dürfte aber bereits ein Fehler sein.

Richtig, der Denkfehler ist aber imho nicht selten.

Die Freibeträge werden nicht zurückgesetzt, sondern sogar zweimal verwendet (einmal hin und einmal wieder zurück - übrigens in der einen Richtung mit deutlich geringeren Freibeträgen).

 

Stefan

 

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