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Pfennigfuchser

Kinderdepot - Steuerfreibetrag nutzen

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Pfennigfuchser

@DonBlanco : so wie Du mache ich das bei meinem eigenen Depot. Ich spare im Arero an, und wenn ich 10K erreicht habe, schiebe ich die in drei verschiedene etf, der kleinste liegt mit 20% dann auch bei 2.000.

 

Was ich an Deiner Strategie nicht so ganz verstehe: Du (bzw Deine Kinder) zahlst doch nur auf die Ausschüttungen Steuern, die Kursgewinne müssen doch weiterhin am Ende versteuert werden? Dafür müsstest Du die etf doch hin und wieder verkaufen.

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DonBlanco
· bearbeitet von DonBlanco
vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

Was ich an Deiner Strategie nicht so ganz verstehe: Du (bzw Deine Kinder) zahlst doch nur auf die Ausschüttungen Steuern, die Kursgewinne müssen doch weiterhin am Ende versteuert werden? Dafür müsstest Du die etf doch hin und wieder verkaufen.

@Pfennigfuchser: mir geht es in Grunde darum, ihnen ein Depot aufzubauen, was sie idealerweise nicht verbraten sondern weiter führen: Basis ihres Vermögensaufbaus. Aus dieser Langfristperspektive hatte ich das ‚seinerzeit‘ etablierte 3xWeltportfolio aufgesetzt (war vor der Vanguard FTSE Ära). Dass all die Kursgewinne versteuert werden müssen, ist klar und bekannt. Diese jetzt auch noch über optimierte Verkäufe in die Steuerfreibeträge hinein zu verrechnen dürfte -Bauchgefühl- von den Transaktionskosten beim Rebalancing aufgefressen werden (und wäre mir auch zu viel ;)). 

Ich mag (auch in meinem Depot) Ausschütter; die Zahlungen ergänzen die Sparbeiträge, was dem Rebalancing förderlich ist. Dass die Ausschüttungen helfen, den Sparerpauschbetrag auszunutzen, ist dabei nur ein positiver Nebeneffekt.

Unabhängig davon, je nach Ausschöpfung des Pauschbetrags: Nichtveranlagung der Kinder vom Finanzamt ausstellen lassen und bei der Bank hinterlegen (gilt je 3 Jahre)... spart dann auch nochmal Zeit und Geld.  

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Pfennigfuchser

Ich muss gestehen, ich hatte es bisher vermieden, mich mit den Kinderdepots näher auseinanderzusetzen. Dieses Jahr ist es aber just soweit, dass ich das erste Mal verkaufen müsste und dann kam mir diese neue Regelung dazwischen.

 

Ich habe gerade mal grob überschlagen: Die Kinderdepots stehen mit dem Arero bei 5% p.a. vor und nach Steuern. Wenn man 100 im Monat investiert, sind damit (ohen Ausschütter, ganz grob gerechnet) nach 5 Jahre das erste Mal 800,- Kursgewinne aufgelaufen. Wenn ich dann immer dann, wenn weitere 800,- Kursgewinne dazugekommen sind einmal verkaufe und neu kaufe muss ich nach zwei Jahre wieder ran. Danach kommt man dann so schnell über die 800, dass es eher auf die NV ankommt. Wenn ich dann alle zwei Jahre eine ETF Position kaufe und verkaufe und die Kosten als Depotentnahmen darstelle (also mit ebenfalls 5% auf das 18 Lebensjahr hochrechne) komme ich hochgerechnet auf 580 Transktionskosten (wenn ich es rein über den Arero darstelle Null Kosten). Demgegenüber stehen Kursgewinne von 13.200, die bei einer Sofortentnahme im 18 Lebenjahr versteuert werden müssten. Wenn die Kids keine weiteren Einkünfte haben, ist das also immer noch relativ unspektakulär. Gönnt man ihnen jedoch das ganze Kindergeld und verdoppelt die Einzahlungen, könnte sich der Spaß schon lohnen.

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DonBlanco
vor 9 Minuten von Pfennigfuchser:

könnte sich der Spaß schon lohnen.

Ja, da scheinst Du richtig zu liegen. Die Rechnung werde ich mal in unseren Fällen mal konkret durchspielen. Und, wie es scheint, künftig berücksichtigen. 
Give. And get back. Ich mag das WPF :prost:

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Pfennigfuchser

Ich hänge mich mal an meinen eigenen Thread dran, um eine weitere Frage loszuwerden: Wo informiert Ihr Euch übers Steuersparen beim Übertrag von Vermögen auf die Kinder? Nicht Erbschaftsteuer, sondern Kap oder Einkommensteuer. Netz, Tageszeitung, hier? Hierntergrund der Frage ist, dass ich in den letzten Jahren eher zufällig immer mal wieder über sehr sinnvolle Konstruktionen gestolpert bin, aber halt oft zu spät, so dass es sich dann nicht mehr lohnte. Die stammten dann aus Nachdenken, Artikelchen in FAZ oder Handelsblatt, o.ä. Wenn ich die Infos schon mal zusammengefasst irgendwo gehabt hätte, hätte uns das ein paar 1000€ Steuern gespart. Für eine Steuerberatung im gehobenen Stil sind die Summen zu klein, aber der Feld-Wald-Wiesen-StB weist nicht darauf hin, vermutlich weil das den meisten Klienten zu viel Aufwand ist?

 

 

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gravity
vor 47 Minuten von Pfennigfuchser:

Wo informiert Ihr Euch übers Steuersparen beim Übertrag von Vermögen auf die Kinder? Nicht Erbschaftsteuer, sondern Kap oder Einkommensteuer. Netz, Tageszeitung, hier?

... hier. Wenn z.B. die Kinder beitragsfrei in der GKV-Familienversicherung mitversichert sind, dann ist die KAP-Obergrenze niedriger als der ESt-Grundfreibetrag ... siehe Thread

Zitat

>>> Maximale Kapitalerträge bei Angehörigen in der GKV-Familienversicherung 2026 = 6.780 € + 1.000 € = 7.780 €

 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
NV ergänzt

Ja, das ist mir bekannt. Die allgemeinen Rahmenbedingungen hat man ja schnell ergooglet. 

 

Ich meine eher so Dinge wie: 

 

Statt mtl. 100€ für den Sparplan einziehen zu lassen, NV Bescheinigung einreichen und

 

- einmal im Jahr 1200€ als gut gelaufener etf ins Kinderdepot zu übertragen (spart die KapErtg Steuer)

- den Kinder den Nießbrauch an einem Invest zu schenken (dito) 

- den Kindern Nießbrauch an Mietwohnung oder PV zu schenken (spart persönlichen Grenzsteuersatz)

- etc.

 

Da gibt es bestimmt noch viel mehr, aber ich bin nicht gut genug unterrichtet, um das zu nutzen. Ich habe z.B. über die letzten 10 Jahre mehr als 40K in die Kinderdepots gesteckt. Hätte ich Ihnen statt dessen die Erträge aus der PV per Nießbrauch geschenkt, so hätte ich fast 20K gespart. Das wäre sehr leicht erwirtschaftetes Geld gewesen :-( 

 

Nur: wo findet man solche Infos?

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
1 hour ago, Pfennigfuchser said:

Nießbrauch

Die Erträge aus dem Nießbrauch werden doch dann den Kindern zugerechnet. Bei GKV-familienversicherten Kindern ist dann schnell die Grenze überschritten, so dass GKV-Beiträge zu entrichten sind. Ob sich dann die Steuerersparnis (wegen höherem EST-Grundfreibeitrag) gegenüber dem zusätzlichen GKV-Beitrag noch lohnt, wäre auszurechnen.

 

Ohne GKV-Berücksichtigung lohnt es sich immer, Erträge zu Kindern zu verschieben, wenn deren EST-Grenzsteuersatz niedriger als der eigene ist.

 

 

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Pfennigfuchser

Ja, genau, die Erträge werden den Kindern zugerechnet. Um die GKV Grenze zu überschreiten, muss man ja schon über 6000 Erträge haben. So viel hätte ich gar nicht an die Kinder übertragen wollen. Aber so 5000 p.a. hätte ich, geteilt durch zwei Kinder, super übertragen können und bereits dadurch eine Menge Geld gespart.

 

Nur wusste ich das vor 10 Jahren nicht und frage mich, was ich noch alles nicht weiß, was einen Haufen Geld sparen würde.

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Sapine

Falls es mal wieder so richtig rummst: Im Crash kann man Depotwerte mit Rabatt verschenken, d.h. weniger latente Steuern drin und weniger Erbschaftssteuer.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt

Für Kinder keinen Arero, sondern 100% (oder mehr) in Aktien. ;) 

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Pfennigfuchser

Wenn es dem langfristigen Vermögensaufbau dient: sicher.

Wenn es in fünf Jahren verfrühstückt werden soll ist mir das zu aggressiv.

vor 2 Stunden von Sapine:

Falls es mal wieder so richtig rummst: Im Crash kann man Depotwerte mit Rabatt verschenken, d.h. weniger latente Steuern drin und weniger Erbschaftssteuer.

Sooo viel haben wird dann auch noch nicht zu verschenken, dass die Schenkungssteuer ein Thema wäre.

Und die Steuern sind ja gerade der Grund, den Kindern Werte mit hohen aufgelaufenen Gewinnen zu schenken. Bei den Summen, von denen ich hier spreche, können sie in der Familienversicherung bleiben. Da dreht man nicht das ganze große Rad, aber ein paar hundert Euro kommen schon dabei herum, so dass sich der Aufwand lohnt. 

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Sapine
vor 8 Minuten von Pfennigfuchser:

Sooo viel haben wird dann auch noch nicht zu verschenken, dass die Schenkungssteuer ein Thema wäre.

Noch nicht :D

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mmusterm
On 7/9/2026 at 12:58 PM, Pfennigfuchser said:

5000 p.a. hätte ich, geteilt durch zwei Kinder, super übertragen

Meinst Du jetzt ein Kapital von 5.000 EUR p.a. zu übertragen oder Erträge (z.B. in Form eines Nießbrauchs in Höhe von EUR 5.000 p.a) zu übertragen?

 

Falls letzteres: Wie macht man das rechtlich wasserdicht? Du schreibst oben z.B. von Nießbrauch einer Wohnung oder PV-Anlage.

 

Setzt Du dann einen Nießbrauchvertrag auf, den Du einmal als Elternteil (=Nießbrauchgeber) und einmal als Erziehungsberechtigter Deiner Kinder (=Nießbrauchnehmer) unterschreibst?

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slekcin
· bearbeitet von slekcin

Werden thessaurierende Fonds eigentlich in irgendeinerweise als Einkommen in Bezug zur GKV Familienversicherung herangezogen ? Könnte ja auch für später bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit der Kinder interessant sein. 

Also z.B. bei 8.000€ Dividenden/Ausschüttung fliegt man aus der Familienversicherung und bei thessaurierenden Fonds umgeht man das Thema und kann die Erträge durch Verkauf genau steuern ? Gleiches dann im Bezug zur freiwilligen Versicherung? 

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hattifnatt
vor 2 Minuten von slekcin:

Werden thessaurierende Fonds eigentlich in irgendeinerweise als Einkommen in Bezug zur GKV Familienversicherung herangezogen ?

Ja, die Vorabpauschale:

 

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franko
vor 2 Stunden von slekcin:

Also z.B. bei 8.000€ Dividenden/Ausschüttung fliegt man aus der Familienversicherung und bei thessaurierenden Fonds umgeht man das Thema und kann die Erträge durch Verkauf genau steuern ?

Bei allen Investmentfonds zählt auch die Vorabpauschale als Einkommen, das für die Familienversicherung relevant ist. Sie kann auch bei ausschüttenden Fonds entstehen, wenn die Ausschüttung entsprechend niedrig ist.

 

vor 2 Stunden von slekcin:

Gleiches dann im Bezug zur freiwilligen Versicherung?

Für die Beitragsberechnung bei freiwilliger Versicherung gelten wieder eigene Regeln. Zum Beispiel gibt es da keine 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag, sondern nur 51 Euro Werbungskostenpauschale. Im aktuellen Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtlicher Bewertung nach § 240 SGB V wird zu Investmenterträgen auf § 16 InvStG verwiesen. Daher würde ich davon ausgehen, dass die Vorabpauschale auch hier zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählt. Dabei sind ausdrücklich die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) und die Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile (§ 56 Abs. 6 InvStG) zu berücksichtigen.

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Pfennigfuchser
Am 10.7.2026 um 19:36 von mmusterm:

Meinst Du jetzt ein Kapital von 5.000 EUR p.a. zu übertragen oder Erträge (z.B. in Form eines Nießbrauchs in Höhe von EUR 5.000 p.a) zu übertragen?

Beides kann in Frage kommen.

 

Im einfachsten Fall überträgt man gut gelaufene Wertpapiere an die Kinder. Die können sie dann steuerfrei verkaufen, man spart den Abgeltungssteuersatz auf die Erträge.

 

Im komplexeren Fall, Notar nötig, vereinbart man einen Zuwendungsnießbrauch an die Kinder, die dann Erträge, z.B. Mieten aus einer Immobilie, Erträge aus der PV, erhalten und ebenfalls nicht versteuern müssen. 

 

Das lohnt sich vermutlich nur in wenig komplexen Fällen, da die Erträge wg der Krankenkasse ja auch nicht zu hoch sein dürfen und dem die Kosten für den Notar entgegenstehen. 

 

In unserem Fall hätte ich PV Erträge gehabt, die sehr gut dafür geeignet gewesen wären, da klein genug, aber lange laufend. Zahle ich rd. 50% Steuern drauf (Spitze+KiSt+Soli), die die Kinder gespart hätten. Nur wusste ich das damals nicht. Daher die Frage hier.

 

 

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mmusterm
2 hours ago, Pfennigfuchser said:

Notar nötig, vereinbart man einen Zuwendungsnießbrauch

Danke. Dh. für den Übertrag des Nießbrauchs auf Deine Kinder wäre ein Notar notwendig gewesen?

 

Das könnte sich lohnen. Rechnen wir mal grob für 1 Kind mit EUR 5.000 Nießbrauch pro Jahr (kleiner EUR 7.780 Familienversicherung), davon rund 50 % Steuern gespart = 2.500 p.a. * 20 Jahre = 50.000 EUR

 

Wobei 20 Jahre schon großzügig veranschlagt sind: Übertrag unmittelbar nach Geburt des Kindes bis zum 20. Lebensjahr (= erster Verdienst des Kindes).

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
Ergänzung

Ja, so ähnlich war meine Rechnung auch, das ist sehr leicht verdientes Geld. Deshalb ärgere ich mich, dass ich diese Möglichkeit nicht kannte und es eben nichts Allgemeinbildendes zum Nachlesen gibt. 

 

Im Prinzip kann man das sogar über das 20 LJ hinaus betreiben: Abzugsbeschränkung Erststudium aushebeln

 

Habe nur dummerweise nicht so viele einträgliche, abgeschriebene Immobilien ;-), aber 20K hätte ich über die Jahre sparen können :wacko:

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ScholesUndSühne
· bearbeitet von ScholesUndSühne

Ich weiß es geht mich eigentlich überhaupt nichts an und ist sicherlich sehr persönlich, aber ich kann es mir nicht verkneifen mal nachzufragen: 

Alle rechnen hier großzügig mit 50% Grenzsteuersatz, also grob 250+T€ Einkommen bei Alleinerziehenden oder 500+T€ bei verheirateten Eltern. 

Und da überlegt man für poppelige 2500€ Steuerersparniss zum Notar zu laufen und seine Kinder in komplexe Rechtsgeschäfte zu verwickeln, anstatt einfach aus der Kirche auszutreten und ein vielfaches einzusparen? 

Durch den Abzug von Spenden als Sonderausgaben könnte man ja hinterher quasi frei entscheiden wieviel der vorherigen Steuerbelastung man für sich behalten, und wieviel man einem guten Zweck bzw. sogar einer Religionsgemeinschaft zukommen lassen möchte 

 

Vielleicht ist es naiv zu denken, dass es einem egal sein kann ob die Kirche oder der Staat das Geld bekommt. Und ich möchte auch niemandem zu nahe tretten oder gar den Glauben absprechen, ich bin nur immer überrascht wenn die für mich offensichtlichste Steuersparoption gar nicht in Betracht gezogen wird 

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moonraker
vor 9 Stunden von ScholesUndSühne:

Ich weiß es geht mich eigentlich überhaupt nichts an und ist sicherlich sehr persönlich, aber ich kann es mir nicht verkneifen mal nachzufragen: 

Alle rechnen hier großzügig mit 50% Grenzsteuersatz, also grob 250+T€ Einkommen bei Alleinerziehenden oder 500+T€ bei verheirateten Eltern. [..]

Dann nimm halt 42% Grenzsteuersatz, da landest Du schon bei 70000€ zvE. Ist jetzt nicht soo abgehoben...

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franko
vor 14 Stunden von ScholesUndSühne:

Alle rechnen hier großzügig mit 50% Grenzsteuersatz, also grob 250+T€ Einkommen bei Alleinerziehenden oder 500+T€ bei verheirateten Eltern.

Oder mit einem – deutlich geringeren – Einkommen in der Gleitzone des Solidaritätszuschlags.

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
Die Rechtschreibung...
vor 23 Stunden von franko:

Oder mit einem – deutlich geringeren – Einkommen in der Gleitzone des Solidaritätszuschlags.

Genau. Gleitzone ist das richtige Stichwort. Und ja, Kirchensteuer. Und die 2500 wären jährlich, wenn das 20 Jahre läuft, lohnt der Gang zum Notar schon. Kirchensteuer zahle ich übrigens, obwohl nicht gläubig, gerne. 

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