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Gast240416

Struktur und Rentabilität von Versorgungswerken / berufsständischer Versorgung  - Sammelthread

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missionE
vor einer Stunde von Sapine:

Sind die besseren Renditen früherer Jahrzehnte lediglich auf die höheren Zinsen zurückzuführen oder hat man früher besser gewirtschaftet?

Es hängt von den Anlagerichtlinien und somit den Problemen der Niedrigzinsphase und natürlich auch etwas vom "glücklichen" oder weniger "glücklichen" Händchen der Akteure ab.

 

Grundsätzlich gibt es nämlich schon eine Regulatorik, denen Versorgungswerke unterlieben. 

Beispiel für NRW: Gemäß § 7 der Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (VersAufsVO NRW) sind die Bestände des Sicherungsvermögens so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versorgungswerkes unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird. Art und Umfang der zulässigen Anlage des Sicherungsvermögens ergeben sich über einen Verweis in § 7 Abs. 2 VersAufsVO aus § 215 Abs. 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und den §§ 2 bis 6 der Anlageverordnung (AnlV).

 

Interessant sind hier die Mischungssätze (bzw. Höchstquoten), die 2025 auch angehoben wurden für Risikoassets.

https://www.roedl.com/insights/neue-anlageverordnung/

 

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Anlageverordnung (AnlV n. F.) am 7. Februar 2025 verbindet sich der Anspruch, wichtige Impulse für die institutionelle Kapitalanlage auf der einen Seite und für die Finanzierung der nachhaltigen Transformation in Deutschland auf der anderen Seite zu geben. Für viele kommunale Kapitalanleger in Nordrhein-Westfalen beispielsweise, die aufgrund des Runderlasses zur kommunalen Geldanlage ebenfalls an die Anlageverordnung gebunden sind, stellt sich nun die Frage: Bietet die neue Anlageverordnung tatsächlich den benötigten erweiterten Spielraum bei der Kapitalanlage oder führt sie vielmehr zu einer riskanteren Positionierung, die die langfristige Haushaltsstabilität gefährden könnte?

Wesentliche Kernpunkte der novellierten Anlageverordnung im Überblick

 

  • Anhebung der Risikokapitalquote um 5 Prozentpunkte: Die zulässige Quote für Risikokapitalanlagen, die insbesondere Anlagen in Aktien und alternative Investments umfasst, wird in § 3 Abs. 3 Satz 1 AnlV n. F. von 35 % auf 40 % angehoben.
  • Einführung einer eigenständigen 5%-Infrastrukturquote: Mit dem neuen § 3 Abs. 7 AnlV n. F. schafft die neue Verordnung gezielte Anreize für Investitionen in Infrastrukturprojekte.
  • Nutzung der Öffnungsklausel bei Überschreiten von Streuungsgrenzen: Ein Überschreiten der geltenden Streuungsgrenzen im Hinblick auf einzelne Schuldner oder Investments ist unter Nutzung der Öffnungsklausel nun zulässig.

Diese lang erwarteten Änderungen betreffen nicht nur Versicherungsunternehmen im klassischen Sinn, sondern auch kommunale Pensionsfonds, Versorgungswerke, Pensionskassen und Beteiligungen in Nordrhein-Westfalen.

 

Eine wesentliche Änderung der Anlageverordnung ist die Anhebung der Risikokapitalquote von 35 % auf 40 %. In welchem Maß dieser neue Spielraum nutzbar ist, wird weiterhin vom Anlage- und Risikomanagement sowie der Risikotragfähigkeit des jeweiligen Investors bestimmt. Unter die Risikokapitalquote fallen neben Aktien, Nachranganleihen und Genussrechten insbesondere auch alternative Anlageklassen wie Immobilien, erneuerbare Energien, Private Equity/Debt oder Hedgefonds. 

 

https://www.gesetze-im-internet.de/anlv_2016/__3.html

 

 

 

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satgar
vor 5 Minuten von missionE:

möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität

Wie kann man eigentlich so eine Negierung des magischen Dreiecks der Geldanlage nur in Verordnungen schreiben? Wie soll das gehen?

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missionE

@satgarDu hast natürlich recht, aber wie so oft ist bei Gesetzen der Wunsch der Vater des Gedankens und nicht die ökonomische Realität. Da bildet dieses Gesetz m.E. eher den Standardfall des ökonomisch unbedarften Gesetzgebers ab und es offenbart zumindest das Dilemma, in dem sich Versorgungswerke befinden.

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Sapine
vor 22 Minuten von Lazaros:

Auch auf die Schnelle, ohne login (mein Passwort müsste ich erst suchen):

Geschäftsbericht Bayerische Apothekerversorgung 2014  https://www.bapv.de/Portals/7/Media/Dokumente/Archiv/Geschäftsberichte Datenblätter/Geschaeftsbericht 2014.pdf?ver=qrRBkwPXSTqAQijrNvaBAQ%3d%3d

Geschäftsbericht Bayerische Rechtsanwälte- und Steuerberaterversorgung 2007  https://www.brastv.de/Portals/10/Media/Dokumente/6 Downloadcenter/Geschäftsberichte/Geschäftsbericht 2007.pdf?ver=18:44:04.09.12.2025

Ohne jetzt alles im einzelnen durchgelesen zu haben fällt auf, dass die Kostenquote 2023 (Betriebskostensatz 2,05 %) gegenüber 2007 (Verwaltungskostensatz 1,25 %) gestiegen zu sein scheint. Daneben ist der Bericht von 2023 von der Aufmachung her eher dem Marketing zuzurechnen. Eine Qual so etwas durchzulesen. Transparenz über die Anlagen sehe ich nicht, dafür müsste man sich vermutlich alle Zahlen aus dem Fließtext zusammen suchen.

Zitat

Wie sich seit einigen Jahren immer deutlicher zeigt, unterliegen bestehende Aufgaben einem stetigen Wandel und werden zunehmend komplexer. Fortlaufende Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wirken sich auf die Versorgungseinrichtung aus und fordern entsprechende Anpassungen vor allem in der Sachbearbeitung und in der EDV. Damit steigen auch die Anforderungen quantitativ und qualitativ, was zum Teil höhere Aufwendungen und Investitionskosten nach sich zieht.

 

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Metasom
· bearbeitet von Metasom
vor 50 Minuten von missionE:

Die Kritik ist schwer nachzuvollziehen, weil das beim Versorgungswerk keine TERs wie bei einem ETF sind. Ein Versorgungswerk ist eine Art "family office" mit speziellen Anlagegrundsätzen. Wenn Immobilien direkt gehalten werden, was ist dann die TER? Gehören die Kosten der Immogesellschaft in die TER oder nicht? Wie ist das mit "Spezialfonds" (die Versorgungswerke haben oft eigene Anlagevehikel, gehen dann die Kosten derer mit rein oder nicht oder sind die schon beim Anlageerfolg des Vehikels abgezogen?).  Wie ist die TER bei unternehmerischen Direktinvestitionen? Wie ist überhaupt die Allokation von Kosten für Anlageverwaltung und Versicherungsbetrieb? Der Vorstand und die Gremien sind schließlich für beides zuständig.

TER= total expense ratio, in deutsch Gesamtkostenquote. Demnach sind alle Verwaltungskosten des Kapitals bei einer Kapitalverwaltung zur Gesamtkostenquote hinzuzurechnen. 

 

Die Kosten der Verwaltung für die Immogesellschaft gehören selbstverständlich dementsprechend dazu. Alles andere wäre nicht rational. 

 

Vielen Dank für deine Aufschlüsselung bei den anderen großen Fischen. Äußert löblich, alles detailliert mit Quellen zu belegen. Das zeigt umso mehr, dass das gesamte Asset-Managment nur vorteilhaft für den Verwalter sei. Wenn man privat anlegt, ist man demnach immer im Vorteil. Die interessante Information wäre wie hoch die gemittelte Bruttorendite von DRV oder der VBL sei. Wenn man hier bei einer TER von 1,3% bei der DRV sei oder bei der VBL von 3% sind das extreme Kostenquoten, wenn die Renditen im mittleren einstelligen Bereich liegen. 

 

vor 50 Minuten von missionE:

Trotzdem bleibt zugleich festzuhalten, dass Versorgungswerke das beste und gerechteste Rentenvehikel sind, das man sich in einem Zwangssystem (jeder muss irgendwo einzahlen) denken kann, da die Gruppen in den Versorgungswerken nach sozioökonomischen Standards (in etwa gleiche Bildung, ähnliches Stresslevel und auch die Geschlechterverteilung im Beruf) recht ähnlich sind, ohne dabei auf individuelle Merkmale der Lebensführung einzugehen. Es sind statistisch ziemlich perfekte Gruppen, die für sich sorgen und somit kommt es automatisch zu einer gerechten Rente. Versorgungswerke sind die einzige gesetzliche Versorgungseinrichtung, die sich mit der Demographie auseinandersetzt (DRV und GRV tun das nicht) und ihre Verpflichtungen entsprechend der demographischen Realitäten anpasst, was dazu geführt hat, dass es trotz stetig wachsender Einzahlungen und Anhebungen der BBG so gut wie keine Rentenanhebungen gegeben hat. Es sind die einzigen Einrichtungen, die nicht stets andere (den Steuerzahler) anbetteln. 

Nur um mal eine Hausnummer zu geben: Die Anpassung der Sterbetafeln für Freiberufler seit 2006 hat bei manchen Versorgungswerken zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung um rund 20% geführt. Das schlägt sich dann in weit unterproportionalen Rentensteigerungen nieder und hinzu kam dann noch die Niedrigzinsphase, aber die Mitglieder tragen diese Kosten selbst und das ist auch gerecht (solange Beamte und GRV Rentner diese Last auch tragen würden). Die Diskussion zur GRV geht in die ähnliche Richtung, dass die GRV über "Berufsgruppen", "Einzahlungszeiten" etc. letztlich in unterschiedliche sozioökonomische Gruppen aufgeteilt wird und somit sind die Versorgungswerke vorbildlich, da sie das schon abbilden.

 

Ich bin zwar anlagetechnisch kein Freund von Versorgungswerken und würde generell über alle Berufsgruppen nur für eine Versicherungspflicht plädieren, aber im aktuellen System leisten sind die Versorgungswerke das einzig einigermaßen gerechte System. 

Ich gebe dir vollkommen Recht. Das Versorgungswerk ist fair und es darf nur so viel ausbezahlt werden, wie eingezahlt wird. Die Cashflows müssen stabil bleiben ohne externe Hilfe und können nur aus der inneren Produktivitätssteigerung der Mitglieder wachsen.

 

Nur bleibe ich bei der Meinung, dass es nicht sinnvoll sein kann, alle Versorgungswerke zu zersplittern und mit hohen einzelnen Verwaltungskosten zu belegen. Stell dir vor, man würde alle zahnärztlichen oder sogar alle ärztlichen Versorgungswerke bundesweit zusammenlegen und wieviel man prozentual an Verwaltung einsparen kann. Vielleicht käme man sogar auf eine TER statt von 1,5 bis 2% auf sogar 1%. Die ganzen Headquarters werden gestrichen, die Skalierungseffekte wären immens und man müsse sich mehr an andere funktionierende Pensionsfonds orientieren wie der Canada Pension Plan (CPP) mit deren CPP-Investments. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von Metasom:

Stell dir vor, man würde alle zahnärztlichen oder sogar alle ärztlichen Versorgungswerke bundesweit zusammenlegen und wieviel man prozentual an Verwaltung einsparen kann. Vielleicht käme man sogar auf eine TER statt von 1,5 bis 2% auf sogar 1%.

Zu diesen Vermutungen gibt es ja am System der gesetzlichen Kassen Berechnungen zu. Man überschätzt das Potenzial bei Zusammenlegung von Strukturen oft kolossal. 
 

Bei den GKVen liegen 13 mrd Verwaltungskosten vor. 1,5 mrd könne man wohl über die zusammenlegung aller Kassen sparen. Gesamtausgaben des GKV Systems, ja, auch wenn es ein gänzlich anderes Themenfeld ist, sind über 340 mrd EUR.

 

Man kann daher sicherlich, auch rein rational, viel zusammen legen. Aber zu glauben, es würde dann MERKLICH günstiger, das hat sich schon oft als Trugschluss erwiesen.

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Metasom
· bearbeitet von Metasom

Kurzgesagt: wenn die laufende Bruttorendite bei gemittelt 5% sei, aber die Verwaltungskosten bei 2-3%, ist es fatal und unverantwortlich solch ein System weiterzuführen. Außer man ist selbst der Begünstigte in Form eines Bürokraten in der bequemen Verwaltung, der sich die Taschen auf Kosten der Einzahler füllt.

 

Bei Nettorenditen von 2-3% und einer Inflation von 2,5% in den letzten 10 Jahren ist es ein reales Verlustgeschäft. Zusätzlich wird man auf die Versorgungswerksbezüge mit Abgaben und Steuern auf die erzielte Nettorendite als Versorgungswerksempfänger belastet. 

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 9 Minuten von Metasom:

Stell dir vor, man würde alle zahnärztlichen oder sogar alle ärztlichen Versorgungswerke bundesweit zusammenlegen 

:con:  weil z.B. ich als Bayer möchte meine Versorgungsbezüge nicht mit ... teilen.

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Metasom
· bearbeitet von Metasom
vor 23 Minuten von satgar:

Zu diesen Vermutungen gibt es ja am System der gesetzlichen Kassen Berechnungen zu. Man überschätzt das Potenzial bei Zusammenlegung von Strukturen oft kolossal. 
 

Bei den GKVen liegen 13 mrd Verwaltungskosten vor. 1,5 mrd könne man wohl über die zusammenlegung aller Kassen sparen. Gesamtausgaben des GKV Systems, ja, auch wenn es ein gänzlich anderes Themenfeld ist, sind über 340 mrd EUR.

Man bräuchte hierbei ein integres Management mit adäquaten Anreizsystem. Nur wird dies nicht funktionieren (stell dir vor man beteiligt das Management des Versorgungswerks an der Nettorendite der Mitglieder mit persönlicher Haftung bei großen Abschreibungen wie in Berlin). Und die größten Talente und fähigsten Manager werden wohl nicht bei einem Versorgungswerk sitzen, sondern bei den Big-Playern der Versicherer, Private-Equity-Gesellschaften oder der Investmentbanken. 

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missionE

@Metasom und @Sapine  für Euch evtl. mal etwas erhellendes zu den Kostensätzen. Die TER bei einem Fonds berechnet sich als Kosten / das durchschnittliche Anlagevolumen 

Definition: Prozentualer Anteil der laufenden Kosten eines Fonds oder ETFs pro Jahr, bezogen auf das Fondsvermögen.

 

Die Versorgungswerke sind keine ETFs oder Fonds geben die Versicherungskosten und Verwaltungskosten als Prozentsatz der Beitragseinnahmen an.

 

Hier aus dem Geschäftsbericht 2024:

 

"Die auf die Beitragseinnahmen bezogenen Betriebskosten (Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, GuV-Posten I. 8.) in Höhe von 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,8  Mio.  Euro) ergeben für das Berichtsjahr einen Betriebskostensatz von 2,13 % (Vorjahr: 2,05 %). Der insbesondere auch die Erträge aus Kapitalanlagen berücksichtigende Gesamtverwaltungskostensatz (Gesamtverwaltungskosten im Verhältnis zur Summe aus Beiträgen und Kapitalerträgen) beträgt 2,06 % (Vorjahr: 1,87 %)"

S. 21.

https://www.bapv.de/downloadcenter

 

Das Kapitalanlagevolumen liegt hier bei 10,9 Mrd. EUR.  Würde man nun die Verwaltungsaufwendungen und Aufwendungen des Versicherungsbetriebs zusammenrechnen läge man bei ca. 25 Mio. EUR und einer "TER" bei ca. 0,22 wobei bekanntlich ein ETF kein keinen Versicherungsbetrieb hat.

image.thumb.png.e01a6b0c247f17bfaee0a5ece6a8df98.png

 

Wir kennen allerdings nicht die Kosten der Kapitalanlagen, da diese nicht im Abschluss des Versorgungswerks auftauchen. Diese tauchen aber in den TERs auch nicht auf. Wenn ich in einen offenen Imnmofonds investiere und der für jede Gesellschaft (wie häufig eine Objektgesellschaft hat), dann tauchen die Kosten der Objektgesellschaft als Betriebskosten nicht in der TER auf.

 

Aus einem anderen Versorgungswerk (bei dem wird eine Art TER angegeben mit 0,07%.

image.thumb.png.0a15b83e00eca179f961660ac06d837f.png

 

Der Aufwand für Mitarbeiter ist gesunken und damit sinken auch die Verwaltungskosten, weil Mitarbeiter in die WPV Advisor & Asset Management gewechselt und "Schwups" tauchen sie nicht mehr in den Kostenquoten auf.

 

Was die Zusammenlegung betrifft: Ab einem bestimmten Anlagevolumen spielt das alles doch keine Rolle und mit der Größe steigt die Komplexität. Manche Versorgungswerke schaffen Betriebskostenquoten von 1,5% und andere 2%. Damit ist aber auch keine Aussage getroffen über die Effizienz, weil es Versorgungswerke gibt, die praktisch noch keine Leistungsempfänger haben (weil z.B. erst in den 80er oder 90er Jahren gegründet und andere sind schon in den 50er Jahren gegründet und haben enorm viele Rentner, die keinen Beitrag zahlen, aber natürlich Verwaltungskosten verursachen). Die Struktur ist halt sehr unterschiedlich, aber am Ende lässt sich da nicht viel sparen. Am Ende kostet der Versicherungsbetrieb nach meinen Vergleichen ca. 4-7 Mio. EUR pro Jahr und da lässt sich nicht viel sparen. Die Kapitalanlagekosten liegen ebenfalls bei ca. 4-20 Mio. EUR und sind im Verhältnis zum Volumen auch jeweils vernachlässigen. 

 

Viel wichtiger als diese direkten Kosten, sind die Kosten der Anlagevehikel und die werden dort schon abgezogen und die kennen wir nicht. 

 

Daher wäre es wünschenswert, wenn diese Kosten mal offengelegt würden, bevor man überhaupt diskutiert und dann wie hier noch "Äpfel" mit "Birnen" vergleicht.

 

Zumindest lässt sich mal festhalten: Die "TER", wenn man sie nach Fondslogik berechnet und mal den Versicherungsbetrieb außen vor lässt, läge in den Versorgungswerken auf Basis der eigenen Verwaltungskosten auch nur bei rund 0,07%-0,18% und da die Versorgungswerk viel ja wirklich selbst anlegen (Immobilien, Anleihen, Darlehen) und nur so 30% in Fonds ist das schon nicht so weit weg von der Realität.

 

 

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satgar

Ich weiß gerad nicht wie es Lebensversicherer oder Pensionskassen genau ausweisen. Aber wären diese nicht zb ein Maßstab zum Vergleich? Sie verfolgen eine vergleichbare Aufgabe, legen auch sehr ähnlich an.

 

Man könnte als Benchmark einen sehr kostengünstigen Versicherer wie die Europa LV AG ansetzen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von Lazaros:

:con:  weil z.B. ich als Bayer möchte meine Versorgungsbezüge nicht mit ... teilen.

 

Das ist nachvollziehbar. Ich fände es aber gut, wenn die Versorgungswerke im Falle einer Fehlspekulation die Verluste auch mit erhobenem Kopf selbst tragen würden. Und nicht die Allgemeinheit auffordern würden, den Schaden zu bezahlen (es war nicht unsere Schuld, sondern die Aufsichtsbehörden hätten das verhindern müssen) - und dabei auch noch unverhohlen drohen: "wenn Ihr unseren Schaden nicht bezahlt, könnte die zahnärztliche Versorgung zusammenbrechen" (Quelle, Quelle).

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Fetz
vor 1 Stunde von missionE:

Die Kapitalanlagekosten liegen ebenfalls bei ca. 4-20 Mio. EUR und sind im Verhältnis zum Volumen auch jeweils vernachlässigen. 

Hast Du dazu belastbare Zahlen mit Quelle?

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 56 Minuten von stagflation:

- und dabei auch noch unverhohlen drohen: "wenn Ihr unseren Schaden nicht bezahlt, könnte die zahnärztliche Versorgung zusammenbrechen" (Quelle, Quelle).

Wobei das nicht ganz unwahrscheinlich ist, da es für die betroffenen Zahnärzte eventuell (ungeprüft) ein Hintertürchen durch Umzug in ein anderes Bundesland gibt. Stichworte für die Eigenrecherche: Lokalitätsprinzip, Überleitungsabkommen.

Falls möglich, würde ich das sofort machen, bevor Riegel vorgeschoben werden.

 

Für die Bayerische Landesärztekammer gilt:

Zitat

https://www.blaek.de/neu-in-bayern/wechsel-aus-einem-anderen-bundesland

Seit 2005 besteht die Verpflich­tung, bei einem Umzug nicht nur die Ärzte­kam­mer, sondern auch das Versor­gungs­werk zu wech­seln. Ärzte und Ärztin­nen, die in ein ande­res Bundes­land umzie­hen, können inner­halb von sechs Mona­ten einen entspre­chen­den Antrag stel­len. Dieser kann beim alten oder beim neuen Versor­gungs­werk einge­reicht werden. Die bislang gezahl­ten Beiträge werden auf das neue Versor­gungs­werk über­ge­lei­tet, wenn die Pflicht­mit­glied­s­chaft im alten been­det und sie im neuen Kammer-Bereich einge­tre­ten ist.

 

 

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missionE
vor 3 Minuten von Fetz:

Hast Du dazu belastbare Zahlen mit Quelle?

Die im Versorgungswerk anfallenden Kosten werden im Geschäftsbericht ausgewiesen. Bei der kleinen wie dem WPV sind es so etwas über 4 Mio. EUR (bei ca. 5,5 Mrd. EUR Anlagevolumen). Ich beziehe mich da auf das WPV

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Bei größeren wie der bayrischen Apothekerversorgung sind es so 18 Mio. EUR bei 10,9 Mrd. EUR Anlagevolumen.

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Klar ganz große wie die bayrische Ärzteversorgung werden noch über 20 Mio. EUR liegen, aber am Ende errechnet sich mit diesen Kosten eine recht günstige TER (Anlagekosten / Anlagebestand). Die Rechtsanwälte suche ich jetzt nicht raus, aber letztlich kann das jeder nachsehen und es steht im Abschluss seines Versorgungswerkes.

 

Das Problem ist, dass die Versorgungswerke "Spezialfonds" gegründet haben. Die bayrischen Apotheker haben z.B. von 10,9 Mrd. EUR Vermögen und davon rund 8,5 Mrd. EUR in folgendem Fonds und ob die Kosten auf Fondsebene dann in den Kosten enthalten sind, weiß ich nicht. 

Bei den Apothekern sieht es so aus:

image.thumb.png.ab5319e131159d795dcb97c8819a080e.png

Im WPV sieht es so aus:

image.thumb.png.6487140fc9bea380532662d4a9193344.png

 

Ich meine, dass die Fondskosten eher nicht auf Ebene des Versorgungswerk ausgewiesen werden, sondern direkt den Investmentvermögen entnommen werden.

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krett
vor 23 Minuten von Lazaros:

Wobei das nicht ganz unwahrscheinlich ist, da es für die betroffenen Zahnärzte eventuell (ungeprüft) ein Hintertürchen durch Umzug in ein anderes Bundesland gibt. Stichworte für die Eigenrecherche: Lokalitätsprinzip, Überleitungsabkommen.

Falls möglich, würde ich das sofort machen, bevor Riegel vorgeschoben werden.

Nunja, den Versorgungsanspruch beim neuen Werk wird man erst haben, wenn auch die bisher eingezahlten beiträge übertragen wurden, aber wenn das viele machen, wird es dafür kein Geld nehmen. Und generell hätte ich große Zweifel ob dann hier Beiträge übertragen werden, die zur Hälfte "verzockt" sind.

 

Mal abgesehen davon das Niedergelassene Zahnärzte nicht so leicht woanders hinkönnen. 

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missionE
· bearbeitet von missionE
vor 2 Stunden von satgar:

Ich weiß gerad nicht wie es Lebensversicherer oder Pensionskassen genau ausweisen. Aber wären diese nicht zb ein Maßstab zum Vergleich? Sie verfolgen eine vergleichbare Aufgabe, legen auch sehr ähnlich an.

 

Man könnte als Benchmark einen sehr kostengünstigen Versicherer wie die Europa LV AG ansetzen.

Das hilft auch nicht viel weiter, weil die Strukturen überall anders sind und manche einfach günstige Voraussetzungen haben und sich darin dann "sonnen" .

Beispiel:

Die  BAPV hat Versicherungkosten von 2,13% der Beiträge und das WPV von 1,48% der Beiträge. Auf den ersten Blick sieht das beim WPV ganz gut aus, aber in einer Betrachtung pro Kopf in absoluten Kosten sieht das ganz anders aus:

1. Die Versorgungsquoten unterscheiden sich stark:

 BAPV: "Die Zahl der Anwartschaftsberechtigten erhöhte sich um 202 (Vorjahr: + 181) auf 32.438, die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nahm um 583 (Vorjahr: + 559) auf 14.827 zu."

= Versorgungsquote von 31% 

WPV : "Am 31. Dezember 2024 hatte das WPV 17.602 Mitglieder (Vj. 17.274). Davon waren 13.936 Mitglieder (Vj. 13.845) beitragspflichtig, bei 608 Mitgliedern (Vj. 612) ruhten die Mitgliedschaftsrechte bzw. es besteht eine stehengelassene Anwartschaft nach Ausscheiden aus dem WPV. 3.058 Mitglieder (Vj. 2.817) erhielten Rentenleistungen (Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente)".

= Versorgungsquote von 17,5%

 

2. Die Beitragsvolumina unterscheiden sich deutlich:

Das WPV hat ein Beitragsvolumen von 245 Mio. EUR pro Jahr bei 13.936 beitragspflichtigen Mitgliedern und die BAPV hat 295 Mio. Beitragsvolumen bei rund 32.428 zbeitragspflichtigen Mitgliedern.  Das liegt daran, dass man schon während des Studiums in das BAPV (ab PJ) wird, aber im WPV wird man erst nach jahrelangem Studium, Arbeit und irgendwann Examen sehr spät Mitglied und die Mitglieder verdienen dann schon etwas mehr. Zudem ist der Frauenanteil und damit der Teilzeitanteil genau gegenteilig. Während im WPV rund 75% Männer ist es im BAPV exakt umgekehrt und rund 75% sind Frauen. 

Insgesamt hat die BAPV fast 3 Mal so viele Mitglieder und die Kosten pro Mitglied sind also extrem viel niedriger als im WPV.

 

Die Kosten des Versicherungsbetriebs pro Mitglied liegen bei der BAPV bei rund 128 EUR und im WPV bei 200 EUR.  In so einer Betrachtung liegt die BAPV deutlich besser als das verschwenderische WPV, obwohl das BAPV eine Quote von 2,13% hat und das WPV mit 1,48% nach außen hin glänzt.

 

Wenn man das mit VBL und betrieblicher Altersvorsorge vergleicht, wird es dort noch kleinteiliger. Ich meine, ich bekomme irgendwann mal 37 EUR VBL Rente und der Papierkram ist derselbe wie bei 1000 EUR und das treibt natürlich die Kosten.

 

Für den Versicherungsbetrieb wären m.E. die absoluten Kosten pro Mitglied am relevantesten und sollten ausgewiesen werden, denn am Ende geht es bei einer effizienten Verwaltung genau darum, diese absoluten Kosten pro Kopf zu minimieren.

 

 

 

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