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Hamburger89

Perspektive Selbstständigkeit: PKV mit Lücken oder lieber GKV?

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Hamburger89
· bearbeitet von Hamburger89
Am 22.2.2021 um 11:49 von chirlu:

 

Ah, da verstehst du die Bedingungen falsch. Das Stichwort ist „gemischte Anstalten“: Häuser, die sowohl Akutbehandlungen durchführen als auch anderes. Die Behandlung dort ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig (bzw. nur nach Genehmigung durch den Versicherer). Der letzte Satz ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Eine Akutbehandlung dort wird bezahlt.

 

Da der Katalog geschlossen ist, hättest du in diesem Tarif keine Deckung für eine Anschlußheilbehandlung nach Covid-19 (oder einer Reihe von anderen Erkrankungen). Und sowieso keine Deckung für Rehas, die keine Anschlußheilbehandlung darstellen.

 

Ich habe versucht, über den Vertreter eine definitive Aussage der AXA zu bekommen. Er behauptet, dass eine Reha bei medizinischer Notwendigkeit kein Problem sei. Ich habe explizit auf den o.g. Passus verwiesen und nach der Beschränkung auf die genannten Indikationen gefragt. Er hat bestätigt, dass der o.g. Passus die Vertragsgrundlage für Rehaleistungen ist (er hat den letzten Satz "Ferner leisten wir bei Aufnahme infolge Unfalles oder akuter Behandlungsbedürftigkeit." hervorgehoben). Auf die Frage nach der Beschränkung auf die o.g. Indikationen ist er nicht explizit eingegangen, hat aber verneint, dass eine Reha außerhalb der Indikationen eine  Kulanz- oder Ermessensleitung der AXA ist.

 

In der Summe finde ich @chirlus Aussage, dass sich der letzte Satz auf gemischte Anstalten und nicht auf Rehaleistungen nach Unfall und notfallmäßiger Aufnahme bezieht, weiter plausibel. Ich würde dem Vertreter eher Unwissenheit als Vorsatz unterstellen. Gibt es hier aber vielleicht noch andere Meinungen, wie der Passus und der letzte Satz "Ferner leisten wir bei Aufnahme infolge Unfalles oder akuter Behandlungsbedürftigkeit." zu verstehen sind? Ist das ein Standardsatz für die Behandlung in gemischten Anstalten?

 

 

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Peter Wolnitza

 

vor 13 Minuten von Hamburger89:

In der Summe finde ich @chirlus Aussage, dass sich der letzte Satz auf gemischte Anstalten und nicht auf Rehaleistungen nach Unfall und notfallmäßiger Aufnahme bezieht, weiter plausibel. Ich würde dem Vertreter eher Unwissenheit als Vorsatz unterstellen. Gibt es hier aber vielleicht noch andere Meinungen, wie der Passus und der letzte Satz "Ferner leisten wir bei Aufnahme infolge Unfalles oder akuter Behandlungsbedürftigkeit." zu verstehen sind? Ist das ein Standardsatz für die Behandlung in gemischten Anstalten?

Ist kein Standard. Da gibt es auch andere Formulierungen (Kurzversion): wir leisten, wenn Gemischte Anstalt das einzige Krankenhaus in der Nähe des Wohnsitzes ist.... oder: in der Nähe des Aufenthaltsortes ist... 

Selbst da gibt es schon wieder qualitative Unterschiede. Axa hat in allen drei Tarifreihen (EL, Vital und ActiveMe) die Aussage mit Aufenthaltsort drin stehen.

 

Oft lässt sich (zumindest bei geplanten OPs) das Thema Gemischte Anstalt über "betriebswirtschaftliche Kulanz" lösen, indem man vorher Kostenvoranschläge einreicht, wenn einem die Behandlung in einem bestimmten Krankenhaus

wichtig ist und das nun gerade eine gemischte Anstalt ist - oder eben über den Weg einer vorherigen Leistungszusage.

 

REHA Massnahmen sind bei Axa in keinem aktuellen Tarif eingeschlossen.

 

Gut/brauchbar  sind dagegen die Regelungen für AHB - egal ob ambulant oder stationär. Problematisch ist hier nur, dass Axa definiert, bei welchen Erkrankungen AHB Leistungen erbracht werden - muss man sich eben genau anschauen.

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Hamburger89
· bearbeitet von Hamburger89
vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

 

Ist kein Standard. Da gibt es auch andere Formulierungen (Kurzversion): wir leisten, wenn Gemischte Anstalt das einzige Krankenhaus in der Nähe des Wohnsitzes ist.... oder: in der Nähe des Aufenthaltsortes ist... 

Selbst da gibt es schon wieder qualitative Unterschiede. Axa hat in allen drei Tarifreihen (EL, Vital und ActiveMe) die Aussage mit Aufenthaltsort drin stehen.

 

Oft lässt sich (zumindest bei geplanten OPs) das Thema Gemischte Anstalt über "betriebswirtschaftliche Kulanz" lösen, indem man vorher Kostenvoranschläge einreicht, wenn einem die Behandlung in einem bestimmten Krankenhaus

wichtig ist und das nun gerade eine gemischte Anstalt ist - oder eben über den Weg einer vorherigen Leistungszusage.

 

REHA Massnahmen sind bei Axa in keinem aktuellen Tarif eingeschlossen.

 

Gut/brauchbar  sind dagegen die Regelungen für AHB - egal ob ambulant oder stationär. Problematisch ist hier nur, dass Axa definiert, bei welchen Erkrankungen AHB Leistungen erbracht werden - muss man sich eben genau anschauen.

Danke für die Konkretisierung, ich meinte in meinem Beitrag AHB und nicht Rehaleistungen allgemein (also z.B. wiederkehrende stationäre Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen). Diese sind tatsächlich an keiner Stelle im Vertrag erwähnt, was die Bedingungen nicht besser macht. 

 

Meine aktuelle Verunsicherung kommt daher, dass nach der Aussage des Vertreters AHB (bei medizinischer Erforderlichkeit nach Definition der AXA...) übernommen würden und er nicht bestätigt hat, dass es einen geschlossenen Katalog für Indikationen gibt. Allerdings sehe ich das nicht in den Bedingungen.

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