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Steuer auf ausländische Aktienkonten

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(Entschuldigung im Voraus, mein Deutsch ist nur einfach und Google hilft mir.)

 

Ich bin seit 2019 neu in Deutschland und muss noch Steuern für 2019 einreichen. Ich habe Gewinne und Verluste sowohl bei Aktien als auch bei Derivaten (mehr als 801 Euro). Alle meine Aktivitäten sind in ausländischen Konten. Ich habe ein tiefes Verständnis für den Aktienhandel, nur nicht viel vom deutschen Steuersystem.

 

  1. Wo sind die besten täglichen Wechselkurse, die für die Steuererklärung akzeptabel sind? Ich habe die monatlichen Raten des bundesfinanzministerium.de verwendet. Vielleicht sollte ich einen Tagessatz verwenden?
  2. Wie werden Bargeld plus Aktienkäufe steuerlich berechnet? Zum Beispiel: Slack -> Salesforce ($26.79 Bargeld + 0.0776 Aktien Salesforce stock pro Aktien Slack)
  3. Wie viele Rohdaten von meinen Banken muss ich mit der Steuererklärung versehen? Ich habe kein allgemeines Jahreszertifikat.

 

Ich mache das im Moment selbst, weil ich einfach keinen Steuerberater mit angemessenen Kenntnissen über Derivate finden kann. Würde gerne einige Empfehlungen berücksichtigen. :-)

 

MfG

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MeinNameIstHase

Moin,

ganz ehrlich, ich glaube Du brauchst einen StB, denn das was du willst, setzt mehr als nur Durchschnittskenntnisse im Steuerrecht für Kapitaleinkünfte voraus. Aktien, Kapitalmaßnahmen, Derivate, Fremdwährungen ... das umfasst so fast das gesamte Spektrum und das alles auch noch via im Ausland geführter Depots. Worauf StB aber keine Lust haben, ist das Erstellen der Buchführung in diesem Bereich. Das wird dann teuer, wenn die jeden Kontoumsatz, jede Depotbewegung erst selbst erfassen müssen, wenn die Bank keine vernünftige Jahresübersicht anbietet. Diese sollte zumindest lfd. Dividendenerträge, Zinserträge und Wertpapierveräußerungsgewinne zusammenfassen, was im Groben international ähnlich gerechnet wird.


zu 3) Belege muss man bei einer Steuererklärung erst mal nicht mit einreichen, sondern nur auf Aufforderung. Meist wollen die die Jahresauswertungen sehen, aus denen man seine Zahlen für die Anlage KAP hergeleitet hat.

 

zu 1)

Zur Umrechnung von Devisen empfehle ich die Kurshistorien der Euro-Referenzkurse auf Tagesbasis der Dt. Bundesbank.

https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/759778/759778?listId=www_s331_b01012_3

Als csv-Datei kannst du die recht einfach nach Excel importieren. Wenn du mit Excel Erfahrung hast, kannst du per Formel sie dann direkt abfragen, wobei das Entwickeln der Formel lohnt sich erst, wenn man mehr als ~100 händische Abfragen damit ersetzen kann.

Grundsätzlich rechnet man Devisen mit Tageskursen um, darf dabei sogar zwischen Geld und Brief unterscheiden. Monatskurse sind bei Kapitaleinkünften nicht vorgesehen, können aber zwecks Schätzung/Arbeitserleichterung statthaft sein. Ist vom Einzelfall abhängig.

Wenn du deshalb Währungskonten unterhältst, weil du zuvor im Ausland gewohnt hast, täte ich auf eine Berechnung von Gewinnen aus Währungsguthaben (Spekulationsgewinne nach §23 EStG) einfach verzichten und das dem FA auch so begründen. Weil das ist sonst ganz sicher Handarbeit, setzt tiefgreifende Kenntnis voraus, worum es überhaupt geht, und könnte länger brauchen, als die Zusammenstellung der Kapitaleinkünfte (§20 EStG). Wer da nicht gezielt spekuliert, endet meist bei -/+ 0,00. Und wer gezielt auf Devisen spekuliert nutzt in der Regel Termingeschäfte, die man unter §20 EStG erfassen muss.

 

zu 2) Das scheint mir eine Übernahme zu sein, die als Verkauf der alten Aktien und Kauf der neuen Aktien gewertet wird. Kaufpreis der neuen ist Bargeld + Verkaufswert der alten Aktien. Hab die Slack-Übernahme aber nicht näher verfolgt.

 

PS:

Ich habe den Eindruck, dass du dich verzettelst, wenn Dein wichtigstes Problem optimale Tageskurse lautet. Identifiziere erst mal alle Veräußerungsgesschäfte (mit Gegenwert in Euro) und die dazu gehörenden Anschaffungsgeschäfte nach Fifo (in Euro). Dito Dividenden und die darin enthaltenen ausl. QSt (in Euro). Die QSt sind regelmäßig teilweise anrechenbar. Dividenden erfasst man in D brutto und nicht nur mit der Nettogutschrift auf dem Konto.

 

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oktavian

Ich bin kein Experte, aber die Deadline zur Abgabe ist eigentlich abgelaufen. Da würde dann irgendein Zuschlag anfallen, wenn kein Aufschub beantragt/genehmigt wurde. Ich würde mal prüfen, ob überhaupt unbeschränkt Steuerpflicht in DE bestand für 2019.

 

Das Finanzamt hat auch eine Hotline, vielleicht da mal anrufen? Wichtig wäre mir nichts zu verschweigen an Einkünften in der Steuererkärung. Wenn du kein deutsch verstehst / Null Ahnung vom deutschen Steuerrecht hast, ist es auch ein Problem des Finanzamts Fragen zu beantworten. Ich würde auch den Arbeitgeber mal fragen.

 

StB hängt auch von den Summen ab. Kapitaleinkünfte >801 könnte ja auch <1000 sein. Ich glaube aber man kann dich nicht zwingen einen Experten zu bezahlen wenn es da z.B. um €200 zu versteuern über den Freibetrag geht. Das wäre nicht verhältnismäßig.

 

Kommt eben drauf an. Wenn es um viel Geld geht, sind meines Wissens die Strafen höher und auch hinsichtlich des Zeitdrucks würde es für einen StB sprechen. Wie Hase schon geschrieben hat, das ist nicht einfach selbst und korrekt zu berechnen selbst für einen Deutschen mit Erfahrung.

 

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Al Bondy
· bearbeitet von Al Bondy

 

vor 14 Stunden von Sunblocker:

Ich habe ein tiefes Verständnis für den Aktienhandel, nur nicht viel vom deutschen Steuersystem.

... Willkommen im deutschen Steuerrecht.

vor 11 Stunden von MeinNameIstHase:

zu 3) Belege muss man bei einer Steuererklärung erst mal nicht mit einreichen, sondern nur auf Aufforderung. Meist wollen die die Jahresauswertungen sehen, aus denen man seine Zahlen für die Anlage KAP hergeleitet hat.

Eine eigene "Buchführung" ist zwar bei höherem Depotvolumen persönlich sinnvoll bis ggf notwendig, dazu ist aber niemand auf privater Ebene verpflichtet.

 

Wenn Deine Banken Dir keine (kostenpflichtige) Aufstellung aller Einzel-Gewinne/Verluste des Jahres liefern, so erhält man doch praktisch immer eine (kostenlose) Jahresgesamtaufstellung über den Saldo aller realisierten Gewinne/Verluste - jedenfalls ist das auch bei meinen Auslandsbanken immer so.

 

Die genügt dem Finanzamt üblicherweise, so wie auch bei inländischen Banken die jährliche eine Seite "Jahressteuerbescheinigung", die ebenfalls nur die Salden aller KAP-Einkunftsarten und Steuerkonten auflistet. Bei mehreren in- und ausländischen Bankverbindungen rechnet man die Einzelbescheinigungen einfach übersichtlich selbst zusammen.

 

Kompliziert und aufwendig wird es tatsächlich erst, wenn Du nicht das volle Steuerjahr in D steuerpflichtig warst oder höhere Erträge speziell in Nicht-Euro-Währungen hattest.

 

Das Faszinierende am deutschen Steuerrecht ist, dass der einfache Sachbearbeiter beim personell meist unterbesetzen FA es meist selbst nicht mehr voll versteht, pro Veranlagung nur eine kurz bemessene Zeit zur Bearbeitung hat, sowie stark beschränkte Möglichkeiten bzgl. Bemessungsspielräumen oder Eigenkorrekturen an seinem PC. Bei insgesamt nur geringen Erträgen kommt dann uU ganz einfach ein Haken dran - bei höheren wird die Sache meist "nach oben" zu einem Spezialisten weitergereicht, der dann entsprechende Rückfragen stellt und weiterreichende Belege nachfordert.

 

Der Name bzw Stempel eines Steuerberaters macht jede zur Veranlagung eingereichte Erklärung sofort um 50% seriöser - auch wenn derjenige noch Berufsanfänger ist und damit noch nicht so teuer abrechnet.

 

Good Luck !

 

PS: Speziell bzgl. Derivate/Termingeschäfte zukünftig das ab 2021 vom Scholz-BMF speziell dafür geplante neue deutsche Steuerrecht beachten - das entsprechende Jahressteuergesetz ist mE bis dato noch nicht endgültig festgeschrieben, wirkt ggf. aber mit stark eingeschränkter Verlustverrechnungsmöglichekiten sehr gravierend auf spekulative Derivate/Termingeschäfte.

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Vielen Dank für all Ihre hilfreichen Antworten!

 

On 12/7/2020 at 11:46 PM, MeinNameIstHase said:

 

Zur Umrechnung von Devisen empfehle ich die Kurshistorien der Euro-Referenzkurse auf Tagesbasis der Dt. Bundesbank.

Das ist wirklich toll! Ich kann daraus einen VLOOKUP machen und ihn in meine Buchhaltung aufnehmen.

 

On 12/7/2020 at 11:46 PM, MeinNameIstHase said:

zu 2) Das scheint mir eine Übernahme zu sein, die als Verkauf der alten Aktien und Kauf der neuen Aktien gewertet wird. Kaufpreis der neuen ist Bargeld + Verkaufswert der alten Aktien. Hab die Slack-Übernahme aber nicht näher verfolgt.

 

 

Das ist hilfreich. Wenn es dafür keine Sonderbehandlung gibt, werde ich jetzt verkaufen und die Gewinne im Jahr 2020 mitnehmen, da ich Ausgleichsverluste habe.

 

On 12/7/2020 at 11:46 PM, MeinNameIstHase said:

ganz ehrlich, ich glaube Du brauchst einen StB, denn das was du willst, setzt mehr als nur Durchschnittskenntnisse im Steuerrecht für Kapitaleinkünfte voraus. Aktien, Kapitalmaßnahmen, Derivate, Fremdwährungen

Genau. Ich habe Probleme, einen guten zu finden. Entweder sind sie zu beschäftigt, um einen neuen Kunden zu finden, sie haben wenig Wissen über Derivate oder sie verlangen über 2.500 US-Dollar, um eine Steuererklärung einzureichen. Vielleicht hatte ich bisher Pech bei meiner Suche in Berlin.

 

Eigentlich denke ich, dass mein Fall nicht so kompliziert ist. 

  1. Ich habe Aktienkäufe und -verkäufe. Mir ist klar, wie man Gewinne und Verluste berechnet.
  2. Ich habe CALL-Derivate gekauft und verkauft. Ich verstehe jetzt, dass dies dasselbe ist wie Aktien, außer dass der Topf getrennt ist.
  3. Ich habe CALL- und PUT-Derivate verkauft und sie dann manchmal zurückgebracht. Ich verstehe, dass die Gewinne und Verluste aus diesen am ursprünglichen Verkaufsdatum abgerechnet werden. Zum Beispiel: Ich verkaufe einen PUT für 1000 USD im Jahr 2019 und kaufe ihn dann für 200 USD im Jahr 2020 zurück. Ich glaube das ist ein Gewinn von 800 USD für das Steuerjahr 2019.
  4. Insgesamt sind dies etwa 100 Transaktionen pro Jahr. Alles ist ursprünglich in USD. Ich mache gute Buchhaltung und achte darauf, Gewinne und Verluste auszugleichen. Natürlich gibt es am Ende einige Gewinne :-)

 

On 12/8/2020 at 11:32 AM, Al Bondy said:

PS: Speziell bzgl. Derivate/Termingeschäfte zukünftig das ab 2021 vom Scholz-BMF speziell dafür geplante neue deutsche Steuerrecht beachten - das entsprechende Jahressteuergesetz ist mE bis dato noch nicht endgültig festgeschrieben, wirkt ggf. aber mit stark eingeschränkter Verlustverrechnungsmöglichekiten sehr gravierend auf spekulative Derivate/Termingeschäfte.

 

Vielen Dank, dass Sie dies hervorgehoben haben! Tatsächlich bin ich mir dieser Änderung für 2021 sehr bewusst geworden. Sie ist sehr besorgniserregend und wird den größten Teil meines Derivathandels zum Erliegen bringen.

 

 

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Al Bondy
· bearbeitet von Al Bondy
vor 3 Stunden von Sunblocker:

Das ist wirklich toll! Ich kann daraus einen VLOOKUP machen und ihn in meine Buchhaltung aufnehmen.

Ich mache gute Buchhaltung und achte darauf, Gewinne und Verluste auszugleichen.

... dann sind die wichtigsten Voraussetzungen schon vorhanden - und alles jederzeit transparent dokumentierbar.

Grundsätz gilt das "Zuflußprinzip" - also Gewinne und Verluste fallen in das Steuerjahr wo sie im Depot und Konto realisiert wurden.

 

vor 3 Stunden von Sunblocker:
  • Ich habe Aktienkäufe und -verkäufe. Mir ist klar, wie man Gewinne und Verluste berechnet.
  • Ich habe CALL-Derivate gekauft und verkauft. Ich verstehe jetzt, dass dies dasselbe ist wie Aktien, außer dass der Topf getrennt ist.

... bankseits gibt es aktuell hauptsächlich die beiden KAP-Verrechnungskreise "Aktien" und "Sonstige" sowie die Steuerkonten (AbgSt und SolZ sowie ggf Quellensteuern).

 

vor 3 Stunden von Sunblocker:

Sie ist sehr besorgniserregend und wird den größten Teil meines Derivathandels zum Erliegen bringen.

... des Finanzministers Wunsch ist ein weiterer getrennter Verrechnungskreis "Termingeschäfte".

Bis dato sieht es so aus, dass es dabei Ausnahmen geben soll, zB auch "Stillhaltergeschäft" (Schreiben/Verkaufen von Optionen), evtl. auch Optionsscheine und Zertifikatkonstruktionen. Geklärt ist das mW noch nicht endgültig (BMF-Referentenentwurf Jahressteuergesetz sowie Kommentare Bundestag/Bundesrat), und auf lange Sicht auch garantiert nicht nachhaltig verfassungskonform ("Gleichbehandlungsgrundsatz").

Aktuelles dazu siehe hier im Forenbereich Steuern und Recht speziell von unserem anerkannten Experten "TaxAdvisor".

 

PS: sowie ganz aktuell hier: godmode

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cpandrea
Am 7.12.2020 um 23:46 von MeinNameIstHase:

Moin,

ganz ehrlich, ich glaube Du brauchst einen StB, denn das was du willst, setzt mehr als nur Durchschnittskenntnisse im Steuerrecht für Kapitaleinkünfte voraus. Aktien, Kapitalmaßnahmen, Derivate, Fremdwährungen ... das umfasst so fast das gesamte Spektrum und das alles auch noch via im Ausland geführter Depots. Worauf StB aber keine Lust haben, ist das Erstellen der Buchführung in diesem Bereich. Das wird dann teuer, wenn die jeden Kontoumsatz, jede Depotbewegung erst selbst erfassen müssen, wenn die Bank keine vernünftige Jahresübersicht anbietet. Diese sollte zumindest lfd. Dividendenerträge, Zinserträge und Wertpapierveräußerungsgewinne zusammenfassen, was im Groben international ähnlich gerechnet wird.


zu 3) Belege muss man bei einer Steuererklärung erst mal nicht mit einreichen, sondern nur auf Aufforderung. Meist wollen die die Jahresauswertungen sehen, aus denen man seine Zahlen für die Anlage KAP hergeleitet hat.

 

zu 1)

Zur Umrechnung von Devisen empfehle ich die Kurshistorien der Euro-Referenzkurse auf Tagesbasis der Dt. Bundesbank.

https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/759778/759778?listId=www_s331_b01012_3

Als csv-Datei kannst du die recht einfach nach Excel importieren. Wenn du mit Excel Erfahrung hast, kannst du per Formel sie dann direkt abfragen, wobei das Entwickeln der Formel lohnt sich erst, wenn man mehr als ~100 händische Abfragen damit ersetzen kann.

Grundsätzlich rechnet man Devisen mit Tageskursen um, darf dabei sogar zwischen Geld und Brief unterscheiden. Monatskurse sind bei Kapitaleinkünften nicht vorgesehen, können aber zwecks Schätzung/Arbeitserleichterung statthaft sein. Ist vom Einzelfall abhängig.

Wenn du deshalb Währungskonten unterhältst, weil du zuvor im Ausland gewohnt hast, täte ich auf eine Berechnung von Gewinnen aus Währungsguthaben (Spekulationsgewinne nach §23 EStG) einfach verzichten und das dem FA auch so begründen. Weil das ist sonst ganz sicher Handarbeit, setzt tiefgreifende Kenntnis voraus, worum es überhaupt geht, und könnte länger brauchen, als die Zusammenstellung der Kapitaleinkünfte (§20 EStG). Wer da nicht gezielt spekuliert, endet meist bei -/+ 0,00. Und wer gezielt auf Devisen spekuliert nutzt in der Regel Termingeschäfte, die man unter §20 EStG erfassen muss.

 

 

 

 

Die Wertpapierveräußerungsgewinne werden nicht immer im Ausland nach dem deutschen Prinzip (FIFO usw.) gerechnet. Es gibt auch Länder, die sie nach dem Durchschnittpreis rechnen, dann wird auch den Disagio usw massgebend  usw.   ich würde mich nicht auf einen ausländischen "Steuerbescheinigung" verlassen. Sie könnte die  deutschen Steuergesetze nicht 100% entsprechen.  Hochwahrscheinlich stellen die Banken in der Schweiz und Luxemburg die Steuerbescheinigungen nach deutschen Recht, weil sie viele deutsche Kunden haben. 

 

Devisenkonto   eigentlich müßte  man auch die Gewinne rechnen und es gibt wieder eine besondere deutsche Regelung, Zinsen, Dividenden, usw sind dafür steuerneutral. 

 

   

 

 

      

 

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