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slekcin

"Altlasten" Bausparverträge

Empfohlene Beiträge

slekcin
· bearbeitet von slekcin

Hallo zusammen, 

 

ich besitze 3 Bausparverträge (alle Wüstenrot) die auf meinen Namen laufen, ich mich aber nie weiter damit beschäftigt habe. Die Tarife sind folgende: 

- System LW - 2,25 % Zinsen, 73% voll, 9,20 Euro Gebühren (Der Vertrag wurde 1992 abgeschlossen. Laut Google damals noch bei der Leonberger Bausparkasse. Wohnungsbauprämie wurde beantragt) 

- Ideal (ABB A) Variante A/R - 1,0 % Zinsen, 30% voll, 9,20 Euro Gebühren (Abschluss 2008, teilweise Wohnungsbauprämie beantragt)

- Ideal (ABB B) Finanzierer (F) - 0,5 % Zinsen, 13% voll, 9,20 Euro Gebühren (Abschluss 2012, nie Wohnungsbauprämie beantragt) 

 

Keiner der Verträge wird aktuell aktiv bespart.

 

Als Info noch: Ich bin 29 und besitze eine vermietet Wohnung. Erwerb einer weiteren Immo ist nicht geplant. Der erste Vertrag wurde also ca. zu meiner Geburt abgeschlossen.  

 

Ich hab jetzt letztens einen Brief erhalten, in dem angemerkt wurde, dass der Regelsparbetrag des 1. Vertrags nicht gezahlt wurde. Ich wurde aufgefordert, diesen seit 2017 nachzuzahlen und ab Dezember diesen weiterzuzahlen, da sonst gekündigt werden kann. Leider liegen mir die Vertragsbedingungen des System LW nicht vor. Für mich hört sich das so an, als ob die Bausparkasse den Vertrag voll haben möchte um den dann mit einem anderen Grund zu kündigen ? Bei einem Zinssatz von 2,5% würde ich aktuell die Beiträge nachzahlen und den Vertrag besparen, bis ich von Seiten der Bausparkasse gekündigt werde. Kennt jemand diesen Tarif und seht ihr das genau so ? 

 

Zu den beiden anderen Verträgen. Hier kam noch kein Brief mit der Bitte um Nachzahlung. Auch 1% Zinsen sind mittlerweile nicht so übel. Hier hatte ich überlegt, sobald ich aus dem ersten Vertrag fliege umzuschichten und die 1% so lange es eben geht mitzunehmen. Alle 3 Verträge sehe ich als Teil des sicheren Portfolioanteils.

 

Noch eine allgemeine Frage. Die Verträge kann ich bei bedarf einfach kündigen und kann über das Geld frei verfügen oder sind die Guthaben an die Verwendung mit Immobezug gebunden ?  

Bei Finanztip habe ich jetzt gelesen: 

Für Altverträge von vor 2009 gelten andere Regeln



Kunden mit Altverträgen aus der Zeit vor 2009 können nach Ablauf der sieben Jahre grundsätzlich frei über das Geld verfügen und müssen es nicht für ihre Wohnung oder ihr Haus verwenden.

Demzufolge kann ich die Prämien behalten und muss nicht einmal das Geld für den Wohnungsbau verwenden ? 

 

 

Vielen Dank und viele Grüße 

 

 

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
vor 37 Minuten von slekcin:

Ich hab jetzt letztens einen Brief erhalten, in dem angemerkt wurde, dass der Regelsparbetrag des 1. Vertrags nicht gezahlt wurde. Ich wurde aufgefordert, diesen seit 2017 nachzuzahlen und ab Dezember diesen weiterzuzahlen, da sonst gekündigt werden kann. Leider liegen mir die Vertragsbedingungen des System LW nicht vor. Für mich hört sich das so an, als ob die Bausparkasse den Vertrag voll haben möchte um den dann mit einem anderen Grund zu kündigen ? Bei einem Zinssatz von 2,5% würde ich aktuell die Beiträge nachzahlen und den Vertrag besparen, bis ich von Seiten der Bausparkasse gekündigt werde. Kennt jemand diesen Tarif und seht ihr das genau so ? 

Ich kenne den Tarif nicht, aber meist ist in den ABB ein Regelsparbeitrag erwähnt. Natürlich hat die BSPK ein Interesse daran, die Altverträge mit hoher Verzinsung loszuwerden, aber kündigen kann sie meines Wissens nach erst 10 Jahre nach Zuteilung oder bei Verstößen gegen die ABB.

 

Du solltest dir auf jeden Fall Informationen zum Tarif beschaffen, vielleicht ist dort noch ein Bonus vereinbart, bzw. mal die Auszüge prüfen. Die BSPK rechnen den Bonus gerne zu den Einlagen (deine Einzahlungen plus Guthabenzinsen, VL, Sonderzahlungen oder staatlichen Förderungen die dem Konto gutgeschrieben werden) - wird der Vertrag überspart, d.h. die Bausparsumme überschritten, dann fliegst du sofort raus und verlierst u.U. den Anspruch auf den Bonus. 

 

Zitat

Zu den beiden anderen Verträgen. Hier kam noch kein Brief mit der Bitte um Nachzahlung. Auch 1% Zinsen sind mittlerweile nicht so übel. Hier hatte ich überlegt, sobald ich aus dem ersten Vertrag fliege umzuschichten und die 1% so lange es eben geht mitzunehmen. Alle 3 Verträge sehe ich als Teil des sicheren Portfolioanteils.

Mit Umschichten wäre ich vorsichtig, Sonderzahlungen bedürfen meist der Genehmigung der BSPK (sonst droht evtl. die Kündigung), eine Änderung wie z.B. Verschmelzung der Verträge oder Erhöhung der Bausparsumme würde neue Konditionen bedeuten und u.U. eine Abschlußgebühr nach sich ziehen.

 

Die Empfehlung meines WR Beraters (bevor er in den Knast ging) war nichts an den bestehenden Verträgen zu ändern.

 

Wenn du die Verträge weiterführen willst, dann würde ich auch den Regelsparbeitrag zahlen und somit mehr Zinsen kassieren.

 

Zitat

Noch eine allgemeine Frage. Die Verträge kann ich bei bedarf einfach kündigen und kann über das Geld frei verfügen oder sind die Guthaben an die Verwendung mit Immobezug gebunden ? 

Müsste aus den ABB zum entsprechenden Vertrag ersichtlich sein.

 

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slekcin
· bearbeitet von slekcin

Danke für deine Antwort.

 

Vom ersten Tarif muss ich mich dann so langsam verabschieden. Ich habe es mal eben durchgerechnet. Der Vertrag wird mit dem aktuellen Guthaben, Nachzahlung, Regelsparbetrag und Zinsen im Mai 2020 voll sein --> Kündigung. Macht dann auch Sinn, warum die mir jetzt schreiben mit der Aufforderung der Nachzahlung zum März 2021. So bin ich am schnellsten draußen mit geringen Zinsen. Sonst hätten die mich ja auch vor Jahren daran erinnert. Über das frei werdende Kapital muss ich mir dann mal Gedanken machen. Einen Bonus finde ich auf den Kontoauszügen leider nicht. Oder kommt der evtl. ganz am Ende ? Im Internet finde ich zum System LW leider auch nicht wirklich Vertragsbedingungen. Muss ich also mal direkt bei Wüstenrot nachfragen. 

 

Spricht etwas dagegen, die Verträge zu behalten ? Die Abschlussgebühr ist ja eh schon bezahlt. Dann würde ich den Regelsparbetrag für den zweiten Vertrag auch starten. 

 

Für die neueren Verträge seit 2008 könnte ich noch etwas finden. Da suche ich mal. 

 

Die Empfehlung meines WR Beraters (bevor er in den Knast ging) war nichts an den bestehenden Verträgen zu ändern.

Hier war der Kunde wohl noch König :D

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Raccoon
vor 6 Stunden von slekcin:

Einen Bonus finde ich auf den Kontoauszügen leider nicht. Oder kommt der evtl. ganz am Ende ?

Ich meine bei meinem ganz alten Vertrag stand der Bonus mit auf den Auszügen, beim Neueren wird er gesondert ausgewiesen; dort geht er auf ein Bonuskonto und wird somit auch nicht mitverzinst.

 

Spricht etwas dagegen, die Verträge zu behalten ? Die Abschlussgebühr ist ja eh schon bezahlt. Dann würde ich den Regelsparbetrag für den zweiten Vertrag auch starten.

Ich denke da spricht nichts gegen.

 

Hier war der Kunde wohl noch König

:D

Naja, außer die, die er abgezockt hat.

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hilflos

bekommt man die Wohnungsbauprämie überhaupt, wenn man nichts in den Bausparvertrag einbezahlt?

 

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chirlu
vor 1 Stunde von hilflos:

bekommt man die Wohnungsbauprämie überhaupt, wenn man nichts in den Bausparvertrag einbezahlt?

 

Früher zumindest war es mal so, daß auch Zinsgutschriften prämienberechtigt waren. Kann also sein.

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slekcin
· bearbeitet von slekcin

Bis 2014 wurde auf die beiden älteren Verträge Wohnungsbauprämie beantragt und auch erhalten. Wenn ich das richtig sehe, kann ich bei Verträgen vor 2009 auch einfach darüber verfügen. 

 

Von Wüstenrot habe ich bisher nichts gehört. Ich gebe Bescheid sobald mir die Verträge vorliegen. 

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