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carlixx

Einheitswert, Verkehrswert, geschätzter gemeiner Wert

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carlixx

Wo würde man diese Werte als fiktiver Schenker erhalten. Beim Lage-Finanzamt?

 

In der Auflassungsvereinbarung hätte ein Notar bereits Werte für die Immobilie ermittelt.

(Diese nutzt er für seine Honorarfestsetzung). Könnte man diese Werte als Schätzung für den Verkehrswert

übernehmen?

 

Vielen Dank.

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Krypteia

Der Wert des Vermögensanfalls im Rahmen der Schenkung wird nach dem BewG bestimmt.

Je nach Immobilien- und Nutzungsart werden hier unterschiedliche Bewertungsverfahren (Ertragswert-, Sachwertverfahren, etc.) angewendet.

 

Ein erster Überblick

 

Das ist nicht ganz ohne und wird üblicher Weise durch den Steuerberater vorgenommen. Ganz Mutige schicken das "grüne Papier" nur mit FlSt-Nr. an das Finanzamt und lassen dieses die gesonderte Feststellung vornehmen. ;) Dann darf man sich aber nicht wundern, wenn Tante Käthe ihr klein Häuschen unerwartet viel wert ist.

 

Der Einheitswert wird für die Bemessung der Grundsteuer benötigt und wird fortgeschrieben, wenn sich nichts geändert hat. Mit der Grundsteuerreform ist hier zukünftig aber mit neuen Bescheiden zu rechnen.

 

Ein potentieller (niedrigerer) gemeiner Wert könnte ggfs. durch kostenpflichtiges Gutachten (die Schätzung des Notars reicht nicht aus) nachgewiesen werden. Kann etwa in Ballungsgebieten Sinn machen, da die Verzinsung des Bodenwertes bei den o. g. Verfahren zu unangemessenen Ergebnissen führen kann.

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