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ShreediT

Wechsel zur PKV, Gesundheitsfragen

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ShreediT

Hallo,

ich (33 Jahre alt) würde eigentlich gern zu einer PKV wechseln. Allerdings hatte ich vor kurzem so ne Sache mit meiner Schulter und ich bin mir nicht sicher was ich davon angeben muss und ob damit überhaupt eine Versicherung möglich ist.

Ich versuch es kurz zu machen.
Ich hatte leichtere Nacken und Schulterschmerzen und mein Hausarzt hat mich zum MRT geschickt. Der MRT-Befund hat sich überhaupt nicht gut angehört, hab zwar nicht viel verstanden aber es war gleich von mehreren "Krankheiten"/Störungen die Rede. Der Orthopäde hat mich nicht mal untersucht und meine nur, das ich fortgeschrittene Omarthrose hab und wollte mir seine Spritzenkur verkaufen.
Mir wurde von Bekannten ein Osteopath empfohlen. Der meinte das wäre total der Unsinn, so gut wie ich meinen Arm und Kopf noch bewegen kann und so lang und hart wie ich Sport treibe ohne danach vermehrt Schmerzen zu haben kann es unmöglich (fortgeschrittene) Arthose sein. In solchen MRTs könne man wohl immer sehr viel rein interpretieren und man findet fast immer irgend welche Sachen die nicht "Normgerecht" sind, oft geht es wohl nur darum lukrative OPs oder Spritz-Kuren zu rechtfertigen.
Er hat im Anschluss einige tief sitzende Blockaden entfernt und meine Faszien gedehnt und seit dem bin ich quasi beschwerdefrei und das Thema hatte sich für mich erledigt.

Nun frag ich mich, muss ich bei den Gesundheitsfragen trotzdem angeben das ich angeblich schwere Arthrose habe und muss ich auch das ganze andere medizinische kauderwelsch von dem MRT-Befund erwähnen?
Wie geh ich da jetzt am besten vor`?

Vielen Dank und liebe Grüße

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titan1981

Du kannst doch deine Krankenakte beim Artz einsehen, da müssten alle "Diagnosen" vermerkt sein. Lass dir mal deine Krankenakte vom betreffenden Arzt zukommen. Da steht alles drin was du laut seiner Meinung hast.

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Peter Wolnitza

a) persönliche Arztakte beim behandelnden Arzt anfordern

b) MRT Befund anfordern

c) Persönliche Stellungnahme schreiben (unter professioneller Anleitung!)

d) Bericht des Osteopathen anfodern/Schreiben lassen (unter professioneller Anleitung)

e) Kontaktaufnahme zu Makler, der sich mit sowas auskennt

f) Vorabanfrage stellen lassen

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ShreediT

Also den MRT Befund hab ich, gilt das was dort als Befund drin steht denn schon als Diagnose oder ab wann ist etwas Auskunft-pflichtig gegenüber der PKV? Ich könnte den Inhalt bei einem Fragebogen aber gar nicht wiedergeben da ich den medizinischen Terminus nicht verstehe,

 

Zitat

a) persönliche Arztakte beim behandelnden Arzt anfordern

b) MRT Befund anfordern

c) Persönliche Stellungnahme schreiben (unter professioneller Anleitung!)

d) Bericht des Osteopathen anfodern/Schreiben lassen (unter professioneller Anleitung)

e) Kontaktaufnahme zu Makler, der sich mit sowas auskennt

f) Vorabanfrage stellen lassen

Wahrscheinlich wird die Versicherung im Zweifel eher dem Orthopäden glauben oder meint ihr nicht?

Was ist wenn ich zu einem anderen Orthopäden gehe und der nur muskuläre Verspannungen diagnostiziert. Wäre der "Vorwurf" der Arthrose dann erledigt?

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JS_01
vor 27 Minuten von ShreediT:

Was ist wenn ich zu einem anderen Orthopäden gehe und der nur muskuläre Verspannungen diagnostiziert. Wäre der "Vorwurf" der Arthrose dann erledigt?

Das wäre eher kontraproduktiv, da du aus Sicht der Versicherung ja dann solche Probleme / Schmerzen hast, dass du einen weiteren Arzt aufsuchst. Lieber einen sauberen Bericht vom ersten und dann lässt sich das klären.

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Thomas_384

Wende dich an einen PKV Makler und lass dich durch den Prozess führen. Das muss alles auf die ein oder andere Art angegeben werden.

Lieber in den sauren Apfel beißen und einen Aufschlag zahlen als auch nur dran zu denken selber zu entscheiden was rein muss oder was nicht.

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Dr.Akula

Wenn im MRT eindeutige Zeichen einer Omarthrose zu sehen sind, dann ist das eine feststehende Diagnose, auch wenn du aktuell keine Schmerzen (mehr) hast. Da können du und dein Osteopath Schreiben aufsetzen soviel sie wollen, das wird sich nicht wegdiskutieren lassen. Auch beginnende Schäden an der Rotatorenmanschette können im MRT sichtbar sein bevor sie irgendwelche Probleme machen. Dass ausgerechnet der Radiologe absichtlich eine Fehldiagnose stellt, damit der Orthopäde irgendwelche Behandlungen rechtfertigen kann glaube ich weniger.

 

Du kannst vielleicht versuchen klarzustellen, dass du jetzt beschwerdefrei bist, vielleicht bewerten die PKVen das positiv. Trotzdem wirst du auch die radiologischen Diagnosen angeben müssen.

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Peter Wolnitza
vor 7 Stunden von Dr.Akula:

Wenn im MRT eindeutige Zeichen einer Omarthrose zu sehen sind, dann ist das eine feststehende Diagnose, auch wenn du aktuell keine Schmerzen (mehr) hast. Da können du und dein Osteopath Schreiben aufsetzen soviel sie wollen, das wird sich nicht wegdiskutieren lassen. Auch beginnende Schäden an der Rotatorenmanschette können im MRT sichtbar sein bevor sie irgendwelche Probleme machen. Dass ausgerechnet der Radiologe absichtlich eine Fehldiagnose stellt, damit der Orthopäde irgendwelche Behandlungen rechtfertigen kann glaube ich weniger.

 

Du kannst vielleicht versuchen klarzustellen, dass du jetzt beschwerdefrei bist, vielleicht bewerten die PKVen das positiv. Trotzdem wirst du auch die radiologischen Diagnosen angeben müssen.

Daß das anzeigepflichtig ist, WENN es im MRT Befund drinne steht, ist absolut unstrittig. (Alleine schon die korrekte Anzeige des MRT Termins wird i.d.R. eine entsprechende Nachfrage des Versicherers nach dem Befundbericht auslösen).

Betonung liegt aber auf WENN - ist nämlich aus der Schilderung des TO nicht so ganz schlüssig her zu leiten.
Deswegen gilt es, das erst mal abzuklären und die Diagnose ggfls. zu bestätigen.  Wäre nicht das erste mal, dass sich "Diagnosen" bei genauerem Hinschauen als nicht schlüssig erweisen. 

Mal eben schnell nach Diagnose Omarthrose geggogelt:
"Um den Verdacht einer Omarthrose zu bestätigen, ist eine Röntgenuntersuchung notwendig. Lassen sich eine Verschmälerung des Gelenkspalts oder sogar knöcherne Anbauten (Osteophyten) um den Oberarmkopf erkennen, kann die finale Diagnose der Schulterarthrose gestellt werden."

"Wie wird eine Omarthrose diagnostiziert?

Vom Arzt werden die typischen Symptome erfragt (Anamnese) und die Schulter untersucht. Besteht der Verdacht auf eine Omarthrose, kann die Diagnose durch ein Röntgenbild (typische Gelenkveränderungen) bestätigt werden.
Da die Schmerzen oft auch aus der Schulter- und Nackenmuskulatur kommen, müssen diese immer mituntersucht werden."

Denke, dass man da angesichts der Schilderung des TO die Diagnose durchaus mal hinterfragen darf.

Wollte aber mein Posting auf keinen Fall so verstanden wissen, dass es darum geht, irgendetwas nicht anzugeben!
Aber V.a. ist halt keine gesicherte Diagnose und es scheint hier mindestens zwei Meinungen zu geben - also sollte erst mal die Faktenlage geprüft werden.

Daher: Befund - Eigenbericht - Arztbericht - etc.  Nur damit versetze ich den Risikoprüfer in die Lage, qualifiziert eine Entscheidung zu treffen.

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Dr.Akula
· bearbeitet von Dr.Akula
vor 7 Stunden von Peter Wolnitza:

Daß das anzeigepflichtig ist, WENN es im MRT Befund drinne steht, ist absolut unstrittig. (Alleine schon die korrekte Anzeige des MRT Termins wird i.d.R. eine entsprechende Nachfrage des Versicherers nach dem Befundbericht auslösen).

Betonung liegt aber auf WENN - ist nämlich aus der Schilderung des TO nicht so ganz schlüssig her zu leiten.
Deswegen gilt es, das erst mal abzuklären und die Diagnose ggfls. zu bestätigen.  Wäre nicht das erste mal, dass sich "Diagnosen" bei genauerem Hinschauen als nicht schlüssig erweisen. 

Mal eben schnell nach Diagnose Omarthrose geggogelt:
"Um den Verdacht einer Omarthrose zu bestätigen, ist eine Röntgenuntersuchung notwendig. Lassen sich eine Verschmälerung des Gelenkspalts oder sogar knöcherne Anbauten (Osteophyten) um den Oberarmkopf erkennen, kann die finale Diagnose der Schulterarthrose gestellt werden."

"Wie wird eine Omarthrose diagnostiziert?

Vom Arzt werden die typischen Symptome erfragt (Anamnese) und die Schulter untersucht. Besteht der Verdacht auf eine Omarthrose, kann die Diagnose durch ein Röntgenbild (typische Gelenkveränderungen) bestätigt werden.
Da die Schmerzen oft auch aus der Schulter- und Nackenmuskulatur kommen, müssen diese immer mituntersucht werden."

Denke, dass man da angesichts der Schilderung des TO die Diagnose durchaus mal hinterfragen darf.

Wollte aber mein Posting auf keinen Fall so verstanden wissen, dass es darum geht, irgendetwas nicht anzugeben!
Aber V.a. ist halt keine gesicherte Diagnose und es scheint hier mindestens zwei Meinungen zu geben - also sollte erst mal die Faktenlage geprüft werden.

Daher: Befund - Eigenbericht - Arztbericht - etc.  Nur damit versetze ich den Risikoprüfer in die Lage, qualifiziert eine Entscheidung zu treffen.

 

Ich bin mir auch nicht so sicher, ob ShreediT das mit der Omarthrose richtig verstanden hat, denn in seinem Alter und ohne schwere vorausgehende Schulterverletzungen wäre das eine Seltenheit. Ein Problem mit der Rotatorenmanschette (möglicherweise in Verbindung mit einer ACG-Arthrose) würde ich für wahrscheinlicher halten. Letztlich wird er ja aber eh das angeben müssen, was im MRT-Befund steht.

Unterschiedliche Meinungen gibt es bisher nur bedingt. Es gibt einen Radiologen, der objektive Veränderungen am Schultergelenk festgestellt hat und es gibt einen Orthopäden, der offenbar eigentlich nur den MRT-Befund gelesen hat und dann irgendeine IGEL-Leistung verkaufen wollte. Und es gibt aber auch offensichtlich Schmerzereignisse, die so belastend waren, dass sie überhaupt erst zu den Arztbesuchen geführt haben. Und dann gibt es einen höchstwahrscheinlich nicht-ärztlichen Alternativmediziner, der die Diagnose anzweifelt - das dürfte für die PKV wenig bis keine Relevanz haben.

 

Jetzt kann er natürlich noch zu einem anderen Orthopäden gehen, dort erzählen, dass er gar keine Beschwerden (mehr) hat und hoffen, dass der ihm das so in einen Arztbrief schreibt. Bringen wird das nichts. Die PKVen sind ja nicht dumm. Wenn sich eine Diagnose so leicht aus der Welt schaffen ließe, dann würde jeder, der dokumentierte und objektivierte Gelenkschmerzen hat und in die PKV will, sich ne Hand voll Schmerztabletten eingwerfen und sich beim Orthopäden einen Freibrief holen.

 

Das einzige was meiner Meinung nach bliebe, wenn er den MRT-Befund "entkräften" möchte, wäre eine radiologische Zweitmeinung in Form eines Gutachtens auf eigene Kosten. Kann man versuchen. Vielleicht kann das das Problem etwas abmildern, ganz aus der Welt schaffen aber nicht, denn bei einem selbst gewählten Gutachter wird die PKV möglicherweise eine gewisse Befangenheit unterstellen. Zum anderen lässt die Beurteilung einer MRT zwar gewisse Interpretationsspielräume zu, ausgeprägte pathologische Veränderungen kann aber selbst ein befangener Gutachter nicht vollständig wegdiskutieren, ohne dabei seine Glaubwürdigkeit zu verlieren - anders als klinische Beschwerden liegt hier nunmal durchaus objektives Bildmaterial vor.

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ShreediT
· bearbeitet von ShreediT
vor 1 Stunde von Dr.Akula:

 

Ich bin mir auch nicht so sicher, ob ShreediT das mit der Omarthrose richtig verstanden hat, denn in seinem Alter und ohne schwere vorausgehende Schulterverletzungen wäre das eine Seltenheit. Ein Problem mit der Rotatorenmanschette (möglicherweise in Verbindung mit einer ACG-Arthrose) würde ich für wahrscheinlicher halten. Letztlich wird er ja aber eh das angeben müssen, was im MRT-Befund steht.

Ne, die Rotatorenmanschette ist in Ordnung dafür ne ganze Reihe andrer Probleme.

 

Hab mir die Tage nochmal die Arbeit gemacht den MRT-Befund genauer durchzulesen/übersetzen.

Da stehen neben der Omarthrose noch ne Menge andrer übler Sachen drin von denen mir der Orthopäde NULL erzählt hat. Lordose und Skoliose an HWS, Bandscheibenverwölbung mit Osteophyten, Neuroforamenstose, Zyste am Oberarmkopf, Knorpelschäden 2-3 mit Osteophyten am Oberarmkopf.  Umso merkwürdiger das ich kaum Beschwerden habe.

Hm, wenn die Befunde des Radiologen Tatsache recht objektiv sind, sollte ich mir wohl lieber nen guten dritten Arzt suchen und nach weiteren Therapie-Maßnahmen bzw Prävention-Maßnahmen schauen.

 

Aber wenn sich der MRT-Befund eh kaum entkräften lässt, kann ich das mit der PKV wahrscheinlich eh vergessen. Oder was sind so eure Erfahrungen bei welchen Erkrankungen die noch mit moderaten Risikoaufschlägen versichern?

 

 

 

 

 

 

 

 

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Dr.Akula
· bearbeitet von Dr.Akula
vor 10 Stunden von ShreediT:

Ne, die Rotatorenmanschette ist in Ordnung dafür ne ganze Reihe andrer Probleme.

 

Hab mir die Tage nochmal die Arbeit gemacht den MRT-Befund genauer durchzulesen/übersetzen.

Da stehen neben der Omarthrose noch ne Menge andrer übler Sachen drin von denen mir der Orthopäde NULL erzählt hat. Lordose und Skoliose an HWS, Bandscheibenverwölbung mit Osteophyten, Neuroforamenstose, Zyste am Oberarmkopf, Knorpelschäden 2-3 mit Osteophyten am Oberarmkopf.  Umso merkwürdiger das ich kaum Beschwerden habe.

Hm, wenn die Befunde des Radiologen Tatsache recht objektiv sind, sollte ich mir wohl lieber nen guten dritten Arzt suchen und nach weiteren Therapie-Maßnahmen bzw Prävention-Maßnahmen schauen.

 

Aber wenn sich der MRT-Befund eh kaum entkräften lässt, kann ich das mit der PKV wahrscheinlich eh vergessen. Oder was sind so eure Erfahrungen bei welchen Erkrankungen die noch mit moderaten Risikoaufschlägen versichern?

 

 

Das kommt jeweils auf den genauen Wortlaut an.
 

- Eine Lordose ist die normale Stellung der HWS, das ist per se nicht pathologisch. Pathologisch wäre eine Hyperlordose oder eine aufgehobene Lordose. 

 

- Eine geringe Skoliose haben sehr viele Leute und ist bei einer reinen Untersuchung der HWS ohnehin schwierig zu beurteilen, denn hier hängt viel von der genauen Haltung während der Untersuchung ab. Wenn nur eine leichte Skoliose beschrieben wurde, denke ich nicht dass das besonders problematisch ist.

 

- Gewisse Bandscheibenvorwölbungen hat auch fast jeder über 30, man verwendet den Begriff bewusst, um von einem handfesten (schlimmeren) Bandscheibenvorfall zu differenzieren. Der Radiologe wollte hier wahrscheinlich sagen: die Bandscheiben sehen nicht mehr aus wie bei einem 16-Jährigen, aber es gibt kein größeres Problem. 

 

- Bei neuroforaminalen Engen kommt es auf die Formulierung an. Eine relative oder leichte Enge ist häufig und eigentlich nur bei passenden Symptomen medizinisch relevant, eine absolute Enge ist ungünstiger.

 

Das meiste von diesem "medizinischen Kauderwelsch" wäre also wahrscheinlich so ähnlich in jedem Befund einer HWS-MRT bei einer Person in deinem Alter gestanden. Ich denke daraus würde sich allenfalls ein kleiner Risikozuschlag ergeben.


Das größte Problem scheint tatsächlich dann die Omarthrose zu sein. Wenn die schon zu Osteophyten, deutlichen Knorpelschäden und Geröllzysten geführt hat, dann wird ein anderer Radiologe das nicht wegdiskutieren können. Und das ist sicher für die PKV relevant, denn vor allem wenn du zusätzlich auch noch körperlich arbeitest, kann das früher oder später schon zu Problemen führen. Inwieweit das ein Ausschlussgrund für die PKV ist weiß ich nicht. Gibt es nicht sogar PKVen, die Risikozuschläge grundsätzlich auf höchstens 30% beschränken?

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Peter Wolnitza
vor 6 Stunden von Dr.Akula:

 

Das größte Problem scheint tatsächlich dann die Omarthrose zu sein. Wenn die schon zu Osteophyten, deutlichen Knorpelschäden und Geröllzysten geführt hat, dann wird ein anderer Radiologe das nicht wegdiskutieren können. Und das ist sicher für die PKV relevant, denn vor allem wenn du zusätzlich auch noch körperlich arbeitest, kann das früher oder später schon zu Problemen führen. Inwieweit das ein Ausschlussgrund für die PKV ist weiß ich nicht. Gibt es nicht sogar PKVen, die Risikozuschläge grundsätzlich auf höchstens 30% beschränken?

Gibts nur bei Beamten: Wenn die verbeamtet werden, können sie über "Öffnungsaktion" in die PKV. Die Gesellschaften, die daran teilnehmen, versichern JEDEN und begrenzen einen RZ auf max. 30%. (Allerdings werden da meist nicht alle Tarife angeboten.)

 

Dank für die medizinischen, gut nachvollziehbaren Erklärungen.

 

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chirlu
vor 26 Minuten von Peter Wolnitza:

Wenn die verbeamtet werden, können sie über "Öffnungsaktion" in die PKV. Die Gesellschaften, die daran teilnehmen, versichern JEDEN und begrenzen einen RZ auf max. 30%. (Allerdings werden da meist nicht alle Tarife angeboten.)

 

Und die Risikoprüfung ist quasi teilweise ausgelagert, denn der Staat verbeamtet auch nicht jeden. Wobei die Kriterien nicht deckungsgleich sind und es natürlich durchaus „teure“ Fälle gibt, die über die Öffnungsaktion in die PKV kommen.

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B2BFighter
vor 10 Stunden von chirlu:

 

Und die Risikoprüfung ist quasi teilweise ausgelagert, denn der Staat verbeamtet auch nicht jeden. Wobei die Kriterien nicht deckungsgleich sind und es natürlich durchaus „teure“ Fälle gibt, die über die Öffnungsaktion in die PKV kommen.

Die Debeka hat seitdem dem 1. Januar 2013 auch eine bestehende Öffnungsaktion für Arbeitnehmer. 

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Dr.Akula
vor 6 Minuten von B2BFighter:

Die Debeka hat seitdem dem 1. Januar 2013 auch eine bestehende Öffnungsaktion für Arbeitnehmer. 

 
genau darauf wollte ich hinaus. Und die debeka scheint nicht die einzige zu sein. 
 

https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/zweiter-privater-krankenversicherer-nimmt-jeden-angestellten-auf-1887212.html

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ShreediT

Hab die Pflichtversicherungsgrenze allerdings nicht erst seit ein kurzem überschritten.

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